Volltext Seite (XML)
Nr. »v reine im Hofraum gefahrlos gelagert gerichts entweder 8! Millionär« steigen zu dürfen. samt den Negern in rasender Fahrt. der kein anderes lFortschung folgt). gerlichen Gesetzbuches bedeutsam, wonach ein ursächliches Verschulden des zu Schaden Gekommenen gegebenenfalls so weit zu berücksichtigen ist, daß er selbst allein den vollen Schaden zu tragen hat. So wurde einem Verkehrsteilneh mer das Armenrecht versagt, der während der Verdunkelung an einem Neubau zu Fall kam, und zwar an einer mit Brettern errichteten leichten Abschrägung. Das Gericht er klärte, daß solche Abschrägungen sich bei vielen Toreinfahrten zeigten und bei genügender Aufmerksamkeit nicht Anlaß zum Sturz scinw ürde. Dagegen wurde Schadenersatz in einem Fall zugesprochen, in dem ein Bauunternehmer auf dem Bürgersteig Backsteine in niedriger Höhe unbeleuchtet ge lagert hatte und «in« Angestellte deswegen bei Verdunke lung zu Fall kam. Hier hätten nach Ansicht des Kammer lösung unter d«n geltenden Voraussetzungen, Abgangsknt- schädigungen innerhalb der f«stgel«gten Grenzen, Fehlgelö- «ntschädigungen im Kassendienst, rvenn sie 80 monatlich nicht übersteige», Freitabak, Freizigarren, Freizigaretten in Tabakbetrieben, Heirats- und Gcbnrtsbeihllfe», Zuschüsse zu KdF.-Nelsen, wenn sie je Arbeitnehmer 60 s?.« jährlich nicht übersteigen, der Mietwert in werkseigenen Gebäuden, wenn ber 1lnt«rschied zwischen der tatsächlichen und der ortsüb lichen Miete 20 nicht übersteigt, di« Notstandsunter- stützungen, die 10 O^.L im Jahr nicht übersteigen, Unter stützungen des Arbeitsamts an Dienstverpflichtete, Werk zeuggelb und schließlich Zinsersparnisse b«i Arbeitgeberdar lehen, wenn der Arbeitnehmer der Sozialverstcherungspflicht unterliegt und das Darlehen 1000 im Jahr nicht über steigt. Der Erlaß tritt am 1. Oktober in Kraft. Mcdizinalweine im Sinne des Deutschen Arzneibuches, nicht aber Wermutweine, hiervon ausgenommen sind; 4. in Ne- formgeschäften, di« jedoch Traubensüßmoste ohne Genehmi gung hinzunchmen können. Eine hiervon abweichend« Entscheidung ist allenfalls dann zu rechtfertigen, wenn di« Ortsüblichkeit zwingend eine andere Beurteilung bedingt. Kulturgau und Waffenschmiedes Der Besuch führender Männer der RcichSreglerung! des Netchserzichungsministers Rust und des Reichswirtschafts- ininisters Funk, sowie des italienischen Ministers für natio nale Erziehung, Guiseppe Bottai, in Sachsen, richteten wieder einmal mehr die Blicke nach dem Gau Sachsen. Der Besuch des RcichserziehungsministerS Rust und des Ministers Bottai, der mit mehreren hohen Persönlichkeiten des italienischen Ministeriums für nationale Erziehung auf feiner Deutschlandreise auch zwei Tage in Sachsen weilte und dabei eine Reihe moderner schulischer Einrichtungen kennenlcrnte, so u. a. die Nattonalpolitische Erziehungs anstalt in Klotzsche, das Studentenheim der Technischen Beschränkung der Versnchswagen Der Reichsführer ff und Chef der deutschen Polizei im Neichöministerium des Innern hat bestimmt, daß alle Schil ber mit der Aufschrift „Versuchswagen" oberä hnlich, bie ohne Ermächtigung des Generalbevollmächtigten für bas Kraftfahrwesen g«führt werden, von den Kraftfahrzeugen unverzüglich zu entfernen sind. Soweit von diesem bie Er mächtigung zum Führen von gelben Schildern mit Aufschrift in schwarzer Farbe „Versuchsfahrzeug" an Kratffahrz«ugcn erteilt ist, find Fahrt«» hinsichtlich des Zwecks der Fahrt von den Polizeibeamten nicht zu beanstanden. Im übrig«» sind die Fahrer dies«r Fahrzeuge zur Ueberschreitung der höchst zulässigen Fahrgeschwindigkeiten nicht berechtigt. Gänse- und Entenpreise. Der Sächsische Minister für Wirtschaft und Arbeit hat auf Grund der Verordnung vom S. Dezember 1040 u. a. di« Preis« für Gäns« und Enten geregelt. Sogenannte Früh- mastgäns« durften bis einschließlich 81. Juli d. I. zum Preiss von 2 j« kg an den Verbraucher abgegeben werden. Ab 1. August ist nur »och der Preis für Mastgänse gültig. Dieser beträgt 1,80 je 14 kg. Der Preis für Frühmast enten hat auch nach dem 31. Juli d. I. Gültigkeit, soweit die Enten besonders gekennzeichnet sind. Im übrigen gelten bi« in der Preisvcrordnung vom 5. 