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Nr. Zschopauer Tageblatt uud Anzeiger Donnerstag, de« 1< September 1SSS Ablieferung und öezugsregelung für Smlschukbereisungen Abfahrtszeiten der Züge aus Bahnhof Zschopau ab 11. September 1939. Zn Richtung Chemnitz: 2.07 (W. außer n. S), 4 55, 6 47, 7.45 (hält nicht in Niederwiesa, Chtz.-HilberSdf.), 9 41 (hält nicht in Chtz.-Hilbersdorf), 12.14 (Sa ), 12.32, 15.03 (hält nur in ErdmannSdorf-Aug., Flöha und Niederwiesa), 16.03, 16 41 (W. außer Sa ), 19 40, 21.24 (hält nur in Flöha). Zn Richtung Weipert: 6 22 (nur bis Scharfenftein), 7.34, 10 30, 13.18, 15.39, 16.38 (nur bis Buchholt), 17.22, 20 32. Zeitweilig können Züge ausfallen. Der Frühzug 6 47 nach Chemnitz, ebenso nach Weipert 7.34, als auch der Abendzug nach Chemnitz 21.24 und nach Weipert 20.32 verkehren immer fahrplanmäßig. Platzmusikprogramm für Donnerstag, den 1-1. September El, von K6 bis >46 Leitung: Hans Schlegel. Alte und neue Märsche. * Schlößchen Porschcndors. Der rote Tonfilmwagen kommt. Die Orts- filmstellc der NSDAP, veranstaltet am Freitag, dem 16. Sep' tember 193!), 29 Uhr in Hillers Rasthof einen Tonfilmnbeud. Gezeigt wird als Hauptfilm „Der Etappenhas«". Als Bei filme laufen: „Heime der Hitler-Jugend" und „Monats schau". * Dresden. Tödlich überfahren. Am Diens tagabend war eine 75 Jahre alte Frau aus der König- Johann-Straße von einem Straßenbahnzug beim Uebcr- schrcUcn der Fahrbahn angesahren worden. Die Greisin ist den Verletzungen erlegen. Löbau. Todes stürz vom Stroh wagen. In Maltitz bei Weißenberg stürzte auf dem dortigen Ritter gut der 36jährige Kutscher Alfred Hyländer von einem Ctrohwaacn. Beim Herunterfallen scheute das vorge spannte Pferd und traf Hyländer mit dem Hus an den Kopf. Ter Verunglückte blieb tot liegen. Neugersdorf. Der Tod am Arbeitsplatz. Beim Abladen eines Langholzfuhrwerkes in einem Säge werk verunglückte der 3ljährige Alfred Suske aus Seif hennersdorf tödlich. Zwei schwere Stänime rollten vor zeitig vom Wagen und brachten dem Verunglückten eine schwere Kopfverletzung bei, an der er bald starb. MM des ReichrSaoerW-rerr Der ReichsernährunaSminister und Reichsbauernsührer Darrs erläßt solgenven Aufruf: Ungezählte Männer des deutschen Landvolkes sind zu den Fahnen geeilt. Dir Frauen -mit den Alten und den Kindern «ragen nun die Last und Sorge uni HauS und Hof, um Feld wirtschaft und Viehwirtschaft saft ganz allein. Ucbxratl ist die HerbstbcslcllungSarbcit im Gang. ES müssen aber auch Kar toffeln und Nüven geerntet werden. Es eracht an alle Volksgenossen die Aufforderung, soweit sie hierzu in der Lage sind, dem deutschen Landvoll in den Tagen der Hacksr «ich lernte, der Herbstbestellung und des Getreidedrusches beizuspringrn, Mn damit eine entscheidende Tat tm Dienst der Landesverteidigung zn leisten. Wir wollen die Hoss- nung der englischen Kricgspartei und ihres Blockadeministe- riuwS, uns ivie 1911 und 1918 anSzuhungcrn, znnichte machen. Besonders aber bitte ich, dem deuUchen Landvoll Hilfe zu leisten bei der Pflege und Erhaltung der wert vollen Milchvlehbestände. ES gibt auch in den Städten noch genug hilfreiche Hände, die dem deutsche» Land volk bei der so dringend notwendigen Wartung oeS BiehS beilpringcn können. TaS ist zwar eine harte körperliche Ar beit. aber daran mihzulielfcn ist heute um so mehr nationale Pflicht, als wir dadurch die Mllchversorgung für unsere Kinder und werdenden Mütter sichern und nnseron Soldaten die so dringend notwendige Butter be schaffen Helsen. Bauernarbclt ist h«!tr mehr denn le Arbeit für Boll und Vaterland! Heil Hitler! M Waller Darrö KmMeMgen unbegründet! Was wird in