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Sonnabend —— Rr. — SS. Januar 184S. tD SÄk «a !!!'"? . .. . ,.1>. -L .! . .-nd -1- I > -.-, » - -V' SSM Dutsch« Ml»,mein« Z«iM«g. SM «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» , - : . . . V . . tt-v<-blick. Derrtschtnnb. ONjirnbera- Antijesuitisches Festmahl. — Pfarrer Reden- bacher.— Nürnberger Geistliche. — Die Landgemeindeordnung in Liraun- V*Pt»D«rr. ^Vertin Der Verein für die arbeitenden Klassen. Die Pi- schon - Stiftung. -Posen. Die Eisenbahn. Sendung nach Warschau, nepp««» Hr- Siedler. — Die christkatholische Gemeinde. — Die Fürst bischostwahl. — Der Rheinische Beobachter. — Ein Friedensstörer. :VeOÄtretch. -Wien. Der Fasching. Gespenster. Witterung. Hohe Gäste. Der ungarische Schutzverein. — Herzog Ferdinand von Koburg. Die Kai serin von Rußland. W»ktugal. Die Corte«. »perwietr. Das Budget. Die neuen Steuern. "EtroH-rita««1e«. Die Königin. Das Concordat. O'Connell. Die Eman- cipationSacte. Der Erzbischof Murray. Das Morning Chronicle über ytaheiti. Hr. Pritchard. Dampffregatte. Schiffbruch. N»er«k*»ich. Die Adresse der PairSkammer. Die Journale über den Adreß- entwurf der Deputirtenkammer. Die protestantische Kirche in Frankreich. -Aus dem Elsas«. Die Departementalblätter. JtaNeM Die Unterhandlungen der Curie mit Spanien. Gesttve-bn und Norwegen. Der Hofhalt. Der Commandant von Mar s'Holm ertrinkt. und Polen. Der Herzog von Leuchtenberg. Der Kaukasus. WtstöcheMawb. Der englische Gesandt«. Türkei. -Konstantinopel Beförderungen. Die Streitigkeiten mitEng- land. Di« preußische Gesandtschaft. Aufstand der Albanesen. Mp»»e»«-Üirw. Die Lejasfrage. Alabama. Die Staatsschuld. B-straft- Abolitionisten. M«oPlt«N Der Graf von Aquila. MSVkVlW ayf de« Hauptinhalt der prenSischen «anbtags- a»s«diede vom »O Dec. »8»». (Fortsetzung.) Hßtlt««» und Attbnstrie. -Kopenhagen. Da« Consulat für Leipzig. -Ue^fi^ Bö^enbericht. — Generalversammlung der Ludwig«eisenbahn. rjrltMeri " - - .. > Vestfchka«». 0 Mrnbtrg , 20. Jqn., Gestem fand hier im Gasthause zum rothen Moß ein Mittag »essen von I2V—IZV Gedecken statt. Die Gäste wa rnt all» allen Kästen der bürgerlichen Gesellschaft, Aerzte, Kaufleute, Rtchtßgelehrte, Künstler und Profefsionisten in buntem Gemisch, wik sie der Zufall oder persönliche Neigung grade zusammenführte, durch einan- det, aber jedenfalls von Frohsinn und Zufriedenheit beseelt, die sich in all- gtMiner Heiterkeit deutlich genug zu erkenne» gab. ES würden mehre pasteüde Lieber Wit Orchesterbegleitung gesungen. Bei den folgenden in einem derselben oorkömmende» Versen: DM, Tine» wünschen wir inmitten, Der ganz«» Welt zum Heil und Glück: Daß hängen möchten Jesuiten Und Heuchler sammt an einem Strick! Und allen Jenen, die da glauben, Der Rückschritt wär' für un« probat — Pie uns den Kreimüth möchten rauben, Sei dargebracht ein Pereät! «scholl ein allgemeines Bravo, da Capo, und von allen Seiten ertönte der Ruf: „Pereat den Jesuiten", in den selbst die anwesenden Katholiken steudig mit einstimmten, denn , Gott sei Dank! hier haben bi» jetzt jene Feinde de» konfessionellen Friedens und der Aufklärung einen sehr unftucht- barest Bdden zur Bearbeitung gefunden. -^ Dft Äorfzeitung sagt. „Das