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EWeb.Dolksfreund sr Tageblatt für Schneeberg und Umgegend uuamor für die königi. und städtischen Lehdrdeu in Am, Grüuhadl, Hartmstein, Zohanw ^VuNövIlN! georgmstadt, Lößnitz, Ueustädkl, Zchneederg, Zchwayenberr und Wit-mfets M.1L4 Morgenstern. 98. )8tL8S. ter, der 19. r sein. Holz-Versteigerung. Staatssorstrevter Botkau vo« Vorm, s Uhr an dt. unter wirä 6riu- v V eeberg Vent« an 2 Mey, Ortsrichter Joh«. dieselben bv- 2. 8. sn uaä idrigan n sut- »rzsdsn Hisil- liebsu ixstsu -ulen meine «n Besuch. 5. 6 edrvr. ssodm. ürer. >ch ein nie bei m viel- für die Theil- erdurch der der der der der der der Lelegea»».Adresse: vovvfteund Schneeberg. Fernsprecher: Schneeberg st« Ane r». Schwarzenbergrz. SL IahrglM- Die AustSfu«g de» Gemeinderathes i« »rag. Graf Thun hat also doch di« Stadtverttetung von Graz aufgelöst. Die Maßregelung der Grazer wurde lange vorher durch halbamtliche Drohnoten angeküvdigt, aber man glaubte in Politischen Kreisen nicht daran, au» de« einfachen Grunde nicht, SmtShaoptmann zn Leipzig, Gebeime RegierungSrath vr. zur. Platzmam», AmtShauptmann vr. zur. Hullbauer zu Rochlitz, AmtShauptmann vo« Loebeu zu Flöha, Bürge: meister Gerber zu Eveamitz, AmiShauptmann Ebmeier zu Glauchau, Graf Thun war damals Statthalter von Böhmen und riet- al» solcher zur Maßregelung der Ritchenberger, well dies« die stramm» deutsche Gefinnung ihre» Bürgermeister» billigten. Wa» ist ge schehen ? Di« Reichenberger haben trotz allen Hochdrucke», trotz der Regierung»»ath Grober bei der KreiShauptmannschaft zu DrrSden, der AmiShauptmann Freiherr von Teubern zu Pirna, der AmiShauptmann vr. zur. SteiNert zu Freiberg, Ueber genaue Einhaltung vorstehender Vorschriften wird strenge Aufficht geführt und werde» Zuwiderhandlungen nach ß 66,, des ReichSgesetze» vom 28. Juni 1880 mit Geldstrafe bi» z« 150 Mark oder mit Haft geahndet werden, sofern nicht die schärfere Strafbestimmungen in § 828 de» RrichSstrafgesttzbucheS Platz zu greifen hat, nach welcher mit Sefäogniß bi» zu eine« Jahre bestraft wird, wer die Absperrung», oder AufstchtSmaßregeln oder Einfuhrverbote, welche von der zuständigen Behörde zur Verhütung der Einführens oder Verbreiten» von Viehseuchen angeordnet worden find, wissentlich verletzt. Wildenfels, am 31. Mai 1898. well «an dem Ministerium Thun diese Ungeschicklichkeit nicht zu- traute. Di« Erfahrungen, welche die Regierungen Oesterreich» mit Eingriffen in die Selbstverwaltung der Städte gemacht habe«, Die am 29. April 1898 angeordnete Stellvertretung des Friedensrichters für Schwar zenberg hat sich erledigt. Schwarzenberg, den 31. Mai 1898. Verordnung, Vie Ernennung der Wahlkommiffare zn den bevorstehenden Reichstagswahlen betreffend. An» Anlaß der dvrch Kaiserliche Verordnung vom 22. vorigen Monat» auf den 16. Juni diese» Jahre» anberaumten Wahlen zum Reichstage hat da» Ministerium de» Innern für die Wahl kreise de» Lande» die nachstehend unter O namhaft gemachten Wahlkommiflare ernannt. BMWh Unter Bezugnahme auf die Verordnung de» Ministerium» de» Innern vom 25. vorigen Monat» wird die« hierdurch zur Nachachtang bekannt gemacht und zugleich darauf hingewieseu, daß die Wahlkreise sür die bevorstehenden Wahlen ganz in derselben Zusammensetzung wie früher «nd namentlich wie bei den Wahlen im Jahre 1893 verbleibe». Dresden, am 21. Mai 1898. Königliches Amtsgericht. Kirseck. der AmtShauptmann zu Schwarzenberg, Geheime RegierungSrath Freiherr Vo» Wirsing, der AmiShauptmann von Oppm zu Marienberg, der AmtShauptmann Heinl zu Annaberg, der AmtShauptmann Beeger zu Auerbach, der AmtShauptmann vr. zur. Ayrer zu Oelsnitz. Ministerium des Inner«. v. Metzsch. Schnauder. st SötzM. Reustädtel. 20. 21. 22. 23. Königliches Amtsgericht. Kirseck. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber: Sekr. Oeser. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. den vor Beginn der Auktion bekannt zn machenden Bedingungen versteigert werden. « Forstrevierve, Wallung Bockau u. K Korstreutamt Eibenstock, Krumbiegel. am 31. Mai 1898. Gerlach. der AmtShauptmann vr. vo» Mayer zu Döbeln, der AmtShauptmann vo» Carlowitz zu Oschatz, Stadtrath vr. Schmid zu Leipzig, Guts - Versteigerung Auf ««trag de» Gut», und Mühlenbefitzer» Philipp «eher in Marker-Vach und Kurthheim soll da» ihm gehörige auf Fol. 33 de» Grund- und Hypothekenbuch» für Markersbach «nd Unterscheide eingetragene chalbhufengut Nr. 2H des Brandkatafter mit Grasgarte«, Felder «nd Wiese« öffentlich freiwilligerweise um« den im Termin bekannt zn machenden Bedtngungeu an Ort «nd Stelle versteigert werden, und ist Hinz« der LV. Juni 18S8, Bormittags 1V Uhr anberaumt worden. Ersteh«ng»l«stige werden geladen, zu dies« Zell im Seyersche« Gute i« Mars ker-vach sich einzufinde« «nd ihre Gebote anzubringen. AmtShauptmann zu Zwickau, Geheime RegierungSrath vr. zur. Schnorr vo» Carolsfeld, Jns«rctrn-?l»nahm« sür die am Nachmittag erscheinend« Nummer »II Bar« mittag 1» Uhr. «ine vürgschast sür die nüqfttüA»« Aufnahme der An»eiaen h«j. an den voraeschrtebenen tagen sowie an destimmter Stelle wir» nicht gegeben, «urwürtlge Aufträge nur gegen Sorautbejahlung. Für Rückgabe «lngesandter Manuskript« macht sich bi« Redactton nicht »«raatwortllch. Bekanntmachung, die Hundesperre betreffend. Auf Anordnung der König!. Amtshauptmannschaft zu Zwickau ist für den Bezirk hiesiger Stadt eine dreimonatige H « n d e s p e r r e Vi- 28. August d. I. verhängt worden, da im Nachbarort Zschocken am 25. d. MtS. ein Hund getödtet worden ist, welcher nach bezilkSthierärztlichem Befunde an der Tollwuth ge- luten hat. Die Besitzer von Hunden werden daher aufgesordert, ihre Hunde bis zu genanntem Ter mine an der Kette anzulegrn oder einznspenen. Der Festlegung gleich zu achten ist das Führen der mit einem sicheren Maulkorbe ver- sehenen Hunde an der Leine, jedoch dürfen Hunde nicht ohne polizeiliche Erlaubniß au» dem ge fährdeten Bezirke ausgeführt werden. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß dieselben fest angeschtrrt, mll einem sicheren Maulkorbe versehen und außer der Zell de» Gebrauch» festgelegt werden. Die Verwendung von Hirtenhmrde« zur Begleitung der Heerden, vo« Fleischer» h««de« zum Treiben von Vieh und von Jagdhunde« bei der Jagd ist unter der »e- dingung gestattet, daß die Hnnde außer der Zeit de» Gebrauch» (außerhalb de» Jagdrevier») fest- gelegt oder, mit einem sicheren Maulkorbe versehen, an der Leine geführt werden. Hnnde, welche den vorstehenden Vorschriften zuwider frei «mherlaufend bettoffen werd««, können auf polizeiliche Anordnung hin sofort getödtet werden. Drr «r--«tkFsth« »°Msr«mld- «rschtdtt w,Nch «U «ubnahmr b«r Tag« «achör« Sonn, unb tzrsttagm. »omwm«nt «wrwljährttch I Mark 80 M Inserat« w«rd«npro SgttzaltMtZtft«„NtwPft., !mamtltchrnThtildi« oeremne», mvküanfHEr, austekKevohmlchee Sah nach -rhohtem ikanf. Konkursverfahren. Da» Konkursverfahren über daS Vermögen des Kaufmanns Bernhard Löb«er in Beier feld, Inhabers der Firma Goldhahn u. Nitter in Aue und Ernst Eister in Lößnitz, wird nach recht»!,ästiger B stätigung des abgeschlossenen Z oangt Vergleichs und nach erfolgter Abhaltung deS SchlußtermmS hierdurch aufgehoben. Schwarzenberg, den 27. Mai 1898. Weiter soll an -««selben Tage nachmittag» da» zu dem Gute gehörige Wirthschafttzi» Vieh, ««V WirthschaftsaerSthe« versteigert werden. Markersbach, am 81. Mat 1898. 