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' —""-8»-—- - ErMeb.Dolkssreund vspo- Tageblatt für Schneeberg und Umgegend . sE LL sür die königl. und städtischen Sehörden in Aue, GrütchaiNi Hartenstein^ Johann- ^VMzSDmII georgenstadt, Lößnitz- Neustadtel, Schneeberg, Zchwar^enberg dM. Wildenfels 53 gegeben. Aiisivartige Auftrage nur gegen Vorauebcza^lung. Für Rückgabe ^laiiraana ei »gesandter Manuslripte macht sich die Redaetion nicht verantwortlich. vr v Woydt. c'. wird: ds Rat- der Stadt Lößnitz, am 5. Juni 1900. Zieger, Brgrm. 9 Mk., ick a. s> V bekannt »and chen oillkn- ^sedssl sdogsv, aosuog, Skonto, äst Ms nn. Telegramm-Adress»: volksfrennd Schneeberg. N s n, 88« 11 b » d » d L d L d » d L d » d a d » d Fernsprecher: Schneeberg 2s. Aue 25. Schwarzenberg s-. ede» )bu» Suf. u. !>««. ou äsu »ä Vs>-- , Kalb E Schwein . Schaf Mt«tftert«m -es J««er«. Für den Minister, g«,. Meri. Kreher. Der Rath der Stadt. Rudolph, RathSassessor. EnderS. Fleischverkauf auf -er Freibank i« Aue. Arettag, -e« 8. Juni Vormittag 6—S Uhr soll auf der hiesigen Freibank (frühere Polizeiwache im alten Rathhause) ein minderwerthtgeS Schwein zum Preise von 90 Pfg. pro Kg. verkauft «erden. Aue, de« 7. Juni 1900. d, v, ä, o, vj Oefseutliche Jmpfvugeu i« Aue betr. Im letzten Impftermin wurde da» Jmpfgrfttz dadurch erheblich erschwert, daß verschiedene impfpflichtige Kinder nicht zur angesetzten Zeit — V,3 Uhr — im Jmpflokale an» wesend waren und auch solche vorgestellt wurden, die nach der Bekanntmachung vom LS. Mat a. e. für andere Lag« vorgeladen waren. Die Eltern, Pflegeeltern oder Vor münder der impfpflichtigen Kinder werden deshalb hiermit nochmal» auf die Bestimmungen der genannten Bekanntmachung hingewtesen und aufgefordert, die vorzustelle«-e« Kinder zur rechten Zeit zu den Impfterminen zu bringen Kinder, welche in einem Impftermin vorgestellt werden, zu den sie nicht vor- geladen find, werden unweigerlich zurückgewiesen. Zuwiderhandlungen -egen die Impf Borschriften werden mit Geld bi» zu SO oder Haft bi» zu L Lagen bestraft. Aue, den 6. Juni 1900. Freitag, dm 8. Juni 1900 Poft-ZeitimMste Nr. 2212. Fletschermetster Ernst Häußler, Bäckermeister Christian Drechsler, Oeconom Wilhelm Schettler, Gärtner Earl Rudolph, Restaurateur Friedrich Nötzel, Schuhmachermeister Christian Scheffler, Bäckermeister Wilhelm Hecker, Lohgerbermeister Carl Seidel, Uhrmacher Theodor Krautze, Schuhmachermeister Hermann E-pig, Portefeuillefab'ikant Carl Hammer, Webermeister Friedrich Colditz, Putzwollfabrikant Carl Meyer, Tischlermeister Johann Nobi», Schieferdecker August Josiger, Bäckermeister Ernst Meyer, Fabrikbesitzer Franz Koh«, Gutsbesitzer Christian Vogel. 4 , 50 Pf., 4 , 80 , 4 , 80 , . . . Zir'g« 4 , 80 , Da» vorstehende OrtSgesetz nebst Anhang wird genehmigt. Dre»den, am L8. Mat 1900. werden bestehen au»: einem ea. 48 großen Gastzimmer, einem ungefähr 17 s^-m -roßen Vrretvszimmer, einer etwa 18 m «roßen Küche mit geräumiger Speisekammer und auch großem Buffet, sowie geräumiger Wirth-wohnung im Erdgeschoß und mehreren Räumlichkeiten im Dachgeschoß zum Beherbergen der Fremden. Auskunft über die Pachtbedingungen wild in unserer Bauamtsregistratur, Stadt« hauS I, Obergeschoß, Zimmer Nr. 8 oder auch schriftlich ertheilt. Pachtangebote find bis zum 13. Juni d». I». verschlossen mit der Aufschrift .Gasthof Aue-Zrlle* anher einzureichen. Aue, am 6. Juni 1900. ES wird hiermit vorgeschrieben, daß in allen Schankwirthschaften der Stadt Schneeberg das AuSspü« len der Trinkgefäße, insbesondere also auch der Bieraläser in Zukunft vom 1. Juli 1900 ab nur mit fließendem Wasser unmittelbar aus der Wasserleitung zu erfolgen