Volltext Seite (XML)
Donnerstag — A?. 8K —— 2v. Februar 184S. WM Deutsche Mlgemerue Zettmtg. ZM «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Ueberblick. Deutschland, s Aus Norddeutschland. Da« Schreiben de« Königs von Baiern- — Fürst v- Wrede- — Die Bergakademie zu Freiberg. "Aus Württemberg. Die Mischehensacht. — Hr- v- Werner. — Die badische zweite Kammer über Geschworenengerichte- — Bischof Kaiser. — Eröff nung der Ständeversammlung zu Wiesbaden. Steutz««. (-^)Äertin. Die Jesuiten-— Die deutsch katholische Gemeinde- — Ablösungswesen. tve-keereich. -t- Aus Ungarn- Graf Szechenyi. Der Schutzverein. Die Journale. G-anien. Die Corte«. Da« Kriegebudget. Hr. Quintanilla. Droßbritannien. Parlamcnt«verhandlungen. Da« Durchsuchungsrccht. Petitionen. Hr. Fitzroy. Sir Knatchbull. Brandstiftung. Feuersbrunst. Polizeimaßregeln- Feaukteich. Die «Presse» über den Handelsvertrag mit China. Verhaf tungen. Hinrichtungen. Die Raubanfälle. Schweiz. "Von der Schweiftrgrense. Der Kampf gegen die Jesuiten. — Thurgau- Muffland und Moten, -f- Petersburg. Zustände und Personen- Mersonalnachrichten. Wissenschaft «nd Aunft. * Königsberg. Kant'« Gedächtnißfeicr. — Die Kindertheater in Pari«. — Da« Theater in ValencienneS- — Das Denkmal des Colombo- Handel und Industrie. "Frankfurt a. M. Eisenbahn. Badische An leihe. Börsenbericht- * Leipzig. Börsenbericht. — Eisenbahn von Madrid nach Cadiz. — Die Zahl der Eisenbahngesellschaften in Paris- — Di« französische Küstenschiffahrt. — Berlin. Reuefte ytachrichten. «nkündigungen. — In der Sitzung der württemdergifchen Kammer der Abgeord- neten wurde ein GeheimrathSerlaß verlesen, wonach der Abg. v. Wer ner zum Dicepräsidenten ernannt ist. Der Präsident beglückwünschte den selben im Namen der Kammer, worauf v. Werner mit dem Wünsche, daß er nicht in den Fall kommen möchte, die Stelle des an der Spitze der Geschäfte stehenden entschiedenen Talents einzunehmen, für das Ver trauen dankte, daß nebst der Gnade des Königs ihn zu dem ehrenvollen Posten berufen habe. (Schw.M.) — Am 14. Febr. ward in der badischen zweiten Kammer dtt Än" trag v. Jhstein's: zu Protokoll zu erklären, daß die Regierung wenigstens auf dem nächsten Landtag eine Gesetzvorlage zur Einführung von Ge schworenengerichten machen möge, mit 37 gegen 15 Stimmen ange nommen. Abg. Knapp rielh, wenigstens bei politischen und Preßvergehen apf Geschworenengerichte zu verzichten, wo dann eher Aussicht sei, daß die Regierung auf den Antrag eingehe, und dieser Ansicht schloffen sich mehre Abgeordnete an. (Bad. Bl.) — Der maiuzer Gemeinderath hat einstimmig den Beschluß gefaßt, daß, „in Erwägung der wahrhaft christlichen Gesinnungen, welche der hochverdiente und fromme Landesbischof vr. Kaiser in seinem dieSjäh- Deutschla«-. sAus Norddeutschland, 16. Febr. Man will es hier und da in Zweifel ziehen, ob der bekannte Brief des Königs von Baiern über die konfessionellen Wirren in seinem Land echt sei. Wer die Ge sinnungen desselben kennt und sich an seine früher» Schreiben bei ähn lichen Veranlassungen erinnert, wird die Echtheit des bezüglichen Schrei bens keinen Augenblick verkennen können. Hat sich der König von Baiern nicht früher schon gegen jede fanatische