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Sonntag —— Nr- 2«1 80. Julius 184S. WM Deutsche Allgemeine Zeitung. rZM »Wahrheit und Reckt, Freiheit und Gesetz!» Ueberblick. Deutschland. L Aus Mitteldeutschland. Der BundeStagSbcschluß ge gen den Nachdruck, ffLeipffg. Hr. Hieronymi. * Lhcmnils. Die Garn- zöllc. Gegenpetition. "Äus dem Ernestinischen Sachsen- Schirgis walde. Die Presse. "Hannover. Graf Wedell. st Stuttgart. Die Deutsch- Katholiken. — Die württembergischc Kammer der Standeßherren. — Der badische Oberkirchenrath. "Jena. Adresse. Predigt. rFrankturt a. M. Die Rabbinerversammlung. Preußen. (-«-) Berlin. Die protestantischen Freunde. Die Schutzzölle. Hr. Seiffart. x Berlin. Deutsch-Katholiken in Stettin. Hr. Szatköwitz. Hr. Eichhorn. ^Berlin. Eine AuSweisungSgeschichte. ** Breslau. Hr. v. Diepenbrock. "Dom khein. Der triercr Bischof. — Deutsch - Katholiken in Vanstg — Pfarrer Nitschke. Confercn; in Gnadcnberg — Hr. v. Grol- man. — Nervenfiebcr in Lyk. Spanien. Die Königin. Don Francisco. Die Vermählungsfrage. Die Gü ter der Weltgeistlichkeit. Don Nuiz und Hr. Calderon. Die Unruhen. Großbritannien. Die dubliner Universität. Die Repeater. Die Zinsen der Staat-papiere. Hr. Fitzroy Kelly. Nachrichten vom Cap. Frankreich. Pairskammer. Erbbegräbnis Die indirccten Abgaben. Feuer in Lyon. Der Bischof von Orleans. Algerien. Schweiz. * Zürich. Di« Tagsatzung. Militairwescn. Bern. Convertiten. StaatSrath Fröhlicher. — Zürich. Rußland und Pole«. Der Adel Türkei. * Konstantinopel. Der Lscherkessenkrieg. Die Libanonfrage. Die Familie Schahab- Wissenschaft und ^unst. "Berlin. Die Wasserheilanstalt. ""Leipstg. Theater. — Die Portlandvase. Handel und Industrie. "Berlin. Bäder und Lrinkanstalten "Kon stantinopel. Der Stempel. Aernte. Handel. "Leipzig. Börsenbericht. "Zürich. Eisenbahnen. "Breslau Der pesther Wollmarkt. — Berlin. Ankündigungen. D e«tschla«d. S^us Mitteldeutschland, 17. Jul. Obwol seit dreißig Jahren, gemäß der im Art. l8 der deutschen Bundesacte gegebenen Zusicherung, erwartet, hat dennoch die Bekanntmachung deS Vundeöbeschlusscs vom >9. Jun., wodurch den Principien über den Schutz des literarischen Ei- d^iihums von Seiten des Staats eine mit den Ansichten der Doctrin übereinstimmende gemeingültige Norm ertheilt wird, eine diesmal freudige Ueberraschung bereitet. Man fühlt sich deshalb überrascht, weil eben jetzt keine Veranlassung vorhanden war, diese Maßregel zu erwarten, weil keine Andeutung bekannt war, daß die, allerdings ihre Verhandlungen in undurchdringliches Geheimniß hüllende Bundesversammlung sich eben mit endlicher Erledigung der so lange schwebenden Angelegenheit beschäftige. Die Verhandlungen des Bundestags über die Sicherstellung der Rechte der Schriftsteller und Verleger gegen den Nachdruck sind zum Theil und namentlich in den ersten Jahren deS Bestehens des Bundes Hand in Hand mit denen über das Maß der zu gestattenden Freiheit der Presse gegan gen. Möge das Erscheinen des obigen Beschlusses, womit die erster» ihr befriedigendes Ende finden, zugleich eine Andeutung zulassen, daß man nun auch in Bezug auf Preßfreiheit für Deutschland gemeinnützige, mit dem Volksgeistc nicht im Widerspruche stehende Bestimmungen bald ermit teln werde. Bekanntlich war cS eine Deputation der deutschen Buchhänd ler, welche bei dem Wiener Kongreß 1814 als Repräsentanten des schon damals ziemlich allgemeinen VolkSwunschcß mit Anträgen so auf Gewäh rung der Preßfreiheit wie auf ein