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'/» Durch bi» >. Loupavu», unlnnä. Lü-al,»»,. »er LCuslgn^p ung- I^Ipnlstdank. 108. Mtzl. k» k^lvlrlv» rn Laukwnvo .Kim, ^o»», orgodovst »n- t»I, ksomstsr. >8 srdaltöllsu l900. llempel, »lema. nqeladeo. Vorstand. Mau« il «»II, Leit »n« des nd» 6 Uhr. 4 entoege« »einhold r", kn. ober, V81. später frische i mit Klößen. Ian Ling el. g Schlacht- > Schneide* >g'«e Willi , w lchsamer d zu veikau- rf Nr. 87. 10 Pfd. r. Butter u. il 4.80 Nag- ia Krakau). MNd wurde >ße virlorem lg abzugeben „ dss Bl. in Ink», errier Ge- inung abzu» Noltkeschlöß- >e luve in Schnee affe K06. Wilk, V, kann so- >ett erbalten, »el, Mödel- chmeberger- 3 Melk zutem Loh» »et , Lößnitz, ir. 70. Näharbeit le« gesncht. he -re« findet gung. Nt» 419. Crzg eb.Do lksfrmnfi. Tageblatt für Schneeberg und Umgegend. i «... für die königl. und städtischen Sehör-en in Äue, Griinhain, Hartenstein, Johan«- ^vsuiövjullgeorgenstadt, Lößnitz, tleastädtel, Schneeberg, ZchwarMberg bM. Wildenfels Der ,a,z-ebkgtlch« »olUsreimd- erscheint tiigltch mit Au«n-chm« der Lag« ... „ Mittwoch, de» 17. Oktober ISSV Val'- 2 gespaltene Zeile mit 80 Psg., Reklamen dl« 8 gehaltene Zeile mit 25Pfg. berechnet; tabellarischer, außergemilhnlichei Satz nach erhöhtem Laris. Poft-ZettunMst« Mr. 2212. 53 8 , den aufbereilet in den Ab- theilungen 8 bi» 5», 8089 18 384 1418« 81730 8S1 . 190 . . (Unterschrift de» zur Anmeldung Verpflichteten.) versteigert werden. »s SHtmkmanün, Inter , SP. UrstrtittuN SSmqe,»«» *) z. B. .Schmiede« und Schloffergewerb«'. Bei mehreren Betriebszweigen ist der Hauptbetrieb zu unterstreichen. **) z .B. »Handbetrieb^, oder »Betrieb mit thierischer Kraft'. SSniglicheS Amtsgericht, vr Stavenhagen. «. du. Telegramm-Adrosse» volkestennd Schneeberg. Fernsprecher: Schneeberg »z. Aue Sa. , Schwarzenberg zz. , Hol;-Bersteigern«g a«f Lauterer StaatS- forftrevier. 3m ..Statbskeller" zu Aue sollen Dienstag, den 23. Oktober US00, von Vom. halb 9 Uhr an, 10. NtchtverstcherungSpfllchtig und deshalb nicht anzumeldeu find alle diejenigen Betriebe, in denen der Unternehmer allein,, ohne Gehülfen, Lehrlinge oder sonstig« Arbeiter thätig ist. Al» Arbeiter re. gelten aber auch Familienangehörige des Unternehmer», di« in dem Betriebe beschäftigt werden, mit Ausnahme der E-efrau, die niemal» al» Arbeiterin re. ihres Ehemann«» angesehen werden kann. 11. Zur Anmeldurg verpflichtet ist der Unternehmer de» Betriebe» oder sein grsetz« licher Vertreter. Al» Unternehmer gilt derjenige, für dessen Rechnung der Betrieb erfolgt. Sind mehrer« Untern Huer eine» Betriebe» vorhanden, so ist jeder von ihnen zur Anmeldung verpflichtet. Durch die Anmeldung de» «inen wird auch der Anmeldrpflicht der übrigen genügt. Für die Anmeldepflicht ist es einflußlo», ob der Jahaber de» Betriebet eine natür liche oder eine juristische Person ist. 18. Die unt«r da» neue Gesetz fallenden Betriebe find dann nicht anzumelden, wenn sie bisher bereit» versicherung-pflichtig und «»gemeldet wäre", ihre Verficherungspflicht aber durch da» neue Ges-tz weiter ausgedehnt worden ist, z. B. Schloffergewerb-, die bi»« her nur bezüglich ihrer Bauschlosserardettrn