12. 1040 festgesetzten Ver- braurhcrhöchstprciso für deutsche Mast- und Fettenten, dis zur Zeit 1,40 und 1,50 je 14 kg betragen. Wann bezahlt das Reich die Elektro-Heizsonne für den Lustschutzraum? Im Nahmen der Erstattung der Kosten für die Her richtung von Luftschutzränmcn hat der Reichsfiuanzminister eine weitere Vergünstigung zugestanden. Viele Hauseigen tümer haben nicht festei»gebaute^elektrische Heizgeräte für bis ausschließliche Benutzung im Luftschutzraum besonders beschafft. Die Kosten dieser Heizgeräte, bi« also nicht nur vorübergehend für den Luftschutzraunr zur Verfügung stehen, sind auf Antrag ebenfalls zu erstatten. Drogerien und Gemttsegeschäste dürfe« keinen Wein verkaufen. Der im Ministerialblatt des NeichswirtschastSministe- rium <Nr. 26 vom 25. September) veröffentlichte Nuuderlnß vom 11. September 1041 über die Hinzunahme von bisher nicht geführten Waren in EinzelhandclSgcschäften (Wein, Süßmost und Schaumwein) führt u. a. aus, baß die Hinzu- nahmo von Waren, bi« in kcin«rlei wirtschaftlichem Zu sammenhang mit den bisher geführten War«» stehen, als Ncuerrichtung einer Verkaufsstelle iu räumlicher Verbin dung mit «iners chon vorhandenen Verkaufsstelle nnzuschcn ist, Der Erlaß wird bannt begründet, daß Einzclhanücls- geschäste, die Weine und Meinerzeuguissc ohne besondere Ge nehmigung in ihrcnVerkau^Sstellen zumVcrtrieb hinzugcnom- men haben, obgleich sie diese Waren bisher nicht geführt hat ten und obgleich diese Ware» nicht in ihr Warensortiment Innei »gehören. Dies führe dazu, daß die Verknappung von Weinen und Weincr-eugnisscu bei de» Speizalgcschästen ver schärft werde. Ebenso werde die Preisüberwachung bei die ser Entwicklung erheblich erschwert. Ein solcher wirtschaftlicher Zusammenhang, der ohne Oienchinigung die Hinznnahme von Weinen und Wcin- «rzeugnissen rechtfertigt«, ist in folgenden Geschäften nicht gegeben: 1. In Obst- und Gemüscgcschäftc»; 2. in Geschäften für Fischs, Geflügel und Wild; 3. in Drogerien, wobei jedoch Was ist steuerpflichtiger Arbeitslohn? Durch einen Erlaß wird zur weiteren Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug vom Ar beitslohn und für die Sozialversicherung di« Behandlung der verschiedenen Lohnbezüge fcstgelcgt. Als steuerpflichtiger Arbeitslohn gelten alle Erschwcr- nisznschlägo und Gcfahrenzuschläge, mit Ausnahme von sol chen Schmutzanlagen, die tariflich oder anderweitig festgesetzt sind. Steuerpflichtiger Arbeitslohn sind weiter die gesetz lichen Arbeitnchmerantcile zur Sozialversicherung, die durch den Arbeitgeber übernommen wurden, der Arbeitslohn, der in den ersten drei Tagen der Arbeitsunfähigkeit weiter ge zahlt wird, schließlich di« Sparraten für den KdF.