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Wopauer W Tageblatt Das „Zschopauer Lageblatt und An)«Ig,r" Ist das ,ur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen de» Landrat» ;u Flöha und de» Bürgermeisters tu Zschopau behördlicherseits bestimmt« Blatt und «nthält die amtlichen Bekanntmachungen des Finanzamtes Zschopau — Bankkonten: Lrzgeblrglsche Handelsbank, Zschopau; Stadtbank Zschopau. - Postscheckkonto: Leipzig 42SS4 Ruf 7l2 Zeitung für die Orte: Börnichen, Dittersdorf. Dittmannsdorf, Vornan, Hahndorf, Krumhermersdorf, Scharfenstein, Schlöhchen/Lrzgeb^ Waldkirchen/Lrzgeb^ Weißbach, Wilischthal. Witzschdork. Anzeigenpreise: Di» 4b mm breite Millimeterreile 7 Pf.; die 45 mm breite Millimeterzeile Im Textteil 25 Pf.; Nachlahstaffel L; Ziffer» und Nachweis-Gebühr 25 Pf. zuzüglich Porto. Da» „Zschopauer Tageblatt und Anzeiger" erscheint werk- täglich. Monatlicher Bezugspreis ,.70 2iM., Zustellgebühr MMMV MM ^WW 20 Pf. — Bestellungen werden in unserer Geschäftsstelle, MW WW WW M W Mk W^ WWW W^ W I von den Boten, sowie von ollen Postanstalten angenommen. 204 148. Verluste des Feindes am Freilag: 88 Flugzeuge Mehrere Treffer auf englische Truppenlager/Hafenanlagen, Sellager, Sacks und Rüstungswerke wieder mit vomben belegl / Vriüsche oombenwürse ans die Verlinrr Innenstadt und Arbeilerwohnvierlel Regelung der Grenzziehung zwischen Rumönien und Angarn Berlin, 31. August (Funkmeldung). Das Oberkommando der Wehrmacht gibt bekannt: Wie bereits bckauutgegcben, haben unsere Kampf- und Jagdflieger gestern mehrere überraschende Vorstöße gegen die britische Insel unternommen. Dabei aus verschiedenen Flugplätzen Hallen «ud Unterkünfte durch Bomben schwer beschädigt. Ei« Truppenlager in Siidengland erhielt mehrere Treffer mittlere» Kalibers. Im Lause dieser Angrisse sowie beim Durchbrechen der Jagdsperre an der englische« Süd küste entwickelte« sich zahlreiche Lustkämpse. In der Nacht zum 81. 8. griffen Kampssliegerverbände Hafenanlagen «nd Werke der Rüstungsindustrie in Mittcl- eugland mit Bomben au. An der Themsemündung wurden Oellager und Docks wirksam mit Bombe« belegt. I« den augegrisfene« Ziele» entstanden starke Brände. Britische Häfen wurde« erneut vermint. In der vergangenen Nacht setzten britische Flugzeuge ihre Angrisse auf die Reichshauptstadt und andere Ziele im Reichsgebiet fort. Eine Anzahl von Bomben fiele« in die innere Stadt, sowie in Arbeiterwohnviertel der Reichshaupt- stadt. Hier wie an anderen Stellen des Reiches sind die an gerichteten Schäden ««bedeutend. Tote sind nicht zu beklagen. Einige Zivilpersonen find verletzt worden. In de« Luftkämpfen des Tages wnrde« 93 feindliche Flugzeuge, bei de« nächtliche« Angriffe« 1 britisches Flug zeug durch Flakartillerie und 2 durch Nachtjäger abgeschos- se«. Mit zwei weitere» Slbschüffe» durch Flakartillerie der Kriegsmarine an der Nordseeküste betrage« die Gesamtvcr- luste des Gegners am gestrigen Tage 98 Flugzeuge; 34 eigene werden vermißt. Ein U-Boot griff westlich der Hebriden einen stark ge sicherten Geleitzng an und schoß aus ihm drei feindliche Handelsschiffe mit insgesamt 29 900 BRT., darunter eine« Tanker von 12 000 BRT. heraus. Ein neuer Schiedsspruch Die Lage im Südosten ist gekennzeichnet durch die Ver handlungen zwischen Bulgarien und Rumänien einerseits und Ungarn und Rumänien andererseits. Betrachten wir zunächst das bulgarisch-rumänische Ver- hältnis, so