diesem Jahr mit unseren Kartoffeln? So fragen sich in diesen Tagen die Allzuängstlichcn unter den Hausfrauen. In wenigen Wochen werden in Deutschland die Kartof feln geerntet. Die für die Hackfrüchte günstige Witterung, dieses Sommers verspricht auch in diesem Jahr wieder eine reich liche Kartoffelernte. Bedenkt man weiter, daß von den zn er wartenden rund 60 Millionen Tonnen Kartoffeln nur etwa ein Viertel als Spcisekartosscln Verwendung finden, dann dürfte sich jede Frage nach der möglichen Eindeckung mil Kar toffeln erübrigen. Kartoffeln gibts also genug. Allerdings wollen sic erst geerntet sein! Bis vor wenigen Jahren war cs in vielen Gegenden ein durchaus bekannter Brauch, daß Bewohner der kleineren St^d'e. iei!ivei;e auch Großstädter, auf^dcn Höfen und Gn- Jn einem Runderlaß, den der Reichsinnenminister zu gleich im Aamen des Reichsfinanzministers an die Landes regierungen, außer Ostmark, Sudctengau und Danzig, ge richtet hat, beschäftigt er sich mit dem Kriegsbeilrag der Ge meinden. Der Kampf, den das deutsche Volk zur Wahrung seiner Ehre und Verteidigung seiner lebenswichtigen Inter essen zu führen gezwungen sei, fordere zu seiner erfolgreichen Durchführung den unbcoingtcn und rückhaltlosen Einsatz des ganzen Volkes. Auch die Gemeinden müßten ihre gesamte Finanzkraft in den Dienst der alles überragenden NeichSnotwcndigkcitcn stellen. Zur Durchführung des hierzu bestimmten Kricgs- bcitragcs der Gemeinden bestimmt der Erlaß, daß von der Gesamtheit der GZncindcn eines jeden Landes monatlich als Kricgsbeitrag zn leisten sind: 2,5 v. H. der Meßbeträge der Grundsteuer /t, 5 v. H. der Meßbcträge der Grundsteuer 8, 7,5 v. H. der Meßbcträge der Gewerbesteuer und 10 v. H. der Meßbcträge der Bürgcrstcucr. Ter Kricgsbeitrag, den die einzelne Gemeinde aufzu- bringcn ha«, ergibt sich jedoch nicht aus dieser Berechnung, sondern aus der in dem Erlaß näher ausgeführtcn Eiuzcl- rcgclung. Danach nimmt die Landesregierung zunächst eine Untcrverlciluug des aus ihre Gemeinden entfallenden Gesamt betrages auf die Stadt- und Landkreise vor. Die von den Stadt- und Lnndkreiscn auszubringendcn Beträge sind als besondere Landcsumlage bzw. „K r t e g s b e i t r a g s n m - läge" monatlich an die Landeskasse abzuführen. Der Land- »reis verteilt den auf ihn entfallenden Betrag auf seine Ge« nreinden. Die von den kreisangehörigen Gemeinden auszu- bringcnden Beträge sind als besondere KxeZs umsag« Die Neichsstelle für Kautschuk und Asbest hat eine im Deutsche« Neichsanzeiger ««d Prenßische« Staatsanzeiger Nr. 211 vom 11. September veröffentlichte Anordnung über Ablieferung und Bezugsregeluug für Fahrzeug-Kautschuk' Bereifungen erlasse«. Die Anordnung erhält folgende wich tige Bestimmungen: Ablieferung von Reifen. Alle Fahrzeugkautschukbereifuidgen sind mit Wirkung vom 11. September 1939 beschlagnahmt. Die Beschlagnahme hat di« Wirkung, daß der Fahrzeughalter über Reifen nicht ohne Genehmigung der Reichsstelle für Kautschuk und Asbest verfügen darf. Beschlagnahmte Reifen müssen in dem bis herigen Zustande erhalten und pfleglich behandelt werden. Fahrzeughalter, für deren Fahrzeuge eine Tankausweis karte oder ein MineralölbczugSjchein ausgestellt ist und deren Fahrzeuge «rach dem 29. September 1939 auf Grund der „Verordnung über di« WeiterLenutzung von Kraftfahr zeugen" gekennzeichnet sind, biirfen die auf ihren Fahrzeugen montierten Reifen einschließlich der auf Nädern montierten Reservcreisen unbeschadet der Beschlagnahme weiter ver wenden. Anch Fahrzeughalter, für deren Fahrzeuge kein Ausweis der obengenannten Art ausgestellt ist und deren Fahrzeuge nach dem 29. 9. 