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» 1 7-7 ErUkb.Dolksfrmnd. LSSS SPV8SN- iereiu ilimlll ,^L' >rL. 0»st.s«u»»,«st« «I» pen- 2 s ii Kragen, utend herab« LIMb. (.4 rt 1 vr von Woydt. lern bsrv. gleni Lass« me reberg. I 1 1 , 1o 1.5N 1.50 lnd bis . Mark 75 Pf. MA. L8VS an, «en gettoffn Nr. 48 und 47 des diesjährigen Reichsgesetz - Blattes sind erschienen und liegen in der Expedition der unterzeichneten Behörden 14 Tage lang zur Einsichtnahme aus: Inhalt: Verordnung, betreffend das Verfahren vor den auf Grund de» Jnoaliden- Versicherungsgesetzes errichteten Schiedsgerichten. Verordnung, betreffend die Formen des Verfahrens und den Geschäftsgang des Reichs-Versicherungsamts in den Angelegenheiten der Invalidenversicherung. Gesetz, betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer^von Schuldverschreibungen. Die Stadträthe von Aue, LStznitz, Neustädtel, Schneeberg und Schwarzenberg, di« Bürgermeister von Grünhai«, Hartenstein, Johanngeorgenstadt und Wildenfels, die Gemeindevorstände des amtshauptmannschaftliche« Bezirks Schwarzenberg. euchtuugs- lscht werden, a rechtzeitig sam, ebenso a, da alle- reichlich zu »uch theurer m Wasser- LI. Jahrmarkt in Lößnitz Montag, den 18. Dezember 18S9 tavt. den aktiven Brodgeldzu- ige auf da- iergmagazin« ;ar t verkaufen, Weihnachtsfivgen in Schneeberg betr. DaS früher üblich gewesene Singen insbesondere von Bergmannsliedern um die Weihnachtszeit, hauptsächlich an den heiligen Abenden, durch freiwillig ihre Gesangsleis. tungen ohne vorherige Bestellung anbietende Einggesellschaften oder Kinder hat zu viel fachen Mißbräuchen und Belästigungen der Einwohnerschaft geführt. Zur Vermeidung derselben wird .nur dem sogenannten Bergchor und dem Schul chor gestattet, in den Häusern in gedachter Weise zu singen, während allen anderen Per sonen dasselbe ausnahmslos bei Vermeidung von Geldstrafen bis zu 60 — oder Haft ¬ strafe bis 14 Tagen hiermit untersagt wird. Schneeberg, den 14. Dezember 1899. keskeliulk mit ru kue Au äor äsII SL. ü. SL. von 7—t/,10 Uhr im blauen Lnxel stattünäsnäsn lackst srgvdsvst «in «l»8 I-«I»'ei»lL«»IIezxInn>. Consument kann, sanstalt. BttaunMamong. Wir bringen hiermit -ur öffentlichen Kenntniß, daß Herr Christian Stöbert Mehnert am heutigen Tage als Schutzmann in hiesiger Gemeinde verpflichtet worden ist. Oberpfannenstiel, am 15. Dezember 1899. Der Gemein derath. Vetter. »ÄSvnuluu, den 17. De^emötr 1899. W». ,<U«ll-rts<hn, -»vr^wsthnlichn «»»»ch «ihdhtrm nüs. "M-» Brendler, Bürgermeister. L. vor dem KÄniglichM'Amtsgerichte hierselbft bestimmt. Wilden-Kells, Dm 15. Dezember 1899. Akt. Wünsche. -Gerichtsschreibcr des Königlichen Amtsgerichts. Z« Graf Bülows Flottenrede erhält die Kölnische Zeitung von ihrem Korrespondenten in Paris eine ausnehmend interessanten Commentar, dem wir folgendes entnehmen: Als Fürst Bismarck seine SeptennatS- rede gehalten, verglich ein englisches Blatt deren Wirkung mit dem Schlage des Big Ben, des Riesenklöppels der Uhr im Westminsterthurme, dessen dröhnender Schall die At mosphäre von London beherrscht. Wenn der Flottenver« mehrungSrede des Grafen Bülow nicht derselbe Charakter beigelegt wird, so liegt die Ursache in den Verhältnissen. Fürst Bismark stand damals aus dein Zenith seiner Macht, batte «ine große Vergangenheit hinter sich und war für die Mitwelt die Verkörperung der Kraft. Graf Bülow befin det sich umgekehrt noch an der Thürschwelle seiner staats männischen Laufbahn, kann sich nicht auf einen Rückhalt an gesammelten Einflusses stützen und muß, wo Fürst Bismarck mit der Faust dreinschlagen konnte, mit