hat. Es ist deshalb in allen Getränkeausgabestellen der Schankwirthschaften ein Ausfluß der Was serleitung mit einem gut schließenden Wasserhahn herzustellen und weiter unter diesem ein Abflußbecken mit Ablaufleitung, au» welchem das zum Spülen benutzte Wasser ohne Wei tere» direkt ab- und den vorhandenen Schleißen zugeführt wird. Ausgenommen von dieser Vorschrift werden diejenigen Schankwirthschaften, welchen wegen zu weiter Entfernung von der städtischen Wasserleitung der Anschluß an diese nur mit unverhältnißmäßig hoben Kosten möglich ist und mangels einer Privatwaflerleitung oder Privatbrunnens die Benutzung sonstigen laufenden Wassers zu diesem Zwecke auch sonst nicht möglich ist und welchen deshalb ausdrücklich vom Stadirath hierin Befreiung zugestanden werden wird. Bezügliche Gesuche find sofort anzubringen. Ausgenommen von dieser Vorschrift sind ferner die Schankstätten des Reiheschanks. Von einer Erhöhung des gewerblichen Wasserzinses für die Schankwirthschaften soy wegen des durch diese Vorschrift veranlaßten Mehrverbrauch» von Wasser z. Z. und auf beliebige andere Anordnung de» Stadirath» dann abgesehen werden, wenn die vor- gedachte Einrichtung mit qutschließendem Wasserhahn versehen ist und mit dem Wasser pfleglich ohne unnöihige Vergeudung umgegangen wird. Sobald unnöthige Wasseroer« geudung bei einem Wirth bemerkt werden sollte, z. B. wenn er da» Wasser ohne Schluß de» Hohne» bei N ch bedürfniß dauernd laufen läßt, hat dieser sich Erhöhung des gewerb lichen Wafferzinses zu gewärtigen. Nach 1. Juli d. I. wird revidirt werden, ob die Einrichtung allenthalben ge troffen ist. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mk., eventuell Haftstrafe bi» zu 8 Tagen bestraft werden. Schneeberg, den 6. Juni 1900. Jnseratcn-Amiahme siir die am Nachmittag erscheinende Nmnmcr bis Bor- mittag ll Uhr. Eine Bürgschaft für die nüchsttiigige Ausnahme der Anzeigen bez. an den vorgcschriebcncn Tagen sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben. Andwürftge Auftrage nur gegen Vo ' " " Kürschnermstr. WUHelm Rebm, ia Lohgerbermeister Hermann Drechsler, id Kürschner Hermann Hertel, a Maler Paul J«ft, Eonditor Otto Krahl, Der Stath der Stadl. Die Stadtderardaete«. (L. 8.) vr Kretzschmar, B. (I-. 8.) Bruno Hänel, Stadtverordnetenoorst. Al « y es « g t Die Gebühren für den Berkaus von Fleisch auf der Freibank, einschließlich der für die Benutzung der städtischen Berkauststelle betragen a., für ein Rind 9 Mk., a Erricht««- einer Freibank i« Ave betr. Nachdem da» Königliche Ministerium de» Innern da» von den hiesigen städt ischen Kollegien beschlossene Ortsgesetz, die Errichtung einer Freibank in Ane be treffend genehmigt hat, bringen wir dasselbe nachstehend zur öffentlichen Krnntniß. Aue, den 7. Juni 1900. Der Rath der Stadt. Rudolph, RathSaffkssor. Ficker. Ortsgesctz, die Errichtung einer Freibank in Aue betr. 8 1. Zur Verwerthung desjenigen Fleische» der im Stadtbezirk Aue geschlachteten Rinder, Kälber, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde und Hunde, welche» durch den ver pflichteten Fleischbeschauer auf Grund der Beschau für nicht bankwürdig, aber zum Ge nüsse von Menschen als unschädlich befunden worden ist, wird vom 1 Juni 1900 ab eine Freibank errichtet, welche unter der Verwaltung und Aufsicht des RatHS der Stadt Aue steht. 8 2 Als Verkaufsstelle für die Freibank dient bis auf weiteres die jetzige Polizei wache im alten Rathhause. 