kann man scststellcn, daß beide Gruppen bemüht sind, eine Basis der Verständigung zu finden, die »ach Be reinigung der Streitpunkte einer Politik der gemeinsamen Interessen Platz machen kann. Dankbar erkennt man bei der Verwirklichung dieses Planes an, daß Deutschland in uneigennütziger Weise dabei geholfen hat, bestehende Hinder nisse zu beseitigen, um dadurch den Weg für eine wirkliche Zusammenarbeit und ein friedliches Zusammenleben der Südostvölker frei zu machen. Bulgarien kommt dieser Ent wicklung insofern entgegen, als seine Forderungen in der Dobrudschasrage bewußt gemäßigt sind. Dabei ist es zwei fellos von dem Gedanken geleitet, eins bauernde Verständi gung mit Rumänien zu erreichen. Anders liegen die Dinge hinsichtlich des ungarisch-ru mänischen Verhältnisses. Ungarn sieht zunächst einmal mit einem gewissen Mißtrauen die sich zwischen Bulgarien und Rumänien anbahnende Verständigung; «S vermutet, daß Rumänien diese Verständigung anstrebt, um freie Hand ge- ! gen Ungarn zu haben und gegebenenfalls den ungarischen j Forderungen alle nationalen Kräfte entgegenzusctzen. Man hat erkannt, daß di« Anhängerschaft der Eisernen Gard« - ständig zunimmt, und daß auch die Widerstandsbewegung Manius wächst. Will man diese Entwicklung verstehen, so muß man be rücksichtigen, daß sich die ungarischen Ansprüche ans ein Ge biet von etwa 48 NW Quadratkilometern beziehen und einen Naum umfassen, auf dem 1370 000 Ungarn, l NW NW Rumä nen und WOW Deutsche wohnen. Sprechen diese Zahlen schon für sich, so ist weiter zu berücksichtige», daß Ungarn außerdem auf einer finanziellen Gntmachnng der in den Jahren l910/20 durch die rumänischen BesatzungStruppen in Ungarn angcrichtetcn Schäden besteht, wobei zweifellos der Gedanke mitspielt, aus diesen Beträgen die Kosten der von der ungarischen Kommission nach erfolgter Gebietsrevision in Vorschlag gebrachten Umsiedlnngsaktion bestreiten zu können. Rumänien seinerseits stand diesen ungarischen Wünschen, die di« Uebcrantwvrtung von mindestens 1 Milli on Rumänen unter die LWerhohcit Ungarns bedeuten wür de, mit geteilten Gefühlen gegenüber. Ja, es gab Kreise, die zum offenen und bewaffneten Widerstand auffvrderte», da sie einerseits nicht an die Lösung der Streitfrage auf dem Verhandlungswege glaubten, andererseits auf den wenig vcrsönlichcn Ton der ungarischen Presse hinwi«se», deren kämpferische Sprach« nicht zu bestreiten war und in der Konsequenz eine entsprechende Antwort von rumänischer Seite auslöste. In diesem Dilemma stellte man zwei Pläne zur Dis- kusion: Der erste Plan sah die Abtretung deS nördlichen, öst lichen und westlichen Teils von Siebenbürgen vor, so daß nur das Mittelstück um Hevmaunstadt rumänisch geblieben wäre. Nach diesem Plan sollte mehr als die Hälfte Sieben bürgens mit Ausnahme Kronstadts an Ungarn fallen. Das zweite Projekt sah eine Grenzzichnng vor, die bei Arad beginnend das Flachland Ungarn überantwortete und dann der Linie Großwardein—Clausenberg folgen sollte. Bei dem einen wie dem andcrenPlan Hütte man, wenn man eine Tauerregelung schaffen wollte, für eine Umsied lung der verbliebenen Volkgruppentcile Sorge trage» müs se», was umso schwieriger war, wenn man berücksichtigt, daß mehr oder minder großen eigene» Bcvölkerinigsgrup- pen nmso stärkere der Gegenseite gegen üb erstehen. In Nnmänien selbst sind innenpolitisch gesehen, die Widerstände gegen allzugroße Konzessionen