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Nr 2L1 S. August 184S Sonnabend er en i« !» id preußü werde. Absicht Thaler Weber «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» mnib aut rußen aut r die Aus f die u» chon hört l Lie Gc- N weisen a Achub, i erreicht Häftigcn, w zu bc- daß die wn möcki- w Kam, Lie süd- ein wer »den deutsch, it hinreichen es Vatcrlan, Preis für d»6 Vicrlrl- labr 2 TVIs. — , ich dazu und t so bald in, Jahren nicht och nicht drei einen Spin, ch, wie man! i, so würden. I- Von der Arbeit, die is verfallen, n der Fabri-1 n ein Orser I dann selbst I denken? ibrikant sich I bedarf dazu I aß während I Lermrhrmig I größere Er-1 S ist, selbst I a Erfüllung I ther n'cgen I 'chen Garn« I hren, selbst I te, weil ek I e Spinnerei I wie jetzt s- I fort, diese« I erkauft die- I wird auch I -eurer wirk, I lehrt, ent- I r der Bcr- I tigen, nicht I , und stech I der Weber I >aben, und I )ir würden I üßcn haben. I > gemachten D uSfuhiviü I Is daß der I e Ausfuhr I irde. Fa- D h den M I warum sa I ,eschen ha- I hsen ißt i, ruhigen I nten mehr D ühcr, wie D cinvcrstan U h aber zu- I etzen, wo- D ihnen bis D Itcdactcin« M m indessen W >ahcr grc U n Wcbcin, W ne.ltcmit D ndcrc B- I aubten sie M Wir ver I »ebe-vrick. ! Deutschland. * Vom Mein. Der niedere katholische Klerus — Die Ab- I bitte in Nürnberg. * Dresden. Die Deutsch-Katholiken und di- Stadt verordneten. v Leipzig. Die protestantischen Freunde, ch Stuttgart- Die Deutsch-Katholiken- Der Landtag. chAue Württemberg. Die Lotterie- anleihcn. — Di« württembergischen Kammern. — Nebemuß. chKöthen- Die Spielbank- Preußen. Berlin. Die Königin von England. Gefahr, n Bertin. Das Justizministerialgebäude. Eckensteherwitz. "Breslau. Rectorwahl. Ehrengericht. * Elberfeld. Sendschreiben und Glaubensbefenntniß der deutsch-katholischen Gemeinde. — Schisma in Bromberg. — Berliner Pro teste. — Ein Talleyrand. vesterreich. * Aus Ungarn. Di-Honoratioren. Spanien. Die Königinnen. General Concha. ! Großbritannien Oberhaus. Unterhaus: Griechenland. DaS Parlament. Der König der Niederlande. Krl. Heldewier. Frankreich. 'Gesetze. Katholischer Wahlverein. Der Handel. Der StaatS- rath. Soldatenzwiste in Nantes. Die Grenze von Algerien- ** Paris- Die Zimmergesellen. Preußische Nachrichten des Univers- Schweiz, 1>r Brenner in Basel. Hr. Kälin. Hr. v. Sonnenberg. Ent führte Kinder- Die Communisten in Lausanne. Zürich. Die berner Regierung. . Professor W- Snell. Die Lagsatzung. Italien. Nom. Die Verhandlungen mit Spanien- Wissenschaft und ötznnfk. s Leipzig. Die Versammlung der Lehrer der Real- und höher» Bürgerschulen. — Der Bildhauer Bosio. Handel und Industrie. * Aus Preussen. Die Stadtpost in Königs berg. * Berlin. Die Gasbeleuchtung— Der auswärtige Handel China«. * Leipzig. Börsenbericht. — Berlin. Leipzig. Ankündigungen. tkipzig . Die geUun, ,isa>«Mi cigUch Abends. All beziehen durch all» Postämter de« In- und * Auslandes. Deutsche Allgemeine Zeitung. -LM * Dresden, 7. Aug. Von den zahlreichen Freunden der Deutsch-» Katholiken ist gewiß die Nachricht mit Freude ausgenommen worden, daß die Stadtverordnetenversammlung zu Dresden auf Antrag eines ihrer Mitglieder, des GerichtsdirectorS Advocal Böhme, einen jährlichen Zuschuß von 30V Thlr. aus städtischen Mitteln zu den kirchlichen Bedürfnissen der neuen Gemeinde vorläufig auf drei Jahre einstimmig bewilligt hat. So erfreulich das FortsHrcitcn der Bewegung in der katholischen Kirche den Freunden der Aufklärung ist, so wenig würde sich ein solcher Beschluß billigen lassen, wenn er etwas Anderes sein soll als eine von fünfzig Protestanten ausgehende Demonstration zu Gunsten der neuen kirchlichen Gesellschaft. Wir müssen gestehen, daß wir cs für einen größern Triumph der guten Sache anschen würden, wenn ein Einziger der Million deut