zarter Hand Vor gehen, um die Strähnen der europäischen Politik zu ent wirren. Die bloße Nachahmung de» BiSmarckschen Versah- reu- hätte daher bloß zu Widerspruch geführt. Trotz diese» durchgreifenden Unterschied» aber hat Bülows Rede den Eindruck jener Eigenschaften heroorgerufen, durch die Fürst Bismarck groß war; denn unverhohlen wird dem Fürsten, zum ersten Male seit seinem Tode, ein gleichwertiger Nach folge, auf dem Reichskanzlerposten in Aussicht gestellt. .Der prädestinirte Nachfolger des großen BiSmarck und die aus gehende Sonne am politischen Firmaments Deutschlands^, so lautet wörtlich da« Urthetl eines Politikers, der in der französischen Presse für den besten Kenner der auswärtigen Politik gilt. Bülow» Rede wird Ge schmeidigkeit, Festigkeit, Tact, rasche Abschätzung der Zuhörer- schäft und Eindringen in deren Seelenzustand nachgerühmt; mit einem Worte, das sehr seltene Ensemble, da» au» dem Dip lomaten einen Staatsmann macht. Wir haben allo die so ziemlich übereinstimmende Ansicht der hiesiaen öffentlichen Mei nung, daß der geistige Nachfolger de» Fürsten BiSmarck — mit Berücksichtigung der veränderten Zeitumstände in dem Grafen Bülow gefunden ist. Au» diesem Grunde allein schon würde dessen MontagSrede ein wichtige» Ereigniß sein, weil unter dieser Nachfolgerschaft da» ganze Capital von An sehen verstanden ist, welche» in dem Glauben daran allein liegt, denn von dem Augenblicke, wo die Welt in der Wil- helmstraße diese», mit BiSmarck» Abgang selbstverständlich geschmälerte Ansehen wieder verkörpert weih, erlangen die Maßnahmen der deutschen Politik einen Werth, den weder Deleassö noch Muraoiew noch schließlich der schon alternde Sali»bury. nicht zu reden von ChaMberlain, für sich schlecht, hin beanspruchen können, weil ihnen daS Prestige de- Glaubtn» fehlt. Natürlich kann man der Zukunft und ihren wrchselvollen Launen nicht vorgreifen; augenblicklich aber scheint die deutsche Politik in ihrer Selbstbewußtheit Gemeinsame Ortskrankenkasse für Zschorlau, Albernau, Burkhardtsqrün, Neudörfel und den selbständitim Gutsbezirk Albernau. Nachdem die Königliche Kreishauptmannschaft Zwickau das Kassenstatut für die neuerrichtete und am 1. Januar 1900 ins Leben tretende Ortskrankenkasse für über schriebene Gemeindebezirke bezw. Gutsbezirk mittelst Dekret vom 2. Dezember 1899 ge nehmigt hat, werden die in Frage kommenden Arbeitnehmer des gesammten Kassenbezirks, welche großjährig und im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte " ' »ie alle diejenigen Mleisten Haven, "Mittwoch, de« 27. Dezember dss. Js., Nachmittags 2 Uhr im Schmidt'sche« Gasthofe -« Zfchorla« fiattfindenden Generalversammlung, in welcher die Wahl dss Kassenoorstandes vorgenommen werden soll, zahlreich und pünkt lich zu erscheinen Zschorlau, am 14. Dezember 1899. Der Gemeinderat h Gehre Gem-Vorst. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Uhrmachers Max Ottomar Rr«bert in Wildenfels ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Er hebung von Emwendungen gegen das Schlußoerzeichntß der bei der Vertheilung zu be rücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht ver- werthbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf Bekanntmachung. Die Königliche Altersrentenbank - Verwaltung hat die bisher von Herrn F. A Weber zu Raschau verwaltete Agentur der Altersrentenbank dem Lotterie-Kollekteur Herrn F. A. Kra«tz daselbst übertragen. Dresden, am 12. Dezember 1899. Königliche Altersrentenbank-Verwaltung. Dl Diller. Puff. a) als ansässige Stadtverordnete Herr Tischler Robert Häcker, Herr Handelsmann