Appellationsgericht des bairischen Kreises Mittelfranken zit Elchstadt hat das Urtel gegen den Pfarrer Re. denbacker bestätigt, wonach derselbe ein Jahr Festungsarrest zu bestehen hätte. . Nu» wird vje Sache an daS Oberappellationsgericht nach Mün chen geht». Die Entscheidungsgründe fußen Sornrhmlich auf einem Pa- rgataMN im Strafgesetzbuch, worin von einer Widersetzlichkeit gegen Re- aierUng»Vorschriften „unter dem Vorwande der Religion" gesprochen wird. Da aber tue Widersetzlichkeit des Pfarre^ Redenbacher gegen die vorge- schrjebene Kniebcugungnicht auf einem Borwand der Religion beruhte, sonder» auf den Dogmen der lutherischen Kirche rc., so darf man mit Grund hoffen, daß von jenem obersten Gerichtshof ein günstigeres Urtel erfolgen werde." — Rach einer Correspondenz des Rheinischen Beobachter» ausHrür«- »e»a hat sich daselbst 'M vorigen Herbst eine Gesellschaft von ungefähr 40 Geistliche», di« sich in Folge zufälliger geselliger umstände zusam- menfand, unter Leitung eines Ordner», mit großer Begeisterung und Er hebung über kirchliche und wissenschaftliche Gegenstände besprochen, und auch den Entschluß gefaßt gehabt, am ReformationSfest über die Knie- beugungSfrage zu predigen, dieser Vorgang aber zu einer scharfen Erkun digung von Seiten des OberconsistoriumS Anlaß gegeben. . . >ch unangemeffcn ie Stänheversammlung kam auf den — Die Kölnische Zeitung enthält folgenden Artikel aus Braun- schweig: „DaS Schicksal des unserer Ständeversammlung vorgelcgten Entwurfs einer Landgemeindeordnung wird Ihnen im Allgemeine» schon bekannt sein; es wird indeß auch für die össentliche Beurthcilung nicht als überflüssig erscheinen, einige Betrachtungen daran zu knüpfen, durch welche manches Räthselhafte in der Sache seine gehörige Beleuch tung erhält. Unsere Ritterschaft war über das Bestehende, namentlich über ihr Verhältmß zu den Landgemeinden, unzufrieden, sic war vom Her zoge mit ihren Beschwerden zuruckgewiesen; mitten in diesen, daS ganze Land aufregenden Bewegungen hatte die Stänheversammlung bei der Re gierung eine Landgemeindcordnung beantragt,, das Ministerium solche be reitwillig zngesagl, der Entwurf wird vorgeleat und — von 3l gegen 13 Stimmen verworfen, noch dazu gegen eine Minorität, welche sammtliche in der Versammlung anwesende Rittergutsbesitzer bis auf einen in sich enthält: sollte man da nicht meinen, Alles sei bei uns anders geworden, daS Ministerium habe seine früher» Grundsätze aufgegeben und sei in dieser wichtigen Frage mit der öffentlichen Meinung, welche es ja eben in die ser Beziehung bisher unbedingt für sich hatte, plötzlich in Widerspruch gcrathcn? Muß man nicht furchten, daß dennoch wieder aristokratische Einflüsse sich geltend gemacht haben? So denkt und spricht allerdings auch hier jetzt Mancher, und dennoch muß, wie ich glaube, ein anderer Standpunkt der Auffassung genommen werden. Wenn man bedenkt, daß hei uns die eigentlichen sogenannten Privilegien der Ritterschaft^ als Patrimonialgerichtsbarkeit, befreiter Gerichtsstand , Eremtioneu, sängst gesetzlich ausgehoben sind, daß wir in unserer ständischen Verfassung nur Eine Kammer, und daß unsere Rittergüter sowol thatsächlich wie gesetzlich schon mit den Landgemeinden in