1939 kein besonderes Kennzeichen erhalten haben, können ihre Fahrzeuge bis auf weiteres be reift lassen, müßen jedoch di« Reifen auf Verlangen der unteren Verwaltungsbehörden bei der nächsten öffentlich bezeichneten Reifensammelstelle melden. Alle nicht an Fahrzeugen montierte» lalso losens Reifen, gleichgültig, ob gebraucht oder neu. sind bis zum 39. Sep tember 1939 bei der nächsten Ncifcnsammelstclle abzulieiern. Dio abzn liefernden Reifen sind auf der Innen- und Außen seite mit Namen und genauer Anschrift des Ablieferers zn versehen. Schlauch, Felgenbnnd und Gummiwulstband sind, soweit vorhanden, an dem Reifen zu befestigen. Der Ab lieferer erhält eine Empfangsbescheinigung, woraus der Ab nutzungsgrad der avgelieferten Reifen ersichtlich ist. tern der umgevung vet der Kartoffelernte muyaifen uuo »ey so ihren Wintervorrat an Kartoffeln selbst verdienten. Es wäre in unserer Zeit angebracht, das gleiche zu tun. Die deutsche Hausfrau darf die Gewißheit haben, daß sie auch in diesem Jahr zur Aufspeicherung noch rechtzeitig so viel Kartoffeln bekommen wird, wie sie für ihre Familie bis zur nächsten Ernte benötigt. In drei bis vier Wochen kann die Kartoffeleinkellerung beginnen. Jetzt muß erst dafür gesorgt werden, daß genau wie die Getreideernte auch die Kartoffelernte ohne Verluste und Verzögerung her eingebracht wird. Je mehr freiwillige Helfer sich zu dieser Ar-, bcit auf dem Land melden, um so leichter und reibungsloser wird sich die Ernte abwickeln, und um so früher und sicherer, der Segen der deutschen Scholle geborgen sein. Quark reichlich vorhanden! Das Landesernährunasamt beim sächsischen Minister sllr Wirtschaft und Arbeit gibt bekannt: Die geringe Nachfrage nach Speilequark entspricht nicht den Mengen dieses Nahrungs mittels, die von den Molkereien zur Verfügung gestellt werden können. Quark ist nicht nur sehr gesund, sondern läßt sich im Haushalt auch auf Vie verschiedenartigste Weise zubereiten. Leder Verbraucher muß mithelfen, daß die großen Bestände an Quark nicht umkommen und soll deshalb auf seinen Karten abschnitt tn erster Linie Quark verlangen. Es liegt das auH lm Interesse des Verbrauchers, weil er an Stelle von Käse die doppelte Menge Quark bekommt. 2S 3ahre Bundesgebiet Sachsen der Kapital- und Kleinrentner Das Bundesgebiet Land Sachsen Im Ncichsbund verbeut- scheu Kapital- und Kleinrentner besteht am 15. September zwanzig Jahre. Am gleichen Tage im Jahre 1919 hatten sich in Dresden 259 sächsische Rentner und Nentucrinnen versammelt, Vie als Ergebnis ihrer Besprechung die sofortige Gründung eines sogenannten Schutzvereins beschlossen. Am Jahresschlutz hatte sich die Organisation in Sachsen schon weit verbreitet und stieg ständig weiter. In all den schweren Zeilen, die für Rent ner und Organisation folgten, hat sich ein Immer treuer Mit gliederstamm erhallen, zu dem noch manche der ersten Mit« grnndcr zählen. Nach dem furchtbaren Abwärts während der schlimmsten Mißwirtschaft kam nach der Machtergreifung wie der ein langsames Aufstelgen, an dem nun nach erfolgter Gleichschaltung die Im „Neichsbund der deutschen Kapital- und Kleinrentner" als allein anerkannter Standesvertretung der Rentner znsammengeschlossenen Rentnerverbände freudig Mit arbeiten. bzw. Kricgsbeitragsumlage monatlich an die Kasse des Land kreises abzuftlhrcn. Wie der Erlaß betont, folgt aus Sinn nnd Zweck des Kriegsbeitragcs, daß die Gemeinden diesen nicht ans die Steuerpflichtigen abwälzen dürfen. Deshalb ist den Gemeinden untersagt, die für das Rechnungsjahr 1939 fest gesetzten Hcbesätze für die Realsteuern und vie Bürgersteuer zu erhöhen. Hierunter fällt auch der Hebesatz für die Ge