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Regelung der Reserveübungen MtsPüUmg der Familie Kein Kündigungsrecht — Durch gemeinsame Verordnung haben der Reichsin- nen- und der Reichskriegsminister nunmehr auch in Durch- führung des 8 20 des Wehrgesehes die Einberufung zu Bedungen der Wehrmacht geregelt. Danach werden Ange hörige der Reserve, der Ersahreserve, der Landwehr und ' in Ostpreußen auch des Landsturms in dem vom Reichs- kriegsminisker jährlich bestimmten Umfang durch Einbe rufungsbefehl zu Uebungen einberufen. Die Einberufenen oder die freiwilligen Teilnehmer an solchen Uebungen erhalten während der Dauer der Uebung von der Wehrmacht Unterkunft, Verpflegung, Bekleidung und Löhnung oder Uebergangsgeld, sowie im Falle der Er krankung freie Heilfürsorge. Bei Schäden an der Gesund heit wird das Wehrmachtversorgungsgesetz angewendct. Je der im Reichsgebiet beschäftigte deutsche männliche Ange stellte oder Arbeiter, der hiernach einberufen ist, ist vom Unternehmer zur Ableistung der Uebung zu beurlauben. Er hat dem Unternehmer den Einberufungsbefehl vorzulegen. 7 Beurlaubung gibt dem Unternehmen nicht das Recht, :s Arbeitsverhältnis zu kündigen. Der Augesieü-e oder Arbeiter hat gegenüber dem Unternehmer während der Dauer dieses Urlaubs keinen Anspruch auf Zahlung von Arbeitsentgelt und sonstigen Bezügen. Der Urlaub ist außerhalb des bestimmungsgemäsz sonst znstchenben Ur laubs zu gewähren. Der Unternehmer kann aber den Er holungsurlaub kürzen, jedoch nm nichl mehr als 19 Tage, wenn er während des Uebungsurlanbs das Arbeitsentgelt weiter entrichtet. Wer aus Grund der neuen Verordnung zu einer Uebung der Wehrmacht einberufen wird, erhält nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Beurlaubung für Zwecke der Leibeserziehung Unterstützung Das bedeutet, daß die Miete bis zu 200 RM monatlich erstattet wird, so- bakb dov Einberufene- mit einer Ehefrau oder änderen Un- ter^iltsberechtigten einen gemeinsamen Haushalt führt. Fim^die 'Ehefrau und für über 21 Jahre alte Unterstützungs- berechtigte werden je Tag 1,50 RM, für unter 21 Jahre alte Berechtigte 0,50 RM-«Unterstützung. bezahlt. Auch hin- sichttity des Sozialversicherungsverhältnisses gelten die Be stimmungen des Gesetzes für Leibeserziehung: d. h., daß zwar während der Uebung die Versicherungspflicht nicht be rührt wird, daß jedoch die Beitragspflicht ruht. — Bei Beamten von Behörden und Dienststellen des Reiches, der Länder und Gemeinden, der Gemeindeverbände und son stigen Körperschaften des öffentlichen Rechtes und der öf fentlichen Betriebe sind während des Urlaubs bis zu einer Dauer der Uebung von vier Monaten, bei der Luftwaffe von 6 Monaten, die Dienstbezüge fortzuzahlen. Diese Be stimmung findet auf Angestellte und Arbeiter der öffent lichen Verwaltungen und Betriebe im Sinne des 8 1 des Gesetzes zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen Verwaltun gen usw. sinngemäß Anwendung. Der Neichsinnenmini- ster bestimmt im Einvernehmen mit dem Rcichsfinanzmini- ster, wie weit die durch Ableistung von Uebungen in der Wehrmacht verbrachte Zeit aus die Ausbildrings- und Probedienstzeit anzurechnen ist. Die Bestimmungen über die Unterstützung, das Sozial versicherungsverhältnis und die Beurlaubung von Anaehäri- i gen der Behörden usw. treten mit der Verkündung einer i abschließenden gesetzlichen Regelung, spätestens mit