der Ungarn sehr i stark, da niemand vor dem Lande eine allzu umfassende Ge- bietsrcvision verantworten will. Mehrfach schon war von einer Kabinettsumbildung die Rede, was nicht zuletzt auf die Haltung der Eisernen Garde, aber auch aus weite Teile der Armee zurückzuführcn ist. Bei dieser Sachlage kamen beide Parteien überein, eine Regelung dadurch zu finden, daß man Dentfchlaild zum Schiedsrichter wählt», um damit ein für alle Male die scsavercuden Probleme zu klären und für die Befriedigung des LüdostcnS zn sorgen. Feindlicher Kreuzer im Voten Meer von italienischen Flugzeugen mil Vomben getroffen Ter italienische WchrmachtSbericht vom Sonnabend hat folgenden Wortlaut: „Tas Hauptquartier der Wehrmacht gibt bekannt: Unsere Flugzeuge haben motorisierte feindliche Abtei lungen in der Zone Dar el Hambra jenseits der Cyrenaica- grenze bombardiert. Her Schiedsspruch von Men zu ihrer Abwanderung liquidieren und den Erlös gleichfalls frei mit sich nehmen; falls die Liquidierung nicht gelingt, sind sie von Ungarn zu entschädigen. Ungarn wird alle mit der Umsiedlung der Optanten zusammenhängenden Fragen in großzügiger und entgegenkommender Weise behandeln. 4. Tie dem ungarischen Volkstum angehörcnden rumäni- scheu Staatsangehörigen, die in dem 1919 von Ungarn an Rumänien abgetretenen, jetzt bei Rumänien verbleibenden Ge biet ansässig sind, erhalten das Recht, innerhalb einer Frist von sechs Monaten für die ungarische Staatsangehörigkeit zu optieren. Für die Personen, die von diesem Optionsrccht Gebrauch machen, gelten die vorstehenden unter 3 nicdcrge- lcgten Grundsätze. 5. Die Königlich-Ungarische Regierung übernimmt die fei erliche Verpflichtung, die Personen, die auf Grund dieses Schiedsspruches die ungarische Staatsangehörigkeit erwerben, aber den« rumänischen Volkstum angchören, den übriffcn un garischen Staatsangehörigen in jeder Weise gleichzustellcn. Die Königlich-Ungarische Regierung übernimmt feierlich die entsprechende Verpflichtung für die I» ihrem Staatsgebiet ver bleibenden rumänischen Staatsangehörigen ungarischen Volks tums. 6. Die Regelung sonstiger sich aus dem Souveränitäts- Wechsel ergebender Einzelfragen bleibt unmittelbaren Ver handlungen zwischen der Königlich Rumänischen und der Kö niglich Ungarischen Regierung überlassen. Falls sich bei der Durchführung dieses Schiedsspruches Schwierigkeiten oder Zweifel ergeben, werden die Königlich- Ungarische und die Königlich Rumänische Regierung sich hier über nnmittelbar verständigen. Sollten sie sich dabei über eine Frage nicht einigen können, so werden sie diese Frage der Reichsregierung und der Königlich-Italienischen Regierung zur endgültigen Entscheidung unterbreiten. Wien, 30. August 19!9. Das Protokoll der Schlußsitzung hat folgenden Wortlaut: Protokoll Bei den Besprechungen, oie in Wien am 29. und 30. August 1940 zwischen den Vertretern Deutschlands, Italiens, Numä- mens uno Ungarns über die zwischen Numäi^n und Ungarn schwebende Frage des an Ungarn abzulreienden Gebietes stail- gesunvcn haben, ist von den Vertretern Rumäniens und Un garns auf Grund ihrer Vollmachten an die Reichsregierung uno die italienische Regierung das Ersuchen gestellt worven, diese Frage durch einen Schiedsspruch zu regeln Die Vertre ter Rumäniens und Ungarns haben dabei erklär.