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Nr 29« Belbwtt -um Äfchopauer Tageblatt und Anreisen v»«n«tas, ,9 veiEb«r,9»9 — ' " ' — !— > " T" . - , - ! -1 ' " Aus Zschopau und dem Sachsenland Am 19 Dczrmbrr 1939. Spruch des Tages To sehr wir am Frieden hangen, so sehr hängen wir an unserer Ehre und an den mweräutzcriichcn Rechte» unseres Volkes. Adolf Sitter im Reichstag am 20. Februar 1938. Jubiläen und Gedenktage 28. Dezember. 1934: Gesetz zur Abwehr heimtückischer Angriffe auf Staat und Partei. — 1937: Der Heerführer des Weltkrieges General Erich Ludendorff in München gest. 21. Dezember 1748: Der Dichter Ludwig Hölth in Mariensee a. d. Leine geboren. — 1795: Der Geschichtsforscher Leopold von Ranke in Wiehe geboren. — 1915 (bis 22.): Schwere Kümpfe am Hartmannsweilerkopf im Oberelsaß. — 1924: Adolf Hitler ans der Festungshaft in Landsberg am Lech entlassen. — 1933: Der dänische Polarforscher Knud Rasmussen in Kopen hagen gestorben. Sonne und Mond: 20. Dezember: S.-A. 8.08, S.-U. 15.47; M.-U. 1.07, M.-A. 12.26 21. Dezember: S.-A. 8.08, S.-U. 15.48; M.-N. 2.13, M.-A. 12.50 Wintersonnenwende In wenigen Tagen vollendet sich der Ablauf des Jahres. Richt dadurch, da» am 31. Dezember das alte Jahr zu Ende und am 1. Januar ein neues beginnt, sondern wenn wir es richtig sehen »vollem schon einige Tage vorher. Am 21. Dezem ber wendet sich die Sonne und damit wendete sich im Brauchtum unserer Vorfahren das Jahr. Immer dann, wenn die Sonne in einen neuen Abschnitt trat war dies für unsere Ahnen ein freudiges Fest, bas in der Gemeinschaft der Familie begangen und gefeiert wurde. Besonders aber die Wintersonnenwende war es. die mit Hellem Jubel begrüßt wurde. War doch nun dis lange, trübe Zeit vorbei, begann doch nun wieder die Sonne Heller und länger zu scheinen und brach damit alle Mächte der Finsternis und Dunkelheit. An diesem Tage flammten aus den Bergen und Höhen hellauf die Feuer über das Land, Feuer, rüder rollten in die Täler singend und jubelnd vertrieb man die Dunkelheit und trug vom flammenden Holzstoß das Licht an den häuslichen Herd. Es war zu allen Zeiten ein Lichtsest, Vas Fest der winterlichen Sonnenwende. Aber wie es oft mit altem Brauchtum geschieht, es klingt ab und schweigt osmals ganz, wird überdeckt von fremdem und falschem Scheinglanz und verliert damit die klare und kernige Form unserer Vorfahren. Wie kraftvoll und stolz waren di« Sonnenwendfeiern in den einsamen Tälern der Alpen und weit draußen im Land. Schon Tage vorher hatten Burschen und Männer den Holzstosi geschichtet aus freier Höhe hoch über dem Land. Und wenn bann am Abend der Sonnenwende die Män» ner und Frauen, die Buben und Mädel erwartungsvoll hinaus wanderten durch die Nacht um am flammenden Holzstoß ihre Gemeinschaft zu erneuern, dann war dies ein tieses und ein dringliches Erleben. Sonnenwende ist nicht nur ein Holzstoh, der zum Himmel brennt, sondern soll flammendes Bekenntnis zum Volte sein. An diesem Feuer, das leuchtend die Ewigkeit des Lichts kündet, sollen wir enger und fester zusommenstehon Noch steht in unse rem Rücken ja die Nacht mit Kälte und Dunkelheit, aber vor uns leuchtet schon die wärmende Flamme der Gemeinschaft. An diesem Feuer soll keiner stehen, der