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487 immer so geschehen, wie es der Fall fein sollte. Geräth nämlich in einer gemischten Gegend ein Bauernhof in ConcurS und wird er in Folge da von verkauft, so fällt er in der Regel in katholische Hände; denn die Katholiken vereinigen sich sofort und bieten dafür nicht selten über den Werth, um so wieder mehr Terrain zu gewinnen. Man sicht also, cS reicht nicht aus, im Vertrauen auf die innere Macht des evangelischen Bekenntnisses sicher und ruhig zu sein und sich dabei so im Kleinen im mer mehr Terrain entreißen zu lassen, wie dies bei uns nur zu ost ge schehen ist. Wie schwer es ist, von den Katholiken irgend etwas wieder zu be kommen, mag folgender Vorfall beweisen. In der Grafschaft Lingen wurde vor ungefähr 25 Jahren die kleine reformirte Gemeinde zu Bac- <um veranlaßt*), ihre Kirche nebst den Pfarrgebäuden den Katholiken zu überlassen, weil sie zu klein geworden war, um selbständig für sich bestehen zu können. Jedoch behielt sic sich vor, die Kirche zu bestimmten Zeiten gebrauchen zu dürfen. So iss denn auch von Lingen aus gewöhn lich alle vier Wochen in dieser Kirche reformirter Gottesdienst gehalten worden. Vor einigen Jahrcn haben sich nun die Reformirten mit den in Lingen einaepfarrten Lutheranern, deren Anzahl sich vermehrt hat, zu einer evangelischen Gemeinde vereinigt, und wünschen wieder regelmäßigen Gottesdienst zu halten und zu diesem Ende die Kirche sonntäglich zu be nutzen; allein die Katholiken erklären, daß davon bei der Uebcrgabe nicht Lie Rede gewesen sei, und sind in keiner Weise dazu zu bewegen, daß sie sonntäglich entweder vor oder nach ihrem Gottesdienste die Kirche auf kurze Zeit der evangelischen Gemeinde zur Verrichtung ihrer Andacht cin- räumcn. Der designirte Pastor dieser kleinen Gemeinde hat bis dahin Lcn Gottesdienst in einer Scheune halten müssen. Zwar wird auf eine günstige Entscheidung für die evangelische Gemeinde gehofft, indessen hat Lieser unerfreuliche und bedrängte Zustand schon Jahre lang gedauert. — Die von eRaffek aus berichtete Aussicht des Kurfürsten auf einen Leibeserben (Nr. 48) wird in Nr. 49 der Rhein- und Moselzeitung von Frankfurt a. M. aus heftig verneint und als Quelle des Gerüchts vcrmuthet, die Gemahlin des Kurfürsten werde mit einer Dame in ihrer Mähe verwechselt worden sein. Giessen, 24. Febr. Schon längere Zeit war unter den hiesigen Studirendcn der aus innerm Vcdürfniß entsprungene Wunsch rege ge worden, daß so manche Lücken, welche bisher in ihrem geistigen wie gesell schaftlichen Leben sich kund gegeben, ausgefüllt werden möchten. Besonders im Laufe der letzten Semester, in welchen so viele mannichfach in bas Stu- Lentenleben eingreifende Veränderungen erfolgten, waren die Mängel Al len deutlich vor Augen getreten. Um diesen theils selbst abzuhclfcn, thcils Lurch angemessene Vorstellung an das Ministerium deren Entfernung zu veranlassen, nicht aber etwa um veraltete unzeitgemäße Vorrechte wieder «nzusprechen oder, wie es Manchen, welche die jetzige Geistesrichtung der Studirendcn nicht erkannt, geschienen, um politischen Zwecken zu huldi gen, waren zwei Studentenversammlungen im Anfänge dieses Monats veranstaltet und äußerst zahlreich besucht worden. In denselben wurde Lie beantragte Gründung eines Lescvereins, nachdem dessen Zweck, Er zielung einer größern geistigen Ausbildung der Studirendcn und Herstel lung eines vertrautern Verhältnisses zwischen Professoren und Studiren- Len, klar dargelegt worden, vielstimmig beschlossen. Zugleich war der Wunsch verlautet, daß in zeitweisen allgemeinen Versammlungen manche Misbräuche und drückende Verhältnisse der Studirendcn zur Sprache ge bracht und sie, wo möglich, auf oben angegebene Weise beseitigt werden möchten. Wir zählen zu diesen in Aussicht genommenen Maßregeln des Fortschritts Einführung von Schiedsgerichten, passendere Carcercinrich- lung re. Gestern sind nun plötzlich unerwartet die allgemeinen Studen- tenversammlungcn durch Anschlag am Schwarzen Bret untersagt worden. Zugleich wurde in dieser Bekanntmachung