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Zschopauer Tageblatt und Anzeiger : 31.08.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940-08-31
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1780077211-194008319
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1780077211-19400831
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1780077211-19400831
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Zschopauer Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1940
-
Monat
1940-08
- Tag 1940-08-31
-
Monat
1940-08
-
Jahr
1940
- Titel
- Zschopauer Tageblatt und Anzeiger : 31.08.1940
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Der Neuer Schiedsspruch ^Fortsetzung von Selt« 1). von «eiLIopie», Graf Galeazzo Eia»o. Labe« sich darausht» «amen- und im Auflraa ihrer Regierung«» bereiierklärt, dem Srtuchen der SöniakuL-Numäuikchen und der Könialicb- Ungarischen Regierung zu entsprechen und haben noch »och- maltaer Aussprache mit vem Königlich Nuniänilchcn Minister der Auswärtigen Angelearnbeiien. Michael ManoileScu unv vem Königlich Nn'arischen Minister ver Anewärttaen Angele genheiten. Gras Stephan Tiak«, heute in Wien im Schloß locoere den erbetenen nebst Anlage m Ablchrilr diesem -^imololl betaefüalen Schiedsspruch aelSllt unv den Vertretern Rinngwens und Ungarns in doppelter Ausiertigung in vcur- schet unv ttalientscher Sprach» ausgebSnviar Ter Königlich Rumänisch» Minister der Auswärtigen An« gelcaenbenen und der Söntalich-Unaarisch» Minister der Ans- wäriiaen Anaeleaenbeiien haben von dem Schiedsspruch und seiner Anlage Kenntnis genommen und namens ihrer Regie rung nochmals die Erklärung bestätigt, vast sie den Schieds spruch als endaüliiae Regelung annebmen und daß sie sich ver- pslich'en. 'hn vorbehalilos vurchtuführen Ausgekertigt in deutscher und italienischer Sprache in jz vicrsacher Unierschris'.. Wi-n 3N August 1940. Im Anschluß an den Schiedsspruch hat zwischen den Nuhcnministern der Achsenmächte und dem rumänischen Auken- minister andererseits ein Notenaustausch staligefunven. in dem Teutschlnnd und Italien die Integrität und Unver letzlichkeit des rumänischen Staatsgebie tes garantieren und die rumänische Regierung diese Laran- tle anuimmit. Der deutsch-rumänische Notenwechsel hat folgenden Wort laut: „Eener Exzellenz! Namens und im Auftrag der Deutschen Negierung habe Ich die Ehre, Eurer Exzellenz folgendes niit>uicilen: Deutschland und Italien übernehmen mit Wirkung vom heutigen Tage an die Garantie für die Integrität und Unver letzlichkeit des rumänischen Staatsgebietes. Genehmigen Eure Exzellenz die erneute Versicherung mei ner ausgezeichneten Hochachtung. <gez.) v. Ribbentrop. An Seine Exzellenz den Königlich-Rumänischen Minister der Auswärtigen Angelegenheiten, Herrn Michael ManoileScu. „Euer Exzellenz! Namens und im Auftrag der Königlich-Rumänischen Re gierung habe ich die Ehre, den Empfang der Note Eurer Ex- zellenz vom heutigen Tage zu bestätigen, wonach Deutschland und Italien mit Wirkung von heute an die Garantie für die Integrität und Unverletzlichkeit deS rumänischen Staatsge bietes übernehmen. Die Königlich-Rumänische Negierung hat von dieser Mit- tcilung mit Genugtuung Kenntnis genommen und nimmt die Garantie hiermit an. Genehmigen Eurer Exzellenz die Versicherung meiner aus