werbesteuer nach der Lohnsumme. Das Verbot erstreckt sich auch aus eine Erhöhnng von Hebesätzcn, die für das Rechnungsjahr 1939 beschlossen, aber noch nicht genehmigt oder bekanntgemacht worden sind. Im übrigen haben die Aufsichts behörden streng darüber zn wachen, daß der Kricgsbeitrag nicht ans die Steuerpflichtigen abgewälzt wird. KriegszuWag für SepkemvergLhatt auch be! Vorauszahlung Es sind Zweifel geäußert worden, ob bei Beamten und An gestellten. die ihre Dienstbezüae monatlich im voraus erhalten, der durch die Kriegswirtschaftsverordnung vom 1. September 1939 eingcsührte Kriegszuschlug zur Einkommensteuer nachträg lich noch für September und tn einer Summe rinzubehalten fei. Nach Mitteilung des Oberftnanzpräsidenten Dresden ist diese Frage zu bejahen. Das Septembergehalt wird in die sen Fallen durch den Kriegszuschlag zur Einkommensteuer be reits mit erfaßt. Der Kriegszuschlcw für September ist deshalb bet diesen Gehaltsempfängern bet Zahlung des Oktobergehaltea neben der Lohnsteuer und dem Kriegszuschlag für Oktover »tn- rubeLalten. " Der Neichskommissar für die Preisbildung hat durch be sondere Anordnung fostgestellt, baß bi« zu zahlend« Entschä- öigung nach dem Grade der Abnutzung zu bemessen ist. Für die Abnutzung kommen fünf verschieden« Stufen in Betracht, angefangen vom Neuwert bis zum Werte des Altgummis, der zu ersetzen ist, wenn der Reifen nicht m«Hr runb«rt«eue» rungsfähtg Ist. Eine einwandfreie Schätzung durch sachver ständige Kräfte der Retsensannnelstelle ist stchergestellt. Ausgabe von Ersatzreif««. Ersatzreifen dürfen nur gegen Neifenkarte oder Reifen- bezugschein bezogen werden. Für Kraftfahrzeuge tvevden Neifenkarten, für Fachräder und Gespannwagen Reifen bezugscheine ausgestellt. Reifenkarten erhalten alle Kraft- fabrzenghalter, deren Fahrzeuge zum Verkehr besonders zugelassen sind. Di« Ausstellung der Neifenkarten Ist unter Vorführung des Kraftfahrzeuges zu beantragen. Das zu ständige Wirtschaftsamt wird bekanntgeben, wo Neifenkarten und Bezugscheine ausgegeben «verüen. Bis zur Ausstellung der Reifenkarte kann der Fahr zeughalter in dringenden Fällen auf Grund seines Tank- ausiveises beim Wirtschastsamt einen vorläufig«» Reifen- bezugschein beantragen. Dio zu beziehenden Reifen sind gegen Vorlage der Nei- fenkart« oder d«s vorläufigen Reifen bezug scheint bei einem zllgelassenen Reifenhändler zu bestellen. Dieser leitet die Bestellung weiter und übernimmt die Beschaffung derReifen. Ueber die Zuweisung der Reifen entscheidet das zuständig« B«z i r ks w i rtscha ftsamt. Ersatzreifen werden nur gegen Abgabe des abgefahrenen Reifens ausgehändigt. Falls der abgefahren« Reifen noch runderncuerungSfähig ist, kann mit bevorzugter Zuiveisung des Ersatzreifens gerechnet werden. Nicht nur die Pflicht, sondern auch das eigene Interesse des Kraftfahrers gebietet cs also, die Reifen nicht bis zur völligen Unbrauchbarkeit abzufahren, sondern sie in noch ru n d er neue ru »g s fähig ein Zustande abzuliefern. Kennzeichnung für Kraftfahrzeuge In Ergänzung der Veröffentlichung über die Kennzeich« ming der Kraftfahrzeuge gibt der Reichsverkehssmtnister so« gendes bekannt: Gekennzeichnet werden: 1. Kraftfahrzeuge, deren Besitzer einen Kraftfahrzeugfrei« slcllungsbescheid der Wehrersatzinspektion vorweisen; 2. andere Kraftfahrzeuge, deren Besitzer eine Bescheinigung vorlegen, daß das Kraftsahrzeug im öffentlichen Interesse un bedingt weiter benutzt werden muß. Zuständig für die Ausstellung dieser Bescheinigungen sinds a) für das Straßenverlehrsgewerbe die Fahrvereltfchasts« ketter; b) sür Betriebe, die von Dienststellen der Wehrmacht be treut werden, die