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Tageblatt für Schneeberg und Umgegend. «» Uernftrech«« arvÄi Rr. 4 da» Famllien-, Mllitär- und sonstigen persönlichen Verhältniffe, sowie auf Erfordern darüber ichung an ""^."weisen, daß bei ihr die Abweisungsgründe der 88 2—5 des FreizügigkeitSgesetzeS nicht Sch. Hattaß. pp Mittwoch, klösnll. Verein terminen ist von 5 ia«. iw Varaio». LötzNttz. Die AumeNmng hat selten aller dauernd hier aufhältlichen verzapfe last». oder mit pp pp pp pp pp ^d- rlieds stabet in de» großer für die nmelduüäsformulare 8 Uhr, Ur >kt V'8 Uhr. Drechsel. Ä. .W 2 Tage vor Lokal- bez. Ortsrichter angemeldet sein. m vo» MUNgex s, Aus, srstr. 5. Gerichtstage in Ane in der Attila deS an Gebäudes abgehalten werden. « Angehörige, »ttheUigMlH orfianv. können nur erledigt werden, wenn dies i. Die Geschäftszeit ist Bormittags von V»11 bi» 1 Uhr und" Nachmittags" von 2 bis 6 Uhr. Schneeberg, am 28 Dezember 1898. »ttt»,UU»i »vi«. «ln^saadtir M-uuskripte macht Königliches Amtsgericht. Lechla. S. Dormerfiag, S. Farmar 18 SV. »r. »r» 1«. August, SO. September 11. Oktober, 15 November, 18 Deeembrr der Schwarzenbergerstraße gelegenen Realschul ^e. scheinen bitttt orftawv. IÄW Herr Ortsrichter Friedrich Julius Meichsner tm Baikals ist am 2V. dss. MtS. als Ge«er«devorHa»»d für vacka« in Pflicht genommen worden. Schwarzenberg, am 30 Dezember 1898. Königliche Amtshauptmamschast. Bieter sammeln sich im Gasthof zum Schvnburgischen Haus in Niederaffalter. Lößnitz, am 3. Januar 1899. Der Gerichtsvollzieher beim Köuigl. Amtsgerichte. - Illing. 1S. «PrU,' 1». «oi, Der Nath der Stadt, vr. Kretzschmar. Eniglein. Montag, deu 9. Januar 1899, vormtttog« 10 Uhr sollen in Niederaffalter 3 Kastenwagen gegen sofortige Bezahlung meistbietend versteigert werden. Alle rückständig« Eentralavlagen sind bei Bermeidung TDAsUSöOobDk. sofortiger Zwangsvollstreckung längsten- btt 20. Januar 189S an di« hiesig« Tenttalkasse zu «zahl«. H»fch«MN, G-m.-Borst. eingetragene Bergbaurecht Gute Hoffnung bei GrünstLdtel vom Berechtigten aufgegeben worden ist, wird dies gemäß Art. 1 8 169 d des Gesetzes, die theilweise Abänderung des Allgemeinen Berggesetzes betr., vom 18. März 1887 und § 24 der Ausführungsverordnung hierzu vom 19. März 1887 mit dem Bemerken bekannt ge macht, daß die Hypothekengläubiger, einschließlich derjenigen, welche bis dahin eine an dem Bergbaurecht erlangen, binnen 3 Monaten vom Erlaß dieser Bekanntmm, die Zwangsversteigerung bei dem unterzeichneten Amtsgericht beantrag« können, widrigen falls nach Ablauf dieser Frist das bezeichnete Bergbaurecht erloschen rst. Königliches Amtsgericht Stvwarzeuberg, am 29. Dezember 1898 Aue. Bekanntmachung. Die Biersteuer für das 4. Vierteljahr 1898 ist btt spätestens dm 1L, d. Mts. an unsere Stadckaffe abzuführen. Bersämnniß dieser Frist zieht die im vierstmer - Regulativ angedrohten Strasen nach sich. Diese Strafen treff« auch diejenigen Privawersonm, die Bier voü auswärts, wenn auch nur in kleinen Mengen, be-iehen und solche- nicht innerhalb 3 Tage nach dem Empfange versteuern. Lue, am 3. Januar 1899. während der gewöhnlichen Expeditionsstunden aus. ! Etwaige Reklamationen gegen die Abschätzung sind bei Verlust des ReklamationS- rechtes auf das Jahr 1899 bis zum 19. Januar 1899 