8 3. Der Verkauf nichtbankwürdigen und al- solches sofort nach der Beschau vom Thierarzt durch schwarzen Stempel von quadratischer Form kenntlich gewachten Fteifche» darf nur an dieser Verkaufsstelle und durch die vom Rathe damit beauftragtin und besonders verpflichteten Personen geschehen, soweit solche« nicht nach 8 13 o des Gesetzes vom 1. Juni 1898 dem Besitzer zur Verwendung im eigenen Haushalte zu überlassen ist. Nicht bankwürmge» Fleisch, das zunächst gesundheitsschädlich ist, durch entsprechende Behandlung aber genießbar gemacht werden kann, darf erst dann verkauft, an Andere ab gegeben und zum Genüsse verwendet werden, wenn eS nach Anweisung des Thierarzte» unter ortSpoltzeilicher Aufsicht unschädlich gemacht worden ist. Widerspricht der Besitzer der Unschädlichmachung, so ist das Fleisch als ungenieß bare- zu behandeln. 8 4. In der Verkaufsstelle wird das daselbst zum Verkaufe gelangende Fleisch nach seiner Gattung und dem Grunde der Minderwerthigkeit auf einer Tafel unter Bei fügung des Verkaufspreises zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 8 8. Der Verkaufspreis für Fretbankfletsch wird von dem als Fleischbeschauer in Pflicht stehenden Thierarzte bestimmt. 8 6. Auf der Freibank darf Fleisch nur in Mengen von höchsten- 3 Kg verkauft werden. 8 7. Da- nichtbankwürdige Fleisch darf weder an Personen, welche Fletsch gewerbs mäßig verarbeiten, mit Fleisch oder Fletschwaaren handeln oder Gast-, Schaak- oder Spetsewirthschaft betreiben, veräußert oder sonst überlassen, noch von diesen Personen ftil- gehalten oder in ihrem Gewerbebetriebe oder Hausstande verwendet werden. 8 8. Bankwürdiger Fleisch auf der Freibank zum Verkauf zu bringen Ist unzulässig. 8 9. Der Verkauf auf der Freibank erfolgt für Rechnung des Eigenthümers des Fleisches gegen Entrichtung der unten im Anhänge festgesetzten Gebühren. Der Erlös nach Abzug der Gebühren und etwaiger Verläze wird dem Eigenthümer ausgezahlt. 8 10. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden mit Geldstrafe bi» zu 180 Mark oder mit Haft bi» zu 14 Tagen geahndet. Aue, den 19. März 1900. fa Zinnwaarenfabrtkant Wilhelm Dietz, (b Schuhmachrrmeister Hermann Scheffler, Handelsmann Hermann Stöckel, Der Rach der Stadt. Polizei-Abtheilung. Rudolph, RathS-Asseffor. Gasthofs - verpacht««-. Da» der Stadt Au« gehörige frühere Zeller Nathhaus wird zum Betriebe de» Schemk- ««d Gastwirthschaftsgewerbes entsprechend umgrbaut und die Schankräume Nächsten Sonnabend, den 9. lauf. Mon, Nachmittags 8 Uhr kommen mehrere Ziegels 1rocke«sch«vpe« in der Neustadt hier meistbietend gegen sofortige Baarzahlung auf Ab bruch zum Verkauf. Der Rach der Stadt. I. V.: Borge». Ais »ezirksvorsteher (») und deren Stellvertreter (d) stehen nach Neu- bez. Wiederwahl auf 3 Jahre für die dreizehn städtischen Bezirke die nachgenannten Herren in Pflicht, was zur Nachachtung hiermit Der »Erzaedirgischt Bolkdsriund" erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach den Sonn- und Festtagen. Abonnement vierteljiihrlich 1Mark 80 Pfg. Inserate werden pro tigespalteneZeile mitioPsg., im amtlichen Theil die Ak» I »d 0 ugespal tene Zeile mit 30 Psg., Reklamen die 3 gespaltene Zeile mit S5 Psg. " berechnet: tabellarischer, außergewöhnlicher Satz nach rrhöhtkm Taris. «. I, ustüotkl Der Rach der Stadt. Rudolph, RathSassessor. Ficker. Momag, den 11. Ium 1300 Mmag 12 Uhr sollen in Dellerhü«fer 9 Kühe und L Kalben meistbietend gegen sofortig, Baarzahlung zur Versteigerung -eia«-««. Bieter sammeln sich im dortigen Gasthof. Schwarzenberg, den 6. Juni 1900. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. Sekr. Roth. Bezirk Cat. - Nr. 1 248-289 L 1—84 3 88 - 77 u. 189—188 4 189—207 «. 214—244 8 208—213, 290—388 u. 399—407 6 356-398 7 408-455 8 456—498 u. 645, 648 L 9 499-849 10 880—898, 602 u. 603 11 78-188 12 604—648 ouSschl. 648, 6488 13 Stadttheil Niederlößnitz