« daß ihre Regierungen einen solchen Schiedsspruch ohne wciieres als für sie verbindlich anerkennen würden Ter deutsche Rcichsmmisteer des Auswärtigen. Joacwm von Ribbentrop und der Minister oes Auswärtigen Leiner Majestät oes König? von Jial-en und Albinien und Kaileis (Fortsetzung auf Lette 2» Die ungarische und die rumänische Rcgiermia habe» a» die Reichsregierung und die italienische Negierung das Er- sucheii gerichtet, die zwischen Ungarn und Rumänien beste henden strittigen Fragen hinsichtlich der von Rumänien vor- zunehmenden Gebietsabtretungen an Ungarn durch einen Schiedsspruch zu regeln. Tie Reichsregierung und die ita lienische Negierung haben diesem Wunsch entsprochen, und der Reichsminister des Auswärtigen, von Ribbentrop, und der Königlich-Italienische Minister des Acußeren, Graf Ciano, haben am Freitag im Namen der deutschen und der italieni schen Negierung folgenden Schiedsspruch gefällt: Tie königlich-rumänische und die königlich-ungarische Re- gkerung haben sich an die Reichsregierung und an die tönig- lich-taliensche Negierung gewandt mit dem Ersuchen, die zwi schen Rumänien und Ungarn schwebende Frage des an Un garn abzulreienden Gebietes durch einen Schiedsspruch zu re geln. Auf Grund dieses Ersuchens und auf Grund oer von oer Königlich-Rumänischen und der Königlich-Ungarischen Rc- aieung mit diesem Ersuchen verbundenen Erklärung, einen solchen Schiedsspruch ohnes weiteres als für sie verbindlich anzuerkcnnen, haben der deutsche Reichsminister des Auswär tigen. Joachim v. Ribbentrop, und der Minister des Auswärtigen Seiner Majestät des Königs von Italien uno Albanien, Kaisers von Aethiopien, Gras Galeazzo Ciano, nach nochmaliger Aussprache mit dem Königlich-Rumänischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Michael Manoi- lescu, und dem Königlich-Ungarischen Minister der aus wärtigen Angelegenheiten, Gras Stefan Csaky, heute in Wien folgenden Schiedsspruch gesällt: 1. Als endgültige Grenze zwischen Rumänien und Un- garn wird die in die anliegende Karte eingezeichncte Grenze seftgelcgi. Tie genauere Grenzziehung an Ort und Stelle bleibt einer rumänisch-ungarischen Kommission überlassen. 2. Das hiernach an Ungarn fallende, bisher rumänische Gebiet wird von den rumänischen Truppen innerhalb einer Frist von 14 Tagen geräumt und in ordnungsmäßigem Zu stand au Ungarn übergeben. Die einzelnen Etappen der Näu- muug und Besetzung sowie deren sonstige Modalitäten sind sofort durch eine rumänisch-ungarische Kommission festzusetzcn. Die Königlich-Rumänische und die Königlich-Ungarische Regie- rnng haben dasür Sorge zu tragen, daß sich die Räumung und Besetzung in voller Ruhe und Ordnung vollzieht. 3. Alle rumänischen Staatsangehörigen, die ain heutigen Tag in dem von Rumänien abzulreienden Gebiet ansässig sind, erwerben ohne weiteres die ungarische Staatsangehörigkeit. Sie sind berechtigt, innerhalb einer Frist von sechs Monaten tür die rumänische Staatsangehörigkeit zu optieren. Die Per sonen, die von diesem Optionsrecht Gebrauch machen, haben das ungarische Staatsgebiet innerhalb einer weiteren Frist von einem Jahr zu verlassen und werden von Rumänien über nommen. Sie können ihr bewegliches Vermögen frei mit sich führen, sie können leraer ibr unbewealicbes Vermöaen bis Im Noten Meer wurde ei» feindlicher Kreuzer von einer unserer Flugzeugformationcn bombardiert «nd gc- trossc». Der Feind hat einen Luftangriff aus den Flugplatz von Agordat durchgcftthrt. Unter den Eingeborenen gab es 8 Tote «nd 9 Verwundete. Der Schade» ist gering."