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CrMb.D o lksfmmd Droger IMNI Tageblatt für Schneeberg und Umgegend »Oft-Zttt»»,«!»« Nr. «>». Vormittags 11 Uhr öffentlich versteigert werden. ue n Male: 2 werden? Z :kmea mf! «glanz ^>1 vis in sreiod- axbisn lt sied T«ß«»ia»»-A»r,sf„ V»lk»fr«nb Schneeberg. li Aufführung N t, kate) an de 2 " " ' Juli folgenden Beziehungen gegenüber iisen die Betheiligten darauf hin, JahrglmW Wir machen darauf aufmerksam, daß da- neue Jnvalidengesetz vom 13. lsss, welches mit 1. Jaimeer 1VOV in Kraft tritt, in s' ' - - dem jetzt geltenden Recht Abändemngen bringt und wei lg, mluna, end- 8 Uh P-st). nung 1898/S i ' rispännig zu schirr, noch Pferd, sowie r Pöhla» Sonnabend, den 25. November 1899 Bormiltag 10 Uhr soll in Raschau ein Fahrrad meistbietend gegen Baarzahlung zur Versteigerung gelangen. Meter sammeln sich in Neidhardts Restauration. Schwarzenberg, am 23. Novbr. 1899. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. Sekr. Roth. üeiM. stgcbackenc, eyreuther. Mm iovbr., ist die Maul- u. Klauenseuche in Raschau. Schwarzenberg, den 23. Novbr. 1899. Königliche Amtshauptmannschaft I. V: Di Perthen, Reg.-Afsessor. « n, Gemischt, s. w. inten Farben Konkursverfahren Ein Latcrncuwärter wird gegen 300 Ml jährlichen Lohn gesucht. Bewerber, als welche namentlich Kleingewerbetreibende in Frage kommen dürften, wollen sich schleunigst melden beim ÄknitaM ntt KSnigl und Müschen LchSrdm in Sue, Hrünkain, Hartenstein, Johann- georgenstadt, Lüßnih, NeuMlek, Schneeberg, Schwarzenberg und Witdenset«. Die Versteigerung findet in dem Gasthofsgrundstücke selbst statt. DaS Grundstück, auf dem die Gasthofsgerechttgtett rubt, ist mit dem Innen- tar auf 20 000 Mark gewürdert, mit 14 390 Mark zur Brandkasse eingeschätzt und mit 169,4g Steuereinbeiten belegt; die gesamwte Fläche des Grundstücks mit Einschluß der dazu gehörigen Felder beträgt 3 da 88,§ ar. Die Versteigerungsbedingungen und das Jnventarverzeichniß werden im Termine bekannt gegeben werden, können auch bei dem unterzeichneten Gerichte und in dem zu versteigernden Grundstück eingesehen oder auf Verlangen von dem Gericht gegen Erlegung der Schreibgebühren in Abschrift zugefertigt werden. Wildenfels, den 21. November 1899. Das KöniMe Amtsgericht. Johnson. Es ist zu bemerken, daß neuerdings häufiger Fort- bildungsschüler, Lehrlinge u. s. w. öffentliche Tanzmusiken oder auch Vergnügungen bei Vereinen verbotswidrig besuchen. Wir weisen auf die Bestimmungen des Regulativs für die Fortbildungsschüler vom 23. Juli 1889 und die dort in 8 14 angedrohien Strafen, hauprsächlich aber auf die Bestimmungen des Regulativs über Tanz und andere öffentliche Vergnügen vom 1. März 1899, wie sie nachstehend abgedruckt sind, mit dem Bemerken hin, daß wir nicht nur die Fortbildungsschüler selbst, sondern auch gegebenenfalls den Eltern, Lehrherrn, Vormünder, deßgleichen auch Vereinsvorstände, Vergnügungsveranstalter und Gastwirthe in härtere Strafe bei Zuwiderhandlungen nehmen werden. Schneeberg, den 21. November 1899. Gasthofsversteigerung. Auf Antrag der Erben des Privatmanns Karl Moritz Körbi- in Kirchberg soll das zu dessen Nachlaß gehörige, in Weißbach bei Wiesenburg an der Staatsstraße nach Schneeberg gelegene Gasthofsgrundstück „Zur Sonne" — Fol. 164 des Grund buchs — sowie das darin befindliche Inventar, getrennt oder zusammen, durch das unter zeichnete Amtsgericht am Zvftr-ttn-Snaabm« für dl« «m Nachmittag erscheinend« Mumm» Ms vor mittag » Uhr. Ein« Bürgschaft für di« nLchsttaaig« Aufnahme der Anteilen »«i- an de» »orgeschriehenen tagen s»n>i« an »eßlinml» Stelle wird nicht gegeben. AusmLrtig« Anstrige nur a«ae» Aorau«be,ahlung. Für RüSgad« «ingesandter Manuskripte macht sich die Nedactton nicht »«rantmonUch. Freitag, dm 24. November 1898 - ««« I Zaserat« werde» pro «aesp«lt,>»Zale mit »»»,„ «mamlllch.a lhetl di« Ar. Lso I 2gespaltene Seil« mit io Pfg., «euame» »I,»aespalten« geil» mit» Mg. I »«rech»«, tabellarischer, «utergewbhaltcher Gatz »ach erhihlem tarif. daß sie zur Vermeidung von Nachtheilen noch bis Schluß des laufenden Jahres die ge eigneten Anträge stellen mögen. 