versichert waren, deren Gewerbebetrieb aber jetzt im ganzen Umfange der Versicherung unterworfen ist. Desgleichen find nicht anzumelden solche Gewerbe, die als Nebenbetriebe der Land, wirthschaft sich darstellen und bet einer landwirth'ch rftltchen Berufsgenoffenschaft bereit» versichert find. 13. In der Anmeldung ist der G genstand de» Betriebe» genau zu bezeichnen. Um« st ßt ein Betrieb wesentliche Bestandtheile verschiedenartiger Gewerbezwrtge, so find die sämmtliche« Bestandtheile anzugeben; dabei ist der Hauptbetrieb besonder» hervorzuheben. 14. In dir Anmeldung ist ferner die Zahl aller in dem Betriebe durchschnittlich beschäftigten verficherungßpflichtigen Personen anzugeben, gleichviel ob dieselben Irländer oder Ausländer, männlich«« oder weiblichen Geschlecht», ob sie erwachsene oder jugendliche Arbeiter, Lehrlinge mit oder ohne Lohn sind, ob st« dauernd oder vorübergeher d beschäf tigt werden. Betriebsbeamte, Werkm-ister und Techniker find nur dann oerstchlrung«. pflichtig, wenn ihr JahreSa:beit»oerdtenst an Lohn oder G.halt drritausend Mark nicht übersteigt. Als Gehalt oder Lohn gelten auch Tantiemen, Naturalbezüge und sonstige Bezüge, welche den Versicherten, wenn au- nur gewohnheitsmäßig, gewährt werden Und ganz oder theilweise an die Stelle de» Gehalt» oder Lohne» tret-n. 18. Bei Betrieben, welche regelmäßig nur eine bestimmte Zeit de» Jahre» arbeite», ist die anzumeldende .durchschnittliche' Arbeiterzahl diejenige, welche sich zur Zeit de» regelmäßigen vollen Betriebes ergiebt. 16. Als in dem Betriebe beschäftigt sind diejenizen Personen anzumelden, welche im Betriebsdienste stehen und Arbeiten, die zum Betriebe gehören, zu verrichten Hubes, ohne Rücksicht darauf, ob die Verrichtung innerhalb oder außerhalb der etwa vorhandenen Be- trtebSanlape (Werkstätte rc.) erfolgt 17. Für die Anmeldung wild die Benutzung de» nachstehenden Formulars empfohlen. 18 Ist ein Unternehmer zweifelhaft, ob er seinen Betrieb anzumeldeu habe oder nicht, so wird er gut thun, die Anmeldung zu bewirken, um den aus der Ntchtanmeldung eines verficherungSpslichtigen Betriebe» sich ergebenden Nachtheilen zu entgehen. Hierbä bleibt e» ihm uibenommen, in dem Formular unter Spalte .Bemerkungen' die Gründe anzugeben, aus denen er di« Anmeldepflicht bezweifelt. 19. Schließlich wird darauf htngewtesen, daß nach der vom Retchs-VerstcherungSamt erloffenen Bekanntmachung die Anmeldung bis z«M 15. November 1900 einschließ lich zu bewirken ist, und daß söu nige Unternehmer zu der Anmeldung von der unteren Verwaltungsbehörde durch Geldstrafen im Betrage bi» einhundert Mark angehalten wer den können. Formular für die Anmeldung. Staat Regier» ng»bezirk Kreis (Amt) Gemeinde- (Guts ) Bezirk Straß« Nr Anmeldung an die unter« VrrwaltungSbehörd« auf Grund d«S H 38 d«S Gewrrbe-UnfallverficherungS- gesetze» vom 30. Juni 1900. Bekanntmachung, betreffend das Ausgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung der Hypo- thekengläubiger «ms «rund der 83 1170, 1l7l des Bürgerliche« Gesetzbuchs. Bei dem unterzeichneten Amtsgericht soll zum Zwecke der Ausschließung der Hypothekengläubiger auf Grund der W 1170, 1171 de» Bürgerlichen Gesetzbuch» da» Äufgebottverfahren eingeleitet werden. 