gezeichneten Hochachtung. (gez.) ManoileScu. An seine Exzellenz den Reichsminister des Auswärtigen- Herrn Joachim von Ribbentrop. Der italienisch-rumänische Notenwechsel Hal den gleichen Wortlaut. Nach der Verkündung des Schiedsspruchs gaben der Reichs- Minister des Auswärtigen, von Ribbentrop, und der italieni sche Außenminister Gras Ciano, vor den Delegationen und in Gegenwart von Vertretern der in- und ausländischen Presse folgende Erklärung ab: Die ErNönms «ibbentrops „Durch den soeben erfolgten Schiedsspruch Hal eine wich tige und schwierige Frage der europäischen Politik ihre end gültige Regelung gefunden. Ich möchte im Ramen der Reichs- rcgirrung meine besondere Freude und Genugtuung hierüber zum Ausdruck bringen. Tic rumänische und die ungarische Regierung haben einen Appell an die Regierungen der beiden Achsenmächte gerichtet. Sie haben hiermit ihren Willen bekundet. daS zwischen ihnen feit lange» lirittige Problem auf friedlichem Wege zu löfeu und haben damit ihre, verantwort»» sowohl für die Wah- rung ihrer eigenen Interessen als auch für die Erhaltung L«S Friedens in Südosteuropa Rechnung getragen. Der Führer nnd der Dur« haben sich diesem Ruf nicht entzogen. Deutschland und Italien, dl« mit Rumänie« und Un- garn in gleicher Weise mirch freundschaftlich« Beziehungen verbunden find, sind an »er zwischen den beiden Ländern bis her strittig gewefrnrn Frage als folcher nicht unmittelbar in» tereffiert. Sic konnten deshalb in voller llnparleilichkeil an die ihnen angeiragene Aufgabe herantreten und auS den großen Schwierigkeiten, die die komplizierten geographischen und di« ethnographischen Verhältnisse d«S strittigen Gebiete» in sich schliessen, »inen gerechten «ad dir Interessen Leider Teil« »ah- rrnvrn Ausweg finven Tie beide» Achsenmächte haben damit auss neue den Be weis crbracln vast sie enigegcn der englischen Politik, die seit Beginn der AusrinanVerletzung der Achsenmächte mit England ocr uch» h-n vic BrnndMckel dcS KricgcS auch in den Donau- raum zi. werfen, cnlfchivssen und in der Lage sind, in Zu- fowmruarM" »ui de>i Mächicn in diesem Rann, cmr ÜnS- dehnnna v»S KrikgeS aut dieses Gebiet zu .rrhi-der«. Nock> vc» kowieiriiNikch rumänikchen Einigung übe, di« bessarabifchcn Frage und nach der bereits erzielten Einigung zwilchen R^mamrn und Bulgarien in ver Frag« ver Süd- dolruvicho ist nunmehr mit dem heute von den Achsenmächten gefällten und von den beiden Parteien angenommenen Schieds spruch vaS lewe im Tonanraum noch schwebende territoriale Problem icincr Lösung zugesührt. Ein endgültiger Zustand der Beiricdigunn wird nunmehr zum Nutzen aller auch in die len« Tcil Europas »intrrten. Ich bin der Neberzemmng, daß hiermit eine feste Grund lage für Vbe Herstellung dauerhafter nnd sreundfchastlichrr Be ziehungen zwischen Ru»üinien und Nngarn geschaffen wurde." Die Ertlkrung Ktknos „Im Augenblick der Unterzeichnung des Protokolls, daS die Annahme des Schiedsspruches seitens der ungarischen Regle» rung nnd der rumänischen Regierung bekräftigt, mit dem Deutschland und Italien die neuen und endgültigen Grenzen zwischen Ungarn und Rumänien festgesetzt haben, möchte ich im Namen meiner Regierung meine lebhafteste und aufrich- tigste Befriedigung über die gerechte und friedliche Lösung einer Streitsragc ansdrücken, die die Beziehungen zwischen