-Wagcn, di« der Arbeitgeber für sein« Arbeitnehmer zahlt. Nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn gelten Abfin dungen auf Grund dxr Vereinfachung der Kinderzuschläge, der Wert der unentgeltlich überlassenen Arbeitskleidung, wenn es sich um typische Berufskleidung handelt, Aus Hochschule und das Langemarck-Studtum in Dresden, ferner Landschulen, Einrichtungen von Hochschulen, sowie die BDM- Schule in Ottendorf, bewies, daß Sachsen noch imnier «in Schulland von hohem Ruf ist. Die Eröffnung des Musi schen Gymnasiums in Leipzig, der Festakt und die Bach feier Im Leipziger Gewandhaus waren Spiegelbilder der jahrhundertealten Kulturpflege im Herzen des Grostdeutschen Reiches und zeigten, daß der Gau Sachsen führend nicht nur in der Musik und Kunst, sondern auch in der Jugend erziehung und Kulturpolitik ist. Die Teilnahme des Reichswtrtschaftsministers Funk und seiner Mitarbeiter, wie Staatssekretär Dr. Landfried und Ministerialdirigent Dr. W. Köhler und des Oberberghaupt mannes Gabel an der Tagung der Wirtschaftskammer Sach sen als die Werkstatt Deutschlands in diesem Kriege mit zu einer der wichtigsten Waffenschmieden des Reiches wurde. Aus den bedeutsamen Reden des Gauleiters und Reschs- statthalters Martin Mutschmann, sowie des Präsidenten Wohlfahrt, vor allem aus den Ausführungen des Neichs- wirtschaftsministers Funk ging hervor, daß Sachsen nicht nur das Land höchstentwickelter industrieller und handwerk licher Erzeugung, feinster und edelster Qualitätsarbeit, ist, sondern auch der Gau des bestgeschulten Arbeiters und Ingenieurs bleiben soll, um die sich Partei und Wirt schaftsführer in gleicher Weise bemühen werden. Die Aner kennung, die Reichswirtschaftsminister Funk der sächsischen Wirtschaft zollte, indem er feststellte, daß sie „in Ordnung" ist, verpflichtet alle in der Arbeit und Wirtschaft unseres Gaues tätigen Menschen zu weiterer stärkster Kraftanstren gung und Pflichterfüllung. Sachsen ist stolz darauf, füh render Kuh^rrgau und zugleich Waffenschmiede des Reiches zu sein! Die KrankcnversichsruntzSpflicht für Pslichtjahrmädchcn. Das NcichSverstcheruugsamt hat jetzt dies Frage beant wortet, wann eine Krankenversichcrungspflicht für Pflicht jahrmädchen vorliegt. Der Bescheid weist darauf hin, daß im ländlichen oder städtischen Haushalt das Pflichtjahr in «rstcr Lini« im freien Arbeitsverhältnis, besonders auch im Hausgehilfinnenverhältnis abgeleistet werden kann. I» diesem Falle gelten di« allgcm«inen Vorschriften der Sozial versicherung. Demgemäß ist dann das Pflichtjahrmädchen in der Krankenversicherung vcrsicherungspflichtig. Ob durch ein« auf das Pflichtjahr anrechenbare, nicht arbeitsbuchpflich- tig« Tätigkeit im Elternhaus oder bei Verwandten bie Kran- kenvcrstcherungSpflicht begründet wird, ist in jedem Einzel- fallo zu prüfen. Eine familienhafto Gemeinschaft, di« Ver- sicherungspflicht ausschließt, wird anzunehmen sein, wenn das Kind dem elterlichen Hausstand angehört, von den El tern erzogen und unterhalten wird und nach den Vorschrif ten des Bürgerlichen Gesetzbuches verpflichtet ist, in einer seinen Kräften entsprechenden Weis« den Eltern in ihrem Hauswesen und im Geschäft Dienste zu leisten. Ergibt eine Prüfung, baß im Einzclfall k«ine Krankenversicherungs- Pflicht gegeben ist, bann «rhält das Mädchen gegebenenfalls bei Erkrankung Familienkrankenpflege. Der Neichsarbeits- minister hat sich dieser Auffassung angeschlossen. oder aber vorschriftAnäßig beleuchtet werben müssen. Im Uebrigen aber verlangen die Gerichte vom Verkehrsteilneh mer, daß er di« Hauptlast der Verantwortung für sein« Sicherheit während der Verdunkelung übernimmt. Er muß alle Hilfsmittel benutzen, di« die Situation für «in«n ver ständigen Menschen verlangen, z. B. Taschenlampe mit Blau licht, Festhalten am Treppengeländer, vorsichtiges Voran tasten, Führung durch einen Ortskundigen.- Das Kammcr- gericht hat wiederholt Mitverschulden am Unfall ausgespro chen, wo Verkehrsteilnehmer solche Vorsichtsmaßregeln nicht benutzten. Für die Häuser hat sich die Berliner Regelung bewährt, die bei Abblendung der Lichtaustrittsöffnung eine ausreichende Helligkeit vorschreibt. 