allgemeines durchgreifendes Gesetz gegen den Büchernachdruck auftraten und diese Anträge in aller Weise geltend zu machen suchten. Wie cs dem Wunsche nach Preßfreiheit anfangs bei dem Kongresse selbst und sodann bis jetzt bei dem Bundestag ergangen, darüber schweigen wir. Der Antrag auf allgemeine Maßregeln gegen den Nachdruck aber, durch eine Menge damals erschienener Schriften für und wider das gewünschte Gesetz von allen Seiten beleuchtet, fand bei den Congreßbevollmächtigten der deutschen Staaten, so viel bekannt geworden ist, kaum irgendwie Widerspruch. Es war daher alle Aussicht vorhanden, daß wenigstens einige allgemeine dcsfallsigc Bestimmungen — etwa die durch den nun vorliegenden Beschluß gegebenen — in der zu errichtenden deut schen Bundesacte eine geeignete Stelle finden würden. Allein die bekann ten Zeitereignisse, welche die Berathungcn über die BundcSactc überhaupt so sehr beschleunigten, daß sie in nur elf, Ende Mai und Anfang Juni 1815 rasch auf einander folgenden Sitzungen bis zur Unterzeichnung der Urkunde gebracht werden mußten — daö welterschütternde Wiederauftreten Napoleon's— wurden Veranlassung, daß man sich auch mit dieser Ange legenheit nicht genauer beschäftigen konnte. Man begnügte sich, dem 18., die politischen Rechte der Unterthanen in den deutschen Bundesstaaten be zeichnenden Artikel die Zusicherung anzufügen, daß die gemäß der Bun- deSacte zu organisirende Bundesversammlung sich bei ihrer ersten Zusam menkunft mit Abfassung gleichförmiger Verfügungen über die Preßfreiheit und Sicherstellung der Rechte der Schriftsteller und Verleger gegen den Nachdruck beschäftigen werde. Leider ging diese ZusicheKmg, ob auch wol I angenommen werden darf, daß die Absicht, sic treulich zu haltesi, wirklich ! vorhanden gewesen, nicht in Erfüllung. Wohl aber erhielt bald nach der erst im November 181» geschehenen Eröffnung der Bundesversammlung zu Frankfurt a. M., und zwar mittels Beschlusses vom 26. März 1817, der BundcStagSgcsandle o. Berg den Auftrag, zuvörderst eine Sammlung und Zusammenstellung dcr über Preßfreiheit und Büchernachdruck in den deutschen Bundesstaaten bestehenden Verordnungen zu veranstalten und dem Bundestage vorzulcgcn. Derselbe entledigte sich seines Auftrags in Be zug auf den Nachdruck durch Berichterstattung in dcr Sitzung am 22. Jun. 1818, und auf seinen damit verbundenen Antrag wurde nunmehr, wie dies später im Oktober 1818 auch wegen der Prcßfrciheitsfrage ge schah, eine Commission niedcrgcsetzt, um über die Abfassung dcr beabsich tigten gleichförmigcn Verfügung Berathung zu pflegen. Zwar zögerte auch diese Eomnnssion nicht mit ihrcrscitigcr Berichtscrstattung, letztere erfolgte schon in dcr Sitzung am I I. Fcbr. 1819 und war begleitet von dem vollständigen Entwürfe zu einem entsprechenden Bundesgesetze. Mit der darauf beschlossenen Jnstructionscinholung der Gesandten von den resp. Regierungen aber gericlh die Sache ins Stocken; mehre Zwischen fälle verzögerten die Vereinigung zu einem definitiven Beschluß immer mehr. So geschah es, daß sich diese bis zum Jahr I8Z7 hinauszog, wo das bekannte, jedoch immer noch als provisorisch betrachtete Bundesgesetz vom 9. Nov. zu Stande gebracht wurde. Ihm waren zwei andere vor bereitende Beschlüsse vorausgcgangcn. Durch den einen, vom 6. Sept. 1832, war im Allgemeinen dcr Grundsatz festgestcllt worden, daß bei An wendung der gesetzlichen Vorschriften und Maßregeln wider den Nachdruck in Zukunft dcr Unterschied zwischen