scher Katholiken, welche zu dem heiligen Rocke nach Trier gewallfahrt sind, offen zur deutsch-katholischen Kirche aus Ueberzeugung übcrgetreten wäre. Allein dieser Beschluß der Stadtverordneten ist, soll er mehr sein als eine leere Demonstration, in jeder Beziehung zu misbilligcn. Was schon längst verfassungsmäßig Rechtens war, stellt das die Äerthcilung der Parochiallasten betreffende Gesetz von 1838 an die Spitze: „Die Kir chen - und Schulgemeinden sind verbunden, die Mittel anzuschaffen, welche ihre Kirchen und Schulen erfodern. Sind Fonds nicht vorhanden, so ha ben die Kirchen - und Schulgemeinden den ganzen Bedarf für ihre Kirchen und Schulen durch Anlagen unter sich aufzubringen." Die ärmsten Ge meinden des Landes entsprechen dieser gesetzlichen Verpflichtung und müs sen ihr entsprechen, und die Vertreter einer Stadtgemeinde wollen einer Anzahl zum Theil recht wohlhabender Bürger (es befinden sich unter den 60 hiesigen Bürgern, welche der deutsch-katholischen Gemeinde angehören, einige sehr reiche Leute) jedem ein Geschenk von etwa 5 Thlr. jährlich machen. Denn wäre ein Bedürfniß vorhanden, so müßten diese Sechzig: zunächst die erfoderlichen Mittel unter sich aufbringen. Glauben denn die Stadtvertreter das wahre Interesse der Mehrzahl der hiesigen Bürger- welche einer rationalistischen Richtung nicht geneigt zu sein scheinen, und unter welchen etwa 400 der römisch-katholischen Küche angehören, auf diese Weise zu fördern? Sollen protestantische Bürger, unter deren eignen Geist lichen manche ein geringeres Einkommen als 300 Thlr. haben, Geld durch Anlagen aufbringe«, damit ein deutsch-katholischer ein jährliches Gehalt von 1200 Thlr. erhalten könne? Denn ebe an dieses Geschenk gedacht wurde, war die Rede davon, einen jungen Geistlichen, der kaum ein katholisches Seminar verlassen, mit einem Jakresgehalte von 800 Thlr. anzustellen, mit einem Gehalte, dessen neun Zehntel der protestantischen Geistlichen des Landes nach mehr als zehnjähriger Vorbereitung und mehr als dreißig jähriger Wirksamkeit sich nicht erfreuen. DaS Grundstück eines der Mit glieder der Gemeinde, welche so beschenkt werden soll, hat einen höher» Werth als der gesammte Grundbesitz so mancher armen Kirchcngemeinde im Voigtland oder Erzgebirge, und so mancher gründlich gebildete evan gelische Prcdigtamlscandidat oder Geistliche würde sich glücklich schätzen, die Summe als Gehalt zu bekommen, welche die großartigen Vertreter der Stadtgemcinde als jährlichen Zuschuß der neuen Gemeinde schenken wollen. Durch ein derartiges Geschenk aus Gemeindcmitteln würde nicht nur die Unparteilichkeit, welche die protestantischen Gemeindcvertreter ih ren römisch-katholischen Mitbürgern schuldig sind, verletzt, sondern es wäre ein wahrer Hohn gegen Jene, welche bei ihrer Konfession beharren, wenn sie durch eine Anzahl Protestanten gezwungen werden sollten, städtische Abgaben zu geben, damit deren Ertrag zu Gunsten einer kirchlichen Ge meinschaft, welche sie misbilligcn müssen, zu Besoldung eines Geistlichen, der von dem Oberhaupt ihrer Kirche excommunicirt worden ist, verwendet werden könnte. Hierzu kommt noch, daß unter den ärmern, dem Hand werkerstand angehörenden Katholiken gerade die gesetzlich stattfindende Er hebung eines Beitrags zu den Parochiallasten durch die Stcucrbehördcn eine Misstimmung veranlaßt hat, eine den Deutsch-Katholiken gemachte Bewilligung daher gleichsam als eine Auffodcrung, zur deutsch-katholi schen Kirche überzutretcn, erscheinen könnte. In protestantischen Ländern ist ohnedies die Möglichkeit der Ehescheidung und der anderwciten Ver- heirathung nach stattgcfundencr Scheidung für manchen Katholiken ein mächtiger Beweggrund zum Ucbcrtritte zur deutsch-katholischen Kirche, wel cher zur Zeit ohne die Förmlichkeiten und Weiterungen, weicht bei einem Ucbcrtritte