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ErMb.D o lksfrmnÄ Tageblatt für Schneeberg und Umgegend. meister. ... ,, für Sie dönigü und städtischen Hehör-m in Aue, Grünham, Hartenstein, Johann georgenstadt, Lößnitz, UeaMkl, schmeder-, Zchwarrenberg bM. WilLeaftls D.45 en Publl- i, daß ich, te ich zw- vollen i» E V Telesrümm-Ndresse: Vslksfreund Schneeberg Fernsprecher; Schneeberg Ll>U! 25 SchWarzenberg Sonntag, dru 23. Februar 1902. »>st.8^!'e«üxr! «t. War. st Igung von n Repa- größeren > des mich e billigste be ich ein Berückstch- Jnseratm-Slmlilh«» Mr dir am Nachmitlag erscheinende Nummer bis Aor- > LL mittag 11 Ahr. Sine Bürgschaft für die nijchsttWge ilutuahme der An,eigen I vv« be». an den »»geschriebenen L agen sowie an ixsttmmt«°r EleNe wird rscht ! gegeben. Auiiwartige Auftriige nur gegen Boraurbezuhmng. Kür NNNgade j eingesandter Mamijlridte nmcht sich bi« Redactton nicht verantwortiich. f Der , ,Sl,ge»«.egiI»>« erscheint rr-Lk mii Slubnahm« Lcr Tage t nca, kci. Son»- and Frsitagen Abonnement monatlich SV Pfg. s RuivLi'. »,«,»im»»bio'idejtlk der Naum der ösn.Petit,eile ir Lsg.. te'al. t fit: emc nd IS Pf«., >m amtlichen Theil der Naum oe- 2s». L«du»,»u» «5M. ' die S,p.L»«ni»jetÄ SSM ne. hwchmch irschner. Hrau den Obige. Isisch den Marktstr. den 20. dm dm rmno ße 14, II uni. A. Z vr Richter, B. 14. 15. g auf dem Zwickau. ft wieder ein« s, Lößnitz. 7. 8. den »f lerröcke en, Bein- n, Servi- ;u Brant- isen rstenplatz. hohem Lohn U H neeberg, dm st» für die Militärpflichtigen aus Hundshübel, Muldenhammer, Netdhardtsthal, Neu- Heide, Oberstützengrün, Schönheiderhammer, Sosa, Unterstützengrün, Wildenthal und Wolfsgrün. l empfiehlt Obg. für die Militärpflichtigm des Jahrgangs 1881 aus Aue und für die Militär pflichtigen aus Auerhammer, Klösterlein und Schindlers Werk, für die übrigen Militärpflichtigen aus Aue und für die Militärpflichtigen au» Ntederschlema, Nieder- und Oberpfannenstiel. «t. in Schneeberg im Gasthofe „Stadt Leipzig" von Vormittags 9V> Uhr an: fiir die übrigen Militärpflichtigm aus Schneeberg und für die Milstärpflichtig«» aus Lindmau und Neustädtel, für die Militärpflichtigm au- BurkhardtSgrün, Griesbach, Oberschlema u. Zschorlau II. Loofungsterminer 1. hl Nachbar«, l für die selche uns )srs „zum rn dieselbm r, gütigst irat, au, Dre-dm. dss. BlttS. in Mi«isteri«m de» Irmern. V. Metzsch. I. Mufterungsterminer AnshebungSbezirk Schwarzenberg: ». in Johanngeorgenstadt im Rachhanse von Vormittags V,1V Uhr an: 5. März für die Militärpflichtigen aus Breitenbrunn, Brettenhof, Jugel, Steinbach, Stein- Heidel, Wittigsthal und Johanngeorgenstadt, I». in Schwarzenberg im Bade Ottenstein von Vormittags 9 Uhr an: 6. März für die Militärpflichtigm aus Beierfeld, Bernsbach und Crandorf, für die Militärpflichtigen aus Bermsgrün, Bockau, Erla und Grünhain, für die Militärpflichtigen aus Giünstädtel, Langenberg, Lauter, Markersbach und Nmwelr, für die Militärpflichtigen aus Mittweida, Obersachsenfeld, Pöhla, Raschau und Waschleithe, für dir Militärpflichtigen aus Rittersgrün, Tellerhäuser, Wildknau und Schwarzm- berg. » AnshebungSbezirk Schneeberg: in Eibenstock im Gasthaus „zum Feldschlötzche«" von Vormittags '/^lO Uhr an: igegend die chäft Indem gen Besuch. Lößnitz. t - Paste» Neustädtel. Holzverkauf. Zu verkaufen find 4 Erlenstämme, s Gschenklötzer, » RustbaumNötzer, die sämmtltch zuge richtet auf unserer Tetchwtese lagern, 1'/« Meter Brennholz verschiedener Art, 4 Pappelklötzer, die oberhalb des Rappoldschachte» lagern. Kauflustige wollen ihre Gebote bis zmn »8. Februar dieses Jahres in unserer Rathskanzlei mündlich oder schriftlich abgrben. Neustädtel, dm 21. Februar 1902. ZurückstellungSanträge, welche die Ersatz-Commission für unbegründet befindet, werden der Königlichen Ober-Ersatz Commission zur Entscheidung vorgelegt. Einsprüche gegm die Entschei dung der Ersatz-Commission müssen binnen 10 Tagen, von dem Tage