2. Die in dem großen, auch von der ärmeren Bevölkerung vielgelesenen Lokalblatt erschienene Anzeige war in den nächsten Tagen das Hanptgcsprächsmotiv Neuyorks. Vergeblich suchte man zu erraten, wer die Aufgcbcrin wohl sein könne. Die Zeitungsrepvrter schrieben witzige Glossen und umlagerten zusammen mit Tausenden von Menschen die Anzeigcncxpcdition von morgens bis in die Nacht; denn schließlich mußten die Bricfballen, die sich angcsammelt hatten, doch einmal abgeholt werden und dabei würde man gewiß Fingerzeige bekommen. Aber die findigen Reporter wurden an der Nase herum geführt. Gegen Abend des vierten Tages erschienen drei Taxameter, denen drei Neger entstiegen. Die her kulischen Schwarzen bahnten sich in Begleitung von einem halben Dutzend stämmiger Polizisten einen Weg durch die johlende Menschenmasse, lehnten auch den zu- driuglichsten Journalisten jede Auskunft ab und nahmen auf ein seitens der Expedition mit der unbekannten Auf- tragerteilcrin vereinbartes Stichwort die Briefballen in Empfang. Eine halbe Stunde später hielten die drei Taxameter Nun stieg die Spannung auf den Siedepunkt. Daß die Anzeige kein Bluff war, sondern irgendwie eine reale K Grundlage hatte, konnte kaum mehr bezweifelt werden. An allen Kreisen sprach inan von ihr. Wer mochte die spleenige Millionärin sein? Nicht nur arme Junggesellen, Männer aller Berufs- artcn hatten sich beworben in dem Wunsch, einmal, nnd sei es ancl» nur für ein Jahr, ans der Tretmühle des "'"'rifsnil''-n Alltages.heraus in das Sauneulcben der tnmk»ks-eicmr;LLnorr ooec» vcacia 1. Fortsetzung. Man snchte sogar Witze auf die „ossenvar mannStöllc Millionärin" zu machen. Einige nannten das Inserat eine durchtriebene Reklame des Bnchver- legers, nm ans diese Weise den Umsatz zu heben. Aber viele gingen doch weg, ihre Bewerbung zn schreiben. Unser Mann hörte sich lächelnd die Gespräche an, ohne an ihnen teilznnehmcn. Da sah er im Spiegel der Schei- ocn zwei PoUcemcn dem Menschenhaufen nähertrctcn. Er duckte sich etwas, wie wenn ihm daran gelegen sei, unter keinen Umständen mit den Polizisten in Berüh rung zn kommen, zwängte sich seitlich durch die Mensche» und huschle in den Eingang eines KinvS. Tort zog er die Mütze über und ging dann, als die Beamten mit dem Zerstreuen der Menge begonnen hatten, rasch den Broad way weiter hinauf. Plötzlich bog er nach einer der weniger hellerleuchtctcn schmalen Seitenstraßen ab und verschwand in einem kleinen Boardinghaus. AM in Dresden Besprechungen mll Gauleiler Mutschmann und sächsischen Virtschafisführern Dio Jahreszeit bringt cs mit sich, daß di« Berdunke- l lungszeite» wieder länger werden. Es ist deshalb von bc- I sonderein Interesse, sich über di« während der allgemeinen : Verdunkelung möglichen Personenschäden durch Sturz usw. I auf der Straß« oder in Häusern klar zu werde». Ein weit verbreiteter Irrtum, der auch vor Gerichten zutage trat, ist , dabei die Auffassung, daß Vedunkelungsschädcn unter die , Kri«gSpcrson«nschädcnverordnung fallen und von: Reich erstattet werden. Wi« vielmehr KammergcrichtSrat Dr. Sti«ne», Berlin, im „Deutschen Recht" darlegt, gelten als vom Reich zu «rstattcnde Kriegspersoneuschädcn nur solche, di« durch Kampfhandlungen oder sonstige Maßnahmen des Feindes oder durch unsere entsprechende» Kampf-Gegenmaß nahmen hervorgerufen sind. Personenschäden aus der all gemeinen Verdunkelung fallen nicht unter diese vom Reich zu erstattenden Kricgsschädcu. Für di« Verdunkelung ver antwortlich, auch in rechtlicher Hinsicht, ist d«r Eigentümer oder an seiner Stelle der, der bi« tatsächlich« Gewalt aus übt. Bei den eingetretenen Verdunkclungspersoiicnschäden haben sich in der Praxis zwei Unfallgruppen Hcrausgcstellt: 1. Unfälle infolge Einstellcn d«r öffentlichen Vcrkehrs- bcleuchtung