den beiden Ländern und die Ruhe im Donaubecken so schwer be drohte. Zu dieser Lösung haben Ungarn und Rumänien mit gleichem Verständnis beigetragen, und ich möchte dem Weit blick und der Klugheit ihrer Regierungen und ihrer Staats männer meine Acwundernng aussprechen. Sie haben die Frie de« und Beständigkeit anstrcbenden Ziele, von denen sich die Politik der beiden Achsenmächte leiten lässt, vollkommen ver standen und zum Geist de, Gerechtigkeit Deutschlands und Italiens Vertrauen gehabt. Dieser Grift hat Herr« von Ribbentrop und mir gestattei, die vielen Schwierigkeiten einer Frage zu überwinden, in der sich verwickelte geographische, wirtschaftlich« und völkische Forderungen überschnitten, und die wir uns nickst nur mit peinlicher Unpartrilchkelt zu lösen Vornahme«, sonder« auch in der Ueberzeugung, die Grundlagen eine» dauerhafte« und vertrauensvollen Zusammenlebens zwischen den beiden Natio nen zu schaffen, die sich an unö gewandt haben. Mit dem heutigen Schiedsspruch und der Arbeit, die ihn vorbereitet und ermöglicht hat. haben Deutschland und Ita lien ihre gradlinige und beharrliche Aktion fortgesetzt, um zu vermeiden, dass der Konflikt, in dem sie sich befinden, sich ans die Länder Südosteuropas auSdehnt, wohin unsere Feinde hartnäckig und mit jedem Mittel ihn zu tragen versuchten. Aber ein noch höheres Ziel hat uns vo^schwebt. Wir wollten nicht nur in diesem Gebiet Europas dc» Frieden bewah ren, sondern ihn fest nnd sich«» gestalte«, von jener Festigkeit nnd Sicherheit, die nur der gut« Wille und die Gerechtigkeit ver leihen können, eine Sache, der Deutschland und Italien vor allen Dinge« dieue» w»>t»n. Mit dies«, Bereinigung einer Streitfrage, die 20 Jahre ununterbrochen in einem Konflikt avvzumünden drohte, tritt in den Bezichmwen zwischen Ungarn und Rumänien eine Wende ein. Wir stehe« am Beginn eines Regimes verständats-» und vertranensooller Zusammenarbeit, wie st« Italien immer ge wünscht hat nnd dem Statt«« schon jetzt mit seinem Verbünde ten Deutschland die Unterstützung und den Beistand seiner feiten Arcundschast zusichert." Schutz der deutschen volksgrupNen in Ungarn und Rumänien Abmachungen mit der ungarischen md rnmNischeu Regierung Anlässlich der Besprechungen in Wien über die ungarisch- rumänischcn Streitfragen hat die Reichsrcgierung mit der »n- gurischcn und rumänischen Negierung Abmachung»« getrof fen znm Schutze dcr deutschen Volksgruppen in den genannten Ländern. Die Abmachungen haben sollenden Wortlaut: Protokoll In dem Wunsch, die Stellung der deutschen Volksgruppe in Rumänien ensprechend den freundschaftlichen Bezie hungen zwischen dem Deutschen Reich und Rumänien zu ge stalten, haben die Reichsrcgierung und die Könlglich-Numäni- fche Regierung folgendes vereinbart: Die Königlich Rumänische Negierung übernimmt die Verpflichtung, die Angehörigen der drntschcn Volksgruppe in Rumänien dcn Angrhörinrn rumänischcn VoltstumcS in fe der Wcisc glcichzustclicn und die Stellung der deutschen Volks gruppe in« Sinne der Habsburger Beschlüsse zur Erhaltung ihres Deutschtunis weiter auszubaucn. Wien. 30. August 1040. Für die Reichsrcgierung (gez.) Joachim v. Ribbentrop, Reichsminister des Auswärtigen Für die Königlich-Rumänische Regierung ManoileScu, Königlich-Rumänischer Außenminister Protokoll In dem Wunsch, die Stellung