angerechnet, an welchem die Entscheidung der Ersatz Commission für publicirt anzusehen war, bet der Königlichen Amts hauptmannschaft Schwarzenberg unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Bescheinigung« erhobm werden. Die Ortsbehörden habe« für pünktliche Gestellung der Mann schaften Sorge zu trage« ««d dieselbe« eine Stunde vor dem Be- ginn der Im GeschüftSplane festgesetzten Mnster«ngstermi«e zu beordern; die mit der Stammrollrnführung beauftragten Personen habm die Rekruten zu begleiten und die RekrutirungSstammrollen nebst Geburtslisten und dm sonstigen Belegstücken mitzu- bringen. (88 61, 3 und 106 der Wehrordnung.) Schwarzenberg, am 18. Februar 1902. Der Civil-Vorfitzende der Erfatz-Commiffion in de« AuShebuugSbezirke« Schwarzenberg und Schneeberg. Krug von Nidda, Amtshauptmann. Das Musterungsgeschäft in den Aushebungs- Lezirken Schwarzenberg und Schneeberg betr. Unter Hinweis auf den nachstehenden, für die diesjährige Musterung im Bezirke der König lichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg ausgestellten Geschäftsplan werden u. die Militärpflichtigen des Jahrganges 1882 und b. diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche noch keine endgültige Entscheidung über ihr Militärverhältniß erhallen habm oder von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden sind, veranlaßt, zu den nachstehends festgesetzten Musterungsterminen vor der Ersatz-Commission pünktlich und in reinlichem und nüchternem Zustande zur Vermeidung der Zwangsvorführung und der in Z 26 der Wehrordnung angedrohten Strafen und Nachthetle zu erscheinen, während das persön liche Erscheinen in den LoosungSterminen den Militärpflichtigm freigestellt bleibt. Dabei wird auf nachstehende Bestimmungen besonders aufmerksam gemacht: 1. Die von der Ersatz-Commission ausgesprochene, im Loosungsscheine vermerkte Ent scheidung ist nicht endgiltig, erst von der Königlichen Ober-Ersatz Commission wird im Aushcbungstermin entscheidende Bestimmung getroffen. 2. Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine verhindert sind, habm ein ärztliches Zeugniß einzureichen, welches, sofern der aus stellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, durch die OrtsbehörLe zu beglaubigen ist. (8 62.4 der Wehrordnung.) 3. Militärpflichtige, welche sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden und dadurch auf ihre Loosnummer Verzicht«, können zwar nicht mit Be stimmtheit darauf rechnen, beim Aushebungsgeschäft demjenigen Truppenthetl über wiesen zu werden, zu welchem sie vorgemustert sind, sie können dagegm mit Be stimmtheit darauf rechnen, am allgemeinen Etnstellungslermine eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugetheiit zu werdm oder überzählig zu bleiben. Es haben daher Militärpflichtige, welche eingestellt zu werden wünschen, den Verzicht auf ihre Loosnummer bereits im Musterungstermine zu erklären. 4 Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben ans eigene Kosten drei glaubhafte Zengen hierfür z« stellen nnd abhören zu lassen, oder ein Zeugnist eines beamtete« Arztes (Bezirks-, Gerichts-, Armen- und Polizeiarzt) beiznbringen. (8 65,6 der Wehrordnung.) Die bezüglichen Protokolle sind spätestens im MusternngStermine vorzulegen. 5. Jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen sind berechtigt, Anträge auf Zurück stellung oder Befreiung von der Aushebung zu stellen. Die Betheiligten sind be rechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von obrigkeitlich beglaubigten Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. (88 32 und 63,7 der Wehrordnung.) Die bezüglichen Anträge sind alsbald anher einzureichen. Kommen gleichzeitig zwei Söhne hilfsbedürftiger Familien zur Gestellung, welche nicht gleichzeitig als Ernährer mtbehrt werdm können, oder dient einer bereits in der Armee, so kann auf Grund des etngketchten Zurückstellungsantrages der eine zurückgestellt und