mitgctheilt, daß die Veranlas ser jener Versammlungen in Untersuchung gezogen seien und daß alle jene Studirendc, welche nichtsdestoweniger wegen des in jenen Ver sammlungen Bezweckten zusammenkämen, eine schwere Strafe zu gewär tigen hätten. (Frankf. I.) ** Weimar, 27. Febr. Viele Theilnahme findet jetzt bei uns die von unserm wackern Landtagsabgeordnetcn und Stadtältcsten, dem Buch bindermeister Henß, herausgegebene „Erörterung des Gutachtens des hohen Lroßherzogl. weimarischen Staatsministeriums, betreffend die Stadt- ordnung Lev Stadt Weimar, gegeben im Jahr 1842". Ohne al len von ihm aufgeführtcn Gründen unbedingt beitreten zu wollen, scheint <r uns doch, so weit wir die Sache beurtheilen können, in der Haupt fach« Recht zu haben. Vor Allem aber macht das ernste Streben des schlichten Bürgers nach echter politischer Bildung und echtem politischen Sinn einen sehr günstigen und erfreulichen Eindruck. Hier ist kein auf Phrasen aufgefuhrteö Gebäude, sondern sichtbare Richtung auf gründliches Erfassen der concreten Fragen, der Wirklichkeit der Sache. Hier ist nicht leidenschaftlicher Partcigeist und systematische Opposition, sondern das männliche Beharren auf dem aks Recht Erkannten geht Hand in Hand mit der unverkennbaren Bereitwilligkeit, auch das unwillkommene Recht «nzucrkcnnen und zu ehren, wenn es als Recht erwiesen wird. Hier ist nicht daß Streben, zu verzwisten, sondern das, im Rechte zu versöhnen, vvrwaltend. Hier fußen Freisinn und Freimuth auf dem Boden echter Bürgertreue und Vaterlandsliebe, und die würdige Offenheit begleitet eine ungeheuchelte, aufrichtige Ehrfurcht vor den herrschenden Gewalten, vor Recht und Gesetz und Landesordnung. Daß sind die echten Bürger aus '*) GS muß jedoch bemerkt werden, daß der königl. Commissar, welcher Lie Verhältnisse der damals erst hannoverisch gewordenen Grafschaft oraani- firte, ein Katholik war. der hohen Vergangenheit Deutschlands und die Pfeiler ebenso der Erhaltung des Guten und Rechten wie eines wahrhaft würdigen, des einzig wohlthä tigen Vorschritts auf den Grundlagen unsers Staatswesens. Ehre man sol chen Sinn, solches Streben, und verstehe man, eS zu pflegen und zu befestigen! Meinen, 23. Fcbr. Im heutigen Bürgerconventc hat der Senat das von der Finanzdeputation entworfene Budget für 1844 nebst einem Bericht über die Ergebnisse des Finanzjahrs 1843 mitgctheilt. Das Bud get für 1843 zeigt ein muthmaßliches Deficit von 44,781 Thlr. IS Gr. Dazu ist im Laufe des Jahres nachbewilligt 24,185 Thlr., wodurch das Deficit auf 68,976 Thlr. 19 Gr. gestiegen märe. Der wirkliche Abschluß ergibt an Einnahme über den Anschlag 84,349 Thlr. 66 Gr., Ausgabe unter dem Anschläge 13,779 Thlr. 28 Gr., zusammen 98,129 Thlr. 22 Gr. Es bleibt mithin ein Saldo von 29,159 Thlr. 3 Gr., in welchem indessen vom Tilgungsfonds angeliehene 18,780 Thlr. mitbeariffen sinh. Im Jahr 1843 sind sonach etwa 15,000 Thlr. mehr ausgegcben als ein genommen. Die unfundirtc Schuld beträgt etwa 56,000 Thlr. und wird wahrscheinlich in diesem Jahre durch den Tilgungsfonds abgetragen wer den. Das Budget für 1844 enthält folgende Anschläge: Ausgaben: außer ordentliche 105,415 Thlr. 29Gr., ordentliche 564,408Thlr. 53Gr., zu sammen 669,824 Thlr. 10 Gr. Einnahmen: außerordentliche 41,745 Thlr. 49 Gr., ordentliche 576,545 Thlr. 36 Gr., zusammen 618,29t Thlr. 13 Gr. Muthmaßliches Deficit 51,532 Thlr. 69 Gr. Aus den übrigen Ver handlungen zwischen Rath und Bürgerschaft ist eine Erklärung des Er ster» über die Theilnahme von Bewohnern der Vorstadt an den Bürger- conventsverhandlungcn hervorzuheben: „Bei der vollen Geneigtheit des Senats, diese Theilnahme gefördert zu sehen, hat der Senat über die zweckmäßige Art und Weise, dieselbe zu verwirklichen, bereits zu bcrathen begonnen und wird nach weiter darüber aufgenommenem Berichte sich über den deshalb erfolgten Vorschlag der Bürgerschaft näher erklären." Die Bürgerschaft hat die Erklärung über das Budget noch ausgesetzt, und nur ihr Bedauern dabei ausgesprochen, daß von der Deputation zur Verwaltung der Fonds der Hauptschule kein