1., wird in Zukunft die Nachverwendung von Beitragsmarken versicherungspflich tiger Personen, welche jetzt noch unbeschränkt auf die Vergangenheit zulässig ist, der Regel nach nur noch auf die Zett von S Jahren, rückwärts vom Antrag gerechnet, gestattet sein. Wenn zwar die Wartezeit für die Invalidenrente in Zukunft ver ringert worden ist, wird doch in vielen Fällen die Verwendung einer zur Erfüllung der Wartezeit genügenden Zahl von Beitragsmarken unmöglich werden und somit der An spruch auf Invalidenrente lediglich wegen der Säumniß über 1. Januoir 1900 hinaus verloren gehen. Alle versicherungspflichtigen Personen derjenigen Stände, welche erfahrungsgemäß ihre Verstcherungspflicht nicht recht kennen und erst im Bedürfnißfall bei Eintritt von Invalidität oder bei Erreichung der Altersgrenze für die Altersrente, den Antrag auf Aufnahme in die Versicherung stellten, werden also veranlaßt, Antrag auf Aufnahme in die Versicherung bei dec zuständigen Hebebehörde: Stadtrath, Oitskrankenkasse u. s. w. sofort zu stellen unv die Beitragsmarken thatfächlich sofort und vor 1. Januar 1900 verwenden zu lassen. Es kommen hauptsächlich in Bewacht die älteren Frauen, welche gegen geringes Entgelt wirthschaftliche, häusliche Dienste leisten, Aufwartungen machen, Kmder warten u s. w., Semmeln, Zeitungen u. s. w. austragen, Kohlen fahren oder tragen, sodann Tagelöhner und Tagelöhnerinnen, welche sonstige Arbeiten bei verschiedenen Arbeitgebern unter Wechsel derselben, oft auch nur tageweise arbeiten, sodann die Wasch- und Scheuerfrauen, Näherinnen, Plätterinnen, Schneiderinnen, welche in Familien auf Arbeit gehen. Auch die Arbeitgeber, welche solche Leute beschäftigen, werden dringend im Interesse derselben veranlaßt, die Anmeldung derselben entweder selbst zu bewirken oder sonst zu betreiben. 2. wird nach dem 1. Januar 1900 bei Bewilligung von Invaliden- und Alters renten die Rente auf die Zeit vor dem Antrag nicht mehr unbeschränkt wie bisher nach bezahlt, sondern lediglich auf 1 Jahr zurück. Wer also bisher es unterlassen trotz tM Vorhandenseins der Voraussetzungen M ^^soustr-Hm erwachfendrir^SlWnH^Mtun längstens bis Schluß des Jahres den Rentenantrag bei der zuständigen Gemeindebehörde stellet,. 3., die Anwartschaft ans dem VersicherungSverhältniß wird in Zukunft nur. da durch gewahrt, daß innerhalb 2er Jahre, laufend vom Ausstellungstag der Quittungskarle, Beiträge für 20 Wochen auf Grund eines die Versicherungspflicht begründenden Arbeits oder Dienstverhältnisses oder freiwillig infolge Weiterverücherung entrichtet oder in ent sprechender Zahl von Wochen wegen Krankheit, Militärdtenstleistungen u. s. w. angerechnet werden kann. Bei der Selbstv-rsicherung und ihrer Fortsetzung müssen zur Aufrechterhaltung der Anwartschaft in Zukunft während der 2jahrsfrist mindestens 40 Beiträge entrichtet Fernsprecher, Schneeberg sz. An« r». Schwarzenberg z-. Or von Woydt. 8 13 des Fortbildungsschulregulativs. Den Schülern ist das Rauchen, der Besuch der Tanzlokale, sowie das Aufliegen in Schankstätten — letzteres ohne Begleitung ihrer Eltern oder sonstiger erwachsener Ver wandten — verboten. 8 4. des Regulativs über Tanz ««d öffentliche Vergnügungen. Von öffentlichen Tanzmusiken sind ausgeschlossen — auch von dem bloßen Be suche der Tanzlokale und der daran anstoßenden Räume — 1) Kinder, Lehrlinge und Fortbildungsschüler, Schüler der hiesigen kaufmän- X Nischen Handelsschule und der Königlichen Gewerbezeichenschule. 8» Strasdeffimmuugsn» Für die Einhaltung der Vorschriften dieses Regulativs haften solidarisch Dereins- vorstände, Vergnügungsveranstalter und Gastwirthe, zu 4. auch Eltern, Lehrherren und Vormünder. