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ErMbHolksfremck t. 12 stell 's >IUtE Schneeberg, am 20. September 1899. 2 m der Schneeberg, den 22. September 1899. eusalls in -er haben Zimmerman«, G -Vorst. 8 io, Alban Meichsner, Ortsrichter. aufgehoben. 8 13. die vorstehenden Bestimmungen werden mit Geldstrafe bis zu dreißig Mark oder entsprechender Haftstrafe geahndet. »9. Zur Transvaalkrisis nisterrathes vom souveräner Staat absolut zurückweise, aber nicht beabsichtige, gramm erwähnt eines Gerüchtes, wonach die Regierung die und Stelle >ei Namen, aer-Namen lenswürdig Hm« xv». - Lornsprechrrr Schneeberg LI. Aue 2». - Schwarzenberg zz. sich auf hiesigem Gemeindeamte zu melden. Lauter, den 24. September 1899. § irgend welche Rechte der Einmischung in die inneren Ange legenheiten Transvaals zu beanspruchen, außer in soweit, Mittheilung von Transvaal erhielt, die Republik wäre bereit,. das fünfjährige Wahlrecht zu bewilligen, falls sie hr Weil chen mit »ha«. euftädtel. Oeffentliche Sta-tveror-neten-Sitzung i« Aue Donnerstag, den 28. Sept., Nachm. 6 Uhr. Königliches Amtsgericht. vr. Gilbert. Lb. Im Hohe« Holz Schlag Abtheilung 9 sind aufbereitete Hölzer als 527 Stämme und 1 Klotz Nadelholz in der Stärke von 10—30 om und 27 em mit 150,^ km Cubik- inhalt, desgleichen im Hoyer 209 Stämme Nadelholz in der Stärke von 10—32 om Cubikinhalt verkäuflich. Kaufsangebote sind binnen 14 Tagen auf jeden der beiden Holz schläge getrennt bei uns anzubringen. Auskunft ertheilt Herr Oberförster Arnold in Oberschlema. Der Rath der Stadt. vr. Kretzschmar, B. Sch. 8 6. Jede Meldung hat sich auf alle zum Hausstande des Meldenden gehörigen Per sonen, welche seine Wohnung theilen, mit zu erstrecken. 8 7. Die Vermiether von Wohnungen und Schlafstellen haften in allen Fällen für pünktliche An- und Abmeldung. Ebenso haftet jeder Haushaltungsvorstand für die An- und Abmeldung der zu seinem Haushalte gehörigen Personen. Personen, die im Concubinate leben, darf Niemand gemeinschaftliche Aufnahme über das Meldewesen im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft Zwickau. 8 1- Wer an einem Orte des Bezirkes der Königlichen Amtshauptmannschaft Zwickau bleibenden Wohnsitz oder vorübergehenden Aufenthalt nimmt, hat sich binnen drei Tagen bei der Ortsbehörde (dem Bürgermeister, Gemeindevorstande oder Gutsoorsteher) persön lich oder schriftlich anzumelden. WqhHG Ueber Personen, die einem Gutsbezirke zuziehen, hat der Gutsvorsteher zur Durch- führung?von 8 87 der Revidirten Landgemeindeordnung dem hiernach zuständigen Bür germeister oder Gemeindevorstande monatlich Mittheilung zu machen. 8 2. Jeder Anziehende hat sich bei der Anmeldung über seine Person, seine Staats angehörigkeit, seine Militärverhältnisse und seine Confession, Verheirathete auch über die standesamtliche Eheschließung und die kirchliche Trauung gehörig auszuweisen. 8 3. Als Ausweis über die erfolgte Anmeldung wird ein Wohnungsmeldeschein aus gefertigt, wofür eine Gebühr von 25 Pfennigen zu entrichten ist. Familienglieder sind in denselben Meldeschein mit aufzunehmen. 8 4. Wer innerhalb des Ortes seine Wohnung wechselt, hat dies unter Vorlegung des Wohnungsmeldescheines binnen drei Tagen bei der Ortsbehörde anzumelden. Dieser Wohnungswechsel wird kostenfrei im Meldescheine eingetragen. - . 