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2SL2 thcilte vr. König aus Frankfurt a. M- ein au . sammlung gerichtetes Schreiben der Gesellschaft UnitaS in «raven Hag das alle Herzen mit neuen Sympathie« und Hoffnungen, erfüllt» und *Äre1, 15. Sept. Am 9. Sept, ist die schleswigsche Stände versammlung geschloffen worden. (Nr. 26Z.) Die letzten Tage ihrer Wirk samkeit charakterisircnden Geist der Versammlung und sind die bedeutsamste» gewesen. Die wichtigsten Anträge waren zur letzten Abstimmung vorberei tet, und die Abstimmungen sind, und zwar mit unerwarteter Einhelligkeit, erfolgt. Es wurden einstimmig die Statuten der schleswig-holsteinischen Landesbank der Regierung zur unbedingten Bestätigung empfohlen; ferner gebeten, daß künftig keine schleswig-holsteinischen Truppen nach Dänemark möchten in Garnison verlegt werden. Wichtiger waren zwei andere Punkte. Vor vier Jahren hatte die Regierung versprochen, daß die Ueberschüffe aus den Zolleinnahmen der Herzogthümcr auch ausschließlich zu deren Besten verwendet werden sollten; man hatte mit Freuden dies seltene Zugcständniß angenommen und in der Adresse dem Könige dafür gedankt. Seitdem haben die Dänen viel Lärm dagegen erhoben, und plötzlich trat jetzt die Regierung mit einer officiellen Erklärung auf, das Versprechen sei misverstanden. Jetzt lag den Ständen ob, eine Auflage, die an sich sehr unbedeutend ist, über das Land zu repartiren. Sie haben dieselbe indessen auf die Zollüberschüsse verwiesen und dabei gegen eine sehr ge ringe Minderheit die Erklärung abgegeben, „daß die officielle Erklärung der Regierung geeignet sei, das Vertrauen zu der Regierung zu erschüt tern". Es wird sich fragen, welche Folgen diese unumwundene Antwort haben wird; es ist bis jetzt noch kein ähnlicher Schritt in unserm jungen ständischen Leben vorgekommen. Von größerer Bedeutung dürfte indessen Lie beantragte Trennung der schleswig-holsteinischen von den dänischen Finanzen sein. Bei der Debatte über diesen Antrag ergab sich nur der Widerspruch des königl. Kommissars, welcher dringend vorstellte, wie nach seiner innigsten Ueberzcugung eine solche Petition der Versammlung, statt Lem bisherigen Zwiespalt ein Ende zu machen, nur dazu dienen werde, denselben zu vergrößern. Man wendete dagegen ein: das vom königl. Commissar selbst als gründlich anerkannte Comitegutachten stelle heraus, daß die Herzogthümcr in jedem Jahre circa Eine Million Rbthlr. zu viel in die mit Dänemark gemeinschaftliche Finanzkasse erlegten, ohne dafür irgend ein Aequivalent zu erhalten, daß es daher eine unaufschiebbare Pflicht sei, dieser schweren Prägravation des Landes ein Ende zu machen, und daß grade unter den jetzigen Umständen auch Derjenige für diesen Schritt sein müsse, der früher noch Bedenken getragen hätte. Die Ver sammlung beschloß darauf mit Einstimmigkeit, darauf anzutragen, „daß fortan die Finanzen Schleswig-Holsteins und Dänemarks getrennt werden möchten". Es mag dieö als eine Antwort an die jütische Ständever sammlung dienen, welche den König auffodert, Maßregeln zu treffen, die klang fand. Darauf eröffnete Propst Nielsen aus Schleswig Aussichten auf Staatseinheit zu wahren, und als eine Warnung an Vie Dänen, nicht einen nahe bevorstehenden Anschluß des evangelischen Dänemark. Noch durch fernere Verhöhnung der so oft garantirten Rechte der Herzogthü thcilte vr. König aus Frankfurt a. M- ein au die göttinqer Hauptver- mer diese immer weiter und zu den letzten Schritten zu treiben. In sammlung gerichtetes Schreiben btt Gesellschaft UnitaS in «ravenHag mit, Vtr letzten Sitzung 5er schleswigsche» Ständeversammlung ist endlich daö alle Herzen mit neuen Sympathie« und Hoffnungen, erfüllt» und mit noch in einer schon früher mehrmals angewendeten Form eine feierliche großem Dank ausgenommen ward. Den Beschluß'machte die Wahl einer Rechtsberwahrung gegen Vie Anmaßungen der Viborger Ständeversamm- Redactionscommission für Formujirung der bekrochenen Abänderungen, in lung erfolgt. Es war bisher aller jener Aeußerungen und Beschlüsse, den Statuten. Sie fiel auf die