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1790 nung, jetzt während Ihres Zusammenseins verschiedene wichtige Gegenstände vorzulegen, darunter hauptsächlich ein neues Criminalgesetz, mehr überein stimmend mit den Ansichten unserer Zeit und mit den Bemühungen dersel ben, eine nothwendige Strenge der Strafe mit der Rücksicht auf Menschen würde zu verbinden. Die Wichtigkeit und das Bedürfniß einer Vereinfachung der inner» Verwaltung sowie auch der vollständigcrn Rcgulirung des Mili- tairwcscns einschcnd, werde ich diesen wesentlichen Angelegenheiten ununter brochene Fürsorge widmen. Um Ihre aufgeklärte Mitwirkung dabei zu er halten, bin ich darauf bedacht, Sie bald wieder zu einem neuen außerordent lichen Reichstage zusammenzurufe». Mit lebhafter Zufriedenheit kann ich Ihnen mittheilcn, daß alle fremde Mächte inir eine verbindliche Thcilnnhme und freundschaftliche Gesinnungen bei der Veranlassung meines Regierungs antritts bezeugt haben- Es freut mich, eine öffentliche Gelegenheit zu haben, deshalb meine Erkenntlichkeit aussprechcn zu können. Die Verhältnisse der beiden vereinigten Reiche zu einem nordafrikanischcn Staate waren bis jetzt auf einer, unsern Handel und unsere Würde beleidigenden jährlichen Abgabe beruhend. Mein Entschluß ist, diese nicht ferner zu entrichten, seitdem alle andern europäischen Mächte, mit Ausnahme einer einzigen, davon befreit sind. Zn vertrauter Verbindung mit dieser Macht sind Unterhandlungen in Bezug hierauf schon eröffnet worden, und ich habe bereits alle Veranlassung zu der Hoffnung, daß ein friedliches Ende diese Unterhandlungen abschließcn'wird- Die vaterländischen Gesinnungen, von denen Sic, gute Herren und schwe dische Männer, belebt sind, werten Ihre Arbeiten leiten und erleichtern. Ich will dazu den Segen des Höchsten erflehen und verharre Ihnen sammt und sonders mit aller königlichen Gnade und Wohlwollen immer wohlgcwogcn " Werfonalnackrichte«. Souveraine» Ausstand. Dem Großfürsten Konstantin hat der König von Dänemark das blaue Band verliehen- Diplomatisches Corps. Spanien- Hr. Bermudez de Castro geht als außerordentlicher Gesandter nach Mcjieo. Hr- Bermudez, genannt Graf v. Colomb, ist zum Geschäftsträger in Brüssel ernannt. Beamte. Oesterreich. Graf Johann Corrcr ist auf weitere drei Jahre zum Podesta von Venedig ernannt worden. Preussen. Der Präsi dent der Regierung zu Köln, Frhr. v. Patow, ist zum wirkl. geh. Ober- regierungsrath und Dircctor im Ministerium des Innern, und an dessen Stelle der seitherige geh. Obcrregicrungsrath und Rcgierungsviecpräsidcnt v. Bo nin zu Magdeburg zum Präsidenten der Regierung in Köln ernannt worden. Orpen. Ausstand. Stanislaußvrdcn t. Kl-: der preußische Obcrbcrg- hauptmann Graf v. Beust. HandeL iruö Industrie. Eisenbahn. f-Leipjig, 30.Jul. Die heutige außerordentliche Gene ralversammlung der Leipzig-Dresdner Eiscnbahncompagnic, in welcher 7226 Actien mit 1130 Stimmen durch 337 Personen vertreten waren und zu welcher von Seiten der Staatsrcgierung der Kreisdirector v>. v- Falkenstein als königl. Commissar und der geh. Baurath Major Kunz sich cingefunden hatten, eröffnete der Vorsitzende des Direktoriums, Hr. Har kort, mit folgenden Worten: ,,Der in Ihrer heutigen außerordentlichen Ver sammlung zur Bcrathung und Erledigung zu bringende Gegenstand ist Ih nen, geehrte Herren, bereits