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Confession übertritt, erwarten müssen, was das Gesetz über die von ihm stenthumS gehört ihm zur Gewissensfreiheit; zu gründende neue Sekte festsehen wird, und einstweilen, der Strenge nach, zeigt worden. Ruhig wird von allen Seiten nur das Recht der Hausandacht in Anspruch nehmen, in keinem Fall aber, gegen §. 56 der Vcrfassungsurkundc, einen öffentlichen Gottesdienst aus- uben dürfen. Höher als aller Wille der Massen steht das gesetzliche Recht, daS feste, das einzig nachweisbare, dem Streite der subjectiven Meinungö- willkür entrückte. Mit ihm steht und fällt die Ordnung, die Freiheit und daS Glück der Staaten. — Sie berufen sich auf die Gewissensfreiheit der Verfassung und fragen nach den Grenzen, die diese festsctze. Wir haben sie diesen eifrigen Vcrfassungsfrcundcn in Nr. 222 nachgcwiescn*) und machen sie nochmals ganz besonders auf h. 57 der Vcrfassungsurkundc aufmerksam, der ihnen saacn wird, was sic als lutherische Protestanten und als konstitutionelle Staatsbürger längst wissen sollten, daß die Ge wissensfreiheit des §. 32 sic nicht von der Verfassung der evangelisch-lu therischen Kirche in Sachfcn entbunden hat, und wem die Gewalt in die ser Kirche zustcht, die Gewalt, die da ihren Grund hat auf der gesetz lichen Ordnung der Kirche und des Landes. von ihrem Glaubensbekenntniß öffentlich lossagt, zwar vermöge der ver fassungsmäßigen Gewissensfreiheit dazu ein Recht haben, im Ucbrigcn aber und wenn er nickt zu einer bereits anerkannten oder gesetzlich geduldeten (^-)Äe unserer stä täglich, ol Protestes über die L an ihm Tl und ihnen Im Allger sen, wo r terschrieben auch Solö nen Bürg lung, wo« 2—3A»U ! man es zr D die Geistl W nicht an I sind, wo I nicht verp öl haben? U nicht aus I Jahren vl I nicrmchr I und daß I I sien darai Mich I enlscheider I sprach ger I teste des i I deshalb n I ohne eine, I den entge« I keln? D I züge abw< I sich einer I Niemand I Sache gib sStul I die Mitgl> I meinschaft der ersten waren diel ! schuß kam len, Duve v. Waldbi Holzinger, der Kam» gemeinen < Elemente freudigen faffung in es Vorzugs sagt, schm Staatsgeri 1>r. Paul Heute Ab derselben i Nach erfolgt. 3 nigs für d nicht die o ungnädig " sandtschaft gcnburg, Mittag di fters mit habe ich n gern noch dies offen b Hr. Wiest, wo nicht g — Das „Wie wir vor einigei nachtheiligt Wirkungsk *) Bei dieser Gelegenheit wollen wir eine uns damals in der Eile ent gangene, etwas zweideutige Fassung eines an sich nicht incorrecten Satze- be richtigen. Wir sagten, nachdem wir die unmittelbar durch die Verfassungs urkunde selbst festgesetzten und einige andcrweite Beschränkungen der unbe dingten Gewissensfreiheit aufgezählt hatten: „sie beweisen, daß die Gewissens freiheit der sächsischen Verfassung im Wesentlichen auf die Freiheit der eignen religiösen Ueberzeugung und auf daß Recht der Hausandacht beschränkt ist. So wie etwas Weiteres gesucht wird, tritt die Cognition des Staats ein." Der Satz ist richtig, sofern wir dabei an diejenige Gewissensfreiheit dachten, welche die sächsische Verfassung einem Jeden zusichert, auch wenn er nicht zu einer anerkannten oder geduldeten Confcssion gehört. Aber er ist zweideutig gefaßt, weil man ihn dahin verstehen kann, als solle er überhaupt daß Maß der in Sachsen geltenden Gewissensfreiheit bezeichnen, während doch dies für die Mitglieder der anerkannten oder geduldeten