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nur der Absender, und doch muß jener von der Grenze ab das Porto zahlen und bei der Antwort biß zu derselben wiederum frankiren- Dieser Zwang ist verschwunden- Die Portosätze sind nach der Entfernung und ob fremde Gebicts- theilc zwischen Oesterreich und Preußen liegen, bestimmt, sie betragen fortan weniger als die Hälfte, auf großen Entfernungen nur ein Drittel und ein Viertel der bisherigen Portotaxe. Also gewiß eine höchst liberale Einrichtung, die nur dazu beitragen kann, daß die Correspondcnz sich immer mehr ver mehren, sich mit jedem Jahre steigern wird- Wir wollen einige Punkte hervor heben. Für die Briefe der Provinz Preußen, der Regierungsbezirke Köslin und Bromberg nach und aus der ganzen österreichischen Monarchie und dem Liech tensteinischen 18 Kr- (6'/- Sgr.) Von Memel nach Venedig 6'/- Sgr-! während bis dahin von Memel nach der Grenze ein Brief 12 Sgr. und von der Grenze nach Venedig 15 Sgr-, zusammen 27 Sgr. kostete. Für die Regierungsbezirke Stralsund und Stettin, die Provinzen Sachsen und Bran denburg, nach und aus Böhmen, Mähren, Oesterreich ob und unter der Enns mit Salzburg, Steiermark re- 18 Kr. (6>/- Sgr.), während jetzt ein Brief von Stettin bis zur Grenze 8 Sgr., von der Grenze nach Wien 7 Sgr-, zu- . sammen 15 Sgr. kostete, und von Berlin nach der Grenze 7 Sgr-, von der Grenze nach Wien 7 Sgr-, zusammen 1-1 Sgr- Hier ist also eine we sentliche Ermäßigung eingetretcn. Der höchste Satz für den einfachen Brief ist 7^ Sgr. aus den vorigen angeführten preußischen Gegenden nach Tirol, Vorarlberg, Liechtenstein und dem Lombardisch - Vcnctiamschcn Königreiche. Der einfache Brief darf V- wiener oder berliner Loth schwer sein; diese Bestimmung wünschten wir aufgehoben, ein Brief mit Couvert, englisches Postpapicr, ist sehr häufig etwas schwerer als Loth, man muß also gleich '/, Porto mehr zahlen- Wäre es nicht angemessen, die Schwere des Briefes bis 1 berliner Loth auszudchnen? Die Post will durchaus nicht, daß mehr als Ein Brief jedesmal im Couvert sich finde, und denkt, wenn die Schwere des Briefes ! Loth betragen kann, daß dann mehre Briefe zusam mengelegt werden. Dies würde allerdings häufig geschehen, allein die Post ersetzte dadurch ihren Schaden, daß fortan auch eine stärkere Correspondcnz eintreten würde- Für Zeitungen, Journale, Broschüren, Bücher, gedruckte Preißcourante, Circularbriefe, Musikalien und Kataloge, welche so verpackt sein müssen, daß die Beschränkung der Sendung auf diesen Inhalt sichtbar ist, wird nur der dritte Theil der Bricfportotaxe entrichtet. Es ist dies in sofern wichtig, als Zeitungen und Journale in Oesterreich, welches jetzt eine freiere, wenngleich immer noch sehr drückende Censur hat, immer mehr und mehr eindringcn und zur allgemeinen Bildung beitragen werden. Zu gleicher Zeit tritt auch eine schnellere Bricfbcförderung zwischen Berlin und Wien ein, von jenem nach diesem Ort in 56 Stunden, umgekehrt in 62 Stunden. So liegt also vor uns das Resultat vieler Verhandlungen zwischen diesen bei den Staaten, und wir denken, cs ist ein glückliches, womit Jeder, der an die ser Sache bethciligt ist, zufrieden sein kann; freuen wir uns also und hoffen wir von der Zukunft, daß in unserm Staate bald eine allgemeine Herab setzung des Briefportos eintreten wird, die gewiß eben