durch eine unterm 15. Jul. veröffentlichte Mit- theilung (Nr- 106) vorgelcgt vorden, und da wir voraussetzcn dürfen, daß Sie allerseits Kcnntniß davon genommen haben, so glauben wir uns einer Wiederholung übcrhebcn zu dürfen, insofern nicht eine solche ausdrücklich ge wünscht werden sollte. Wir haben indeß jener Mittheilung hinzuzufügen, daß seitdem auf Veranlassung des verchrlichcn Gcscllschaftsausschusscs bei der ho hen Staatsregierung noch einige Modifikationen der in dem eventuellen De- cretentwurf enthaltenen Feststellungen beantragt worden sind, und zwar: I) daß Punkt 4 b. bb. (* (**) ) dahin naher erläutert werde, daß, als unter die ser Bestimmung begriffen, nicht bloß die dort genannten Anleihen von 1839 und 1841, sondern im Allgemeinen alle mit Zustimmung der hohen Staats- regieruna cvntrahirtcn oder noch zu contrahircndcn Anleihen ausdrücklich ge nannt; 2) daß die in demselben Punkte nub erwähnte Kündigungsfrist für den Fall des Ankaufs der Bahn durch die hohe' Staatsregierung von sechs Monaten auf zwölf Monate ausgedehnt und der Eintritt einer solchen nicht in; Lauf eines Jahres, sondern stets nur bei Beginn desselben angenom men, und endlich 3) daß die Gesellschaft von der ihr Punkt 5 »uk « (***) auferlcgtcn Vertretung ihrer Beamten, bei möglichen Contraventionen dersel ben gegen die Postbcfugnisse, enthoben werden möge- Die hohe Staatsrcgierung hat nun zwar Bedenken getragen, auf die hier zuletzt genannte, allerdings nicht wesentliche Modifikation, cinzugehcn, da die angeregte Vertretung allen Eisenbahnen aufzuerlcgcn gewesen sei, indem die Veranlassung zu den hier fraglichen Contraventionen lediglich durch den Eisenbahntransport gegeben werde, die Verbindlichkeit selbst auch nur pecu- niairer Art und die Gesellschaft sich eintretendenfalls durch die Besoldung der betreffenden Beamten schadlos zu halten im Stande sei; dagegen aber ist den beiden andern Anträgen insofern Berücksichtigung gewährt worden, als die Fassung der in Rede stehenden Bestimmungen wie folgt abgeändcrt worden ist: Punkt 4. bk. „Derjenige Betrag, welcher von den Seiten der Compagnie (*) Die Grundlage der den Actionairen zu gewährenden Entschädigung bildet... derjenige Capitalsbctrag, welcher von den, von Seiten der Com pagnie in den Jahren 1839 und 1841 cvntrahirtcn Anleihen, an zusammen I Hz Mill. Lhlr. — ausschließlich der dcn Obligationsinhabcrn gewährten Prä mien — zur Zeit des Kaufs wirklich getilgt sein wird. (**) Die Regierung wird von dem von ihr beschlossenen Ankäufe der Bahnen dem Gcscllschaftsdirectorium sechs Monate zuvor amtliche Mitthci- lung machen. (***) Es bewendet bei dem gesetzlich bestehenden ausschließlichen Vorrechte der Postanstalt, Briefe, Packctc und Geldsendungen bis zu und mit 20 Pfd. zu befördern. Die Eiscnbahnverwaltung wird sich daher nicht nur der An nahme solcher Sendungen, sondern auch aller und jeder, den gesetzlichen Stra fen ohnehin unterliegenden Counivenz m Betreff von Contraventionen ent halten, welche etwa von Seiten der von ihr hierunter zu vertretenden Unter gebenen oder von den Mitreisenden und Absendern versucht werden könnten. in den Jahren 1839 und 1841 cvntrahirtcn Anleihen an zusammen 1'/, Mill. Lhlr- ausschließlich der den Obligationsinhabern gewährten Prämien, ingleichen von dcn zu Beschaffung des Anlagecapitals für