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' d' ? E —- 7. ' '""'DM , WebDolksfreund uud i F«r»f»,«ch«: str ^Et köÄgl-MÄ MUchWLchMWwAm,Erö«HM,HartmM,Iohium- ^>WSViaN georgmMt, LSMtz, NmstS-W, Achmckrrg, Schmaymterr mW Wil-mfels. klbvrl«, >1 Mast t 504 83 7 des Innen,, 1. Mat 1834 Schuhfabrik, 3 Dresden, am 13. Mat 1899. rnrd Kgl. Morgenstern, Brgrmstr. 3 SS 21 16-22 30-36 47 8 13 tt n tt 1 547 258 16 1 456 200 . 130 . ht. Zrpterfabltk der vamrer- itted« steht ent» Verstand. .t za eine, B«» d. Obs. »» LahrHSSK, 23-29 37—40 52 10-12 Mit M«f» selb Mittag r Bethetltaung rleute zuug sofort! eer, Aue. mor^okr berg. 23. Juli, früh I. (Joppen.) Ommands. , Klotz . , Derbstang. , MW, 38 Itzer. 10-15 lliliUb t Ub» nn 45SS . Schletfhvlzer 1820 - Klvtz« acht. Mädchen! etrieb; sowie BelanuMachung. die Lrhihuig des EinlageuMAeS bei da Sparlaffe Bom 1. Jan«« 1900 ab wird der Zinsfuß für Einlagen bet hiesiger Sparkasse von 3 auf 8'/» "/. «höht. Wildenfels, am 21. Juli 1899. 1 buchener Klotz 4 Nadelholz-Klötzer rgefellm Anrede n«d loh» halt«,; « ch k«« »- Unter komme»! 2 it»«r, Ltdafebrik gwü,itz. Staatsforstrevier. Im „NathskeUer" z« Grsterhaier sollen Donnerstag, dm 27. Juli 1899, von Borm. v,s Uh« an, nachbezeichnele Hölzer meistbietend verstetgert werden: 405 v. Stämme von 10—29 om Mtttenstärke, wichen Konstruktion nicht genugsam verhindert wird, veranlassen das Ministerium beziehentlich auf Grund von § 2 und 38 des RetchsvtehseuchengesetzeS vom 23. Junt 1880 1 und 20 der Instruktion hierzu vom 27. Junt 1895 Folgende- . Klotz dergl. , Unterstärke, Oberst., 8^ m » 3^«.4r^L>, , Unlerstärke, 7 , Unlerstärke, v. 16u.2O ow Mittenst., .10-18 . . 23—29 „ , Zlvangsiuuung für das Schneider- und Kürschuer-Hnndtperl in Aae. Die Btltung der angeordneten Zwangstnnung für da- Schneider» und Kürschktk« Handwerk in den Otten Aue, Auerhammer, »ocka« und Oberpf»«»«»fNtt und tm selbständtgm Gutsbeztrke Niederpfawwewstiel mit dem Sitze tn Sue, soll Dienstag, den 25. Juli 1899, von nach«, halb 6 Uhr ab, tm Gasthaus« zum Ster« i« Urte vorgenommen werden. Wir fordem hierdurch alle Gewerbetreibenden, die dieser Innung anzugehvren hüben, auf, an dieser Versammlung theilzunehmen und weisen noch besonders darauf hin, daß »ach 8 22 des JnnungsstatuteS jedes stimmberechtigte JnnungSmitglted verpflichtet ist, in den JnnungSversammlungen rechtzeitig zu erscheinen und unbegründetes Versäumen der Ver sammlung oder verspätetes Erscheinen in ihr bestraft werden muß. Aue, am 20. Juli 1899. Der Rath der Etadt. vr. Kretzschmar, B. Herrm. dir HMmmMde betreffend; vom 13. Mai 189S. Mehrfache Klagen über die mangelhafte Beschaffenheit der Hundemaulkürbe, insbesondere die grmachte Erfahrung, daß das Beißen der Hund« bet Verwendung von Maulkörben in der meist üblichen Konstruktion nicht genugsam verhindert wird, veranlassen das Ministerium tn der Abthlg. 