Confessionen viel größer ist und von den Verfassungen ihrer Confessionen und den gesetzlichen Bestim mungen über deren Aufnahme und Verhältnisse abhängt. Wir hätten also sagen sollen: „sie beweisen, daß die Gewissensfreiheit der sächsischen Verfas sung nur in Betreff der Freiheit der eignen religiösen Ueberzeugung und des Rechts der Hausandacht eine unbeschränkte ist. So wie rc." Man könnte noch daS Recht des ConfessionswechselS hinzusetzen; indessen unterliegt dicseß zur Zeit wenigstens mancherlei Bedingungen. Berlinische ßischen V« Letzt fast Z Fortschritt« -alenenstisi 's Hon -er sächsischen Grenze, w. Aug. Auch der S-Corre- spondent in Nr. 222 dieser Zeitung Hal recht, daß er mit ruhigem Blicke den Ministerialerlaß und seine Wirkungen prüft; und jeder Beitrag zur Verständigung und Beruhigung ist um so dankbarer anzucrkenncn, je un erfreulicher eine Mißstimmung zwischen Volk und Negierung ist. Ich will auch gern zugestehen, daß sich die sächsischen Minister so gestellt haben werden, daß ihnen keine Verfaffungsverletzung wird nachgewiesen werden können, ja! daß sie auch keineswegs eine schlimme Absicht gehabt haben. Selbst in Abrede will ich nicht stellen, daß die erhobenen Proteste den Ausdruck einer gereizten Stimmung und zu kühne Behauptungen in sich tragen mögen. Allein dafür habe der ruhige Beobachter ein billiges Ur- theil! Die StaatSregicrung geht mit kalter Uebcrlegung zu Werke; wenn sic decretirt, kann sie Verhältnisse und Formen allseitig erwägen, weil sie nicht gehemmt ist und sich den Zeitpunkt ihrer Erlasse frei bestimmen Doch »u» zur Sache selbst! Völlige Gewissensfreiheit ist Sachsen ver bürgt. Daran hat man bisher auch allgemein geglaubt, und kaum wird ein Staat daS Ehristcnthum al- Lehre sich haben freier entwickeln lassen als Sachsen. DaS Volk in seiner großen Mehrheit ist stolz darauf und kennt das Christenthum fast nicht anders als in rationaler Auffassungs weise. Die Augsburgische Confession ist längst nicht mehr an die Gesang bücher gebunden, wie cs ehedem war. Diese sreie Entwickelung dcö Chri- f . .. " " Z es ist ihm nie anders gc zeigt worden. Ruhig wird von allen Sritcn in Folge dieser Entwickelung um eine freiere Kirchenverfassung pctirt. Tiefes Schweifen von Seilen der Behörden. Daneben aber das Hervortreten einer in Sachsen seit lan ger Zeit nicht freudig begrüßten reaetionairen kirchlichen Partei, die mit kühnem Federzuge geträumte Schrcckbilder als Folge der Genehmigung jener Bitte hinmalt und die Kirche für verloren erklärt, wenn sic nicht mehr auf den symbolischen Büchern stehe—, jener Partei, die mit keckem Finger allen Andersdenkenden die Thür aus der Kirche weist, die in grcl- j lcm Misverhältniß zu dem Bewußtsein der Gegenwart steht, und die, wo sie herrschen durfte, Gewissenszwang ausgcübt hat. Don ihrer Anma ßung hervorgerufen, stellen sich neben sic die protestantischen Freunde, I nichts beanspruchend, als wa§ den Symbolgläubigen auch gewährt wor den ist: öffentliche Versammlungen zu freier Besprechung kirchlicher und religiöser Fragen, nicht um Krieg zu führen, nicht um blos zu verneinen, I sondern um in friedlicher Verständigung ein vernunftgemäßes Christenthum I zu fördern und zu lebendigem Bewußtsein zu bringen, ein Christenthum, nicht in Hegel'scher Manier, sondern ganz in der Weise, wie es gerade in Sachsens Schulen und Kirchen meist gelehrt worden ist. Sie bcgin- ! nen ihre Besprechungen