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so kann die Deckerlaubnis für die Der Schleisstrich greift nur ganz flach in die Bodenkrume und hinterläßt die Boden oberfläche leicht aufgerauht, ohne daß seine Poren verstopft werden. Infolgedessen wirkt er wassersparend; das Eindringen von Luft und Wärme wird gefördert; die Tätigkeit der Bodenbakterien angeregt, so daß die Boden atmung schnell zunimmt und die Bodengare kräftig heranreift Haltung in eigener Regie betreiben, sie kann durch Eigenbrövler gehemmt wird. Cs heißt den Eber kaufen und mit einem Eberhalter, in 8 10 Abs. 5 der Ersten Verordnung: einen Vertrag zur Haltung abschliehen, siL Werden in einem bestimmten Gebiet zuviel kann mit dem Eberhalter auch einen DerftfALngekörte Datertiere einzelner Tierarten ge- abschließen, daß er selbst den Eber kaust uw 'für die Gemeinde hält. In norddeutschen G«k bieten wird es vielfach üblich sein, daß eine Bereinigung oder Genossenschaft zur Haltung des Ebers gebildet wird oder ein Bauer im Dorfe verpflichtet sich, seinen Eber, für den die Deckerlaubnis L. erteilt worden ist, für alle gesunden weiblichen Zuchttiere zur Ver fügung zu stellen. Es wird für den Eber dann die Deckerlaubnis 1 erteilt. Für den geringen Bestand von 25 bis nunmehr viel- leicht 35 Zuchtsauen genügt ein Eber und die Eberhaltung ist für alle Beteiligten in zu friedenstellender Weise gelöst worden. Nun kommen aber doch noch einige Quer köpfe und wollen selber für ihre zwei oder drei Sauen, obwohl es unzweckmäßig und unwirtschaftlich ist, eigene Eber halten. Aber auch hier hat das Tierzuchtgesetz Vorsorge getroffen, daß der züchterische Forschrift nicht Das Schleifen soll frühzeitig beginnen, sowie der Boden knapp abgetrocknet ist und noch bevor ein Eggen beginnen kann. Es dient in erster Linie dazu, die rauh gepflügte Winterfurche einzuebnen, wodurch ihrer Aus trocknung durch Sonne und Wind vorgebeugt wird. Die Schleife wird schräg zur Längs richtung der Furchen angesetzt. Eine ver krustete Krume sollte kreuz und quer geschleift werden. Böden, die im Schleifstrich leicht zu sammenschlämmen, scheinen für diese Be handlung ungeeignet zu sein; die Erfahrung hat aber gelehrt, wie man auch diesen Aus nahmefall behandeln muß. Zu den Aus nahmen gehört auch das Abschleifen der Der Boden ist Standort und Nährmutter unserer Kulturpflanzen. Seine Bearbeitung hat dm Zweck, ihn m einen für das Wachs- tum der .Pflanzen möglichst günstigen Zustand zu versetzen. Anzustreben ist, daß der wir kungsvollste Zustand nicht nur ihre Keimung und erste Entwicklung fördert, sondern dar über hinaus während ihres weiteren Wachs tums möglichst lange erhallen bleibt. Diese Forderung kann allein der „gare" Boden er- füllen! Denn der gare Boden krümelt; Boden in Krümelstruktur besitzt alle wackstumssördernd Eigenschaften in günstig- ster Form Er bleibt auch nach seiner Ablagerung locker, aufnahmefähig für Lust, Wärme und Feuch- tigkeit. GekrümelterBoden ist tätig, die physikalischen und . chemischen Umsetzun- gen wirken sich günstig aus; die nützliche Tätig keit der Kleinlebewelt des Bodens ist aufs höchste gesteigert. Nur ein garer Boden befindet sich er fahrungsgemäß im größt möglichen Fruchtbarkeits- zustand. Das Ziel sorgfäl- tiger Bodenbearbei- Zuchtklasse auf die Zahl beschrankt wer- werden, die für die Landestierzucht nötig ist; für die übrigen Vatertiere wird dann nur die Deckerlaubnis für die Zuchtklasse 8 er teilt. Da in diesem Falle die Sachlage ganz klar ist, wird nur für einen Eber die Deck erlaubnis für die Zuchtklasse bzw. 1 er teilt. Wenn weitere gekört« Eber vorhanden sind, so wird für sie die Deckerlaubnis sür die Zuchtklasse 8 gegeben. Sie dürfen dann nur im eigenen Betrieb verwendet werden. Hält in dem Ort die Gemeinde den Eber, sei es in eigener Regie, sei es durch Vertrag mit einem Eberhalter, so sind die Bauern und Landwirte, die, trotzdem es ganz unnötig ist einen eigenen Eber mit Deckerlaubnis 8 halten, zur Umlage heranzuziehen. Auf dies« Weise wird verhindert, daß die