27 des Lehnstücks aufbereiteten Nutzhölzer, alS: 1 buchener Stamm v. 15 o», 2 drgl. 54ü«Gel^sSt 51 - - anzuordnen: 1. Jeder Hundemaulkorb muß nach dem Auflegen im Genick mittels eines Leder- rtemenS am Halsband« des Hundes befestigt sein. 2. Bei allen Hundemaulkörben darf der vordere Theil nicht bloß durch ein über dem Nasenrücken liegendes Metall- oder Lederband getragen, sondern muß außerdem durch ein vom Genick über die Mitte der Stirn bi- mindestens zur Nasenwurzel gehendes der» gleichen Band in seiner Lage erhalten werden. 3. An Hundemaulkörben, welche nicht auS Metall hergestellt sind, müssen wenigstens di« den vorderen Theil des Kopfes quer, senkrecht oder schräg umgebenden Riemen mit sorg fältig und fest aufgenieteten Metallbändern gepanzert sein; nur bet kleineren Hunden können die Ort-Polizeibehörden hiervon Ausnahmen zulasten, wenn die Dichtheit des den Maulkorb bildenden Netzwerkes ein Durchschteben des Maules an sich verhindert. 4. Die vorstehend- unter Nr. 1 bis 3 ertheilten Anordnungen treten mit dem 1. August 1899 tn Kraft; «s Ist ihnen überall nachzugehen, wo und soweit das Tragen eines Maulkorbes für Hunde gesetzlich oder behördlich vorgeschrteben ist. Nichtbefolgung dieser Anordnungen hat, sofern nicht nach anderen Vorschriften höhere Strafen Platz greifen, Geldstrafe bis zu 150 ^9 oder Haft bis zu 6 Wochen zur echer", ofort bllig z» UeustLdtel, 6 o. Am heutigen Tage ist in -NttorB-rü« bet einem schwarzen Wachtelhund, der eine braunwetße Vorderbrust, dergleichen Beine hat und 4 Jahre all ist, die LollwUth bezirkBI hier ärztlich festgeftellt tvorbe«. Derselbe ist frei umher gelaufen, hat annehmbarer Weise andere Thirr« tnficirt und nachgewiesener Maßen Personen gebissen. Es wird deshalb für die Otte Nitters-rü«, Pöhla. Erawdorf, verms- -rg«, vrettewhof, vreiteubr««», sowie für die Gutsbez'tte Etta, Mitter-grün, Breiten Hof und die Staatsforstreviere »rotzpöhla, U«to«»thal, vretteNbru«« und Erandorf bis zmn 22. Ovover bss.JS. dte Festlegung aller Hunde dergestalt angeordnet, daß aste in diesen Orte« Vorhan dene« Hunde «»gekettet oder etngespertt zu tzatte« stad. Ler Festlegung gleich zu achte« ist das Führen der mtt einem sicheren Maulkorbe versehenen Hunde an der Leine; jedoch dürfen Hunde ohne polizeiliche Erlaubntß aus dem gefährdeten Bezirke nicht ausgeführt werden Lie Benutz««- der H««de z«m Kietze« ist unter der Bedingung gestattet daß dieselben fest angeschirtt, mit einem sicheren Maulkorbe versehen und außer der Zett des Gebrauchs festgelegt werden. Werde« H««de den vorstehenden Vorschriften zuwider innerhalb des gefährdeten Bezirks frei «mtzerlaufe«d bettoffe« so wird nach Befinden deren sofortige Tödtung verfügt werden. H««de oder sonstige Hau-thtere. die der Se«che verdüchtiz st«d, müssen von dem Besitzer oder demjenigen, unter dessen Aufsicht sie stehen, sofort ge- tödtet oder bis zum polizeilichen Einschreiten in einem sicheren Behältnisse etngespertt werden. Ist ei« H««d von einem an der Tollwuth erkrankten oder der Seuche verdäch tigen Hunde aebisse« Worde«, so ist der Hund, wenn solches ohne Gefahr geschehen kann, vor polizeilichem Einschreiten «icht zu tödte«, so«d«r« behufs