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Veilage p« „Weitzeritz- Leitmrs" wolde Läufer j r Straße Len Dresden" Vorplatz ren, Tri- l be- hen- igen L >en, °b- G 4 fUhrer Hr.2S1 Kurze Rottzen Der Führer und Reichskanzler empfing den bekannten schwedischen Zoologen Bengt Berg. Der englische Fischereikreuzer „Godetia" traf zu einem mehrtägigen Besuch im Hamburger Hafen ein und machte an den St. Pauli-Landungsbrücken fest. An Bord befindet sich der britische Fischereiinspektor für die östlichen Gewässer, I. A. Atkinson, der in Hamburg und Altona mit den führen den Vertretern der deutschen Hochseefischerei Fühlung neh men will. Die Dresdener Straßenbahnen und Omnibusse führen zugunsten des Winterhilfswerkes bei den Fahrgästen Pfen- nigsammlunaen durch. Im Monat November sind aus der Sammlung der Pfennige nicht weniger als 12 500 Mark eingekommen, ein Betrag, der das Sammelergebnis der Vorjahre erheblich übersteigt. Der Reichskriegsminister und Oberbefehlshaber der Wehrmacht, Generaloberst von Blomberg, besichtigt vom 16. bis 18. Dezember Standorte des Heeres im Bereich des IV. Armeekorps und der Luftwaffe im Bereich des Luft kreises III. Ler Irische Landtag (Dail Eireann) Hai mit 76 gegen 5< Stimmen beschlossen, den Gesetzentmurs über die Abschaffung des Senats nochmals an den Senat zu überweisen. Wenn der Senat auch jetzt wieder die Vorlage ablelmt, kann sie innerhalb von 60 Tagen zum Gesetz erklärt werden 250 chinesische Soldaten, die unter dem Oberbefehl des Ge nerals Liang stehen, sollen nach einer Nengo-Meldung gemeutert haben und Kwantsi, das nordwestlich von Kiukiaug liegt, besetzt halten. Das japanische Kanonenboot „Kotaka" sei zum Schutz der japanischen Bürger von Hankau in das Ausstandsgebiet ent sandt worden. Ueber das Ausstandsgebiek sei Kriegszustand ver hängt worden. BersammlimMUhe bis IS. Zmuar Berlin, 14. Dezember. Oer Reichspropagandaleiter der NSDAP., Reichs minister Dr. Goebbels, gibt bekannt: „Mit Rücksicht aus die vor uns liegenden Feiertage ordne ich hiermit eine allgemeine Versammlungsruhe für die Zeit vom 15. Dezember 1935 bis 15. Januar 1938 an. Diese Ruhepause betrifft alle öffentlichen Versammlungen und Kundgebungen. Richt eingeschlossen sind die Weih nachtsfeiern der NSDAP., ihrer Gliederungen und ange schlossenen verbände sowie die Filmvorführungen der Amts leitung Film der Reichspropagandaleitung." Wehrmachtsspende siir da; WKW Berlin, 14. Dezember. Am Tage der Nationalen Solidarität wurden von der Wehrmacht in allen Standorten innerhalb der Kasernen und militärischen Liegenschaften Sondersammlungen zu Gunsten der Winterhilfe durchgeführt. Als Ergebnis der Sammlun gen in der Wehrmacht konnten dem Winterhilfswerk 139 463,03 NM. überwiesen werden. LraalariallirAeaaaslchW für die alkpreuhische Union. Berlin, 14. Dezember. Der preußische Landeskirchenausschuß hat mit Zustim mung des Reiche« und preußischen Ministers für die kirch- lichen Angelegenheiten für die zum preußischen Staatsgebiet gehörenden Teile der Evangelifchen Kirche der altpreußi schen Union eine Verordnung „betreffend die Provinzial- kircheuausschüsse" erlassen. Danach soll der Provinzialkir- chenausfchuß in allen Angelegenheiten eine einmütige Stel lungnahme erstreben. Bei allen Beratungen und Maßnah. men hat er darauf bedacht zu fein, daß er in Uebereinstim mung mit dem Landeskirchenausschuß handelt. Der Landes- kirchenauslchuß kann seine Mitglieder zu den Sitzungen des Provinzialklrchenausschusses entsenden, wo sie jederzeit das Wort ergreifen und Anträge stellen können. Beschlüsse des Provinzialkirchenausschusses, die Ordnungen der Landes kirche verletzen oder die einheitliche Arbeit der Landeskirche gefährden, rönnen vom Landeskirchenausschuß außer Kraft gesetzt werden. Die geistliche Leitung der Kirchenprooinz nach kirchlichem Recht liegt »eim Provinzialkirchenausschuß. Für die Kirchenprovinzen Rheinland und Westfalen bleibt eine Sonderregelung Vorbehalten. Der Provinzialkirchenausschuß ist dafür verantwortlich, daß die Kirchenprovipz nach den vom Reichs- und Landes- kirchenausschüß ausgestellten