auf Straßen usw. und 2. solche, di« sich in Näu- s men ereigneten, in denen an sich nur ein« schwache .Helligkeit i zum Zurechtfindcn notwendig ist. Die gerichtlichen Er- j fahruiigen zeigten, daß in erster Lini« der Vcrkehrsteil- i nehmcr selbst, und zwar besonders ber Ortskundige, zu größ ter Vorsicht und wohlüberlegtem Handeln für verpflichtet angesehen werden mutz. Rechtlich ist hier der 8 254 des Bür- I am Bootshafen. Obgleich die Reporter in anderen Wagen gefolgt waren, konnten sie doch nicht mehr fcststcllcn, als daß die Bricfballen in ein mit abgeblcndeten Lichtern vertäutes Motorboot geladen wurden, das bald darauf Boot Hütte folgen können, den Hudson hinab Kars auf das offene Meer nahm und rasch im Dunkel der Nacht entschwand. Daun war es zwei Tage lang still um die Sache, däS heißt, man sprach von ihr wohl noch mehr als früher und Tausende fieberten auf eine Beantwortung ihrer Be werbung, aber weder von den Schwarzen und deren Rennboot war mehr etwas zu sehen, noch von der Mil lionärin auch nur eiu Wort zu lesen. Da erschien, ein weiteres Inserat folgenden Inhalts: Millionär auf ein Jahr! Die Sichtung der Angebote hat begonnen. Sie nimmt bei der überaus großen Menge der Ein gänge natürlich einige Zeit in Anspruch. Jeder Bewerber erhält brieflich direkt Bescheid. Neichswlrtschaftsminlster Funk weilte nach seiner Rede auf der Tagung der Wirtschaftskammer Sachsen auch am Dienstag noch in Dresden. Im Dienstgebäude des Neichsstatt- halters hatte er mit Gauleiler Mutschmann und dessen engeren Mitarbeitern Besprechungen, bei denen eine Reihe von Maß nahmen, die in Gegenwart und Zukunst durchgesührt werden sollen, zur Erörterung standen. Von der Begleitung des RetchS- wirtscl-ansministers nahmen Staatssekretär Dr. Landfried, Mi nisterialdirigent Dr. W. Köhler und OberberghaupUnann Ga bel an den Besprechungen teil. Anschließend begab sich Neichswirtschaftsminister Funk mit seiner Begleitung in die Wirtschastskammer Sachsen, m der in Gegenwart des Ncicbsstatthalters Mutschmann, des Leiters der Wirtschastskammer Sachsen, Präsident Wohlfahrt, und ihres Hauptgcfchästssührcrs Dr. Bellmann in einer regen Aussprache mit führenden Wirtschaftlern unseres Gaues viele wichtige wirtschaftliche Probleme, vor allein Fragen der Rohstoffversor gung, der Rationalisierung und des Arbeitseinsatzes behandelt wurden. Die Aussprache erwies sich als sehr fruchtbar. Am Dieenstagnachmittag trat Rcichswirtschastsminister Funk mit feiner Begleitung die Rückreise nach Berlin an. Venn bel der Verdunkelung Personenschäden elnlrelen Starke Eigenverantworlung — Vas die Gerichte sagen Leipzig. Ein wissensdurstiger Dieb. In einer der letzten Nächt wurden aus dem Schaufenster einer Buch handlung mehrere wertvolle wissenschaftliche Bücher gestohlen. Chemnitz. Mit Benzin unvorsichtig umqegan - gen. Wie gemeldet, war in ihrer Wohnung eine Frau bei einem Brand ums Leben gekommen. Es handelt sich um die 72 Jahre alte Rentnerin Anna Anke. Wie die Ermittlungen ergaben, hatte die Greisin eine Wunde mit Benzin behandelt und unmittelbar darauf unvorsichtigerweise ein Streichholz an gebrannt. Die Kleidung der Frau und das Bett batten sofort Feuer gefangen, das zu ihrem qualvollen Ende führte. Chemnitz. Zwischen die Puffer geraten. Am Montagabend geriet in einem Chemnitzer Bahnbetriebswerk der 52 Jahre alte verheiratete Lokomotivführer Friedrich Wall- meyer, wohnhaft in Flöha, zwischen die Puffer zweier Loko motiven. Den Verletzungen ist er erlegen. Bad Elster. Warnt die Kleinen! Auf freier Strecke wurde in der Nähe des Bahnhofs Bad Elster der zweieinhalb- jährige Sohn Herbert des Maurers Willi Schaller aus Sohl ber Bad Elster tödlich überfahren.