in Leipzig, Alles eher als ein Verbot erwartend, > >a einer der Herren Staatsministcr von Anfang an das Streben dcr- elbcn sehr freundlich beurtheilt hatte, daß Ministerialrescript in Sachen > »cs leipziger Bckenntnißstreitcs ganz in ihrem Sinne gewesen war, und I in der zweiten Versammlung der Sprecher erklärte, daß ihm von der Bc- I Hörde eröffnet worden sei, wie sic gar nichts gegen die Sache habe. Die dritte Versammlung ist jedoch kaum gehalten, noch kein einziger Schritt nach außen hin geschehen, da erfolgt die ministerielle Bekanntma- D chung und das Verbot, motivirt ganz im Sinne, ja sogar mit den Wor ten der symbolgläubigcn Partei; da wird das Gerücht immer lauter und I begründeter, daß man nicht etwa blos auf Sachsen sich mit seiner Maß regel beschränke, sondern auch Gotha, Weimar, Altenburg, Köthen zu ähnlichen Schritten zu bewegen gesucht habe. Muß da nicht daS Gewis sen aller Derer erschrecken, die eine rationale, ich möchte fast sagen, sich- ! sischc Ansicht vom Christcnthume haben? Noch liegt keine Thatsache vor, daß die protestantischen Freunde in irgend einer Weise den Landfrieden ge brochen; sie haben nicht daran gedacht, einen Schritt weiter zu geW in Sachsen „als die meisten seiner Thevlogen in Amt und Schrift gegHgen sind, sie haben nirgend noch eine kirchliche Reform versucht; man fürchtet W erst von ihnen, man schließt erst auf die Möglichkeit von Ausschreitungen im Gebrauche der Gewissensfreiheit, ihre Ansichten sind so friedlich, daß W in ihren Erbauungsblättcrn die sächsische Ccnsur seit drei Jahren kein ein ziges Wort gestrichen, vielmehr eine hohe sächsische Behörde in ihrem Wir kungskreise die Anschaffung derselben anaeordnet hat und ihr Absatz im ! deutschen Volke bei allen Ständen im Wachsen ist: dennoch erfolgt daS Verbot in herben, sehr herben Ausdrücken und verurtheilt somit die vcr- W breitetste Denkweise des sächsischen Volks. Wie soll man die ministerielle W Maßregel anders'denn als eine Prohibitivmaßregel, als eine wohlfahrls- polizeiliche Vorsichtsmaßregel betrachten? Darin aber scheint eben ein Zu- weitgreifen zu liegen, und wenn Bestrebungen verboten werden, die der Augsburgischcn Confession entgegcnlaufen, d. h. die nicht mit allen ein zelnen Lehrsätzen derselben harmoniren, keineswegs aber mit dem Geiste, mit den Grundsätzen und mit den klaren Aussprüchen derselben über ihre eigne Bedeutung in Zwiespalt stehen, Bestrebungen, die blos in friedlichen Besprechungen bestehen zu einer Zeit, wo alle Zeitungen ähnliche Ver- tändigungen in ihren Blättern bringen: so iss Das ein Schritt, der sich W juridisch vielleicht immer noch rechtfertigen laßt, der aber die Gewissen nicht anders berührt als wie eine Fessel. Denn in seinem Innersten em pfindet der Mensch leiser und schneller als an Hand und Fuß. Also die erste Aeußerung der Gewissensfreiheit, das Außsprechen deS längst vor handenen, durch die ungestörte Gewöhnung und so allgemeine Verbreitung moralisch fast sanctionirten Bewußtseins wird gehemmt, die Versammlun gen zu diesem Zwecke werden verboten, die Geistlichen unter Erinnerung an ihren Amtseid gewarnt, und ein Schlagbaum wird plötzlich wieder zu- gezogcn, dessen Zugrette längst verrost«» war, den die ältesten Greise nicht anders als offen, völlig offen kennen. Dazu kommt, daß eine Partei cr- muthigt wird, die Gewissenszwang erstreben muß, weil sie ihren Glauben für alleinseligmachend hält. Und was