thierärztlicher Fest» stellung seines Gesundheitszustandes eiNzusperre«. . Auwidtthaodlimge« gegen di« ang«ordntt«n Schutzmaßregeln w«rden, sofirn nicht nach d«n bestrhenden gesetzlichen Bestimmungen «ine höhere Strafe (nach 8 328 des Reichsstrafgesetzbuchs G«fäng«ttz hi» z« L Jatzr) verwirkt stt, nach 8 SS Ziffer 4 des RetchsvtehseuchengesetzeS vom-A Zunt 1880 Geldstrafe bi» z« IS» «k. »der mtt Haft bistraft. Gleichzettig nimmt die Königlich« AuttShauptmannschaft Beranlaffung, auf die «achstetze«de La«de»verord«««g hmzuweisen. Schwarzenberg, am 21. Juli 1899. Königliche Amtshauptmamlschast. In Vertretung : vr. Petthen, Regierungsasstffor. W. Nutzholz - Auktion. Lößnitzer Kirchen- und Hospitaltvald. Im Hotel zum Rathhau» zu Lötzuitz sollen Donnerstag, den 26. Juli l. I, von Vormittags 9 Uhr au die tn den Abthlgn. 1—2l> des GotteSwalde-, - » - 21—24 - GrünewaldeS und und unter den vor Beginn der Auktion bekannt gemacht wert enden Bedingungen versteigert werden. Ä Lößnitz, den 21. Juli 1899. Der Kirchenvorstaud. ? Königl. Sächs. Staatseisenbahnen. Nerlrgnng eine» Privatwe-e» um Kuhrchose Meber- Kchlema betr. Zum Zwecke der Beseitigung des Schienenüberganges bei BetriebSftatton 145-j-10 der Schwarzenberg-Zwickau« Bahnlinie soll der die Fortsetzung des öffentlichen Wege- P«- zelle Nr. 68» des Flurbuchs für Niederschlema bildend« und ün d«r vorgenannten Bahn linie entlang aufwärts bis zum sogenannten «tiefen 0" bei Betr'ebSstation 138 führend^-, Pttvatweg auf dte Sttecke von BetttebSstatton 145-s-75 bis zu der Holzstofffabttk von HeinS und Richter verlegt und schtenenfrei über das nördliche Tunnelportal oder den Tun» t nelvoreinschnitt hinweg gefühtt werden. Dte Wegeberechtigten werden hierdurch aufgefordett, etwaige Einwände «no Widersprüche gegen die beabsichtigte Wegeverlegung bis spätesten» Montag, den 14. August d. I., mittags 12 Uhr, bei dem unterzetchnetm Eisenbahn-Baubureau, bet welchem dte Pläne zur Etnsichtrürhu« auSliegm und jede gewünschte Auskunft etthetlt wtrd, schttstltch anzubringen. Aue, den 21. Juli 1899. Königliches GisenbahnBaubureuu. Schönherr. ' ' Holz-Versteigerung aus Grünhainer 1 »trimer . , 28 , 245 N«tzeltz»l»Stä«me « 16-22 , 4 , , , 30 - 32 . 27 r» fi. PP«l, Freitag, den SS. Juli 18SS, von Borm. v»9 Uhr an, 24V» r» w, Brenuschett«, I 386 rm w. Stteuretstg, - h. u. 118 rw w. Bnnnknüpp«!, i 247 - , Stöcke. - w. Nest«, I m». F-rstreviervermaltimg Sr»»h«i« 55 1ö2 385 , Retfigstm».« 4-6 , und 85 dergl. , -ege« fofotti-o Bezahl««- und unter den vor Beginn der Auktwu bekannt gemacht wertenden! 7-15 - Oberstärkt, 16-50 - und tn üblich« Weis« sorttrt, 8u.9 - Unterstätte, 7 » » MiaistniM des Jtmeru. Für den Mimst«: (gez.) Merz. Auf Fol. 31 des hiesigen Handelsregisters ist heute di- Firma Lsotthardt L »Md«ck in Wildenfels gelöscht worden. Wildenfels, dm 21. Juli 1899. D«S KSui-lichk Amtsgericht. Johnson. «Eia«, d«, SS. Ju« 1S»S. N Programm folgt Vorsta«d. klt el Arbeit »rend aus meeberg. rauen ihneude Be» Tageblatt für Schneeberg und Umgegend