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2614 «gestattet. Das Letztere aber ist nicht zu befürchten, da dieser Ccnsor ein Subaltcrnbeamtcr des Ministeriums des Innern ist und weiß, was in diesem Zweige hier vorgeht. Also erreicht man mit den Verboten im Ge heimen vollständig seinen Zweck. Dieser Leihbibliothckenccnsor muß nun na!e»« vnlvns Alles censiren, was das ganze Königreich Hannover an Journalen und Büchern Jahr ein Jahr aus für sein Lesebedürfniß, wenig stens in öffentlichen Leihbibliotheken, Lcscmusecn, Cirkeln re. braucht — Deutsch, Englisch, Französisch und was sonst vorkommt. Lesen kann er natürlich das Alles nicht, er muß also rathen, muthmaßcn. Dieses letz tere Institut ist neu, ich glaube etwa ein Jahr alt, und wird von den Betheiligten bezahlt. Eingerichtet ist es nicht im Wege des Gesetzes, son dern der Verordnung, bei der man der ständischen Zustimmung entbehren, folglich auch den Untcrthancn Lasten auflegcn kann, die weder rechtlich noch herkömmlich bestanden. Leider haben wir seit Christiani's Zurückwei sung aus der Ständeversammlung keinen einzigen Mann in der Kammer, der sich der Angelegenheiten der Presse annähme, vielleicht auch keinen, der die gehörige Kcniitniß davon hat, und darum kommen sic in der Kam mer nie zur Sprache." *Mm. 18. Oct. Draußen auf der Straße ist ein reges Leben: Tau sende von Fußgängern aus dem Militair- und Civilstande, und Offiziere in den Uniformen fast aller Bundesstaaten eilen zu Roß und Wagen dem Michaclsberge zu, wo um 10 Uhr der Grundstein zur Bund es sest ung Uim gelegt werden soll. Sonderbar, daß man zu diesem Acte grade den 18. Oct. wählte! Freilich scheint er der Erinnerung der leip ziger Befreiungsschlacht wegen sehr geeignet; bedeutungsvoller und näher liegend dürfte jedoch, wenigstens für Ulms Particularqeschichtc, eine Erin nerung an den 18. Oct. des Jahres 1805 sein, wo General Mack, vom Unglück überwältigt, mit Berthier eine Capitulation zu Stande brachte, deren 1. Artikel lautet: „Die Festung Ulm wird der französischen Armee mit allen ihren Magazinen und ihrer Artillerie übergeben." Zwei Tage nach dieser Capitulation desilirten die österreichischen Truppen kaum 100 Schritte vor der Stelle vorbei, wo heute der Grundstein zu einer neuen Festung gelegt wird, und überließen dem siegreichen Kaiser einige 20,000 Gefangene, 26 Fahnen, 60 Kanonen, 3000 Pferde und mehr denn 300 Munitionswagcn. Wir wollen jedoch darum die Wahl dieses Tags kei nen kaux jm« nennen, vielmehr glauben, daß ihn edier Trotz absichtlich wählte, wie der muthigc Mann, wenn ihm einmal ein Versuch mißglückt, mit erneuter Kraft sein Ziel wieder und immer wieder angreift! Nachmittags. Die ziemlich einfach ausgefallene, nicht einmal durch Kanonenschüsse eingclcitcte Feier ist vorüber. Sie sand statt unter der Leitung des österreichischen Generalmajors Frhrn. v. Roditzky, in seiner Eigenschaft als Präsidirender der Bundes-Militaircommission. Weiter wohn ten ihr bei, als Bevollmächtigter des 10. deutschen Armeccorps, der dänische General v. Trezko, der österreichische Oberst Zocchi, der württcmbcrgifchc Oberst und Militairbcvollmächtigtc des 8. deutschen Armeecorps v. Faber du Faur und der bairische Major