zweckmäßig, Eberhaltung in dem Dorfe geschädigt wird. mäßig, daß di« Bauern und Landwirte des Dorfes die bereits vorhandenen 25 Sauen Msstvechend der am 12. Dezember 1937 ausgegebenen Parole des Reichsbauernführers auf über 30 Stück vermehren. Dann muß laut Gesetz in dem Dorfe selbst ein Eber gehalten werden. Bestand für das Gebiet der Landesbauemsthaft, in der die Gemeinde liegt, Aon von früher her ein Gesetz oder eine DerorWUNg, daß die Gemeinden zur Hal- tuna der bmöttgten Eber verpflichtet waren, so hift jetzt auch Die Gemeinde wieder, nach dem die Zahl von 30 Sauen erreicht ist, die VerpslWung, einen Eber zu halten. Diese reftUliche Verpflichtung befiehl in der Haupt sache in Süd- und Mitteldeutschland, in Norddeutschland weniger. Besieht keine recht- liö^ -Verpflichtung, so bat das Kömmt dahin zuwirken, daß der erforderliche Eber bereit gestellt wird. Gelingt das nicht, so ist auf jeden Fall die Gemeind« zur Haltung des Ebers verpflichtet. Di« Gemeinde kam den Eber auf ver schieden« Arten halten. Sie kann die Eber- Das Schleifen ist die erste Betättgung sorgfältiger Bodenbearbeitung im Frühjahr. Vor nicht langer Zest noch wenig gekannt, ist «s in vielen Gegenden schnell zur selbst- verständlichen Einrichtung geworden. Wo es sich noch nicht etngebürgett hat, sollte man den.prMMn. Beispielen schnellstens folgen. Bearbeitet den Boden vor der Frühjahrssaat sorgfältig! Von Landwirtschaftskat i. St. 0r. A. Einecke tiefen Winterfurche bereits vor Winter. Cs ist z. B. zulässig, wenn die Fläche mit Mist befahren werden soll. Auf leichten Böden werden einfache Schleifen, die man selbst aus alten Radreifen und Dalken (Abb. 1) Herstellen kann, benutzt. Auf bindigen Böden treten an ihre Stelle die sogenannten „Rasterschleifen". Das Frühjahrspflügen sollte sich auf die Unterbringung von Stallmist und Gründüngung sowie auf die ausnahmsweise Wendung zusammengeschlämmter Ackerkrume beschränken. Daß ungünstige Witterung dieses Vorhaben öfters verhindert und «inen zwingt, das Herbstpflllgen nachzuholen, ist zur Genüge bekannt. Bei jedemFrühjahrspflllgen suche mar einen Schleifknüppel am Pflug anzubringen um die Wasseroerdunstung aus den abgelegter Erdbalken zu beschränken (Abb. 2). Das Grubbern und Krümmern dient verschiedenen Zwecken. Mit ihm will man einem Boden „Schluß" geben. Man sucht mit seiner Hilse grobe Klumpen zu zerkleinern und die Anbauschickt bis zur Pflugsohle gleichmäßig zu durchmischen. Viel fach wird hierbei Jauche, Handelsdünger und Kalk gleichzeitig mit untergebracht. Auch ^7^:!unkräuter sucht man durch Anwen- oung des Grubbers oder Krümmers zu be kämpfen. Es. gehört zu der sorgfältigen Ausführung dieser Arbeiten, jeden Grubber oder Krümmerstrich durch Anhängen eine. Schleifbalkens oder von Eggen an die Gerät« sofort «inzuebnen. Selbst ein kurzes Liegen lassen des gegrubberten Feldes, z. B. über Mittag, sollt« vermieden werden. Denn eine Bodenoberfläche im aufgewühlten Grubber- strich verliert nicht nur Wasser, sondern schnell auch an feinkrilmeliger Beschaffen heit, die für ein gleichmäßiges Auskeimen und Auflaufen der Saat unerläßlich ist Das Walzen dient zunächst zur Er gänzung der verschiedenen Pflug-, Grubber- und Eggearbeiten. Entweder dadurch, daß eine schollige Bodenoberfläch« zer kleinert werden soll, oder daß man grobe Klumpen durch sie zu zerdrücken sucht. Hand in Hand hiermit wird durch sie gleichzeitig eine Verdichtung der Anbauschicht angestrebt. Man beachte aber, daß die Tiefen wirkung der Walzenarbeit zumeist überschätzt wird. Ist nicht mit Grubber und schwerer Egge vorgearbettet worden, dann «rhäll man tung muß daher fein, die Ackerböden gar Sbb.1. Eine Radreifen schleppe oder auch eine Balkenschleppe zu machen und sie kann man sich leicht selber Herstellen während der Wachstumszeit der Kulturpflanzen möglichst lange im Garezustand zu erhalten. Die Bodenbearbeitung erstrebt dieses Ziel durch ihre Maßnahmen vor der Saat und nach der Saat. Die Bearbeitungsmaßnahmen vor der Saat sollen in folgendem behandelt werden.