hier schriftlich unter Angate etwaiger Beweismittel anzubringen. Die Austragung der Etenerzettel wird Mitte des Monats Februar erfolgen. Wir machen solches mit ver Aufforderung hierdurch bekannt, falls di« Zusendung d«S Steuer» zettels unter verschlug gewünscht werden sollte, dies btt Anfang Februar 1899 anher an- zuzeigen, unterbleibenden Falle- di« offene Zustellung wie zeither erfolg« wird. Schwarzenberg, am 31. Dezember 1898. Der Rath der Stadt. Garett, Bürgermeister. Wilk Die bei dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte in Pflicht stehenden Vormünder werden hierdurch aufgefordert, die vorschriftsmäßigen Berichte über Erziehung und Aufführung ihrer Pflegebefohlenen bis zum , 81. Januar 1899 Die Abschätzung des Einkommens der hiesig« bei Vermeidung von Strafauflagen anher einzureichen. ' , .... s , . ^i-a^t "das*Absckäkm2ataste?rur Einficktnabme^ttvM , Formulare zu den Erziebungsberichten können an hiesiger, Amtsstelle und bet r« Herre« vrtsrichter» in Empfang genommen werden. 1*dm Beitragspflichtigen m dem ihn betreffenden Theile m der hlesigen Rathsexpedltton Auch werden die Vormünder von Unmündigen, die als Lehrlinge untergebracht S. vi» Mit Iv. JauuMt werden sollen, aufgefordert, hiervon unter Vorlegung des Lehrvertrags der Vormundschafts- bchörde baldigst Nachricht zu geben. Lößnitz, am 2. Januar 1899. sonst nm zeitig von hier abwesend« dem s welche im Jahr« 1899 da- 20. Lebm-jahr .... Ersatz-Behörden eine endgiltig« Entscheidung nicht erhalt« haben, in der Zeit vvm 1« s»»«ar btt I. VttbA.« 188» persönlich an hiesiger PolizeiexpedmonSstelle zu erfolg« unter Abgabe der Ausweise (Geburt-- «vent. LoojungS-Scheine). ES witt> hierauf noch besonders aufmerksam gemacht mit dem Ve- merk«, daß zeitig abwesend« Militärpflichtig« durch ihr« Elt«m, Bormünd«, L«hr-, Brod- od«^bnkh«m vorschriftsmäßig zur Stammrolle änzumelden sind und daß Untnlaffung der Meldung zur Stammrolle od« zu der« Berichtigung mit Geldstrafe btt zu 30 Mk. . od« mit Hast btt zu 3 Tag« bestraft wird. L MMtz der Stadt Laßnttz, am 2. Januar 1899. AteOor, Brgrm. . Bekanntmachung. Für die Stadt Atte und daS Dorf Atterhammer sollen i« Jahre 1899 d« 11. Januar, Familienglieder unterliegen, wenn sie 18 Jahr alt sind und sich selbständig ernähren, der gleichen selbständigen Anmeldepflicht, sofern sie selbständig ohne ihre Familie Wohnung od« Wohnsitz ändern Jede Wohnungsveränderung ist binnen Wochenfrist und jeder Wegzug von Lößnitz vor dem Wegzuge von den nach Absatz 1 und 2 Meldepflichten an RathSmeldestelle an- zuzeigen. Ueber die erst« Anmeldung wird ein Anmeldeschein (Logttkarte) g«« 2V Pf. Ge bühr ertheilt, welcher bei späteren Meldungen zu produziren ist, damit auf ihm gegen gleiche Gebühr die Veränderungen nachgetragen werden können. Beim Wegzug« wird dersel« zn- rückbehalt«.. . für die RekruttrungSstamMrolle hi« aufhältlichen bez. hi« wqhnhasten und z Zett aus Reisen ob« : abwesendm dem Deutschen Reiche angehörigen Militärpflichtig«, : vollend« od« üb« ihr« Dienstpflicht von den fiirdstkSMgl.