nicht zur Gemeinschait gehört. Nur der soll mit uns den schweigenden Weg auf die Höhen gehen, dem die Gemeinschait meü? ist als sein eigenes Ich; nur der soll über die lodernde Flamme springen, der alles abwirft an Schwäche und Verzagtheit, an Kleinmut und Ban gen. Zeigt doch schon der Sprung über das Feuer symbolhaft den Mut zum Einsatz und zur Entscheidung. Die reine Flamme soll alles verbrennen, was undeuisch ist, die sieghaft leuchtende Glut ist klare Scheidung zwischen Licht und Dunkel, zwischen den Mächten der Finsternis und denen des Lichtes. So gesehen wächst die Sonnenwende wieder zu ihrer vollen Bedeutung in der Gemeinschaft unseres Volkes, auch wenn in diesem 2r.hr einmal keine Feuerräder zu Tal rollen und leine Sonnenwendfeuer zum Himmel lodern. Lp er smiag «e «M Nie Wenn es noch einer deutlichen Antwort unserer Hei- matsrout aus die üblen englischen Spekulationen bedurft hätte, die eine Zersetzung des deutschen Widerstandswil lens geradezu als eine Waffe in Rechnung stellen, bann Hal sie der lcttze Opfersonntaa gegeben! Tas deutsche Voll hat auch an diesem Tage wieder einmal gezeigt, das, es fähig ist, jedes Opfer zn bringen das nötig ist, den Sieg unseres Sozialismus über die jüdisch-vlutokratische Aus- beuterei sicherzuslcllen. Tas deutsche Volk hat begrisjen, worum es geht. Es hat seine Folgerungen gezogen und gehandelt. Das nunmehr vorliegende vorläufige Ergebnis drS dritten Lpfcrsonntng unseres Kriegs Wlnterhilfswerkcs (Ist. Dezember 1939» übersteigt alles bisher Tagewrsene. Nicht nur, daß das vorläufige Ergebnis des zweite» Lpfersonntags im November nm mehr als Ist v. H. über troffen wurde, erhöhte sich das Aufkommen bisher um über (»4 5 v. H. gegenüber dem des gleichen Eintopfsonntags im Vorjahr! Insgesamt weist das vorläufige Ergebnis des 10. Dezember 1839 für das Gnngcbiet Sachsen die stolze Summe van 8 9 v 6 0 5,1 4 RM ans. In diesem schönen Erfolg liegt zugleich die Tatsache beschlossen, daß unser Volk verstanden hat, daß es selbst verständlich sein muh, die in früheren Jahren anlässlich der im Kriege wegfalleudcn Psundspenden gebrachten Opfer zusätzlich an den Opsersonntagcn zu geben. We hnaM-z wepdun e» an die Kinder der einberufrnen Soldaten und der im öfsentlichcn Dienst Beschäftigten Ter Ministerra« für die Ncichsvertcidiqung hat durch Ver ordnung eine einheitliche Rcichsregeluna für sie Zahlung von W e i h n a ch t s z u w e n d u n g e n für Beschäftigte im öf fentlichen Dienst getroffen. Hiernach wird eine Weihngchisz»- wendung gezahlt, wenn ein Rechtsanspruch darauf be steht ober wenn in ven drei Jahren 1936. 1937 unv 1938 je weils WeihnachlSzumeudungen gewährt worben sinv. Liegen biese Voraussetzungen nicht vor, so wirb Angestell- icn, vercn Grnndvergütnng 250 Mark nicht übersteigt, nnv anderen nichlbeamielcn GesolalÄasismiiglievern, Vie nach Ab zug der Kürzungen ohne Kinverzuschläge monatlich nicht mehr als 300 Mark an Die: stbezügen erhalten, für jedes kinderzu- schlagberechttgendt Mud unter 16 Jahren eine Weihnachtszu- Ausreichende Zreizeil für berufstätige Frauen Der Zrühschlvtz vor Som»- uv- Feiertagen In seinem ausführlichen Begleiierlah zur neuen Ar- beitszeitverordnung gibt der Reichsarbeic-msnister auch