v. Wander. Als Commissare bei dieser Feier lichkeit von Seiten der Tcrritorialrcgicrungcn fungirtcn der würltembcrgische General v. Gaisbcrg, der bairische General v. Biber, Regierungsrath Di. v. Haas und Oberbürgermeister Walbach. Der Kronprinz war leider nicht anwesend, wie man früher gehofft hatte (Nr. 28S). Die Feierlichkeit selbst begann mit der Legung des Grundsteins auf dem linken Donauufcr (württembergische Seite); nachdem hier die üblichen Cercmonicn mit der Verlesung der Urkunde, der Einlegung der verschiedenen Orden, Medaillen, Münzen ic. aus fast allen Bundesstaaten, der Portraits des Königs von Württemberg, des Königs von Sachsen, eines Exemplars der hiesigen Localblätter und der sonstigen den Festungsbau von Ulm und Rastatt betref fenden gedruckten und schriftlichen Documente, eines Brotes, einer Flasche Wein rc. in den Grundstein und den drei Mal drei Hammerschlägcn statt- gefundcn und der Grundstein selbst übermauert war, wobei der General major v. Roditzky in einer kurzen Rede ungefähr Folgendes sprach: „So gebe denn Gott, daß diese Festung vollendet werde, wie wir sic begonnen, daß Pc stark und unüberwindlich und fähig sei, die Unabhängigkeit Deutsch lands zu schützen und zu behaupten", begaben sich sämmtlichc Bethciligtc auf das rechte Donauufcr, um die gleiche Ceremonic auch hier vorzunch- men. Die Plätze der Grundsteinlegung sind auf diesseitigem Gebiete die Wilhelmsburg (so heißt die neue großartige Kaserne), auf bairischer Seite die vordere, die Straße nach Memmingen burchfcbncidcnde Fronte. Nach den Grundsteinlegungen mar natürlich gemeinschaftliche Tafel. — Am 15. Oct. haben die Sitzungen der ersten badischen Kammer wieder begonnen. — Das Heidelberger Journal enthält eine oberamtlichc Bekanntmachung, wonach, um den bei den Hand werksg escll en cinrcißen- den Unordnungen vorzubcugen, diesen der Wirlhshausbcsuch an Werktagen in und außer der Stadt, äußer den freien Stunden, bei einer Strafe von 1 Fl. 30 Kr. untersagt wird, wonach ferner diejenigcnHandwcrksgcsellen, welche an einem Montag, die Feierstunden ausgenommen, in irgend einem Wirtkshaufe betreten werden, unnachsichtlich mit dreitägigem Gefängniß, die Wirthc aber, die einen Handwerksgesellen zu diesen verbotenen Zeiten auch nur in ihrem Wirthshause dulden, und zwar wenn cs Montags ge schieht, mit 15 Fs., an andern Wochentagen aber mit 7 Fl. 30 Kr., und eben so die Meister, welche eine Anzeige des sogenannten Blaumachens unterlassen, mit 3 Nthlrn. bestraft werden sollen. — Das neueste großhcrzogl. hessische Regierungsblatt veröffentlicht eine Zusammenstellung der Ergebnisse der Staatsschuldcntilgungs- kassenrechnung für 1812s Hiernach hat die gcsammte Einnahme in diefem Jahre 3,6)0,718 Fl., die gcsammte Ausgabe 2,911,075 Fl. be tragen, sodaß 669,612 Fl. Kasscnvorrath blieb. Der Stand der Staats schuld war zu Ende 1811: 12,271,211 Fl. Im Jahr 1812 gingen an liquid gewordenen Schulden zu 50,762 Fl., zusammen 12,325,003 Fl. und zu Ende des Jahres 1812 betrug dir Staatsschuld mit Inbegriff neu hinzuzekommener Schulden 12,557,191 Fl., dagegen betrugen die Activa der Staalsschuldcntilgungökasse zu jenem Zeitpunkte an altern SlaatS- capitalien 71,110 Fl.; Darlehen zur