8 6. i von 1884 festgelegten Rechten. Die Volks, mung in England — in London jeden, falls — ist durchaus für Chamberlains Ge, «elannlmachuug. Die streckenweise Sperrung der Grotzmittweidaer Stratze für den forst lichen Fährverkehr wird vom 27. dieses Monats ab aufgehoben. Königliche Forstrevierverwaltung Oberwiesenthal, den 22. September 1899. Belamttmachung. Das für die Gemeinde Lauter genehmigte Regulativ „die Erhebung einer Bier steuer betr." tritt am 1. Oktober l. I. in Kraft. Auswärtig wohnende Bierverkäufer haben Gesindeordnung vom 31. Mai 1898. 8 12. Die bisher in Geltung befindlichen gemeindebehördlichen Meldevorschriften werden Grnndstiicksvcrsteigermtg. Auf Antrag der Erben der Eva Marie verw. Steinmüller geb. Lästig in Schneeberg soll das zum Nachlasse derselben gehörige, in Schneeberg, Ritterstraße, gelegene Hausgrundstück mit Braugerechtigkeit, Nr. 254 des Brandkatasters, Nr. 261 a und 261 b des Flurbuchs, Fol. 259 des Grundbuchs für Schneeberg Montag, am 23. Oktober 1899 Vormittags 11 Uhr an unterzeichneter Gerichtsstelle öffentlich versteigert werden. Die Versteigerungsbedingungen liegen an hiesiger Gerichtsstelle zur Einsicht nahme aus. Wegen Besichtigung des Grundstücks wollen sich Interessenten an Herrn Kauf mann Georg Ebert hier wenden. die KSmgk und Müschen Behörden in Sue, grünhain, Hartenstein, llohann- /L-tüllvMull georgenstadt, Lößnitz, ReuMles Schneeberg, Schwarzenberg und Wildenfels. Hinsichtlich der Aufnahme von Ziehkindern bewendet es bei den Bestimmungen des Regulatives vom 16. Juni 1879. den 2«. Oktober dfs. Js an unsere Steuereinnahme abzuführen. Aue, den 25. September 1899. Bekanntmachung. Die Königliche Amtshauptmannschaft hat nach Gehör des Bezirksausschusses und im Einverständniß mit demselben für ihren Bezirk das nachstehende Regulativ über das Meldewesen mit der Maßgabe erlassen, daß dasselbe am 1. Oktober dss. Js. in Kraft tritt. Königliche Amtshaupttnannschaft Zwickau, den 18. September 1899. vi. Schnorr von Carolsfeld. H. Nachlatz- Versteigerung. Sonnabend, den SO. September a. e., werde ich im Auftrag der Erben des verstorb. Oeconom Heinrich Nötzoldt hier von Vorm. 9 Uhr an 2 Pferde, 1 Ochsen, 6 gute Kühe, 5 Stück Jungvieh, 1 Schwein, 2 Schafe, Enten, Hühner, 1 Landauer, 1 Halbchaise, 3 Rennschlitten, 2 Lastwagen, Lastschlitten, Ackergeräth, Kutsch- und Last geschirre, Maschinen, Wirthschaftsgeräth, circa 600 Ctr. Heu u. A. m, öffentlich meist bietend gegen Baarzahlung verkaufen. 2 Kauflustige ladet hiermit höfl. ein. Eibenstock, den 25. September 1899. Bekanmmachung. Vom 1. Oktober d I. an werden die Schulgemeinde Zelle und die sebstständigen Gutsbezirke Niederpfannenstiel und Klösterlein mit der Schulgemeinde der Stadt Aue vereinigt, was verordnungsgemäß hierdurch bekannt gemacht wird. Schwarzenberg und Aue, am 19. September 1899. Die Königliche BcMsschnlinspelttm. Krug von Nidda. vr. Förster. vr. Kretzschmar, B. Leschr. gewähren. Die Abmiether haben dem Wirthe sofort den Wohnungsmeldeschein vorzulegen. Kann dieser von dem Abmiether den Nachweis über erfolgte Anmeldung nicht rechtzeitig erlangen, so hat er spätestens am 6. Tage nach dem An- oder Abzüge die Meldung selbst zu bewirken. 