Richtlinien für die Verkürzung der Arbeitszeit. Das GewerbeaufsichiSamt kann Verkürzungen der Arbeitszeit anotdnen, wenn der Arbeitszweck dies dringend erfordert. Verkürzte ArbeitSzeiien kommen nicht nur bei ungün- 'stigen Arbeitsbedingungen an der Arbeitsstätte, sondern auch dann in Betracht, wenn die GesolgschaftSmkglieder außerhalb des Betriebes durch die Läng? der Ein- und Abmarschwege, durch Einschränkungen der Verkehrs mittel, durch Verdunkelungsmaßnahmen, durch erschwerte Einkaufsmöglichkei en usw. außergewöhnlich stark bean sprucht - werden. Verkürzte Arbeitszeiten an einzelnen Werktagen, können ferner angeordnet werden, um ver- helraieten Frauen, insbe,andere Frauen mit Kindern, dis Versorgung ihres Haushaltes zu erleichtern. Den Frauen muß auf jeden Fall genügend Zelt zur Beschaffung von Bezugsscheinen und zu einem geordneten Einkauf zur Verfügung stehen. Der Minister empfiehlt als Beispiel eine Regelung, die für vrrh.iratete Frauen in jeder zweiten Wache einen freien Werktag, sogenannten Wasch tag oder ähnliche Freizeiten vorsieht. Einschränkungen der Arbeitszeit können auch für GefolgschaftSmitgliedsr einzelner Berufs- oder Wirtschaftszweige angeordnet werden, in denen Arbeitskräfte in au »eichender Zahl für den Einsatz nachgewiesen werden. Der Reichsarbestsminisver bef. hl sich weiter mA dem Frühfchlufj vor Sonn- und Feiertagen. Die entsprechen den Vorschriften des OugendschutzgesetzeS finden nach der Anordnung vom 11. September auf Jugendlich« über 16 Iahie keine Anwendung, wenn sie in dringenden Fäl len mit mehr Arbeit beschäftigt werden. In sonstigen Fällen kann den Jugendlichen auch ein Nachmittag an einem Werktag oder ein Vormittag in jeder Woche frei gegeben werden. Der Reichsarbeitsminister geht auf diese Bestimmungen jetzt ein. Er erklärt, daß im allge meinen der freie Nachmittag an Sonnabenden beibehal- ten werden soll, und zwar auch dann, wenn mehr Arbeit geleistet wird. Führt die Freigabe des Sonnabendnach- mittages zu erheblichen betrieblichen Schwierigkeiten, so ist die Freizeit am Nachmittag eines anderen Werktages zu gewähren. Der Vormittag soll nur in Ausnahmefällen gewählt werden, da ein arbeitsfreier Nachmittag zur Er holung und Ausspannung und gleichzeitig zur Durch führung der vormilitärischen Iugender üchtigung dringend notwendig ist. Wenn in dieser Frage kein Einverständnis zwischen den Beteiligten erzielt wird, ist vom Gewerbe aufsichtsamt nach Anhörung des Beauftragten des Reichsjugendführers eine zwingende Regelung zu treffen. wenoung von »Marr gezahlt. Soldaten, die aus Grunv eingegangener Dienstverpflichtung länger als zwei Jahre die nen, sowie Beamte mit nicht höherer Besoldung erhalten unter denselben Voraussetzungen die gleiche Zuwendung. Den zur Wehrmacht Einberufenen, die nicht bei öffentlichen Verwaltungen oder Betrieben beschäftigt sind, wird für jedes Kind unter 16 Jahren, für das lausend Fa milienunterhalt bezahlt wird, der FamiUenumerhalt für De- zember um eine Wcihnachtszuwendung von 8 Mart erhöht, wenn der Familienunterhalt einschließlich der Wirtschaftsbei- hilse im Dezember — ohne Kinderzuschläge — nicht mehr als 300 Mark beträgt. Soweit Angehörige der zur Wehrmrcht Einberufenen keinen laufenden