Ablösung der Grundrente an die Rcntenpflichtigen wegen fiskalischer und nicht fiscalischer Renten 8,083,132 Fl.; ausstclftndcn Domäinestkaufsschillingen 20,237Fl., ausstehendenActivis der aufgehobenen Hauptrcsterkasse 11,516 Fl., dem oben angeführten Kas senvorrath 669,612 Fl., zusammen 8,861,969 Fl., sodaß, Llctiva und Pas siva verglichen, die eigentliche Staatsschuld Ende 1812 nur noch 3,773,868 Fl. betrug. Sie hat sich demnach, da die Passiva Ende 1811.3,995,177 Fl. betrugen, im Jahr 1812 um 221,309 Fl. vermindert. ss Äraunscljweig, 20. Oct. Wenn hier Mancher Steinackers Schrift über den Zollverein las (Nr. 283) und an die britischen De peschen über den stuttgarter Zollcongrcß in den Beilagen zur augsburger Allgemeinen Zeitung dachte, so hat er den Kopf geschüttelt. Liest nun Mancher von den Jndustricfcstcn in Berlin und denkt an Steinackers Schrift, so ist der Eindruck wieder ein ganz anderer. Die letztere ist cingcgeben von denselben Gefühlen, Ansichten und Gesinnungen, die bei jenen Jndustriefestcn sich ausfprachen, welche man als einen nachträglichen Kommentar zu ihr, als ein Zeugniß der Wahrheit ihres Grundgedankens ansehen kann. Ein erschrecklicher Streich, berechnet auf die ganze Wucht der Unwissenheit und des Uebelwollens, wurde neulich im Hamburger Cor- respondentcn auf Steinacker wegen seiner erwähnten Schrift geführt, es scheint, von Hrn. Faber selbst. Wenn Steinacker davon nicht ge storben, so hat er bald darauf die Freude gehabt, einer großen Gefahr entronnen zu sein, die ihm ein anderer Feind bereitete, Auditor v. Alten in Eschershausen, der ihn im Juni wegen eines Artikels in der Kölnischen Zeitung gerichtlich belangte. Das betreffende Gericht hat nunmehr ent schieden, baß kein Grund zur Anklage vorhanden sei, eine Entscheidung, die für den Kläger als Juristen nicht eben schmeichelhaft lautet. Wie man vernimmt, haben die braunschweigcr Stadtgerichte jetzt auch ihr Ur tel in Sachen Jürgens und Veltheim gesprochen und Letztern zu einer namhaften Geldstrafe (50Thlr.) verurthcilt. In wenigen Wochen treten unsere Landstände wieder zusammen, da mag denn Hr. v. Veltheim Rit terschaft beweisen, wenn er kann, nämlich bei Berathung der Landge- mcindeordnung, deren bereits viel vcntilirter Entwurf nunmehr auch an die ständische Commission gelangt ist. * lleustrelitf, 15. Oct. Unserm Militair wurde vor einiger Zeit ein Befehl erthcilt, nach welchem Hinfort kein Vorgesetzter eines Schimpf worts gegen einen Untergebenen sich bedienen sollte. Ein hoher Stabs offizier scheint indessen über dem Gesetze zu stehen und begnügt sich nicht einmal mit Schimpfwortcn gegen brave und langgcdiente Soldaten. Mit eigner vornehmer Hand schlug er vor wenigen Tagen auf einen Unter offizier so wüthend los, daß der Mann zusammensank. Um die allge meine Entrüstung noch zu steigern, erwies cs sich bald darauf, daß der Mißhandelte ganz unschuldig war und daß einer seiner Kameraden das Mißfällige bei den Waffcnübungcn begangen hatte. Der Geschlagene, dessen Dienstzeit bald abqclaufen sein würde und der bald sich verhci- rathen wollte, kam in Folge jeneß Auftritts um seine Entlassung ein. Der völlige Abschied ward ihm jedoch nicht bewilligt, sondern er wurde