Ablauf des 31. März 1936, außer Kraft. — Aus besonderen häus lichen, wirtschaftlichen oder beruflichen Gründe» können, ähnlich wie nach den allgemeinen Musterungsbesiimmungen, Zurückstellungen auch von Uebungen erfolgen, die der Ein berufene, seine Verwandten ersten Grades sowie seine Ehe frau und sein Unternehmer bis spätestens zwei Wochen nach Empfang des Einberufungsbefehls beantragen können starke Mehrheit für Laval Sofortige Behandlung der Finanzpolitik Varls, 29. November. Unter allgemeiner Spannung trat die französische Kam mer zu ihrer außerordentlichen Tagung zusammen. Nach Verlesung der vorliegende» Anfragen beantragte Minister präsident Laval die sofortige Behandlung der auf die Finanzpolitik der Regierung bezüglichen vier Anfragen und forderte die Zurückstellung der übrigen Anfragen, indem er gleichzeitig die Vertrauensfrage stellte. Laval erklärte sich damit einverstanden, daß vor der Erörterung des Berichtes Chauvins die vorliegenden Anfragen über die Bünde und die Aufrechterhaltung der Ordnung behandelt werden. Anschließend ergriffen die Vertreter der einzelnen Grup pen das Wort, um sich ie nach ihrer Richtung für oder aeaen den Wunsch der Negierung auszusprechen. Im Anschluß daran erfolgte die Abstimmung. Von 570 abgegebenen Stimmen sprachen sich 345 Stim men für und 225 Stimmen gegen die Regierung aus. Das Kabinett hat also eine ziemlich hohe Mehrheit von 120 Stim men erzielt. Die Kammer beschloß anschließend, zuerst in die Behandlung der Anfragen über die Finanzpolitik oer Ne gierung einzulreten. Vor dem Zusammentritt der Kammer hatte eine Sitzung der radikalsozialistischen Gruppe stattgesunden, In der der Parteivorsitzende, Staatsminister Herriot, eine Erklärung abgab, die aus die Abgeordneten sichtbaren Eindruck machte. Herriot warnte die Gruppe, gegen die Regierung zu stimmen. Die finanzpolitische Aussprache in Ler Kammer wurde gegen 20 Uhr MEZ. unterbrochen. Die nächste Sitzung findet am Frei tag um 9,30 Uhr statt. Nach Möglichkeit soll Lie finanzpolitische Aussprache bis Freitag abend abgeschlossen werden. Der erste Tag hat keine Klärung der parlamentarischen Lage gebracht. Die drei Abgeordneten, die ihre Anfragen begründeten, begnügten sich da mit, in kurzen Zügen auf die Finanzpolitik einzugehen. Die Mehrheit von 120 Stimmen, dir die Negierung bei der Abstimmung über dir Geschäftsordnung erhallen hat, ist politisch nicht so bedeutungsvoll, wie sie zisfcrnmWg ausstehl, da innerhalb der Gruppe Lrr Radikalsozialisten augenscheinlich Meinungsver schiedenheiten über die Beurteilung Ler Rcgierungspolikik be stehen. Man rechnet damit, Latz Laval auch nach Abschluß der sinanz- polilischcn Aussprache eine Mehrheit erzielen wird. Boraussicht lich wird sie aber geringer sein als Lie heulige. Was die kom mende Woche bringen wird, läßt sich zur Zeit noch nicht über sehen, da dann Ler strittigste Punkt, die Frage der Bünde, zur Verhandlung kommen wird. Eine Entscheidung über das weitere Schicksal des Kabinetts Laval ist also erst Anfang der nächsten Woche zu erwarten. Obwohl die namentliche Abstimmungsliste noch nicht vorliegt, ist es doch bereits möglich, die Gruppierung der 225 Abgeordneten, Lie gegen die Regierung gestimmt haben, in großen Zügen zu er rechnen. Außer den 95 Marxisten, den gemäßigten Sozialisten und Len 10 Kommunalen dürsten etwa 50 raLikalsozialistijche Ab geordnete gegen