Wehrwirtschaftsstelle; c) sür Betriebe der gewerblichen Wirtschaft di« JndustM und Handelskammer; d) sür die Handwerksbetriebe die Handwerkskammer; e) für Betriebe der Ernährungs- und Landwirtschaft di« Ernährungsämter; f) für die Betriebe der Holz- und Forstwirtschaft das Holz» wirtschastsamt; g) für den übrigen Straßenverkehr die unteren Verwal tungsbehörden. Gekennzeichnete Kraftfahrzeug» haben, soweit sie keinen Freistellungsbescheid der Wehrmacht besitzen, ohne weiteres etwaigen Beordnungen der Wehrmacht Folge zu leisten. WlldaMuh ist Pflicht Nach einem Erlaß des Reichsjägermeisters Ist die Zufüh rung des von den Jägern geschossenen Wildprets sür die Volks- ernährung notwendig. Im Einvernehmen mit dem Reichsmini ster für Ernährung und Landwirtschaft wird das Wtldpret wie das übrige Fleisch tn die allgemeine Bewirtschaftung aus genommen werden. Wenn man bedenkt, daß die Durchschnitts strecke der deutschen Jagd zureicht, um den gesamten Jahres- fleischbedarf einer Großstadt wie Dresden zu decken, so leuch tet ein, daß sehr viel Schlachtvieh eingespart werden kann. Außerdem wird durch den Wildabschuß Schaden an Feld- srüchten verhütet, sowie im Winter Futter eingespart, das den Haustieren zugeführt wird. Wenn also Jäger zur Jagd gehen, so sehe man das nicht als Vergnügen oder Luxus an, sondern als eine notwendig« Pflichterfüllung an. Denn der geregelte Wildabschuß wird den Jägern sogar von den. Jagdbohörden zur Pflicht gemacht. Anrechnung der Dienstzelt bei der Legion Londor. Nach einem Erlaß des Oberkommandos des Heeres wird allen Unteroffizieren und länger dienenden Mannschaften, die der Legion Condor angehört haben, die in Spanien abgeleistete Dienstzeit von zwei Monaten und darüber auf das Beför« derungsdienftalter — nicht Besoldungsdtenstalter — ange rechnet. Nach dem 31. März 1939 dort abgeleistete Dienstzeit fällt nicht unter diese Bestimmung. Mannschaften, die ihrer Dienstpflicht genügen, wird diese Dienstzeit erst im Fall« der Weiicrverpflichiung mit Beginn des dritten Dienstjahres anger.echnct. Die bisherigen Elbe Frachten bleiben in Krafr Das Sächsische Ministerium für Wirtschaft und Arbeit hat als Aussichtsbehörde des Frachtenausschusses Dresden eine Entscheidung getroffen, nach der die vom Tarifausschuß der inzwischen aufgelösten Elbc-Needercien-Vcreinigung 1933 sest- getegtcn Frachten bis auf weiteres als Mindestentgelte in der Binnenschiffahrt in Kraft bleiben. Gleichzeitig wird auf die Strafbestimmungen bingewicsen, die gegen diejenigen Anwen dung finden, die vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Festlegung verstoßen. Zwei Jahre Zuchthaus für einen Rohling In den Morgenstunden des 30 April kam es in Zwenkau nach einer Vclricbsseicr vor einer Gastwirtschaft zu einer AnS« einanvcrsctzung zwischen vem 26jährigen Otto Frenzel und dem 37 Jahre alten Ernst ^leschkv. Frenzel, der bereits den Tod seines Kindes verursacht hat und ein anderes Mal einen Kell ner mit einem Messer in den Kops gestochen hatte, packle Jcschkp am Hals und schlug ihn mit ocr Faust ans den Mnnd. Jcschkv stürzte, aufs Pflaster unv blieb mit einem Schavcl- bruch liege«. Es kamen Gehirnblutungen hinzu, nnd nach zehn Stunden trat der Tod ein. Frenzel, der sich ursprünglich vor dem Leipziger Schwurgericht verantworten sollte, wurde von der zum Ersah gebildeten Strafkammer des Leipziger Land gerichts abgeurteilt. Unter Versagung mildernder Umstände, aber unter Zubilligung des 3 51, 2 St.G.B. wurde er wegen KSxLerverletzung uiit Todesfolge zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt. Der kriegsbellrag der Gemelnden Mchk adwölrbar auf die öleuerpslichtigen