so billig sein wird als die, welche wir soeben besprochen haben. Eisenbahn. Karlsruhe. In der 23. Sitzung der ersten Kammer fand die Berathung über den Commissionsbericht des Staatsraths Nebenius, die von der Regierung vorgelegtcn Staatsverträge über den Bau und Be trieb der Main-Neckar-Eisenbahn betreffend, statt. Der Schluß des Berichts, worin die Commission das Resultat ihrer ausführlichen Erörterun gen kurz zusammenfaßt, lautet im Wesentlichen: ,,I) Der Vertrag vom 10. Jan. 1838 (wonach eine Eisenbahn in möglichst gerader Richtung von Mann heim über Darmstadt nach Frankfurt durch eine Aktiengesellschaft gebaut wer den sollte) konnte nicht buchstäblich vollzogen werden, weil die Voraussetzung, auf der er beruhte, ohne Verschulden irgend eines der drei betheiligten Staa ten nicht eintrat. 2) Das einzige Mittel, das der Regierung übrig blieb, um unter den eingctrctenen Umständen den Vertrag von 1838 zum Vollzüge zu bringen, die Uebernahme einer Actiengarantie gemeinschaftlich mit der freien Stadt Frankfurt, konnte nicht benutzt werden, ohne dem Großherzog- thum eine weit schwerere Last aufzulcgen, als die Herstellung der Main- Neckarbahn auf jedem andern Wege, unter verhältnißmäßig gleicher Lhcil- " nahiqe der drei Staaten, aufcrlcgte. 3) Die Herstellung der Main-Reckar- bahn nach den Bestimmungen der neuen Verträge erscheint in Vergleichung mit allen andern Zügen für den allgemeinen Verkehr und hauptsächlich für den innern Verkehr vortheilhafter und ist nur, wie überhaupt jede Verzwei gung der Bahn, für die Stadt Mannheim insofern minder günstig, als Gü ter und Personen sic nicht berühren müsscw, welche die natürliche Richtung ihres Weges zur Benutzung unserer großen Landcßbahn nicht dorthin führt. 4) Die Interessen des allgemeinen und des innern Verkehrs konnten mit den Interessen der Stadt Mannheim nur durch eine Lheilung der Bahn von ir gend einem Punkte der Bergstraße aus vermittelt werden- 5) Nach der Na tur der Sache hatten wir bei solcher Vermittelung die gemeinschaftliche Bahn, so weit sie unser Gebiet berührt, zu bauen, und nach dem Verhältniß der Bahnstrecken zu dem gemeinschaftlichen Betriebskapital beizutragcn, den Bau und Betrieb der Zweigbahn aber ausschließlich zu übernehmen- 6) Waren schon unter dieser Voraussetzung die angenommenen Züge (über Friedrichsfeld), ob- wol sie die Transportlinic um anderthalb Stunden verlängerten, des weit geringer» Bauaufwandes und der etwas kürzer» Dauer des gcthciltcn Trans ports wegen allen übrigen möglichen Richtungen vorzuziehen oder wenigstens nicht ungünstiger, so erschienen sic ganz entschieden vortheilhafter, insofern man durch ihre Wahl, neben einer wesentlichen Erleichterung in Beziehung auf die Baukosten, zugleich den besonder« Betrieb der Zweigbahn und an deren Einmündung einen Wechsel der Transportmittel beseitigte. 