die Regierung gcslimnit und 20 Radikalsozialisten sich der Stimme enthalten haben. Die radikalsozialistilche Kam merfraktion von rund 160 Mitgliedern Hal sich demnach dreifach gespalten. Die Hälfte, etwa 80 bis 85, haben für die Regierung, 59 dagegen gestimmt und etwa 20- sich der Stimmabgabe enthalten. UMWEWMMUS IMS MM Ser Rsichskirchrnmlnisier vor Vertretern der WehrmacU. Der Reichs- und preußische Minister für die kirchlichen Angelegenheiten Kerri sprach im Kriegsministerium auf Ein- ' ladung des Oberbefehlshabers des Heeres, General der Ar tillerie Freiherr von Fritsch, der den Minister bei seinem Erscheinen herzlichst begrüßte, über das Thema: „National sozialismus und Glaube". Seine Ausführungen zu diesem Thema und seine grundsätzliche Stellungnahme zu den ge genwärtigen Fragen seines Arbeitsgebietes wurden von den zahlreich anwesenden Vertretern des Heeres, der Marine und der Luftwaffe, die den großen Vortragssaal im Kriegs Ministerium bis auf den letzten Platz füllten, mit stärkstem Beifall ausgenommen. Die Rede wurde auch in die Kriegs akademie übertragen. Dr. GoMK vor der WeUmachts Modsmie Reichsminister Dr. Goebbels sprach auf Einladung des i Reichskriegsministers vor der Wehrmachts-Akademie über ! das Wesen der Propaganda. Unter den Anwesenden bcfan- i den sich der Oberbefehlshaber der Gruppe I, General der j Infanterie v. Rundstedt, der Kommandeur der Wehrmachts- : Akademie, General der Infanterie Adam, der Kommandeur ' der Kriegs-Akademie, General der Infanterie Liebmann, > sowie Vizeadmiral Groß und Konteradmiral Guse. Die ! Ausführungen des Ministers fanden ein nachhaltiges Echo, ! dem Generäl Adam zum Schluß durch warmherzige Dankes- ! worte Ausdruck gab. Der Verband MionaldeuWer Men EeW ' Berlin, 29 November. Wegen staatsfeindlicher Einstellung seiner Mitglieder , wurde der Verband Nationaldeutscher Juden gemäß 8 1 der Verordnung zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Fe bruar 1933 mit sofortiger Wirkung aufgelöst und sein Ver mögen beschlagnahmt. Außerdem wurde der Verbandsführer, Rechtsanwalt Dr. Max Naumann-Berlin, in Schutzhaft ge nommen, weil er durch bewußt unrichtige Angaben über die Betreuung von Juden durch das Winterhilfswerk des deut- j sehen Volkes die Maßnahmen der Neichsregierung hinsicht lich des Winterhilfswerkes in hohem Maße gefährdet hatte. SlWM der Arbeit ! Ausruf zum Reichsberufsweltkampf 1936. f Der Leiter des Sozialen Amtes der Reichsjugendfüh- i cung und Leiter des Jugendamtes der Deutschen Arbeits- i front, Obergebietsführer Arthur Axmann, wendet sich mit , einem Aufruf an die deutsche Jugend, indem er diese zur ' Teilnahme am Reichsbsrufswettkampf 1936 auffordert: Kameraden! In jedem Jahr veranstalten wir den i Reichsberufsweltkampf der deutschen Jugend, wir stellen ! Lamil stets erneut unseren freiwilligen Einsatz zur Leistung j unter Beweis. Wir sind der Ueberzeugung, daß allein aus ! dem Boden der Pflichterfüllung unsere Rechte und Forde rungen an den Staat erwachsen können. In diesem Jahre treten auch im Rahmen des Reichsberusswettkampses die Studierenden an den Hochschulen zum Reichslcistnngskampf an. Lie junge Front der Arbeit wird durch sie Tal ge schmiedet! Die jungen Arbeiter der Stirn und der Faust , schaffen sich die neue und gemeinsame Tradition der Leistung! Deutschland mag arm sein an natürlichen Gütern. Es ist jedoch um so reicher