der deutschen Volksgruppe In Ungarn entsprechend den beiderseitigen freundschasilichen Beziebuugen zu gestalten, haben die Reichsregierung und die Köniqlich-Ungarische Negierung nachstehende Vereinbarung ge« trossen: I. Die Königlich-Ungarische Regierung gewährleistet den An- gehörigrn der deutschen Volksgruppe die Möglichkeit, ihr deut sches Volks««,i« uncingeschränkt zu erhalten. Sie wird dafür Sorg« trage«, dass ven Angehörigen dcr dcutschcn Volksgruppe auö ver Tatsache ihrer Zugehörigkeit zur Volksgruppe unv auS ihrem Bekenntnis zur nationalsozialistischen WrUanschauung l« keiner Weise und auf keinen Gebieten Nachteile irgrudwel- Id-r Art erwachsen. Angehöriger der Volksgruppe ist. wer sich zmn Dcutfchtum bekennt und von der Führung deS Volks- vundcö vcr Trutichrn in Ungarn als BottSkcMschcr aner kannt wird. Entsprecknnd dicscn Grundsätzen wird insbeson dere folgendes seftgcstellt: 1. Die Angehörigen dcr deutschen Volksgruppe haben unter Berücksichtigung der bezüglichen allgemeinen Vorfchrisicn das Rech«, sich zu organisieren und Verbanne sür besondere Zwecke wie ». B. sür Jugendpflege, sür Sport, sür künstlerische Betä tigung zu bilden. 2. Die Angehörigen der Volksgruppe können in Ungarn jeden Beruf unter den gleichen Voraussetzungen und Bedin gungen wie die anderen ungarischen Staatsangehörigen aus- üben. 3. Die Angehörigen der Volksgruppe werden entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung Ungarns bei der Be setzung der ungarischen Behörden und der Zusammensetzung ver Selbstvcrwaltungskörper, insofern die Besetzung durch Er nennung erfolgt, berücksichtigt werden. Die Volksdeutschen Be amten sind vorzugsweise bei den Behörden in den volksdeut schen Siedlungsgebieten und den ihnen übergeordneten Zen- tratbehördcn zu verwenden. 4. Alle Kinder dcr Angehörigen der Volksgruppe sollen die Möglichkeit haben, «nter den gleichen Bedingungen, wie sie für die ungarischen Schulen gelten, eine Erziehung auf Volksdeutschen Schulen zu erhalten, und zwar aus höheren, mitt leren und Grundschulen sowie auf Fachschulen. Die Ausbil dung eines geeignete« und ausreichenden Volksdeutschen Leh rernachwuchses wird «ngarischerseits in jeder Weise geför dert werden. 5. Die Angehörigen der Volksgruppe haben das Recht deS freien Gebrauches ihrer Sprache in Wort und Schrift, so wohl in ihre« persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen als auch in öffentlichen Versammlungen. Die Herausgabe von Tageszeitungen, Zeitschriften und sonstigen Veröffentlichungen in deutscher Sprache wird keinen Beschränkungen unterworfen werden, die nicht auch für die Herausgabe entsprechender Ver öffentlichungen in ungarischer Sprach» gelten. In den Ver waltungsgebieten, in denen die Angehörigen der deutschen Volksgruppe mindestens ein Drittel der Gesamibevölkerung ausmachen, können sie sich sür den amtlichen Verkehr in die sen Bezirken dcr deutschen Sprache bedienen. 6. Die Volksgruppe hat die Befugnis zu wirtschaftlicher Selbsthilfe und Ausgestaltung ihres Genossenschaftswesens. 7. UngaMcherseits werden alle Maßnahmen vermieden werden, die vem Zwecke einer zwangsweisen Assimilierung, insbesondere durch Magyarisierung der volksdeutschen Fami liennamen, dienen könnten. Die Angehörigen der Volksgruppe haben das Recht, einen in ihrer Familie früher geführten Namen wieder anzunehmen. 