spätestens nach Ablauf des zweiten Militärpflichtjahres, bet gleichzeitiger Entlassung des zuerst eingestellten Sohne» eingestellt werden. (8 32, 2 der Wehrordnung.) Stützt sich ein Zurückstellungsantrag auf die Arbeit-- bezw. AuffichtSun- fähigkeit der Eltern «. f. w. des Militärpflichtigen, so must Solches durch arztticke Untersuchung im MusternngStermine bestätigt werdm und haben sich die Betheiligten persönlich mit einznsinden. (88 33, 5 und 63, 7 der Wehrordnung.) Zeugnisse, welche zum Behufe der Befreiung vom Militärdienste oder wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von Behörden — Gtadträthen, Bürgermeistern oder Gemeinde- Vorständen ausgestellt werden, müssen entweder auf eigene gmaue Kenntniß der Verhältnisse der darin Nachsuchenten, .oder auf eingezogene sorgfältige Erkundigung sich gründen. tndfleisch. rr, schöner, 13. März für die Militärpflichtigen aus Blauemhal, Carlsfeld und Eibenstock, für die Militärpflichtigen aus Schönheide, 12. Mär- von Vormittags 9 Uhr an für die Militärpflichtigen des Jahrganges 1882 au» dem Aushebungsbezirke Schwarzenberg im Bade Ottenstein in Schwarzenberg. 2. 26. „ von BormittagS */,10 Uhr an für die Militärpflichtigm des Jahrgangs 1882 aus dem Aushebungsbezirk« Schneeberg im Gasthofe „Stadt Leipzig" in Schneeberg. 22. März für die Militärpflichtigen der Jahrgänge 1882 und 1881 au» Schneeberg und für die Militärpflichtigen aus A'.bernau und Nmdörfel, k» i« Löstnitz im Rathhause von Vormittags 9 Uhr an: 17. März für die Militä pflichtigen der Jahrgänge 1882 und 1881 aus Lößnitz und für die Militärpflichtigen aus Oberaffalter, 18. „ für die übrigen Militärpflichtigm aus Lößnitz und für die Militärpflichtigen au» Alberoda, Dittersdorf, Grüna, Niederaff alter und Streitwald. «. i« Aue im Gasthof „zum Slimen Engel" von Vormittags 9 Uhr an: 19. März für die Militärpflichtigm des Jahrgang« 1882 aus Aue, die Beiträge der Besitzer vo« Pferden ««d Rinder« zur Deckung der im Jahre 1SVL ans der Staatskaffe bestrittenen Berlage an Seuchen- re. Entschädigungen betr Nach der am 18. Dezember 1901 vorgenommenm Aufzeichnung der im Lande vorhan denen Pferde und Rinder ist zur Erstattung derjenigen im Jahre 1901 verlagswetse aus der Staatskasse bestrittenen Beträge, welche an Entschädigungen nach dem Reichsgrsetze vom b!. s-ochm -u, gEttn Md M die »ach solcher Anordnung an der Seuche gefallenen Thtere, oder nach den Gesetzen vom 17. März 1886, vom 29. Februar 1896 und vom 12. Mai 1900 für infolge von Milzbrand oder Rauschbrand gefallene oder getödtete Pferde und Rinder, ingleichen für an Gehirn-Rückenmarks- mtzündung bez. an Gehirnentzündung umgestandene oder getödtete Pferde zu gewähren gewesen und an Verwaltungskosten erwachsen sind, auf jedes der ausgezeichneten a) Pferde ein Jahresbeitrag von neunzig (90) Pfennigen, d) Rinder im Alter von über 6 Wochen ein Jahresbeitrag von sechzehn (16) Pfennigen und v) Kälber im Alter von weniger als 6 Wochen ebenfalls ein Beitrag von sechzehn (16) Pfennigen zu erheben. Indem Solches gemäß 8 4 der Verordnung vom 4. März 1881 — G.-u. V.-Bl. von 1881, S. 13 flgde. — der Verordnung vom17. März 1886, des Gesetzes vom 29. Februar 1896 und der Verordnung vom 14. Mai 1900 — G.- u. V.-Bl. von 1886, S. 64, von 1896, S. 31 und von 1900, S. 254 — bekannt gemacht wird, werden die zur Einhebung der beregten Jahresbeiträge berufenen Polizeibehörden (Stadrräthe, Bürgermeister, Gemeindevorstände) angewiesen, auf Grund der von den Kreis- bez. Amtshauptmannschaften an sie zurückgelangten Verzeichnisse die oben ausgeschrte- Henen Jahresbeiträge von den betreffenden Pferde- und Rindvieh-Besitzern unverzüglich einzuheben und bis längstens den 1. April 1902 unter Betschluß der Verzeichnisse an die Kreis- bez. Amts hauptmannschaften abzuliefern. Dresden, am 10. Februar 1902. er Methode -i Obg. etts h> er, Aue. eit Schneeberg. b. Ob. z empfiehlt erlchlena. eisch, ich, ha«S-