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieses Regulativs werden mit Geld strafe bi» 60 Mk. oder Haflstrafe bis 14 Tagen geahndet. Gastwirthe», welche sich wiederholt Zuwiderhandlungen zu Schulden kommen assen, kann die Berechtigung zur Abhaltung öffentlicher Vergnügen entzogen werden. Jnvaliditäts- und Altersversicherung betr. räfidium. eeberg II, Hotels Stad äste nochmal Vorstand. südafrikan Statute«. äsenzprotokol cher Betheil 2 orstand. . Vorst. g tmtkf In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Droguisten Adolf Simon Friedrich Eugen Herman« in Schneeberg, Inhabers der Fama E. A. Lange daselbst, wird zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erbebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berücksichtigenden Forderungen' und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf den 16ten Dezember 1899, vormittags v.12 Uhr bestimmt. Schneeberg, den 21. November 1899. SSnialichcs Amtsgericht. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber: — — Akt Wenzel. Die Stadtrathe zu Aue, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg und Schwarzenberg. Mlaunlmachuug. " Die XII. Lchrerstelle an unserer Bürgerschule wird Ende Dezember frei und ist thunlichst bald anderweit zu besetzen. Mit derselben ist ein sich nach und nach bis auf 3000 steigender Anfangsgehalt einschließlich Wohnungsäqutoalent, verbunden. Neflectanten werden ersucht, sich bis zum 10. Dezember bet uns unter Beifügung der erforderlichen Zeugnisse zu melden. Der Stadtrath zu Neustädtel. Speck Bürgerm. abends -iv. twurst mi adet ergebens Schubert. befg. ler. Gareis, Bürgermstr. Bgs. 8 3 Abs. 2 des gemeinschaftlichen Regulativs übkr den BroVverkNUf vom 15. April 1893 (publicirt in Nr. 104 des „Erzgeb. Volksfreund* v. I. 1863) ist zum Verkauf gestelltes altbackenes Brod, welches durch Eintrocknen am Gewicht verloren hat, oder sonst minderwichtige» dergl. vom Bäcker bez. Verkäufer als solches unter An gabe des Gewichts in einer für Jevermann erkennbaren Weise zu bezeichnen. Nachdem nun Seiten der hiesigen Bäcker auf die Schwierigkeit der strickten Ein haltung letzterer Bestimmung hingewiesen worden ist, und'man die erhobenen Einwen dungen als bis zu einem gewissen Grade begründete anzuerkennen gehabt hat, ist den ge dachten Gewerbtreibenden von uns versuchsweise und widerruflich nachgelassen worden, die vorgeschriebene Bezeichnung des Brodes als minderwichtigen in der Weise zu bewirken, daß sie die fraglichen Brode in ein besondere«, an augenfälliger Stelle mit einem blauen Email-Schilde mit der weißen Aufschrift „Mi«d<rwtchtige» Brod" versehenes Regal ihres Verkaufslokals einlegen; e» ist ihnen jedoch hierbei auch die Pflicht auferlegt worden, zur Vermeidung der in 8 8 der oben citirten Regulativ» «»gedrohten Strafen beim Ver kaufe derartigen Brode» die Käufer auf die Minderwtchtiakeit au»drücklich aufmerksam zu machen und — abgesehen von Füllen ganz geringfügiger Gewichtsdifferenzen — eine entsprechende Ermäßigung des Kaufpreise» etntreten zu lassen. Indem wir diese (versuchsweise) Einrichtung hiermit zur Kenntniß de» Brod kaufenden Publikum» bringen, veranlassen wir dasselbe zugleich, beim Ankauf von Brod darauf zu achten, ob da» betreffende Brod vom Verkäufer einem, wie oben beschriebe», bezeichneten Fache entnommen wird (e» wird hierzu noch bemerkt, daß da» Schild mit der Aufschrift .Minderwichtige» Brod* in jedem Falle nur für die dar««ter liegende« Fächer Bedeutung hat), oder einem anderen dergl. Letzterenfall» muß da» Brod unbedingt vollwichtig sein, während eS ersterenfall« geboten sein wird, die Verwieg««- de» Brod« zu verlangen, eoent. auch eine entsprechende Preisermäßigung. Schwarzenberg, am 21. November 1899. Der Rath der Stadt. GareiS, Brgrmstr.