8. Die Angehörigen der Volksgruppe haben auf kulturel lem Gebiet das Recht zum freien Berkehr mit dem grvßveul- schen Mutterland. II. Zwischen der Reichsregicruna nnd der Königlich Unga rischen Regierung besteht volles Einverständnis darüber, daß die vorstehenden Grundsätze in kei««r Weise di« Pflicht der Angehörigen der Volksgruppe zur LotzalUät gegenüber dem ungarischen Staat berühren sollen. L. IL ... . Für di« Angehörige« der deutschen Volksgruppen l» Len »tt Ungar» wiederoereinigten, bisher rumänischen Gebiete« WtrL folgende besondere Vereinbarung getroffen: , Die Königlich-Ungarische Regierung wird de« in diesen Gebieten ansässige« Volksdeutsche» auf deren Antrag gewah ren, in da» Deutsche Reich umzustrveln. Die Volksdeutschen, di« Von diesem Reckst Gebrauch machen wollen, Laben ihren A«sM innerhalb eine« Frist von zwei Jahre» voi» Tag« die ser Vereinbarung an zu stellen. Bei der Umsiedlung rönnen die Volksdeutscher« ihr bewegliches Vermögen srei mit sich füh re». Sie könne« ihr »»bewegliches vermöge» vor ihrer Ao- wanbrrung liquidieren u»d d«» Erlös unter durch die beires send«» Roteubanlen zu »erri»bare»de« Bedingungen ausfüh ren bzw. überweisen. Di« Einzelheiten der Umsiedlung wer den zwischen der Reichsregiernng nnd der Königlich-Ungari sche» Regierung alsbald festgesetzt werden. Im Rahmen die ser Vereinbarung wird auch die Frage geregelt, unter welchen Bedingungen jenes unbewegliche Eigentum, dessen Lignidie». rung dem Eigentümer in der vorgesehenen Frist nicht gelingt, vom ungarischen Staat übernommen wird. Beide Negierungen werden sich dabet unter Berücksichtigung der besondere» Ver hältnisse von den Grundgedanken teilen lassen, die sür die Nelchsregieruna und die Königlich-Italienische Regierung bei der Regelung der Umsiedlung der Volksdeutschen in Südtirol maßgebend gewesen sind. " Wien, 30. August 1040. Für die Reichsregierung (gez.) Joachim v. Ribbentrop, Reichsminister vcs AusMrstgen ^ür die Königlich-Ungarische Regierung: (gez.) Csaky, Königlich-Ungarischer Außenminister Ler Wiener SKtedsspruch unterzeichnet Die feierliche Unterzeichnung deS deutsch italienischen Schiedsspruches in dcr rumänisch ungarischen Streitfrage sand am Freitag um 15 Uhr im Schloss Belvedere in Wien statt. Dit neue lmgtnM-rMSkWe Erms Das Deutsche Nachrichtenbüro erfährt über die neue Grenz ziehung: Die neu« Grenze beginnt südwestlich RagySclonta (Sa- lonta) an der bisherigen ungarisch-rumänischen Grenze, sührt in nordöstlicher Richtung etwa zehn Kilometer südöstlich von Großwardein vorbei und verläuft dann in östlicher Richtung dicht südlich der Eisenbahn von Grvßwardcin nach Klansen- burg und südlich an Klausenbnrg -vorbei bis zu einem Punkt etwa dreißig Kilometer nordnordweftlich Neumnrkt. Bon dort führt sie südwestlich von Neumarkt vorbei nach Südoften, wo- bei die Bahnlinie von Schaeßburg nach Kronstadt bei Ru mänien verbleibt. Etwa 22 Kilometer nordöstlich von Kron- stadt wendet ft« sich in einem nach Süden auSgebuchteten Bogen ostwärts zum Hauptlamm der Karpathen, dem sie dann über einstimmend mit der altcn ungarisch rumänischen Grenze auS der Zeit vor dem Weltkrieg nach Norden bis zu dem Punkt folgt, wo sie die neue Grenze zwischen Rumänien und Sowjet rußlaud erreicht. DeAsisterte KMHgÄbwnMi» vor dum Wiener Hotel