meinen Sie denn dazu, daß die Geistlichen und Lehrer wieder eine Verpflichtung sich eingeschärft sehen, von deren Fessel sic im freien Sachsen baldige Befreiung hoffen durften? Daß sie sich jetzt ganz ofsiciell den Verketzerungen der Symbolgläubigcn preißgcgeben und der Anmaßung derselben überlassen sehen, wenn sie tic Ergebnisse ihrer Bibclforschung und des in Sachsen empfangenen Unter richts im Einklänge mit ihrer Vernunft und der LchrpraxiS und den Zeit bedürfnissen lehren? Tausendfach hat ihnen das Volk schon Heuchelei nachgesagt, wenn sie die altkirchlichen Formen beibehielten und diese mit einem neuern Geist erfüllten, wie cs ihnen die Lehrweiöhcit empfahl. Tausendmal hat man gesagt: Ihr glaubt selbst nicht daran. Da helfen > aber keine juridischen Gründe, um das verlorene Vertrauen zurückzurufen, um die Kirchen zu füllen und den Samen des Himmelreichs in argwöh nischen, dem Lehrerstand entfremdeten Herze« zu befruchten. Sind nicht inne: daß der bestehende Rcchtsstand nur in Gemäßheit zu ihm, nur auf Zustände; und ihr Anblick reizt nur noch mehr. Also kein Wundkt, wenn der in ihm begründeten NechtSbahn geändert werden kann. Wenn die scharfe und zu weit ausgreifende Proteste aus dem Volke hervorgehen. evanaelisch-luthcrische Kirche in Sachsen durch ihre geordneten Gewalten ihr Glaubensbekenntniß ändert, so wird sie zwar eine neue Kirche sein, aber sie wird innerhalb SachsenS die Rechte und Vortheile der alten ohne Weiteres beanspruchen können. Bis dahin aber wird Jeder, der sich kann. Das Volk steht ganz anders da. Es hat Ursache, über seine Rechte und Freiheiten ein scharfes Auge zu haben; die neuere Geschichte Hannovers, Baiernß und andere Vorfälle haben cs mistrauisch gemacht; daß Zuvielrcgiercn greift immer hemmend in die freie Entwickelung ein; «inen neuen Zuwachs zu seiner Freiheit zu erlangen, hält immer recht schwer. In solcher Stimmung wird es wider alles Erwarten von einer Verordnung überrascht, die mit Vieler Ueberzeugungcn und Wünschen im Widerspruche sicht. Was sollen diese thun? Beugen müssen sie sich unter die Ordnung, unter die Gewalt, das wissen sie; cs bleibt ihnen nichtS als das Protesiiren aus verstimmtem Gcmüthe. Lange überlegen dürfen sie nicht, sonst kommt die Scheu vor der mächtigen Behörde dazu; die Besorgniß, man werde auch im Protestiren gehemmt werden; die Furcht, man werde die Stimmen für seine Sache verlieren. Es ist schlimm, daß eS so steht; aber cs steht einmal noch so. Darum greift man rasch ans Werk; in den Ausdruck mischt sich das erregte Gefühl, und die Sprache wie der Schritt trägt das Gepräge der Schärfe und Raschheit. Meist wird zu viel behauptet, zu viel verlangt, zu viel gehofft werden. Das wissen auch Viele im Volke selbst; aber sie stimmen bei, weil sie auch wissen, nicht Jeder könne seine eigne Form hierbei geltend machen, und weil es allgemeine Erfahrung ist, daß man ohnehin weniger erreicht, als man pc- tirt. So ist der natürliche Gang der Dinge. Könnten sich die Gemein den darauf verlassen, daß ihre Vertreter sich ihrer immer annähmcn: sic würden sich nicht vordrängen, um ihre Sache selbst zu führen. Aber sie glauben, was erst von Instanz zu Instanz getragen werde, das komme so kraftlos und spät vor das rechte Ohr, daß der Proceß so gut wie ver loren sei. Uebrigcns erfahren sic auch nicht leicht, was ihre Magistrate und wie sic es thun, wenn diese ja etwas thun. Daß sind die factischen