Familienunterhalt erhalten nnd ihr monatliches Einkommen den Betrag von 300 Mark mcht übersteigt, bestimmt der Reichsminister des Innern im Ein vernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen das Nähere. Zuchthaus wegen Adtzörens feindlicher Sender Die zuständigen Sondergerichte verurieiltcn in den letzten Tagen eine Reihe von Angeklagten wegen fortgesetzten Ver brechens gegen 8 1 der Verordnung über außerordentliche Nundsunlmaßnahmcn vom 1. September d. I. zu hohen Frei heitsstrafen. Der Angeklagte Louis Leucht aus Fürth in Bayern wurde zu einer Zuchthausstrafe vou zwei Jahren und zum Verlust der bürgerlichen Ebrcnrechte aus die Dauer von drei Jahren verurteilt. Der Angeklagte F. Brugger aus Saalgau in Württemberg wurde zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahr drei Monaien verurteil«. Der Angeklagte Her mann Wolter aus Bobnue bet Osnabrück wurde zu emer Zuchthausstrafe von einem Jahr verurteilt. Sämtliche Angeklagten hatten feindliche Rundfunksender laufend abge- börl und die aufgenomnicnen Lngcnmeldungen weiterver breitet. Der Krieg erfordert eine Zusammenfassung vor allem auch der seelischen Kräfte „nserrs Volles. Es must deshalb der Ztrselmngsarbeit der feind lichen Lügenpropaganda mit den schärfsten Mitteln begegnet wurden. Die Urleile werden jenen wenigen Unbelehrbaren zur Warnung dienen, die durch gröbste Fahrlässigkeit oder durch verbrecherische »attonale BeraittworMngslosigteit der scinv- Uchcu Lügenpropaganda glauben Vorschub leisten zu müssen. Sammlung von JuteföSen Auf Veranlassung des Neichskommissars für Altmaterinl- >erwertung wird am 2l. Dezember eine Sammlung von Jute- säcken durchgeführt, und zwar in allen Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern. Die Sammlung dient der Beschaffung von Rohstoffen für landwirtschaftliche Zwecke. Es werden daher nicht nur brauchbare, sondern — wie besonders hervorzuheben ist — auch völlig unbrauchbare Iutesäcke angenommen. Die Sammlung wird vom Deutschen Jungvolk durchgcführt. Sämt liche Haushaltungen werden gebeten, derartige Säcke bereitzu- hallen, um sie durch die Sammlung der weiteren Verwertung zuzuführen. Auch die für Lusttckutzzwecke verwandten Säcke wer den. soweit sie nicht ordnungsmäßig eingebaut sind, ersaßt. HesuvrsM A W-rMbn reWZLMz m LrÄ mm Krisen Die Landesoersicherungsanstalt Sachsen teilt mit: Anträge auf Gewährung von Invaliden- oder Witwen rente müssen oft abgelehn» werden weil die Wartezeit nicht erfüllt oder die Anwartschaft erloschen ist Die Wartezeit ist er füllt. wenn mindestens 260 (vor dem 1. Januar 1938 250) Wochenbeitrüge entrichtet und. Sind weniger als 260 <250) Wo chenbeiträge äui Grund der Brrsicherungspflicht entrichtet, so sind 520 (500> Wochenbeitrüge erforderlich Bet der Bltersinva- lidenrente ist die Wartezeit erst erfüllt, wenn 780 >750» Wochen beiträge auf Grund der Bersickerungspslicht oder der freiwilligen Versicherung entrichtet sind Zur Erhaltung der Anwartschaft müssen seit dem 1. Januar 1938 für jedes Kalenderjahr mindestens 26 Wochenbeiträge ent richtet sein. (Vor dem 1. Januar 1938 mindestens 20 Wochen- beiträge innerhalb zweier Jahre nach dem auf der Ouittuims- karte verzeichneten Ausstellungstag, im Falle der Selbstoersuhe- runq mindestens 40 Wochenbeiträge.» Nach einer Sonderbestim- mnn> können bis Ende des Jahres 194l Beiträge noch nachträg lich für die Jahre 1932 bis 1937 entrichtet werden. Abgesehen hiervon dürfen Pflichtbeiträge und freiwillige Beiträge nur innerhalb von zwei Jahren nach Schluß des Kalenderjahres, für bas sie gelren fallen, entrichtet werden. lieber die!