HH. Vr. pKU. Großmann, Propst Niel- welche in Bezug auf die Herzogthümcr in Viborg gemacht worden, im sen, Pastor Sander, Pastor Schrader, Kirchenrath Vr. Schulz, Hofpre- schleswigschen Ständesaale mit keinem Worte gedacht worden. In der diger vr. Zimmermann, denen überdies noch der Vorsitzende und dessen Schlußrede gab der Präsident, Etatsrath Prof. Falck, eine Erklärung, Stellvertreter, Superintendent vr. Großmann und Kirchenrath Vr Meiß- welcher die Versammlung einstimmig beitrat. Wir setzen sie al« von be- ner, beigegebcn wurden. Da -1 Uhr vorbei war und die Zeit keine DiS- sonderer Bedeutung und als ein Zeichen des festen und bewußten Geistes cussion über mehre dem Präsidium schriftlich cingereichte specielle Anträge der Versammlung hierher. Sie lautet: gestattete, so wurden die öffentlichen Verhandlungen vom Generalsuper- „Die viborger Ständeversammlung hat, wie allen geehrten Mitgliedern mtcndentcn vr. Rettig mit einem herzlichen Gebet unter dem Halle des bekannt ist, in ihrer diesjährigen Diät die Verhältnisse und Angelegenheiten Donners, der Ja und Amen dazu sprach, beschlossen, von dem Vorsitzen- des Hcrzogthums Schleswig in den Kreis ihrer Verhandlungen auf eine den aber die in demselben Locale zu haltende nicht-öffentliche und be- Weise hineingezogen, daß eS fast Verwunderung erregen könnte, wenn die schließende Sitzung der Deputirtcn für den nächstfolgenden Tag um 8 Uhr schleswigsche Standevcrsammlung hierüber em völliges Stillschweigen beob- Morqens und die öffentliche Bekanntmachung der zu fassenden Beschlüsse Atm wurde. Deswegen halte ich es für angemessen, mich darüber m-mer auf Mittags 12 Ukr verkündiat Weise auszusprechen, von der ,ch glaube, daß sie mit den Ansichten der hoch- 1 ae , - r. verehrlichen Versammlung übereinstimmen werde. Es sind in der Viborger - ? »un zum Festmahl in die dazu eingerichtete Rcstaumtlon. Anträge gemacht und Beschlüsse gefaßt, welche unser b," Thellnehmer soll über 400 betragen haben. Die Stelle unmittelbar angehen, dennoch hat es nicht als angemessen erscheinen des Tischgebets vertrat der Gesang des bekannten Liederverses: „Was können, diese Anträge und Beschlüste zum Gegenstände einer ständischen unser Gott erschaffen hat, das will er auch erhalten" rc. Die gesellige Verhandlung in diesem Saale zu machen. Die schleswigsche Ständeversamm- Unterhaltung begann in heiterer und würdiger Wesse, wurde aber in an- lung, eingedenk des von ihr stets befolgten Grundsatzes, sich weder in die gemessenen Zwischenräumen durch folgende Trinkfprüche unterbrochen: Verhandlungen der dänischen Ständeversammlungen noch in die inner» An- I) „Sr. Majestät dem Könige Ernst August von Hannover, als dem gelegenheiten des Königreichs zu mischen, hat um so weniger Veranlassung durchlauchtigsten Beförderer der gemeinsamen Sache des evangelischen finden können, von jenen Anträgen und Beschlüssen Notiz zu nehmen, als Vereins und dem hohen Schutz- und Schirmherr» der gegenwärtigen diese von einer Versammlung ausgegangen sind, die in Beziehung auf unser Hauptversammlung", vom Präsidenten derselben; 2) „sämmtlichen aller- Land völlig incompetent ist. Die schleswigsche Ständeversammlung ist, im höchsten und höchsten Souverainen und den hohen Senaten der freien Städte, festen Vertrauen auf die »hr und dem Lan^ zustehenden Rechte, der Ueber- welche dem Gustav-Adolf-Vereine Schutz und Förderung angedcihen ^»gung, daß ,ene unbefugten Anträge und Beschlusse, als Mieder Beziehung lassen", vom Präsidenten des göttinger Vereins Generalfuperintendcnt "°"'a^t>g"nd wirkungslos, begründ^ vr Rettig; 3) „dem gesammten deutschen Vaterlande", vom Vicepräsiden- daher um so weniger ihrer ten und Oberhofprcdiger vr v Ammon; 4) „auf das fernere Gedeihens der vorigenMät ertheilte und in der-diesjährigen k^igl. Eröffnung und segensreiche Wirken des evangelischen Vereins der Gustav-Adolf- wiederholte allerhöchste Erklärung vollkommen beruhigt findet. In dieser Stiftung , vom Prorektor der Universität Göttingen vr. Wagner; fi)»dem ueberzeugung werden wir mit Ruhe und Festigkeit den kommenden Zeiten