Hermann Lorenz und Herr Tischler Max Edelmann, -») als ««ansässiger Stadtverordnete Herr Handschuhmacher Otto Zimmer wieder- beziehentlich neugewäylt worden. Die Gewählten haben die Wahl angenommen. Johanngeorgenstadt, am 15. Dezember 1899. Bekanntmachung. Gemäß 8 7. der zum Allgemeinen Berggesetz vom 16. Juni 1868 erlassenen Aus führungsverordnung vom 2. Dezember 1868 nnrd hierdurch bekannt gemacht, daß sich unter dem Namen „Gewerkschaft Saxonia" eine Gewerkschaft mit dem Sitze in Schwarzenberg gebildet hat, deren Statuten vom Königlichen Finanzministerium unterm 5. Dezember 1899 bestätigt worden sind. Freiberg, den 12. Dezember 1899. Das Königliche Bergamt. -vr Kretzschmar. Nr. 20 des diesjährigen Gesek- und Verordnungsblattes ist erschienen und liegt in der Expedition der unterzeichneten Behörden 14 Tage lang zur Einsichtnahme auS. Inhalt: Verordnung, die Abgabe stark wirkender Arzneimittel betr. Verordnung, über die Ausstellung von ArmuthSzeugmssen. Verordnung, Militär-, Forst- rc. Schutz- Kommandos betr. Verordnung, zur Ausführung der Cwiiprozeßordnung und der Kon kursordnung. Verordnung, die Zwangsvollstreckung in da) unbewegliche Vermögen betr. Verordnung zur Ausführung der gesetzlichen Bestimmungen über die Zwangsvollstreckung in da» unbewegliche Vermögen. Die Stadtritthe Vv« Ave, Lötzuitz, Neustädtel, Schneeberg und Schwarzenberg, Re Bürgermeister vva Grüuhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt «nd Wildenfels, die Semeinbevorstänbe de» amtShauptmauuschaftlicheu Bezirk» Schwarzenberg sich in Frankreich eine große Stellung errungen zu haben. Eine Mißachtung des Interregnums und ihrer Erfolge ist damit keineswegs ausgedrückt; eS handelt sich nur um die Meinung der Welt und um den geheimnißvolle» Einfluß, den das Vertrauen in eine Persönlichkeit ausübt, denn über diesem Vertrauen und über diesem Einflüsse steht der Kaiser, der in dem Grafen Bülow das richtige Werkzeug zur Ausführung seiner Anschauungen und Pläne gefunden hat. Gegenüber der obigen großen Thatsache sind die Be- urtheilungen der Einzelpunkte von BülowS Rede eigentlich nur untergeordneter Natur. Die hiesigen Kritiker theuen sich immer noch in solche für England und solche, die für Deutschland stimmen: D«S Kaisers Windsorreise und Chamberlain» Bündnißrede haben zeitweilig ihre Zirkel gestört; seitdem aber der Kaiser auf seiner Rück fahrt Holland berührt, seitdem ferner McKinley» Bot schaft und Bülow» Rede die Bedeutung der Windsor- reise und der Cü'amberlainschen Auslassungen abgeschwäch haben, treten obige Gegensätze wieder in Kraft. Daß dies Gegensätze mit dem Gegensätze von DreyfüSlern und Anti dreyfü-lcrn zusammensallen, ist vielleicht nur ein Zufall immerhin steht es fest, daß die Blätter, welche für Dreyfus' Unschuld etnstanden, wie SiScle, Aurore, Petite Röpublique und selbst der TempS, trotz der von englischer Seite auSge- gangenen Boycottdrohung und kotz der Faschodaschlappe zu England halten, während - in nationalistischen Kreisen, Inftrattn-Unnahm« für dir ,m Nachmittag «rschttn»»« Nummn bl« vor mittag »I Uhr. «io« Bürgschaft für di« nLchsttäaig« «»späh»« d«r Un,«ia«a d«». »» di» »»ratschrftben«» lag«» sowie an »«stimmt«» Still« wird «ich» ,«««»««. »«»wtrtig« »nftrag« »u« aeae» Bor,u«L«,ahlung. Für Rück,ad« «i»g»sandt«r Manuskript« macht stch HI« »«dattion nicht »«rantwanüch. Johanngeorgenstadt. wähl sind Tageblatt für Schneeberg und Umgegend. AknitoM «44 für dle Königs und städtischen Lehörden in Sue, grünhain, Hartenstein, Johann- /AnNsfWN georgenstadt, Lößnitz, Reustädteh Schneeberg, Schwarzenberg und Mivensetr.