7) Wir ha ben daher durch die neuen Verträge und durch den Vertrag vom 10. Jan- 1838, an dessen Stelle sie traten, wesentliche Vortheilc gewonnen, welche uns für die, nur in Aussicht auf dessen buchstäblichen Vollzug beim Bau der Mannheim-Heidelberger Bahn gemachten stärkern Verwendungen eine Entschädigung und Alles gewähren, was der Kammerbcschluß vom 6. Sept. 1842 begehrte. Erwägen wir aber, daß wir mittels eines sehr mäßigen Aufwandes unserer Landcsbahn den günstigen Einfluß, den eine vo» Nor den her an sic sich anschließende Bahn auf ihre Frequenz haben muß, sodann dem innern Landcsvcrkehr auf weitere sechs Stunden und dem ganzen Groß- herzogthume bis zum Hauptplatzc des süddeutschen Handels, die Vorthcile der Eisenbahnverbindung, insbesondere den Städten Mannheim und Heidelberg, eine gleich nahe Verbindung mit der Bergstraße und der Stadt Frankfurt sichern; ferner daß dem allgemeinen Verkehre durch den verabredeten gemein schaftlichen Betrieb der Nachtheil eines mehrmaligen Wechsels der Transport mittel auf der großen Reise- und Handelsstraße von Frankfurt nach Basel erspart wird, und daß wir, im alleinigen Besitze der Eisenbahnverwaltung von Basel und Strasburg nach Mannheim und Heidelberg, durch die Ver träge zur Theilnahme an der Verwaltung zwischen dem Main und dem Neckar als gleich Berechtigte berufen werden; endlich, daß der Spurwech sel bei Mannheim und Heidelberg zwar ein Misstand ist, daß aber für die Zwecke, wofür die gleiche Spurweite verlangt wurde und von uns noch gewünscht wird, noch weit weniger gesorgt wäre, wenn unsere Landesbahn gar keine Fortsetzung erhalten würde, ihre Verschiedenheit unsern besonder» mercantilischen Interessen vielmehr ganz unnachtheilig erscheint; erwägen wir dieses Alles, so können wir in den getroffenen Verabredungen nur ein den Interessen des Landes zuträgliches Ercigniß erblicken- Die Commission ist übrigens der Ansicht, daß cs an dem Beschlusse der Kammer, daß sie durch den Inhalt der Mittheilung der Regierung ihre in der Adresse vom 6. Sept, ausgedrückten Wünsche erfüllt betrachte, genügen möchte." Am Schluffe der Berathung über diesen Gegenstand beantragte Staatßrath Nebenius j die Erklärung zu Protokoll niederzulegen: I) daß die Kammer die in der Adresse niedcrgelcgtcn Anträge durch die mitgctheiltcn Staatsverträge als erfüllt und diese Verträge dem Interesse des Landes entsprechend betrachte, und 2) daß sie die in dem Bericht ihrer Commission in Beziehung auf die Verhältnisse und Interessen der Stadt Mannheim vorgetragenen Ansichten und Wünsche theile; welcher Antrag bei der Abstimmung von der Kammer einstimmig an genommen wurde- (B. Bl.) Eisenbahn. * Darmstadt, 10. April. Die Nachricht, daß sich die kurhcssischc Staatsregierung mit den Ständen wegen Anlegung einer Eisen bahn von Kassel bis an unsere oberhessische Grenze vereinigt habe, ist bei uns mit vielem Vergnügen ausgenommen worden, weil wir nun mehr Aus sicht haben, daß unsere Main-Neckar-Bahn nördlich weitergeführt wird, die Wünsche unserer Provinz Obcrhessen in Erfüllung gehen und überhaupt in der großen Sache des deutschen Eisenbahnwesens wieder ein bedeutender Schritt vorwärts geschehen ist. An unserer Main-Neckar-Bahn wird mit Anstrengung gearbeitet. Die Erdarbeiten nähern sich ihrer Vollendung; an dem hiesigen Centralbahnhofe wird bereits gebaut, indem die Fundamente sich erheben, und noch in diesem Monat erwarten wir die erste Lieferung der Schie nen, welche England liefert. Schon vor mehren Wochen reiste der Obcringenieur Laubenheimer dahier nach England, um für den Transport Sorge zu tragen, die Lieferung in Rotterdam in Empfang zu nehmen und sie den Rhein her auf zu führen; auch sind bereits wegen des Hcrbeifahrens zu den verschiede nen Stationen Verträge abgeschlossen worden. Da der gelinde Winter die Förderung der Erdarbciten