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Ei SchrisüeitungiAB.DiplomIandwirt Ulrich Arnd, Rendamm Jeder Nachdruck aus dem Inhalt diese« Blatte« wird gerichtlich verfolgt (Gesetz vom IS, Die warttembergische Schweinezucht Das Württembergerland ist Bauernland, denn von den Größenklassen der landwirt schaftlichen Betriebe ist der klein- und mittel- bäuerliche Besitz am stärksten vertreten. In diesen Betrieben nimmt die Schweinezucht und -Haltung «ine bedeutsame Stellung ein. Sie beherbergen rund 87 o/« des gesamten württcmbergischen Schweinebestandes, und di« Ernährung Ler Schweine erfolgt in diesen Betrieben in der Hauptsache mit wirtschafts- rigenen Futtermitteln wüchsigen Schweines von großer Fruchtbar keit und mit guter Futterverwertung ge richtet, das sich je nach Art und Dauer der Mast zur Herstellung von Frisch- und Dauer waren eignet. Ueber die Leistungsfähigkeit dieser Rasse berich.et Schmidt-Göttingen, daß die Versuchstiere in einem dreijährigen Prü fungsabschnitt im Durchschnitt je Wurf 10,7 lebende Ferkel zur Welt brachten. Am 28. Lebenstage waren davon noch 9,9 Ferkel vor banden. die insgesamt ein Gewicht von 62,7 In Württemberg werden zwei Schweine rassen gezüchtet, und zwar das weiße ver edelte Landschwein und das schwäbisch-höllische Schwein. Die Zuchtgebiete beider Rassen sind ziemlich scharf gegeneinander abgegrenzt, so daß die Reinzucht in beiden Rassen ge währleistet ist. Das veredelte Landschwein ist am weitesten verbreitet. Ihm gehören etwa SS o/o des gesamten württembergischen Schweinebestandes an. Diese Rasse hat sich in Württemberg ganz ausgezeichnet bewährt. Das schwäbisch-chällische Schwein ist' eine landeseigene Züchtung und mit 45 o/„ am Gesamtschwcincbestand beteiligt. Das Zucht ziel ist auf die Erzeugung eine; widerstands fähigen, mittelfrühreifen, milchergiebigen, froh Kilogramm aufzuweisen hatten. Mit dieser Leistung steht das schwäbisch-höllische Schwein an der Spitze sämtlicher bisher auf dem Versuchsgut Friedland bei Göttingen geprüf ten deutschen Schweinerassen. Die technische Förderung der Schweine zucht liegt in den Händen der Landesbauern schaft. Es besteht für jede der beiden an erkannten Rassen ein Herdbuchverein, in dem die Stammzüchter und die Bezirks-Schweine- züchtervereinigungen zusammengeschlossen sind. Die Ederhaltung ist durch das Gesetz vom 8. Juni 1912 geregelt. Dieses Gesetz schreibt vor, daß Gemeinden, in denen von einer Mehr heit von Züchtern mehr als fünfzehn Mutter schweine nicht nur vorübergehend zur Zucht verwendet werden, zur Aufstellung der «rfu?- Verliehen Eber verpflichtet sind. Das Gesetz sieht außerdem vor, daß mehrere Geineinden oder Teilgemeinden sich zur gemeinsamen Haltung der für sie'erforderlichen Eber ver einigen können. 3um Decken fremder Tiere dürfen nur folche Eber verwendet werden^ die einen Zulassungsfchein haben. Diese Zu- lassungsschcine dürfen nur für solche Eber erteilt werden, die hinsichtlich ihrer Körper- beschasfenheit und Entwicklung, ihres Alters sowie ihres Gesundheits- und Ernährungs zustandes zur Zucht geeignet erscheinen Md außerdem der in der Gemeinde maßgehendcn Zuchtrichtung entsprechen. Für die Erteilung und Zurücknahme der Zulassungsscheine ist die hierfür bestellte Schaubehörde zuständig^ Das Eberhaltungsgesetz hat sich in den Jah ren seit seinem Erlaß gut bewährt und ins besondere als brauchbares Mittel zur För derung der Zucht gezeigt. Ferner sei noch darauf hingewiesen, daß von der Landesbauemsckaft im Benehmen mit den beiden Herdbuchoereinen für jedes Zuchtgebiet jährlich drei bis vier Zuchteber- und Iungsauenprämiierungen und Versteige rungen in Stuttgart, Ulm a. d. D. und in Schwäbisch-Hall abgehalten werden. Die Käufer von prämiierten Ebem erhalten An kaufsbeihilfen. Zur Versteigerung werden nur solche Tiere zugelassen, die vorher von einer Kommission hierzu berechtigt wurden. Auch diese Maßnahme hat sich recht gut be währt. ' , Der Verkauf der Ferkel findet vorwie- gend aus den hierfür eingerichteten Ferkel märkten statt, die in bestimmten Orten zum Teil wöchentlich abgehalten werden. Die größten dieser Ferkelmärkte finden in Hall, im Zuchtgebiet des schwäbisch-höllischen Schwei nes, und in Riedlingen a. d. D., im Zucht gebiet des weißen veredelten Landschweines statt Trinkmilch im Sinne des Reichsmilchgesetzes v°> Die Milch ist unzweifelhaft das ver breitetste und bekömmlichste Nahrungsmittel, das wir zur Zeit besitzen. Auf Grund der Nährwerteinheiten ist die Milch überdies noch das billigste Nahrungsmittel, besonders be deutend billiger als Fleisch und Eier. Daß die Mich trotz dieser Vorzüge noch nicht die Verbreitung in Deutschland gefunden hat, die ihr zukommt, ist teils zurückzuführen auf die noch herrschende Unwissenheit eines großen Teiles der Bevölkerung über den außerordent lich hohen Nährwert der Milch, teils auf die Abneigung weiter Kreise des Volkes, die wiederum ihre Ursache hat in fehlerhafter Gewinnung und Aufbewahrung der Milch. Der hohe Nährwert geht schon daraus hervor, daß die Milch dem Säugling nicht nur zu seiner Erhaltung, sondem auch zu seiner Fortentwicklung dient. Er findet in der Milch alle erforderlichen Nährwerte, wie Wasser, Fett, Milchzucker, Eiweiß, Salze und Vitamine. Ein Liter Milch enthält 830 bis 900 Gramm Wasser, 34 Gramm Fett, 47 Gramm Milchzucker, 34 Gramm Eiweiß, 7,5 Gramm Salze und Vitamine. Bei der ausschließlichen Milchnahrung des Säuglings dient ihm dieser Wassergehalt zur Deckung seines gesamten Wasserbedarfs. Fett und Milchzucker liefern die für die Wönnebildung und Arbeitsleistung erforderliche chemische Spannkraft, während das Eiweiß als Bau material für die Körpergcwebe dient. Die Salze sind zum Aufbau des Knochengerüstes und zur Bildung der Zähne erforderlich, die Vitamine bilden einen Schutz vor vielen Krankheiten und Wachstumsstörungen. Nach den Nährwerteinheiten entspricht ein Liter Milch 14 Eiern oder 850 Gramm Rindfleisch oder 3,3 Kg Schellfisch. Aber nicht nur für den Säugling ist die Mich unentbehrlich, auch für den erwachsenen Menschen ist sie ein wertvolles und unentbehrliches Nahrungs mittel. Deshalb findet auch die Mich und die aus ihr gewonnenen Produkte fast aus schließlich Verwendung als menschliches Nah- LL 30.10.-3.11.35.