1. Wohlkrei»: der AmtShauptmann vo« Beschwitz zu Zittau, der AmtShauptmann vo« ErauShaar zu Löbau, der AmtShauptmann vr. zur. Hempel zu Bautzen, der AmtShauptmann zu DreSden-Neustadt, vo« Bargsdorff, der Bürgermeister Levpold zu Dresden, der AmtShauptmann zu DreSden-Altstadt, Geheime RegierungSrath vr. zur. Schmidt, Bekanntmachung Nr. 19 und 20 des diesjährigen ReichSgesetzblatteS sind erschienen und liegen in den Expe ditionen der unte^eichneten Behörden 14 Tage lang zur Einsichtnahme aus: Inhalt: Gesetz, betreffend dir Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche. Bckanntmachung, betreffend die Einrichtung «nd den Betrieb von Anlagen zur Herstellung elektrisch« Akkumulatoren au» Blei oder Bleiverbiadungen. Gesetz, betreffend die Feststellung eine» Nachttag» zum Reichs« hauShaltS-Etat für da» Rechnungsjahr 1898. Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanze« «nd sonstigen Gegenständen de» Gartenbaues. Die «tadtrüthe vo« Aue, LStz«itz, Neustädter, Schneeberg ««d Schwarzen berg, die Bürgermeister von Grünhai«, Harte«stei«, Joha«»george«st»dt ««d Wildenfett, die Gemeindevorstände deS amt-ha«ptmarr«schaftlicher» Bezirks Schwarzenberg. Nr. 4 des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes ist erschienen und liegt in den Expeditionen der unterzeichneten Behörden 14 Tage lang zur Einsichtnahme aus: Inhalt: Gesetz, die Errichtung eines Amtsgericht» in Laustgk bett. Ausführungs-Ver ordnung hierzu. Bekanntmachung, Maschinenverstcherung bei der LandeS-BrandverficherungSanstalt bett. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum zu Herstellung einer Verbindung»!«»« zwischen der Leipzig-Eilenburger Eisenbahn und der BerbindunObahn der sächsischen StaatSetseu» bahn in Leipzig bett. Verordnung, die Abänderung der Vorschriften über die Abgabe stark wir« kender Arznaimittel «. f. w. bett. Bekanntmachung, die den OrtSbehördeu durch die AuSwande- rungSagenten zu machenden Mtttbeilnngen bett. Bekanntmachung, das zwischen dem Königreiche Sachsen und dem Fürtzenthume Reuß ä. L. wegen AuSschulung der Fürstlich Reußischen Gemeinde Frotschau aus dem Schulverbande Syrau des Königreich» Sachsen abgeschlossene Uebereinkommen bett. Gesetz, eine Abänderung de» § 7 Absatz 3 der Revidirten Landgemeindeordimng vom 24. April 1873 bett. Gesetz zur Abänderung des Gesetze» vom 8. April 1872, die Emeritirung der evang.-luth. Geistlichen bett. Verordnung, die Prüfung der Feldmesser bett. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum für Erweiterung de» Bahnhof» Gaschwitz bett. Bckanntmachung, die dermalige Zusammensetzung dir Landrenten, LaudeSkulturrenten- und Altersrenten bank - Ver waltung betr. Verordnung, die Kündigung der als Staatsschuld übernommenen 4prozentigen, ursprünglich 4Vrprozentigen PrioritätSanleibe der vormaligen Altenburg-Zeitzer Etsenbahn-Gesell- schast bett. Verordnung, die Abfälle au» Milchcenkifugen bett. Dte Stadträthe vo« Aue, Lötzuitz, Neustädtel, Schneeberg «ab Schwarzenberg, die Bürgermeister von Grünhain, Hartmstein, Johanngeorgenstadt und Wildenfels, dte GemeiudevorstSnde des amtshauptmavaschaftltchen Bezirks Schwarzenberg. sprachen doch nicht im geringsten für die Zweckmäßigkeit derartiger Maßregelungen. d«r verwerflichsten Wahlmachenschaft«« dir Regierung ditft Wir erinnern an Reichenberg. Ler jetzige Ministerpräsident deutschen Männer zur Leitung der städtische« Angrlegenhellen Donnerstag, L. Jnni 18S8 0-st.SrwlilgNIst« Nr. sowie Mittwoch, de« 8. J««i 18S8 do« Vorm, s Uhr a« im Gasthofe „zur Sonne" in Bockau 170 Rm. w. Scheite, i 10 Rm. w. Zacken, l 65 „ „ Knüppel, I 33 „ „ Aeste «nd s daselbst. 504 Rm. w. Stöcke chiede««« N«ger. >bsle. re Flecke. Dienstag, de« 7. J««i 18S8 vo« Vorm, halb S Uhr a« sollen im „Rathskeller" in Ane 3249 w. Stämme von 10—19 ow Mittenstärke, 1753 , , , 20—29 , 2121 , Klötzer , 8-15 , Oberstärke, Auf den Schlägen der Abth. 13, 1018 , , , 16—22 „ „ l 18 und 22, sowie io den Durch- 1329 , , „ 23—53 , forstungen der Abth. 31, 32 u. 33. 1149 , Terbstangm , 8—15 „ Untrrstärke, 0,70 Hdrt. w. ReiSstangm von 7 „ ,