in die Reserve gestellt. Somit ist er jährlich zum Dienste verpflichtet, und die Führung eines bürgerlichen Gewerbes wird ihm höchst beschwer lich, wo nicht unmöglich werden. Diese Geschichte ist Stadtgespräch, und man wünscht nur, daß der Großherzog sic erfahre, um wenigstens eine Untersuchung cingelcitct zu sehen. L Lübeck, 19. Oct. Nachdem bereits vor längerer Zeit unter man- nichfachem Widerspruche mehrer bürgerlicher Collcgien der Beschluß gefaßt war, die Stadthauptmannsstcllc in Travemünde fortan nicht mehr mit einem Kaufmanne, sondern mit einem Rechtsgelchrtcn zu besetzen und zugleich den Travemündcrn ein eignes Untergericht zuzuqestchcn, ist heute die Wahl im Senate vorgenommen worden und auf einen Edvocaten gefallen, der schon vor mehren Jahren als Assistent dcS vorletzten Stadthauptmanns einige Zeil in Travemünde fungirt hatte und daher mit den neuen Ver hältnissen, die seiner warten, einigermaßen vertraut ist. Zu wünschen ist, daß die benachbarten Dörfer, welche im sogenannten Travemündcr Win kel liegen, recht bald demselben Gerichte zugewicsen werden möchten, da sic bedeutend weiter von Lübeck als von Travemünde entfernt liegen. — Nach authentischen Mitthcilungen des Physirus kamen im vorigen Jahr in unserm kleinen Staate >6 Personen durch Selbstmord, II durch Unglücksfälle ums Leben. Von diesen Todesfällen sind 8, also fast ein Drittel, mehr oder weniger auf Rechnung der Trunkfälligkeit oder Betrunkenheit zu sehen. MreuHen. * * Äus Ostpreussen, 15. Oct. Da das Thema, wie sich Mili- tairpcrsoncn Civilisten gegenüber in den Fällen zu benehmen haben, wo von Seiten der letztern unloyale Acußcrungcn gemacht werden, je nach Bildung, Vorurthcil und Stand noch immer verschieden variirt wird, so dürfte eine öffentliche Besprechung dieses das praktische Leben so innig berührenden Gegenstandes um so angemessener sein, als hierüber an man chen Orten noch die verworrensten Begriffe zu herrschen scheinen. Nach unserer Ansicht läßt sich nämlich dies bisher so wenig besprochene Capitcl auf die einfache Frage zurückführcn, ob die Offiziere in solchen Fällen durch ihre amtliche Stellung zu einem thätiqen Einschreiten gegen Den jenigen, der sich dergleichen Vergehungen zu Schulden kommen läßt, ver pflichtet sind oder nicht. Da nun ein thätiges Einschreiten der Offiziere bei solchen Gelegenheiten auf zweierlei Weise bewerkstelligt werden kann, nämlich durch Denunciation öder auf dem vermeintlich ritterlicher» Wege durch den ginnen, 1 Stellung welches hi Polizeibea das Milit ist, wenn und Ord» nur da ei: wird. Je tcn der L sein und > crniedriger und des ä gut heißen Wen nige Anhä so ist dagi sich zum t Zweikampj Aeußcrunc dadurch nn einem Due so wollen > hältnisse d den, zu R für diese? Offiziere c Sicherheit^ Feinde mii sie daher l dieselbe in durch unvc det halten. Herren dal Cinschrcitci hcit, Ehre nigstens di Wendung ! Raisonncm meint sein müssen wii zier bei un beleidiger hierbei auf erlassenen ist, wann I Wenn Staats un materiell c Schußwaff fache War: ist es wol verpflichtet gen handel sehen Rech: tcln und H auf dem V empfohlen rücksichtigm allenfalls d keine genüc ständen dei beißt die ? 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