zur protestantischen Kirche und umgekehrt gesetzlich vcrgcschnc- bcn sind, stattfindet, noch mehr aber, wie auch die Erfahrung in Dresden lehrt, der Wunsch, den mannichfachcn Uebelständen, welche mit gemisch ten Ehen verbunden sind, auf einmal zu steuern. Glücklicherweise haben die Stadtverordneten nicht das Recht, Ge schenke aus den Gemeindckaffcn zu machen, und am wenigsten gegen alle Geschäftsordnung ohne vorherige Bcrathüng durch die Finanzdeputativn. Die Befugnisse der Stadtverordneten find tz. 115 der Städteordnung vom Jahr 1832 genau begrenzt, sie haben die dem Stadtrath obliegende Ver waltung des Vermögens zu controlircn, auch unaufgcfodert dem Stadt rathc Vorschläge zum Besten des städtischen Gemeinwesens zu eröffnen, Deutschland. *Vom Uhtin, 5. Aug. Wie in Frankreich, besonders aber am I Oberrhein, so rührt sich auch am Niederrhein, in Preußen und Belgien, ! diejenige Partei unter dem niedern katholischen Klerus, welche eine l größere Unabhängigkeit von den Bischöfen und eine consultative Stimm« bei Regelung kirchlicher Angelegenheiten durch das Organ der Synoden erstrebt. Die neuesten dieSfallsigen Vorgänge beweisen dies unläugbar. Ob es den Hierarcken in Deutschland eben so gelingen werde, die Oppo- ! Won dcS niedern KleruS zum Schweigen zu bringe», wie dies in Paris durch die Unterdrückung des Bien social der Fall gewesen ist, steht zu be zweifeln. Indessen hat doch einer der ersten Hierarchen der Rheingegen den, van Bommel in Lüttich, diesen Sturm bereits längst vorausgesehen und während seiner Anwesenheit in Rom ein wirksames Mittel zu erlan gen gewußt, um den untergeordneten Klerus unter den Absolutismus der Bischöfe requngSloS niederzuhalten. Das Concordat von 1801 mußte ihm dazu bchülflich sein. So viel llnrömisches eS auch enthält, so übergibt cs doch die armen Pfarrer an den Succursalkirchcn ganz dem Gutbefinden der Bischöfe, die sie senden, versehen, absehen könnt«, ganz nach Belie ben. Dies ist eine militäirische DiSciplin, die von dem „kleinen Corpo ra!", dem Urheber des Concordats von 1801, nicht befremden wird. Be greiflicherweise beugten sich die armen Succurfalpfarrer nur mit Wider streben unter dieses absolutistische Zoch der Bischöfe; diese dagegen fanden cS sehr bequem, unbequeme Geistliche kurzweg zu entfernen. Wollten diese nicht so beseitigt werden, dann mußten sie sich als gehorsamste Die ner ihres Bischofs erweisen. Ban Bommel suchte in Rom eine neue al lerhöchste Bestätigung dieses despotischen Rechts der Bischöfe nach, und muß die Zweckmäßigkeit desselben dem Papst und seinen Rächen sehr empfohlen haben, denn die heil. Congregation des Concils beschloß vor einiger Zeit, daß die Succurfalpfarrer noch fernerhin der unbeschränkten Verfügung ihrer Bischöfe nach dem Bonapartc'schen Concordat unterwor fen bleiben sollten. Van Bommel hat diesen Bescheid bei seiner Rück kehr von Nom in seinem Sprengel bekannt gemacht, und die preußisch- rheinischen Prälaten werden sich gewiß auch beeilen, diese Bestätigung des auch für sie gültigen Concordats von 1801 zu ihren Gunsten aus- zubeuten. Wahrscheinlich hat die Kunde davon den preußischen niedern Klerus am Rhein der Reform sehr geneigt gemacht, und cs kann nicht fehlen, daß, wenn das Episkopat dessen Wünschen entspricht und Diöce- sanversammlungen beruft, beredte Stimmen gegen die van Bommel'schc Ansicht sich erheben und den Pfarrern eine selbständigere Stellung ver schaffen werden. Die Absetzungen Braun's und Achtcrfeldt's, die Rcmo- tion Licht's zeigen die Nothwcndigkeit einer solchen Reform. — Der Nürnberger Correspondcnt versichert, in der neuesten Nachricht von-der Abbitte vor dem Bildnisse des Königs von Baiern (Nr. 211) sei das Knien ein Strich zu viel, cs sei aber auch von einer Begnadigung hinsichtlich der weitern Strafe noch nichts bekannt.