8 8. Fremde, die in Gasthöfen oder Herbergen übernachten, sind vom Wirthe alsbald nach ihrer Ankunft in das vorgeschriebene Fremdenbuch einzutragen, für dessen gewissen hafte Ausfüllung der Wirth verantwortlich ist. Die Eintragung gilt als Anmeldung bei der zuständigen Ortsbehörde. Die Fremden find deshalb verpflichtet, dem Wirthe alle erforderlichen Auskünfte wahrheitsgemäß zu geben. Die Fremdenbücher sind den Polizeibeamten auf Erfordern jederzeit vorzulegen. Die Ortsbehörde hat jedes Fremdenbuch je nach der Größe des Ortes und der Häufig keit des Fremdenverkehrs mehrmals, mindestens aber zwei Mal im Jahre einzusehen und dabei mit einem Stempelabdrucke unter dem letzten Einträge zu versehen. Für Fremde, die sich länger als eine Woche in einem Gasthofe oder einer Her berge aufhalten, oder die außerhalb von solchen, wenn auch n^r vorübergehend, gegen Entgeld Wohnung nehmen, gelten die Bestimmungen der ZZ 1—7. 8 9- Für Fremde, welche zum Besuche und ohne Entgeld Wohnung in Privatwoh nungen nehmen, tritt die Meldepflicht gemäß den 88 1—7 erst dann ein, wenn ihr Aufent halt länger als vierzehn Tage währt. - ,, . ,, — eg« t . - > ' - - 8 14. Vorstehende Vorschriften treten mit dem 1. Oktober lfd. Js. in Kraft. Zwickau, am 18. September 1899. Die Königliche Amtshauptmannschaft. vr. Schnorr von Carolsfeld. 8 11- Die An- und Abmeldung von Dienstboten regelt sich nach 8 100 der Revidirten Die Londoner Börse hat das Resultat des Mi- Versicherungen bezüglich ihrer Souveränetät erhielte. Hier- als jede Regierung zum Schutze ihrer Unterthanen berechtigt O.s..rrathes vom Freitag dahin aufgefaßt, daß der Krieg auf soll der Kabinetsrath in einer neuen Depesche dem Prä- ist, wo immer sie auch wohnen, oder außer den in der Kon. beschlossen und unvermeidlich sei, soferne Transvaal nicht stdenten Krüger mitgetheilt haben, daß die Regierung diesen vention noch in zwölfter Stunde nachgebe. Ein „Herold" - Tele- Anspruch Transvaals auf Anerkennung als internationaler st im m Tageblatt für Schneeberg und Umgegend Wer seinen Wohn- oder Aufenthaltsort dauernd verläßt, hat sich vor seinem Weg ¬ züge unter Angabe seines zukünftigen Wohn- oder Aufenthaltsortes bei der Ortsbehörde I H abzumelden, die hierüber eine Bescheinigung, sowie auf Verlangen einen Verhaltschein! 2'^^. Cu^ auszustellen hat. Die Abmeldung erfolgt gebührenfrei. Z 1 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung. vr. von Woydt. Hk Iß Die Einkommensteuer auf den 2. Termin 1899 nebst Zu- kk schlag zur Handels- uud Gewerbekammer, die Brandkaste auf den 2. Termin und die Landrenten auf den 3. Termin sind fällig und bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung bis längstens Ar. 225 Der .lrrjgeblrgisch» Bolltfreund- erscheint täglich mit AuSnabme der läge nnch de» Sonn, und gestiegen. Abonnement viertelsihrlich 1 Marl 80 Pm. Inserate werde» pro «gesvalten« geile mit 10 Ps., im amtlichen Ibe» die !l gespaltene geil« mit 80 Pf-., Rellame» die Z gespaltene geile mit 8» Pf-, berechne«; ««bellarischer, außergewöhnlicher kotz nach erhöhtem Laris. Mittwoch, 27. September 1899. Pofl.Zeftungillste Nr. »IL Jnseraten-Annahme sürdi« am Nachmittag erscheinende Nummer bi« Bo«« mittag tt Uhr. liine Bürgschaft für di« nächsttägigr Aufnahme der AntUgen b«t. an de» vorgeschriebenen Lag,» sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben. Auswärtige Aufträge nur gegen Boraukbejahlung. gür Rückgabe «ingesandter Manuskripte macht sich di« Redaction nicht verantwortlich. 52. JahrgmOß