menschenfeindliche Auffassung des EhristenthumS, wie sie in seinem Staat in neuern Zeiten mehrfach vor gekommen, erklärt? Ein apostolisches Christcnthum, wie Sailer und an dere erleuchtete Katholiken eS lehrten, hat er stets empfohlen. Dies ist auch ganz dem Wohle des bairischen StaatS gemäß. Oder könnte der König es wünschen, daß die römischen Zeloten ihm, wie er sagt, die Her zen eines so großen TheileS seines Volks entfremden? Daß die- unaus bleiblich geschehen müsse, wenn ein Heinrich von Passau die Protestanten ohne Sang und Klang wie die Missethäter begraben läßt, wenn ein Stahl von Würzburg sie nicht in die römisch heiligen Räume seiner Fried höfe aufnimmt, wen» sie immer noch nicht von der römischen Kniebcu- gung vor der Monstranz ganz frei sind, wenn sie endlich nicht einmal die Gaben der Liebe durch den Gustav-Adolf-Verein, empfangen dürfen, das ist leicht cinzusehen. Allein das gebildete Deutschland weiß nun wenig stens, daß diese Bedrückungen der protestantischen Confessio» nicht von dem Könige von Baiern herrühren, sondern von einer Partei, welcher an dem Aufbau eines einigen deutschen Vaterlandes eben so wenig liegt als daran, ob ihr Monarch die Liebe seiner protestantischen Unterlhanen sich erwerbe oder nicht. Indessen werden die Letztem diese Partei und ihren König zu trennen wissen, und früher oder später muß ohnehin die Zeit koPmen, wo sich die römische Parte, in ihrem wahren Lichte, nämlich als es«« «»deutsche, unbairische zeigen wird. - — Aus vielen Orten der bairischen Rheinpfat, werden Adres se» an den König gerichtet, um eine Zurücknahme der Abberufung des Fürsten v. Wrede zu erbitten. — Die LeWs» Zeitung berichtet in einem Artikel aus Dresden vom 15. Febr. in Betreff der hinsichtlich der Bergakademie zu Freiberg getroffrne» Maßregeln (Nr. 49)-Verschiedene Irrungen, welche seil eini ger Zeit zwischen Militairs und Bergatademisten zu Freiberg stattgefunden, haben bekanntlich leider sehr beklagenSwerthe Folgen gehabt, welche Ge genstand besonderer Sriminaluntersuchunacn sind. Von einem neuerlichen Vorfälle, bet welchem direkt kein Bergakademist betheiligt war, nahm dessen ungeachtet die Mehrzahl der Bcrgakademistcn, nach vorgängiger gemein- samer Brrathung Veranlassung, eine gesetzwidrige und strafbare schriftliche Nerrufserklärung Mt der Unterschrift «dieAkademie zu Freiberg» zu er- laffen, welch« die OiSkiplinarbehörde nicht auf sich beruhen lassen konnte. Dieselbe würde aber auch noch besonders durch das Finanzministerium un ¬ ter Abordnung eines Commiffars auS seiner Mitte veranlaßt, sich zunächst über die Theilnchmer an dcr fraglichen Schrift Gewißheit zu verschaffen, denselben daß Gesetzwidrige und Strafbare ihres Benehmens vorzuhalten und sie aufzufodern, zu Vermeidung dcr von ihnen aufs neue hervorge rufenen Ruhestörungen und der gegen sie zu ergreifenden Maßregeln ge eignete Schritte zu thun. Nur. von Wenigen ist diesen Vorstellungen Ge hör geschenkt, dagegen von der Mehrzahl der Akadcmisten die gedachte gesetzlich unzulässige Erklärung ausdrücklich zu der ihrigen gemacht und nochmals als eine gemeinschaftliche anerkannt worden. Die höhere Be hörde hat hierin einen ganz unangemessenen, auf daS Unrechte gewendeten