an unermüdlichem Fleiß und schöpfe rischer Kraft! Das wollen wir unserem Volk und der Well beweisen. Dem Sieger im Reich wird die größte Ehrung zu teil: der Handschlag des Führers! kommt aus Dörfern und Städten, Betrieben und Hochschulen und gestaltet freiwillig und mit Freude diesen Reichsberufsweltkampf zu einem wahren Fest, zum Olympia der Arbeit. MiWeWlMUWsMN Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschafl Hot durch Verordnung vom 22. November 1935 den Reichs nährstand ermächtigt,' die Milchleistungsprüfling zu regeln. Zur Erzielung einer besseren Milchleistung hatte sich in manchen Teilen des Reichs bisher schon auf freiwilliger Grundlage eine laufende Prüfung der Milchleistung ent wickelt. Teils bildeten sich zu diesem Zweck sogenannte Prüfringe oder Kontrollvereine, teils übernahmen Molke reien diese Ausgabe. Es hat sich gezeigt, daß durchgreifende Erfolge nur zu erzielen sind, wenn der Anschluß an Einrich tungen zur Milchleistungsprüfung auch solchen Bauern und Landwirten zur Pflicht gemacht werden kbnn, die sich bis her von der Milchleistungsprüfung sernhielten. Der Reichs nährstand ist daher ermächtigt worden, den Kuhhaltern die Benützung solcher Einrichtungen zur Pflicht zu machen. Es soll dabei möglichst an bereits bestehende Einrichtungen an geknüpft werden: auch wird die Milchleistungsprüfung nicht schlagartig für das ganze Reichsgebiet, sondern je nach den wirtschaftlichen- Verhältnissen der einzelnen Gegend in an gemessenen Zeitabschnitten durchgeführt werden. Die Ver- I ordnung ist als ein besonders wichtiger Schritt zur Förde- r-.mg der Milcherzeugung zu werten Einbruch in kswjetrniMeGelandüchaft Prag, 29. November. Dem „Prager lagblatt" zufolge wurde in der sowjetrussischen Gesandtschaft in Prag ein Ein bruch verübt. Ls ist ein Geldbetrag von rund einer Mil lion tschechoslowakischer Kronen in tschechoslowakischer und in anderen Währungen entwendet worden. Auch sind ver schiedene Schriftstücke verschwunden Aus der Art des Ein bruches schließt man, daß der Täter mit einem Nachschlüssel den Tresor geössnet hat. Ein Beamter der Gesandlschast, der Prag verlassen hat, ist der Tat verdächtig. Gesandlschast und Polizei lehnen Mitteilungen über den Fall ab. Inzwischen tonnte der Sowjetbeamte bereits verhaftet werden. Es handelt sich um einen Tartaren namens Kozimow. Bei einer Haussuchung sand die Polizei in seiner Wohnung Damenstrümpfe und andere weibliche Bekleidungsstücke. Den Kozimow fand die Polizei völlig betrunken auf siner Kellerstiege in einem Gasthaus in Bösig. Sämtliche aus der Gesandtschaft entwendeten Geldbeträge — etwa 700 000 Kronen — und die geheimen Dokumente konnten dem Ein brecher wieder abgenommen werden. «MS Deutsche Aotschasteu in Argentinien, Brasilien und Chile Zwischen der Reichsregierung und den Regierungen von Argentinien, Brasilien und Chile bat ein Notenwechsel stattgesunden- durch den die wechselseitige Erhebung der diplomatischen Vertretungen zu Botschaften vereinbart wird. Diese Regelung, die die Reichsregierung bereits im Jahre 1930 dem Reichstag vorgeschlagen hatte, die aber damals an dessen Widerstand gescheitert war, trägt den sich ständig erweiternden Beziehungen zwischen Deutschland und den beteiligten südamerikanischen Staaten Rechnung und bringt gleichzeitig die wachsende Bedeutung zum Ausdruck, die sich Deutschland und die ibero-amerika- mschen