«v-Müschm SehSrd« WA«, «rSuhew, ^VMiölljUll georgmstadt, Lößnitz, iltuMtel, Achtlerderz, ÄchwarMtzeri and WilLmstl». ———»I i Zieger, Brgrm. s 8 1, Jede in Lößnitz feste Wohnung nehmende Person ist verpflichtet, binnen ' 1 Woche vom erfolgten Anzuge an ihre Wohnung an RathSmeldestelle anzuzsigen und sich hierbei durch die entsprechenden Legitimationspapiere über ihre StaatS- und Ortsangehörigkeit, Famllien-, Mllitär- und sonstigen persönlichen Verhältniffe, sowie auf Erfordern darüber 8 3- Besuchsfremd« in Privatfamilim haben sich binnen Wochenfrist ävzvmeldm, w«n ihr Aufenthalt läng« als 14 Tage dauert. Uebn die Anmeldung wird ein Anmelde schein (Auf«thalttkatte) gegen 30 Pf. Gebühr ausgefertigt. Im Uebryen findet § 1 ana loge Anwendung. 8 4. HauSwitthe und Quattiergeber sind zu 881.3 dafür verantwortlich, daß die Am und Abmeldungen der in 88 1, 3 genannten Personen fristgemäß «folg«. , Die meldepflichtigen Person« d« 88 1- 3 sind verpflichtet, d« ihnen au-gehän- digten Anmeldeschein binnen 24 Stunden nach Empfang den Personen des 1. Absatzes z« übergeben, welche das Recht der Aufbewahrung des Anmeldescheins hab«. - Die in Absatz 1 genannten Person« genügen ihr« Verpflichtung, wenn sie nach Ablauf von 24 Stunden üb« die in 88 1, 3 geordneten Meldefristen, während welcher Ke den Anmeldeschein nicht empfangen, dies an RathSmeldestelle anzeigen, sie sind zu dieser An- Die" Abhaltung von Terminen in streitigen Rechtssachen mit Ausnahme von Sühne- M« bei Vermeidung dn in 8 7 angedrohten Straf« zu 8 1 binnen Wochenfrist, zu 8 » ist von den Gerichtstagen ausgeschlossen. I bmnm Tagen vnpfllchtet. m-ttonali-n „nck Bor und «unamen Stank Die zu erledigenden Sachen müssen bei dem unterzeichneten Amtsgericht spätestens . b' ME»^f"^e>habA ch« vor dem jeweiligen Gerichtstage unmittelbar oder durch Vermittelung der Herren °der Gewerbe, Zu- und Abrerse bmnen 12 Sttmden nach chr« Ankunft - " " Sacken die nickt bei v«svätet anaemeldet sind dem Gasthosbefttz« schriftlich anzuzeigen od« m das zu haltende Fremdenbuch emzutragen. ckrem Ge^ und nach möal Di- Gasthofsbesitz« sind verpflicht-t, entwed« di- schriftlich« Anzeigen in ein Buch - wES-nftanve und °er ü«»^nach. möglich .,t. ^^ln oder ein Fremdenbuch zu halten Diese Büch« sind h« Polizeiorganen b3 Revisionen vorzulegen. 8 6. Meldungen von Lehrlingen, Almosenpercipienten oder nach Ermessen der : Polizeiverwaltung and«« unbemittelt« Personen sind gebührenfrei zu lassen. Komguches Amtsgericht. i Vertretung bei den Meldungen ist zulässig. vr. Gilbert. B. ' 87. Zuwidnhandlungen gegen die Vorschriften dieses Regulativs werd« mit Geld ¬ strafe bis 15 Mk. — - oder entsprechender Haftstrafe geahndet. 8 8. Die besonderen Vorschriften anderer Gesetze, Statuten od« Regulative üb« das Meldewesen werden von diesem Regulativ nicht berührt. vükniü »onr-mch- A«- «»d «h 1. Januar 1899 ab allenthalben noch dien des bezüglich« OttS-Regulativs vom 31. Januar 1885 in Kraft, nachvem dessen ß 2 ( Arbetts-, nicht aber auch Wohnnug-meldungm betr.) durch Regulativ - Nachttag v 12. Dezember 1898 aufgehoben Word« ist. Dies wird zur Nachachtung mit dem beiläufigen H e bekannt nunmehr abänderungsweise vom 1. Januar 1899 ab tue Mel ... > Ortskrankenkasse hinsichtlich der Arbeitsverhältniffe seit« d« Krug von Nidda. K. >, mittelbar beim Aasstr« dies« Krankenkasse zu erfolgen haben, d« Nachdem das auf Foltum 127 des Grund- und Hypothekenbuchs für Grünstädtel j vorräthig halten wird. ene Bergbaurecht Rath der Stadt Lötznih, am 22. Dezember 1898.