8 1170 de» B. G. v». -«stimmt, daß unbekannt« Hypothekengläubiger im Weg« de» Äufgebottverfahren» mit ihrem Rechte au»geschloffen werden können, wenn seit der letzten sich auf die Hypothek beziehenden Eintragung in da» Grundbuch zehn Jahre verstrichen sind und da» Recht de» Gläubiger» nicht inner halb dieser Frist von d«m Eiaenthümer durch Abschlagszahlung, Zinszahlung. Sicher heitsleistung oder in anderer Weise anerkannt worden ist Nach 8 1171 des B. G. B». können unbekannte Hypothekengläubiger im Wege de- Äufgebottverfahren» mit ihrem Rechte auch dann auSa«schloff«n werden, wenn der Eigenthümer zur Befriedigung des Gläubiger» oder zur Kündigung berechtigt ist und den Betrag der Forderung für den Gläubiger unter Verzicht auf da» Recht zur Rücknahme hinterlegt. Da diese» Äufgebottverfahren nur auf Antrag de» Eigenthümer» dr» belasteten Grundstücks einq«lettet wird, werden die GrundstückSeig nthümer, die die Ausschließung der erwähnten Hypothekengläubiger mit ihrem Rechte wünschen, aufgefordert, baldigst und spätesten» bis zum 27. Oktober 1900 die erforderlichen Anträge bet der Gericht«schr«ibrrri de» unterzeichneten Gerichte» zu stellen. Schneeberg, den 8. Oktober 1900. Stämm« von 10—36 om Mittenstirke, Klötzer , 16—86 , Oberstärk«, . , 8—4« , Derbstang«« , 8-18 , Unterstärk«, , R«t»ftangen , 3— 7 . . rm w. vrennscheite, vrenr.knüppel, Zacken und Aest«, Jnsrraim-Annahme für dtr am Nachmittag erscheinende Nummer bl» «or- mtttag 11 Uhr. Ein« Bürgschaft für die nächsttiiglgeAufilahmcderAnzeigen brz. an den vorgeschriebenen Lagen sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben. AuSwilrtige Austriige nur gegen Boraurbezablung. Für Rückgabe ?adr00»a eingesandter Manuskripte macht sich die R-dar,ton nicht verantwortlich. Konkursverfahren. In dem KonkurSoerfahren üb«r da» Vermögen dls Kaufmann» Johann Iuliu» Gottfried Dommrrdkch, Inhaber» der Firma G. Dommerdich in Aue, wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf den 27. Oktober 1900, vormittags 10 Uhr vor de« Königlichen Amtsgericht« hierselbst anberaumt. Schneeberg, den 13. Oktober 1900. Königliches Amtsgericht. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber: Akt. Wenzel. Anordnung-gemäß werden die Betheiligten unter 1) naedstehender Anleitung ge nannten Gewerbetreibend«« auf ihre Meldepflicht h'ngewiesen. Die Anmeldung hat bi» 18. November 1900 mittelst de« vorgeschrtedenen Formulare» zu erfolgen. Nu«, Lößnitz, Neustädtel. Schneeberg und Schwarzenberg, om 15. Oktober 1900. Die Stadiräthe z« A«e, Löß«itz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg. Anleitung, betreffend die Anmeldung «nsallverfichernngspflichttger Betriebe. (Z 35 des Gewerbe-Unfallversicherung-gesetze» vom 30. Juni 1900.) 