« Zeit hinaus ist d'e Nachentrichiung von Pflichtbeiträgen binnen wei teren zwei Jahren nur möglich, wenn sie ohne Verschulden des Versicherten nicht rechtzeitig entrichtet worden sinv. Ein Ver- ichulden liegt insbesondere bann nicht vor, wen» ver Arbeit geber die Ouittungstarte ausbewahrt und sie nicht zur richtigen Zeit ordnungsgemäß umgetauscht hat. In Fällen besonderer Härte kann das Reichsversicherungsamt die Nachentrichtung auch nach Ablauf der genannten Fristen zulasfen und hierfür eine Frist bestimmen. Ein solcher Fall liegt z. B. vor, wenn Arbeit geber Beiträge zwar vom Lohne einbehalten, aber nicht die entsprechenden Marken verwenden, ohne daß dem Versicherten hierbei ein Verschulden zuzuschreiben ist; jrdoch dürfen freiwil lige Beiträge (im Gegensatz zu Pflichtbeiträgen» nach Eintritt des Versicherungsfalles der Invalidität oder des Todes nicht mehr entrichtet werden. Aus grundfätzlichen Erwägungen her aus können insoweit auch keine Ausnahmen zugelaisen werden. Entsprechende Gesuche sind aussichtslos Es wird daher jedem freiwillig Versicherten anheimgegeben, rechtzeitig, d. h. vor Ein tritt des Versicherungssalles und nicht erst bei Antragstellung, seine Versicherung zu überprüfen und geqebenenkalls in Ord nung zu bringen. Weitere Auskünfte erteilen die Verjicherunüs- ämter und die Rechtsberatungsstellen der DAF> Lebrnömiltile'mräaf« für Wekh .achtni eNd N:ul hr. EinzrlaLschnrtte brr Kar «» vsrseilg gültig. Die Lage des We-Hnachtsfestes macht «S erforderlich, daß die Verbraucher die für den ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag benöliglen Lebensmittel schon in den letzten Tagen der Vorweihnachtswoche Einkäufen. Für diesen Zweck können, wie das Reichsernähru igsminists- rium mltteilt, selbstverständlich auch schon ab 22. De zember Einzelabschnitte der Lebensmittelkarten verwendet werden, di: nach ihrem Aufdruck erst für die am 25. Dezember beginnende Woche gelten. Entsprechend kann auch Neujahr verfahren werden. Der D:lveü>«markt. Der Wrch iLchtsb.darf akg:m»M gedeckt. Naturgemäß ergeben sich vor dem WeHnachtss.st stär kere Anforderungen für den erhöhten Bedarf zur Wedh- nachtsbäckerei. D r vermehrt« Bedarf konnte aber recht zeitig und in vollem Amfange befriedigt werden, zumal auch die Anlieferungen der Landwirtschaft wieder zuge nommen Haden, sodaß Mühlen und Verteiler ihre Be stände laufend ergänzen können. Die V.rsorgumg der Bevölkerung geht in der üblichen Weis« reibungslos von- statten, und die Kriegswirtschaft bringt auch auf getreid- lichem Gebiet keinerlei Veränderungen mit sich. Somit zeigt sich auch auf dem Gebiet der Brotgetreidswirtschaft der Vorteil der marktordnenden Maßnahmen des Reichs« nShrstandes, zu dem das Durchstnander und d!