Imperial. Aach Lem Dekanntwerdsn des deutsch-ttaLentschen Schiedsspruches versammelte stch Vie Bevölkerung Wiens zu Tausenden vor dem Hotel Imperial, wo Lie Außen minister Ler Achse wohnen, um in begeisterten Kund gebungen zum Ausdruck zu bringen, Laß sich wieder einmal die deutsch-italienische Zusammenarbeit zu einem Triumph über die englischen Machenschaften in Südost- eurvpa gestaltet und Lie Politik der Achse einen neuen großen Beitrag für den Frieden tm Donaubecken geleistet hat. Die Wiener Bevölkerung rief immer w eder nach den beiden Außenministern und auch die ungarischen und rumänischen Staatsmänner wurden herzlichst begrüßt. Empfang im Schloß Delv devr. Anläßlich brr Verkündung des Leutfch-italisnHche« Schiedsspruchs. Der Reichsminister des Auswärtigen, von Ribbentrop, gab aus Anlaß der Verkündung des deutsch-italienischen Schiedsspruches zur Regelung der rumänischen Gebiets abtretungen an Angarn im Schloß Belvedere in Gegen wart des italienischen Außenministers Graf Ciano einen Empfang, an dem der ungarische Ministerpräsident Graf Teleki, Ler ungarische Außenminister Graf Csaky und der rumänisch« Außenminister Manvuilescu mit Len Herren ihrer Delegation teilnahmen. Don deutscher Seite waren Reichsleiter Reichsstatthalter Baldur von Schirach, weiter führende Persönlichkeiten von Staat, Partei und Wehrmacht und dir Mitarbeiter des Reichsaußenminffters und des italienischen Außenministers anwesend. Di« amMrischan Und die ramän-fhen Staatsmänner von Wien avgereist. Der ungarische Ministerpräsident Graf Teleki, der un garische Minister des Aeußrren Graf Csaky und Ler rumänische Minister Les Aeußeren Manvuilescu reisten gestern abenL von Wien ab. Der Reichsminister des Auswärtigen von Ribbentrop verabschiedete dis unga rischen und rumänischen Staatsmänner auf dem Ost- bahnhvf. Retchsstatthalter Baldur von Schirach, Ler Königlich Angari sehe Gesandte in Berlin Sztoja, die Leutschen Gesandten in Bukarest und Budapest Fabricius und von Grdmannsdorff, sowie Vertreter von Staat, Partei und Wehrmacht hatten siH auf dem Ostbahnhof zur Verabschiedung eingsfunden. Kronrat in Dukrsst. Der Ministsft des Kgl. Hauses teilt mit, daß in dcr Rächt zum Sonnabend ein Kronrat unter Lem Präsidium dos Königs stattgefunden hat. Der rumänische Gesandte in Berlin erstattete Bericht über den Wiener Schieds spruch. Abschließend teilte der Ministerpräsident di« Garantie mit, die von Deutschland und Italien über die Integrität des rumänischen Staatsgebietes gegeben wurde. Sämtliche Berater Los Kgl. Hauses sowie all« Mitglieder der Regierung, auch der frühere Minister präsident Maniu und Professor Bratianu waren zugegen. Kein« militärischen Ob'ekte getsosf u. Finnische Berichterstatter üb r b u Luftangriff auf D:rlm. Zu dem Luftangriff auf Berlin in der Rächt zum Donnerstag berichten die Korrespondenten der finnischen Blätter, daß der planlose Bombenabwurf aus größter Höhe zum ersten Mal auch Todesopfer in Brün gefor dert habe. „Hufvudstadsbladet" hebt hervor, daß der Angriff ergebnislos gewesen sei uird vis Bomben ohne besonderes Ziel abgeworfen wurden. Auch „Heljingin Sanomat" betont, daß keine militärischen Objekte in Derlin mit Bomben belegt feien. Man frage sich.ver gebens, was mit dieser Bombardierung ycpüant
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