Länder gegenseitig zuerkennen. Der Selbstmord des Klofterpropftes von St. Marienftern Noch keine Klarheit über die Talgründe « Zu dem Selbstmord im Kloster St. Marienstern wird mitgeteilt,' daß die Beweggründe, die Propst Matschek ver anlaßten, freiwillig aus dem Leben zu scheiden, nicht in der Richtung liegen sollen, wie zuerst die Vermutungen lauteten. Das wird damit begründet, daß sowohl das Kloster St. Ma rienstern wie auch das Kloster St Marienthal nicht unmit telbar vom Bistum Meißen betreut würden und daß demnach auch kein Zusammenhang bestehen könne mit den Vorgän gen, die zum Deviscnprozeß gegen Bischof Legge und andere führten. Nach dieser Darstellung wer den die beiden genannten Klöster vom Kloster Ossegg in der Tschechoslowakei betreut, wie das im Traditionsrezeß bestimmt sei, durch den 1635 die Oberlausitz an den Kur fürsten von Sachsen kam. Was die Person des Verstorbe nen angeht, so erfahren wir jetzt, daß Propst Matschek an einem Herzleiden gelitten habe, das vielleicht der unmittel bare Anlaß zu dem unglückseligen Schritt gewesen sein könnte. Durch diese Darstellungen sind die Hintergründe der Tal noch keineswegs aufgeklart: insbesondere brauchen diese Angaben auch nicht die ursprünglichen Vermutungen, daß der Selbstmord mit dem Devisenprozeh gegen Bischof Legge zusammenhängk, zu widerlegen uno man wird abwarlen müssen, bis die amtlichen Ermittlungen zu dieser Angelegen heit vorliegen. Regelung der Arbeitszeit rn WethmWm Der Reichs- und preußische Arbeitsminister und der Reichs- und preußische Wirtschaftsminister teilen mit: Die Lage der Weihnachtsfeiertage und des Jahresendes bringt es mit sich, daß viele Betriebe die Arbeit in der Weihnachts woche ganz oder teilweise ausfallen lassen. Um dem dadurch entstehenden Verdienstaussall der Beschäftigten zu begeg nen, hat der Reichs- und preußische Arbeitsminister für das Land Preußen und für das Saarland genehmigt, daß die .in der Zeit vom 23. bis 31. Dezember d. I. etwa ausfal lenden werktäglichen Arbeitsstunden und ein weiterer Arbeitstag als Ersatz für den durch die Weih nachtsfeiertage eintretenden Verdienstaussall in den Mona ten Dezember 1935 und Januar 1936 oorgearbeitet oder, nachgeholt werden dürfen. Der Reichs- und preußische Wirtschaftsminister hat die gleiche Regelung für die gesamte Faserstoffindustrie genehmigt. Voraussetzung ist, daß nicht in anderer Weise für Ersatz des entstehenden Verdienstausfalles gesorgt ist. Unter der gleichen Voraus setzung oars bei einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeits zeit von nur dreißig Stunden oder weniger ein weiterer Arbeitstag vor- oder nachgearbeitet werden. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung eines Mehrarbeitszuschlages für die durch die Ausnahme herbeigeführte Verschiebung der Ar beitszeit besteht nicht. Die übrigen Landesregierungen sind ersucht worden, für ihr Gebiet die gleiche Regelung zu treffen Ei Der durch Fr« was sie z fung neu der NS.- schen die lungsz nen, der entdeckt v freund. T sozialen ü tischen S Menschen seiner Ur Arbeiter i schäft frist Wirkliche erholungs: ausgehobe anderen ! vollständu per un Kraft dur, reichliche < holungswc ist sich dai zelnen noc der nieder kann. Die! scheu in d bringen di schehen koi zehnten eri die deutsch« bemühen si gen usw. f Es war bi< schien. 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