« über- trtebsnen Preissteigerungen im Gegensatz zum Ausland fehlen. In D?utschland also ist die Versorgung der Ver braucher zu Friedenspreisen auch im Kriege sichergestellt, wäh.end der englische Verbraucher die Auswirkungen veS von seiner Regierung angrzettclien Krieges deutlich zu spüren bekommt. Der KompolthMen Ein gut angelegter und sorgfältig gepflegter Komposthau fen gehört unbedingt in einen jeden bäuerlichen Betrieb. Wäh rend man der Behandlung des Stallmistes im Stalle und auf der Dungstätte erfreulicherweise immer mehr Beachtung schenkt, wird der Komposthausen oft leider reichlich stiefmütterlich be handelt. Er ist in manchen Wirtschaften eigentlich nichts anderes als ein wüster, ungepflegter Kehrichtbsrg. Scherben und andere unorganische Stosse gehören nicht aus den Komposthausen. In erster Linie leistet uns der Kompost als Dünger für Wiesen und Weiden ganz ausgezeichnete Dienste. Wenn man auch seinen Nährstoffgehalt nickt überschätzen darf, so wird.man aber nie mals unterschätzen dürfen, daß der Kompost zur Humusbildung und zur Bildung der Kare durch Förderung des Bakterieulebeus ungemein viel veiträgt. * Bei der Anlage des Komposthaufens beachte man, daß die ser sauber ausaeschichtct sein muß. Zweckmäßig drückt man auf den First eine Vertiefung als Rinne eim welche ab und zu mir Jaume gefüllt wird, damit auf diese Weise der ganze Hause» mit Jauche durchzogen werden kann. Die Jauche trägt zur Zer setzung wesentlich bei, auch bewirkt sie eine Abtötung der lln- krautsamen. Man mache sich zur Regel, daß der Komposthaufen zweimal im Jahre gründlich umgcstochen und mit Kalk ver mengt wird. Das Bepflanzen des Komposthaufens mit Kürbis bringt den großen Vorteil mit sich, daß der Haufen im Sommer unter guter Beschattung liegt. Sobald der Kompost zu einer seinkrümeligen, humosen Mosse zerfallen ist was nach etwa zwei Jahren eintrcten wird, ist er gebrauchsfertig. Keine NLB. Fahrpreisermäßigungen für Weihnachten. Das .c-muplcuul. für Vollswohlsahn der NSDAP, teilt mit, daß d e d:7>'-r durch die NSV gewäbrien Fahrpreisermäßi gung,eu für Wcihnachieii eingestellt sind. Winlerspvrtverkehr nach Altenberg Im Hinblick aus den zu Weihnachten zu erwartenden außeroioeuttich starken allgemeinen Reiseverkehr kann ver Win- leriporiverkehr nach Altenberg im wesentlichen nur vurch oie lin Regetiahrplnn vorgesehenen Züge bedient werden. Die sonst an Sonntagen üblichen Sonderzüge ivcrdcn voraussicht lich nicht gefahren werven können. Auerbach i. V. Tic letz 1 en Lose. Zwei Gäste eines hiesigen Kaisees nahmen aus dem Loskastcn des in der Gaststätte erschienenen grauen Glücksmannes die bei den letzten Lose in, Kasten. Während ani bas eine nur ein Geivinn von einer Reichsmark emjiel, war das andere mit einem M>-NM Gewinn ausgezeichnet. Altenburg. 3tt Jahre Richard-Wagner- Verband. Tas 3ttjäl»riae Bestellen des Richard-Wagner- Verbandes beging der Alienvnrger Ortsverband mit emer festlichen Stunde. Oberbürgermeister Tr. Grimm stellte dein Orisverband 15tt RM für die Stipenvienstismug zur Ver fügung. TaS Thema „Ter unbekannte Richard Wagner* vermittelte den Versammelten cmen iesselnven Einblick in das Wirken des Bayreuther Meisters. Em Knimnilm „Bayreuth bereitet die Festspiele vor* sand gleichfalls leb haften Beisall. Ter Altenburger Verband fleht heule an Ver Spitze aller Ortsverbände im Reich.