vielfacher äußerer Verbin dung gestanden haben, so begrM man, daß a»S einer solche» Lage der Verhältnisse ein zweifach«» Strichen nach entgegengesetztenRichtun- a«n hin, hervorgehen mußse. Auf der einen Seite, und zwar htt der Ritterschaft, war es erklärlich, wenn der Hinblick auf DaS, was man selbst gehabt batte und was sich in vielen andern deutschen Staaten noch vorfand, sehnsüchtige Reminisccnzen erweckte und damit den Wunsch her- vorrief, wenigstens derjenigen Masse der Elemente, welche noch unentschie den war, eine dauernde Feststellung in der Richtung jener Remisisce^en zu geben. Auf Ker andern Seite machte sich immer mehr di« , konstitu tionelle Nothwendigkeit geltend, das Berhältniß der Rittergüter zu den Landgemeinden, welches bis dahin nur auf sehr verschiedenartige» B«r- waltungSgrundsähen beruht hatte, nach demjenigen Grundgedanke», der die bisherigen Erscheinungen hervorgerufen und geleitet hatte, gesetzlich zu ord nen. Dies« beiden theilweise entgegengesetzten Trndenzen bilden die erklä renden Element« des Kampfes, welcher seit einigen Jahren die hiesigen, sonst durch»«» ruhigen und friedlichen Verhältnisse so ost zum Gegen st«B>c der öffentlichen Besprechung gemacht hat. ES geht aber d-raus auch von selbst hervor, daß bei der Landgemeindeordnung grade-ix Frage, welche Stellung die Rittergüter zu den Gemeinden haben sollten, den Angelpunkt bilden mußte, um welchen die Entscheidung sich drehte. Di« Gesetzgebung durfte nickt von dem GcsichtStzpnkt aüsgehen wollen, die Rittergüter in ihren wahren, wohlbearundeten Interessen zu beein trächtigen; wie war jene Frage zu lösen? Hierüber hatten sich zwri Ansick ten ausgebildet, die eine, daß die Rittergüter mit einem vermehrten Stim- menaewlcht organisch den Gemeinden incorporirt werden, die andere, daß sie freilich zu den Gemeinden gehören, aber selbständig neben denselben stehe» sollten, und daß, wen» zwischen beiden eine Bereinigung nicht zu err«ich»n sei, di« Staatsgewalt die Entscheidung abzugtben habe. Die Regierung hielt den erste« Weg, welcher ihr ursprünglich von der vorbe- rathende» Behörde ebenfalls empfohlen war, für praktisch unangemeffcn und entschied sich für den zweiten. Die Stänheversammlung kam auf de» ersten zurück, und an dieser nicht durch Einverständniß zu lösenden Dif ferenz, denn die andern betrafen nur Rebenpunkte, ist daö Gesetz geschei tert. Ich will, um in dem Folgenden nicht miSverstanden zu werden, hier di« Bemerkung einschalten, daß eine, ebenfalls die von der Stände- versammlung angenommen«, Alternative den Vorzug zu verdienen schtint, weil sie keine Gefährdung deS einen oder andern Interesse befürchte» läßt und zugleich die Entwickelung eines kräftigen Communallebcns auch in den gemischten Gemeinden möglich macht; allein wenn man darüber auch mit sich völlig im Reinen ist, so folgt doch daraus noch nicht, daß die andere Ansickt nur aus einer Vorliebe für die Aristokratie hcrvorgegangen sein könne. Auch die Rittergüter würden sich bei einer Stellung neben Ken Gemeinden mit Unterordnung unter di« entscheidende Gewalt der Ad ministrativbehörde keineswegs in einer beneidenSwerthen Lage befunden ha ben, und der Grund, weshalb dennoch die Abgeordneten der Ritterschaft,