1. Die A Meldepflicht erstreckt sich auf die bisher d-r reich»g«letzlichen Unfall versicherung nicht unterstellten, durch die HZ 1 und 2 de« Gewerbe-Unfallversicherung«, gesetzt» vom 30. Juni 1900 für versicherungSpflichtig erklärten Betriebe. Demzufolge find anzumelden, soweit dies« Betriebe nicht bereit» der Versicherung-Pflicht unterworfen find: a) die gewerblichen Brauereien, d) die Gewerbebetriebe, welche sich auf die Ausführung von Schlaffer-oder Schmiede arbeiten erstrecken, sowie das Fensterputzer- und das Fleischergewerbe, v) die gewerbsmäßigen Lagereibetriebe, 6) die Lagerung-«, HolzfällungS- oder der Beförderung von Personen oder Gütern dienenden Betriebe, wenn sie mit einem Handel-gewerbe, dessen Inhaber im Handel-registrr eingetragen steht, verbunden sind, o) Betrieb« jeder Art, für welche durch thterische Kraft bewegte Triebwerke nicht blo» vorübergehend zur Anwendung komme». 2. Als .gewerbliche' Brauereien find solche anzusehen, deren Erzeugnisse zur Ver« äußerung an Dritte bestimmt find, ohne Rücksicht auf den Umfang der Erzeugung und auf die HerstellungSweis« de» Bieres (ob obergährig oder untergährig). 3. Die Gewerbebetriebe der Schlaffer und der Schmiede sind allgemein verflcherung«- pfltchttg, auch wenn sie nur handwerksmäßig — mit oder ohne Werkstatt — betrieben werden. Auch die Art der ausgeführten Arbeiten ist unerheblich. 3. Das Gleiche gilt für das Fleischergewerbe z insbesondere find auch diejeniqen Be trieb« d«r V«rfich«rung unt«rworf«n, welche sich auf die Schlachtung fremden Viehs in fremden Haushaltungen beschränken. 5. Di« gewerbsmäßigen Lagereibetriebe unterliegen — im Gegensatz »u dem bis herigen Rechtszustand« — der VerstcherungSpfltcht auch dann, w«nn die Lagerung der Güter ganz oder theilweis« untrr fr«t«m Himmel stattfindet. 6. Die Voraussetzung für die Versicherun^spflicht der unter Ziffer 1 ä angeführten Lagerung»-, Holzfällung«, und BeförderungSbetriebe ist, daß sie mit einem Handel-gewerbe verbunden find, und daß der Inhaber diese« Gewerbe« im Handel««g'ster eingetragen steht. ES find also b«tsptrlSwets« die von Kleingewerbetreibenden oder Handwerkern, die nicht im Handelsregister eingetragen find, auSgeübten Betrieb, jener Art von der Der- flcherungpfltcht ausgenommen, sofern fie nicht Theil« rin«« ander«» versicherungSpflichtig«« B«tri«b«S find. 7. Gin Lagerung»b«trt«b im Sinne der letzterwähnten Vorschrift ist nicht anzunehmen, wen« Waaren in geringerem Umfange, oder nicht für einig» Dauer, sondern mehr zu fällig «nd gelegentlich gelagert werden. 8. Bet den .der Beförderung von Personen oder Gütern dienenden Betrieben' kommt G nicht darauf an, ob die Beförderung auf dem Lande oder zu Wasser erfolgt. Ebenso ist die Art «nd Größe de» Fahrzeuge» und di» Art der bewegenden Kraft gleich, gilttg. JnSbisonder« gehören hierhin di, von größeren Handel«-,schäfte« zum Ausfahre« von Waarea an die Kunden verwindet,« Fuhrwerttbetttebe. ». Während btth« der VerfichnungSpflicht nur diejenigen Bettirbe unterstanden, in denen Dampfkessel oder durch elementare Kiaft (auch Elektricität) bewegt« Triebwerke zur Anwendung kamen, genügt nunmehr auch «in durch thiertsche Kraft bewegte» Trieb««!, um d«n Betrieb dm .Fabrikm' gletchzustellm «nd damit drffen VerflcherungSpflicht zu bezrüudmj Name d,S Unternehmer» (Firma). Gegenstand de« Betriebes*). A r t des Be triebes**). Zahl der durchschnitt lich beschäftigten oer- stcherung-pflichtigen Personen. Bemerkungen. (Insbesondere Angabe, ob bereu» Mitglied einer BenifSgenossenschaft.) 1 2 3 4 S