Präsidium der Hauptversammlung und dem Ccntralvorstande", vom Ober- entgegensehem" bürgermeistcr der Stadt vr. Ebcll; 6) „der Stadt und Universität Göt- Auf die Anfrage, ob die Versammlung diese Erklärung zu der ihri- tingen, ihren Behörden und Bürgern", vom Hofprediaer vr Zimmer- gen mache, wurde derselben einstimmig beigctreten. mann; 7) „den Abgeordneten und Gästen", vom Abt vr. Lücke. Diese — Die in Hamburg nicderqesetzte gemischte Deputation hat am 12. und mehre andere Trinkspruche, zum Theil zur Erwiderung, fanden den Sept, entschieden, daß die Additionalactc zur Elbschiffahrtsacte vom ungetheiltcstcn Anklang, namentlich die vom Oberhofprediqcr Vr v Ammon, 22. Jun. 1821, die Ucbercinkunft, die Schiffahrts - und Strompolizei be- vom Bischof vr. Neander, Propst Nielsen mA.m. Gegen 7 Uhr, nach- äffend, und der Staatßvcrtrag über den Brunshäuser Zoll zu ratifi- Lem kein Miston die würdige Haltung des Males gestört, wurde dasselbe seien. mit dem Gesänge des Liederverses: „Erheb' ihn ewig, o mein Geist, er- ' MVeUHett **Aus dem Grosshenoathum Posen. 1«. Sept. Vor kur streuten sich, und die Redactionsdeputation ging an ihr Werk. ist „„H durch mehre Juftizministerialvcrfügungen eine neue Be ¬ stimmung bekannt geworden, welche auf die Stellung eines großen Theiles der Richter in unserer Provinz einen nicht geringen Einfluß ausüben und manche von den jüngern Juristen abhalten wird, sich in unsere Provinz versetzen zu lassen. Bis jetzt war der Titel „-Land- und Stadt- gerichtsrath" mit bestimmten Mitgliedcrstellen an Len Land- und Stadtgerichten in unserer Provinz verbunden, die seit der letzten Justiz organisation, d. i. seit dem Jahre 1835, in der Regel nach dem Dienst- alter an solche Assessoren, welche die dritte Prüfung bestanden hatten^ später aber auch an einzelne Assessoren, die nur die zweite Prüfung ab gelegt hatten, verliehen wurden. Die neue Bestimmung setzt dagegen fest, daß künftig der Titel Land- und Stadtgerichtsrath nicht meh mit der Beförderung in die bei den Gerichten fixirten, mit einem Gehalte von 70V Thlr. beginnenden Richterstellen verbunden, sondern den in diese. Stellen Rückenden nur der Titel eines Assessors verbleiben soll, mit einziger Aus nahme des Land- und Stadtgerichts zu Posen. Nur ausnahmsweise bei Auszeichnung im Amte soll der Titel eines Land- und StadtgerichtörathS in Zukunft auch an Mitglieder der übrigen Gerichte ertheilt werden. So werden denn von nun an die meisten Richter unserer Provinz nicht mehr durch ein Patent des Königs, sondern von dem Minister angestellt wer den, während doch unsere Gerichte mit sehr geringen Ausnahmen mit mehr als fünf, im Durchschnitt mit acht biß neun Richtern besetzt sind, also zu den größern Gerichten gezählt werden müssen. Diese Aenderung, in Folge deren die Benennung eines Land-und Stadtgerichtsraths mit kei nem Amte nothwendig verbunden ist, sondern ein bloßer Titel wird, kann zur Folge haben, daß der jüngste Assessor, dem es, vielleicht ohne rechte» Grund, gelungen ist, sich die Gunst seines Dirigenten zu erwerben, mit diesem Titel- begnadigt wird, während das älteste, vielleicht höchst würdige Mitglied, dieses Titels nicht theilhaftig wird, weil es die Gunst feines Dirigenten nicht besitzt, und zwar, weil die Verleihung des Titels doch hauptsächlich auf die vom Dirigenten abgefaßtcn Conduitenlisten begründet werden wird. Eine Zurücksetzung im Gehalte können jetzt einzelne Richter zu erleiden um so leichter befürchten, weil ihnen die Mittel fast gänzlich fehlen werden, eine solche nachzuweisen, indem man bei Versetzungen der Assessoren nur eben ihre Versetzung, nicht ihre etwanige Gehaltserhöhung erfährt, während man bisher bei der Ernennung eines Assessors zuM Rathe doch wenigstens wußte, daß damit auch eine Gehaltsverbesserung verbunden sei. Auch hierdurch wird die Stellung der noch nicht zu Rathen beförderten Richter schwankender und ihre Lage sorgenvoller. Und doch ist unserm um daö Wohl seines Volks so besorgten Könige sicher im höchsten Grade daran gelegen, selbständige, unabhängige und von Nahrungssorgen befreite