Verbindungsgeist, eine sträfliche Beharrung bei gesetzwidrigen Schritten und einen Ungehorsam gegen die Behörden erblicken müssen, welche im Interesse dcr Akademie und in Gemäßheit dcr den Akademisten bei ihrer Aufnahme vorgelegten Bedingungen und der Landcsgesctze überhaupt nicht ungeahndet bleiben konnten. Es ist daher dem Oberbergamt aufgearben worden, die Bctheiligten von dcr Akademie sofort zu entfernen. Leider bilden dieselbe die große Mehrzahl dcr Akadcmistcn. Es dürften jedoch wahrscheinlich Mehre, die sich bis zu dem bedauerlichen Schritte, zu wel chem sie doch wol nur durch Andere, nunmehr für immer Entfernte, ver leitet worden, untadclhaft betragen haben, unter zu gebenden Garantie» für ihr künftiges ordnungs- und gesetzmäßiges Verhalten nach Verlauf einiger Zeit wieder Aufnahme finden können. Gewiß hat die Rcgicrung sich nur höchst ungern zu der gedachten Maßregel entschlossen. Allcin daS Beharren dcr Bcthciligten bc, cincm offenbar gesetzwidrigen, durch die Gemeinschaftlichkeit um so bedenkliche,» Benehmen mußte eine allgemein durchgreifende Maßregel erfoderlich machen, wenn das Ansehen der DiS- ciplinar- und Landcsgesctze ferner aufrecht erhalten und der Zweck der Akademie nicht gefährdet werden sollte." * Äus Württemberg, 15. Febr. In unserm Königreiche scheint nun protestantischcrseits cine mildere Praxis bei den gemischten Ehe» Platz greifen zu wollen. ES ist bekannt, daß die streng römische» Geist lichen bei uns sich besonders darüber beschwerten, daß sie gezwungen wä ren, gegen ihr Gewissen, weil gegen die päpstlichen Verordnungen, ge mischte Ehepaare ohne alle Bedingungen zu trauen. Jetzt sind indessen schon mehre Fälle vorgckommen, wo bei den fraglichen Ehen der katholi sche Priester des einen Theiles sich geweigert hat, das Brautpaar, nach dem cs die Einsegnung vom evangelischen Pfarrer schon empfangen hat«, ebenfalls zu trauen, wie das bei uns herkömmlich ist, und wo der Staat nach solcher Weigerung nicht, wie früher, gegen den römischen Priester einschritt. Mag man dies immerhin eine Concession von Sciten des StaatS ncnncn; es ist jedenfalls eine solche, welche selbst der Protestan tismus billigt. Denn da cine einmalige Trauung zur LegitimiruNg der Ehe genügt, gleichviel von welcher Konfession dieselbe geschehen ist: warüM soll man den streng römischen Priester zwingen, eine gesetzlich unnöthige Handlung zu verrichten, die ihm sein Obcrherr, dcr Papst, verboten hat? Hier in Württemberg schadet dieses papistische Verbot nicht wie in Oe sterreich, wo man aus Scheu vor demselben den Protestanten auch die Trauung durch einen evangelischen Prediger verboten hat. Im Gegen- thcile wird die fragliche Concession unserer Regierung bei den Debatten über die konfessionellen Angelegenheiten in den Ständeversammlungen viel nützen. Es ist durch sie eine nicht unwichtige Veranlassung zu Beschwer den katholischerscits aufgehoben worden. Ob die fraglichen Debatte» durch di« der römischen Kirche in Deutschland jetzt drohenden schweren Gefah ren in Schach werden gehalten werden, wird die Zukunft lehren. So viel steht fest, daß die ultramontane Partei dadurch in cine KrisiS ver seht worden ist, wie es seit der Reformation keine für sie gegeb«» hat.