begünstigte, so ist zu hoffen, daß bis zum Spät- herbste die Bahn zwischen hier und Frankfurt, oder vielmehr der Vorstadt Sachsenhausen, bereits befahren werden kann. Die Strecke zwischen hier und dem Neckar bietet mehr Schwierigkeiten dar; so müssen namentlich mehre Viaducte gebaut werden. Eisenbahn. Kasse!, II.April. Dem Vernehmen nach sind bereits mehre der angesehensten Mitglieder des hiesigen Handelsstandes zusammen getreten und bei der Staatsbehörde um die Genehmigung zur Bildung eines Comite behuss Einleitung des Eisenbahnbaues von der sächsisch-thürin gischen Grenze über Rotenburg und Kassel bis zur preußisch-westfä lischen Grenze eingekommen. (K- A- Z.) Eisenbahn. * Köthen, 11. April. Wie wir hören, steht die bern- burger Regierung mit einer Compagnie in Unterhandlung, welche die Ber lin-Köthener Eisenbahn vorläufig bis Bernburg fortführen will- Der Conferenzrath daselbst soll nicht abgeneigt sei», eine Garantie von 3 Proc. zu übernehmen- Eisenbahn. Am 8. April fand die erste Probefahrt auf der Eisen bahn von Karlsruhe nach Rastatt statt; Hin- und Zurückfahrt wurden je in 28 Minuten bewerkstelligt. — Aus Nürnberg berichtet die Kölnische Zeitung wenig Erfreuliches über Eisenbahn und Kanal. Es sei sehr zweifelhaft, ob der Kanal im näch sten Jahre dem Verkehr in seiner ganzen Ausdehnung übergeben werden könne, sehr wahrscheinlich aber, daß die noch verfügbaren Gelder abermals nicht außreichcn würden- Was die Eisenbahn von Nürnberg nach Bamberg betreffe, so sei cs ebenfalls ungegründet, daß diese schon im nächsten Herbst eröffnet werden würde, denn abgesehen von allen andern Arbeiten schreite auch der Bau des Tunnels bei Erlangen wegen Mangels an Material nur langsam vorwärts, und überdies fingen die fertigen Gewölbe, zu denen man mitunter schlechte Bausteine verwende, an einzelnen Stellen bereits wieder an schadhaft zu werden. Berliner Börse, 13. April. Neue 4pc. engl. —, Prämsch. 88-/2, neue 3-/-pc. Stsschsch. 100'/,, 3'/-pc. Pfandbr. westpr. 100-/, Br-, ostpr. 100^, pomm- 100^, schief. IOO>/j, 4pc. Posen. 104'/,, neue 3>/-pc. 00-/-, kur- u- neumärk. 100^; Dukat. —, Louisd. IHV», Friedrichsd. 113'/-, Dis konto 4 Proc. — Eisenbahn, 5pc. Berl.-Potsd. I61'/-Br-, Prior.-Act. 104 Br-, Anh. 157, Prior.-Act. 104, Franks- a. d. 0.151 >/,, Prior.-Act. 104-/„, Stett. ä. I32Br-, Stett. 0. I32Br-, Hamb.Zus. I I8, Magdeb.-Leipz. —, Prior.-Act. 104, Magd.-Halb. 119, Düsseld.-Elbcrf. —, Prior.-Act. 99'/, Br., Rhein. 89^ Br., Prior.-Act. 99-/- Br-, Bonn-Köln 140Br-, Ostrhein. 112^,Oberschles. 125, I^l..ü.1I6-/4Br., Zus. Sch. 117-/, Br., Niederschl. 120, Sag.-Glog. 112 Br., Brieg-Neiffe 109, BreSl.-Schwdn -Freib.—, Leipz -Drcsd.—, Dresd.-Görl- 118, Sächs.-Bair. 108-/, Br-, Nordb. I54Br-, Gloggnitz 119Br-, Mail.-Vened. 111'/-, Zarßk.-Selo 77 Br., Launusb. 209. Oesterr. Met. 5pc.—, 4pc.—, 3pc.—,1pc.—,Bkact —,500Fl.L. —; Rußl-,5pc Cert—,Hope5pc.—, 4pc. 95'/,, Orig. Stiegt. 95-/„ 5pc. engl. 118'/, Br.; Polen, 5pc. Schatzobl. 99Br-, 4pc. Pfandbr. 95^, neue 95-/-Br-, Bkcert. — , 300 Fl. L. 94'/,, 500 Fl. L. 99'/,, Bkcert. L 300 Fl. 101-/,,»200Fl-32-/„Br.; Hamb.Feuerk.-St.-Act. 97'/- Br.; Holl., 2'/,pc. Int. 58-/„; Neap., 5pc. Falc. —, engl. Rothsch- —; Darmst-, 25 Fl. L. —; Nass-, 25 Fl- L- —. Verantwortliche Redaction: Professor Bülau. Druck und Verlag von F. A. Brockhaus in Leipzig.