Budget einacreicht sei. (Dies hat in der Differenz über den Zeitungsverlag seinen Grund.) Sodann gab sie eine ausführlich motivirte Erwiderung auf den Vortrag des Se nats im vorigen Convent über die Zeitungsangclegcnhcit ab. Auch ver fügte sie ihre rückständige Erklärung über eine Prolongation der gesetz lichen Bestimmungen über die Büraerwehr, in der sie bevorwortete, daß sie dieses Institut selbst als ein definitives betrachte, indessen vor Ablauf von drei Jahrcn eine Revision und etwanige Prolongation der jetzt ver einbarten gesetzlichen Bestimmungen verlangen müsse. (Ä. Z.) MreuHe«. **Scrlin, 27. Febr. Der bekannte Publicist D. A. Benda, wel cher die Sache der Oeffcntlichkcit für die Versammlungen der Stadtver ordneten zu seiner eignen gemacht zu haben scheint, hatte, nach dem Er laß der Landtagsabschicde, welche die ständischen Bitten um Gewährung jener Oeffentlichkeit kurz abgelehnt, den Gegenstand nochmals in einem Zeitungsartikel zur Sprache gebracht und darin erinnert, daß man, auf gesetzlichem Wege, nicht nachlassen möge, die Sache weiter zu erbitten. Der Artikel wurde von dem Censor, Gchcimrath John, gestrichen. Die demnächst beim Obercensurgerichtc eingcreichte Beschwerde fruchtete gleich falls nicht, wie aus dem nachfolgenden Actcnstücke erhellt: „Abth. ,1. Nr. 12. Erkenntniß- Auf die Beschwerde des D- A. Benda zu Berlin wegen der ihm Seitens des Censors verweigerten Druckerlaubniß zu einem mit seinem Namen unterzeichneten, zur Aufnahme -in die hiesigen Zeitungen bestimmten, die Aufschrift: «Die Oeffentlichkeit der Stadtverord netenversammlungen» führenden Artikel vom 8. Jan. d. I- hat das königl- Ober- censurgcricht nach erfolgter Erklärung des Staatsanwalts in seiner Sitzung vom 13. Febr. d- I-, an welcher Theil genommen: (folgen die Namen des Präsi denten und der Richter), auf den Bortrag zweier Referenten für Recht er kannt, daß die erhobene Beschwerde als unbegründet zurückzuweiscn. V. R- W- Gründe- Der Beschwerdeführer hat nicht bestimmt in Abrede gestellt, daß er bei dem Nicderschreiben des fraglichen Artikels den in der Allgemeinen Preußischen Zeitung vom 8. Jan. d. I. veröffentlichten Landtagsabschied für die Provinz Schlesien bereits gekannt habe, in welchem a<i 43 der ständischen Petitionen eine allerhöchste Entscheidung Sr- Maj. des Königs über die von den schlesischen Ständen in Antrag gebrachte Oeffentlichkeit der Stadt verordnetenversammlungen enthalten war. Jedenfalls kann man den, von dem Verfasser vorgelegten, unmittelbar darauf zum Abdruck in einer Zeitung bestimmten Artikel nur mit jener Entscheidung in Verbindung bringen. Wi derstreitet nun auch die öffentliche Besprechung eines Gegenstandes, über wel chen des Königs Maj- bereits entschieden hat, an und sur sich den Censur- gesetzen nicht, da die Censurinstruction vom 31. Jan- 1843 auch Gegenstände der Gesetzgebung und Verfassung nicht von jener ausschließt, so war es doch unmittelbar nach einer Entscheidung des Gesetzgeber« über den betreffenden Gegenstand um so unerläßlicher, die Besprechung desselben in einem Zeitungs artikel so cinzurichten, daß der Charakter einer in bescheidener, anständiger Form und in wohlmeinender Absicht erfolgenden Acußerung deutlich hervor trat. Die- hat aber der Beschwerdeführer so wenig in das Auge gefaßt, daß er sich lediglich darauf beschränkt hat, in einer, den obwaltenden Verhält nissen nicht entsprechenden Art zum Ankämpfcn gegen die, von dem Gesetz geber gegebene Entscheidung aufzufodcrn; der Censor hat daher, mit Rück sicht auf Art. 1V. der gedachten Censurinstruction, mit Recht die Druckerlaub niß verweigert. Berlin, IS. Febr- 1844. (6. 8.) Das königl- Oberccnsur- gcricht. (gcz.) Bornemann." Der hier angewrndete 4. Art. der Censurinstruction bestimmt unter Anderen: „Die Druckerlaubniß ist ferner solchen Schriften zu versagen, welche die Würde, die innere und äußere Sicherheit des preußischen Staats verletzen, also: Theorien entwickeln, welche auf Erschütterung der Verfassung der preu ßischen Monarchie abzielen, oder dahin streben, im preußischen Staate Miß-