die Sächsisch-Böhmische Ei senbahn, bis zu dem Betrage von 4'/, Mill. Lhlr., nach Befinden zu creiren dcn Anleihen zur Zeit des Kaufs wirklich getilgt sein wird." Punkt 4. ü. „Von dem ihrerseits beschlossene» Ankauf der Bahnen wird die Regierung den, Gescllschaftsdirectorium in Zeiten und dergestalt amtliche Mittheilung machen, daß zwischen dem Ankauf selbst und der Ankündigung desselben ein volles Kalenderjahr innen liegt, welches letztere jedoch bei Ermittelung des oben unter K. an. (*) gedachten 10jährigen Durchschnittscrtrags außer Ansatz bleibt." (Wenn z. B. die Kündigung am 31. Dec. 1884 erfolgte, so würde der Durchschnitt aus der Zeit vom 1. Jan. 1875 bis 31. Dec. 1884 zu ent nehmen sein.) Endlich haben wir noch zu erwähnen, daß hinsichtlich der un ter Punkt 6 (?*) des DccrctentwurfS erwähnten, jedoch bis zur definitiven Fassung desselben ausgesetzt gebliebenen Bestimmungen wegen Beförderung von Mili- tairtransportcn eine officicllc Mittheilung uns zwar noch nicht zugekommcn ist, daß aber die dcsfallsigcn vorläufigen Eröffnungen uns nicht bezweifeln lassen, daß eine Vereinbarung auf billigen Grundsätzen ohne besondere Schwie rigkeit werde erzielt werden können, wenn die hcutigcü Beschlüsse der geehr ten Versammlung überhaupt eine Veranlassung dazu geben. In letzterm Falle würden wir uns ermächtigt zu sehen wünschen, unter Genehmigung des Gcscllschaftsausschusses sowol über dcn obcngcdachtcn Punkt als über die jenigen Maßregeln, welche eventuell zur Ausführung der gefaßten Beschlüsse noch erfodcrlich sein werden, eine definitive Ucbcrcinkunft abzuschließcn und demgemäß die weitern Einleitungen zu treffen, wobei wir uns nach Kräften bemühen werden, das Interesse der Gesellschaft in jeder Beziehung wahrzu- nehmcn und uns eine abermalige Berufung auf Ihre Entscheidung Vorbehal ten, wenn unerwartcterweise Anfoderungcn gestellt werden sollten, deren Be willigung sich mit unserer Ucberzcugung nicht vereinigen ließe. Von dem auf richtige» Wunsche geleitet, durch oic-Bcrathung des wichtigen Gegenstandes nur das wahre Interesse der Gesellschaft gesichert zu sehen, sind wir bereit, Ihnen alle etwa noch zu wünschenden nähern Aufschlüsse, die uns zugänglich sind, zu geben, und glauben, Sie zu einem Austausch Ihrer Ansichten im Allge meinen auffodcrn zu müssen, bevor wir auf die Stellung der zu entscheidenden Fragen in Betreff der einzelnen Punkte übergehen." Demnächst' erbittet sich ein Actionair Auskunft über die gleich im An fänge der „Mittheilung an die Actionaire" vorkommende Stelle, welche dahin laute, daß der am 15. Jun- 1836 von der Generalversammlung beschlossene Verzicht auf den Bau einer Eisenbahn nach Prag zu Gunsten einer in Dres den zu bildenden Gesellschaft, da derselbe die Genehmigung nicht erhalten habe, auch nicht in Wirksamkeit getreten sei. Unterlägen'derartige Beschlüsse der Generalversammlung erst noch der Genehmigung der Staatsrcgierung, ehe sie Geltung erlangen könnten, so sei anzunchmen, daß die Gesellschaft möglicherweise gezwungen werden könne, dcn Bau außzuführen. Nachdem der Vorsitzende erklärt, daß die Regierung diesen, Beschlusse die Genehmigung nicht habe erthcilcn können, weil die Leipzig-Dresdner Eiscnbahncompagnic nicht das Recht gehabt habe, das ihr durch Dccret von 1836 zugesprochene Recht auf eine andere Gesellschaft übcrzutragcn, daß