den eignen Unterthanen eines Bundes staates und jenen der übrigen im Deutschen Bunde vereinten Staaten ge genseitig und im ganzen Umfange deS Bundes in dcr Art aufgehoben werden solle, daß die Herausgeber, Verleger und Schriftsteller eines Bun desstaats sich in jedem andern Bundesstaate des dort bestehenden gesetz lichen Schutzes gegen den Nachdruck zu erfreuen haben würden. Der andere vorbereitende Beschluß, vom 2. April 1835, ging dahin, daß der Nachdruck im Umfange des ganzen Bundesgebiets zu verbieten und das schriftstellerische Eigenthum nach gleichförmigen Grundsätzen festzustcllcn und zu schützen sei. Mit dem nunmehrigen Beschlusse vom 29i Jun. ist die Thätigkcit dcr Bundesversammlung zu Erfüllung der bezüglichen Zusicherung in Art. 18 dcr BundcSactc zwar erfüllt, sic wird aber, steht zu hoffen, auch nicht Anstand nehmen, zu rechter Zeit noch einen Schritt weiter zu gehen, näm lich daS Streben nach Äufrechthaltung des PrincipS, daß daS literarisch? Eigcnthum überall zu schützen sei, auch nach außen hin geltend zu machen, oder doch dessen Geltendmachung durch etwa zunächst von einzelnen Bun- deSstaatcn mit auswärtigen Staaten abzuschlicßende völkerrechtliche Ver träge zu befördern. Wir haben erst vor kurzem erfahren, daß seit einiger Zeit deSfallsige Verhandlungen von Preußen mit England gepflogen wer den und sogar ihrem Abschlusse nahe sein sollen. Wir haben auch ge lesen, daß die hier fragliche Beziehung zu Deutschland nicht minder vor einigen Monaten irsZicr französischen Dcputirtenkammcr zur Sprache ge bracht worden ist. Hindeutung genug, daß man bereits mehrseitig auf Errichtung einer internationalen Gesetzgebung über den Nachdruck allen Ernstes bedacht ist. > ststllklpsig, 19. Jul. Hr. Hieronymi (Nr. 200) wird alle säch sischen Gemeinden besuchen und am 20. Jul. in Annabcrz, am 22. m Johann-Georgenstadt, am 24. in Marienberg, am 25. in Zschopau, am 27. in Glauchau, am 29. Jul. in Pcnig, am 3. Aug. in Dahlen, am 5. in Döbeln und am 10. Aug. in Dresden Gottesdienst halte«. Hier in Leipzig sowol wie in Chemnitz hat sich bereits dcr lebhafte Wunsch ausgesprochen, diesen intelligenten Geistlichen für Sachsen zu gewinnen, und die chemnihcr Gemeinde soll dicserhalb schon mit ihm in Unterhand lung getreten sein. "Chemnitz, 18. Jul. Mit Spannung sicht man hier dem Resul tate des nächsten Zollco ngrcsscs entgegen; denn ist auch nicht zu fürch ten, daß die Frage, ob die Besitzer von Baumwollspinnereien künftig von jedem Pfunde Garn einige Pfennige mehr oder weniger gewinnen sollen, einen Bruch zwischen Süd - und Rorddeutschland hcrbeifuhrcn werde — fern, für immer fern sei dieser ganz unWtsche.Gedanke, und wehe einer Nationalität, welche durch verhaltnq«äW so uiivedeutcnde Meinungsver schiedenheiten zerrissen werden sollte uh> könnte—, so ist e§ doch keines wegs zu verkennen, daß die Interessen der verschiedenen Gcwcrbtreibendcn sich schroffer als je gcgenüberstehcn; denn die Interessen des Volks, der- gesammtcn Consumcnten, die Interessen einer wohlverstandenen GcwerbS- politik und der allqenieinen Nationalökonomie werden in Behandlung der Frage über die Schutzzölle in den meisten öffentlichen Blättern fast gar nicht, oder nur oberflächlich, oder nur zum Schein berücksichtigt. Nachdem die Spinnercibesitzcr seit Jahren schon fast Himmel und Erde in Bewe gung gesetzt, um endlich eine Erhöhung des Garnzolls zu erwirken, so fangen nun auch die Verarbeiter des Garns, numerisch allerdings die un-