cs abcr auch dcr Regie rung nicht beikommen werde, die Compagnie wider deren Willen zu einem Baue zu zwingen, spricht sich dcr vorerwähnte Redner im Allgemeinen gegen die Uebernahmc der Sächsisch-Böhmischen Eisenbahn durch die Leipzig-Dresd ner Compagnie aus, und zwar deshalb, weil die Regierung viel zu wenig biete, da dcr Zinscngewinn, dcn der von ihr in Aussicht gestellte Vorschuß von I Mill. Lhlr. biete, hier, wo es sich um 4^ Mill. Lhlr. handle, ganz unbedeutend sei- Man biete allerdings auch die Hälfte dcr Kosten zum Brückenbau bei Dres den; allein was verlange man dafür auch für eine Brücke, und zwar ohne alle Garantie, daß ein außerordentlicher Unfall, dcn dic Brücke durch Eis fahrten rc. erleide, gleichmäßig von dcr Regierung werde übertragen werde». Bringe man nun vollends damit in Verbindung, daß durch die Uebernahmc der Verzicht Les Privilegiums dcr Leipzig-Dresdner Eisenbahn nach 38 Jahren bedingt sei, wenn auch gegen die Gewährung eines schönen Ablösungscapitals, so könne man sich unmöglich für dic Bejahung dcr Frage wegen Uebernahmc des Baues der Sächsisch-Böhmischen Eisenbahn erklären, da es, wenn Alles gut gehe, nach 38 Jahren, bei dcr Anhäufung von Capitalien, unsern Nachkom men (der Sprecher war nicht Kaufmann, sondern Beamter) sehr schwer ihr Geld leidlich untcrzubringenwerde» würde. Jetztwisse derActionair,wascrhabe; er möge sich nicht durch die Aussicht auf einen unsicher» Gewinn in neue Ver legenheiten und Ungewißheiten stürzen. Dcr Geiz sei nun einmal die Wur zel alles Uebels. Ein anderer Sprecher erklärt sich mit dem ersten Theile der Rede des vorigen Sprechers vollkommen einverstanden, nur kann er des sen Besorgniß nicht thcilcn, daß man nach 38 Jahren nicht wissen werde, was man mit dem Geld anfangcn solle. Dies werde sich schon machen. Er findet es sehr natürlich, daß dcr Staat das der Leipzig Dresdner Eisenbahn verliehene Privilegium beseitigt wissen will- Es habe eine Zeit gegeben, wo dies sehr leicht gewesen sei, wo.gegen dreiproccntige Staatspapiere jeder Ac tionair gern seine Actien an den Staat abgetreten hätte. Diese Zeit sei vor bei ; dic Staatsrcgierung habe sie zu nützen verabsäumt. Jetzt stehe die Par tie anders. Das Unternehmen sei gesichert. Nur unter wichtigen Compcnsationen werde man sich gegenwärtig zur Abtretung an dcn Staat entschließen können. Was aber die Regierung biete, sei viel zu gering; vielleicht habe man nur so wenig geboten, weil man gefürchtet habe, durch höhere Gebote dic Actionaire auf den Werth Dessen aufmerksam zu mache», was sic jetzt aufgcben sollten- Die (*) Die Grundlage der den Actionaire» zu gewährenden Entschädigung bildet der denselben im Durchschnitte dcr letzten zehn Jahre vor Realisirung des Kaufgeschäfts wirklich zu gute gekommene Zinsen- und Dividendcngenuß, welcher dergestalt zu berechnen ist, daß zuvörderst dcr höchste und der nie drigste der in dem zehnjährigen Zeitraum auf dic einzelnen Actien ausgefal lenen Jahrcßerträgc ausgcschicdcn und die Summe der übrigen mit acht ge- thcilt wird. (** ) In Ansehung dcr wegen Beförderung von Militairtransportcn zu treffenden Bestimmungen bleibt das Weitere dcr deshalb sowol mit dem Kriegsministerium als mit dcr königl. preußischen Regierung crfodcrlichen Vernehmung halber bis zu definitiver Fassung des gegenwärtigen Entwurfs ausgesetzt.