Grundsätzen verwaltet wird. Die Verordnung gilt längstens bis zum 30. September 1937, bis wohin entgegenstehende Bestimmungen außer Anwen dung bleiben. Lorftob der lramMchen Linken Paris, 14. Dezember. Die Linksparteien der Kammer benutzten die Gelegen heit der allgemeinen Haushaltsaussprache zu einem Vorstoß gegen den zwischen Laval und Sir Samuel Hoare be- wrochenen Plan zur Beilegung des italienisch abessinischen Krieges. Der Kommunist Peri und der Radikalsozialist Cot trugen die ihrer Ansicht nach schwerwiegenden Bedenken gegen de» erwähnten Plan vor. Abg. Pierre Cot betonte, es würde Frankreich nicht zur Ehre gereichen, wenn es jetzt Sühnemaßnahmen gegen einen Staat ablehne, der als An greifer gestempelt worden sei. Die Ausführungen Eots wurden von der gesamten Linken einschließlich d-r Radikalsozialisten mit lebhaftem Bei fall ausgenommen. ' Sonnabend, am 14. Dezember 1835 iv(. Jahrgang Einstellung von Freiwilligen Nächster Termin: Anfang Oktober 1936 Das Reichskriegsministerlum gibt verarmt: 1. Die nächste Einstellung von Freiwilligen in oas Heer erfolgt Anfang Oktober 1938. 2. Für die Einstellung kommen nur Wehrpflichtige vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr In Frage. Für die Berechnung des Lebensalters ist als Stich tag der 1. 18. 36 zugrunde zu legen. 3. a) Bewerber aus den Geburtsjahrgängen 1915 — 1918 werden im Herbst 1936 nur dann einge stellt, wenn sie besonders geeignet sind und länger als ein Jahr im Heere dienen wollen. Von dieser Forderung zur Bereiterklärung für eine längere Dienstzeit darf nur bei sol chen Bewerbern abgesehen werden, bei denen bei späterer Erfüllung ihrer Arbeits- und Wehrpflicht für ihre Berufs ausbildung ein beträchtlicher Nachteil entstehen würde. b) Angehörige der Geburtsjahrgange 1915—1918 müs sen vor der Einstellung in das Heer ihrer Arbeits dienstpflicht genügen. Zu diesem Behuf werden alle Bewerber, die von der Truppe als Freiwillige angenom men sind, am 1. 4. 36 zum Reichsarbeitsdienst eingezogen iverden. Die Einziehung zum Reichsarbeitsdienst wird be hördlicherseits veranlaßt. Irgendwelche besonderen Schrille des Freiwilligen selbst sind hierzu nicht erforderlich. 4. Van Bewerbern aus den G e b u r t s j a h r g ä n - gen 1911.—19 14 wird eine Bersitsrktärung für eine längere als einjährige Dienstzeit nicht gefordert. Solche Be werber, die sic eingcheN wollen und solche, die den Arbeits dienst abgeleistet haben, werden jedoch bevorzugt berück sichtigt. 5. Im übrigen gilt für die E i n st e I l u n g als Frei williger als Voraussetzung, daß der Bewerber a) die deutsche Staatsangehörigkeit (Neichrangehärigkeit) besitzt, b) wehrwürdig, c) deutschen oder artverwandten Blutes, d) unbescholten, e) unverheiratet, f) tauglich« 1 oder 2 für den Wehrdienst ist. Mindestgröße nicht unter 1,60 Meter. Notwendige Zahnbehandlung ist vor der Einstellung durch- zuführen. Bewerber, die diesen Bedingungen nicht entspre chen, können nicht eingestellt werden. 6. Für Fahnenjunker (auch im Sauitäts- und Vsterinärkorps) und Anwärter für einige Scnderlaufbah- nen im Heer gelten besondere Bestimmungen, die beim nächsten Wehrbezirkskommando angefordert werden können. , 7. Die Einstellung ist in der Regel nur bei Trup ¬ penteilen möglich, deren Standort in der Nähe des Wohnsitzes des Bewerbers liegt. Diese Einschrän kung gilt nicht für Freiwillige, die ihren Wohnsitz in der entmilitarisierten Zone oder in Groß-Berlin haben. Sind dem Bewerber die für ihn in Betracht kommenden Trup penteile nicht bekannt, so kann er sie beim zuständigen Wehrbezirkskommando — in der entmilitarisierten Zone bei der unteren Ersatzbehörde — erfragen. Die Wahl der Waf fengattung (Infanterie, Kavallerie, Artillerie, Krastfahr- kampftruppe, Pioniere, Nachrichtentruppe, Kraftfahrtruppe, Sanitätstruppe) ist dem Bewerber freigestellt. Bevorzugt eingestellt werden: bei »not. Truppenteilen Bewerber, die bereits an einem Lehrgang einer Wotorsport- fchule des RSKK. teilgcnommen haben oder sich zur Ab leistung eines derartigen Lehrganges vor Diensteinlritt ver pflichten: bei berittenen und bespannten Truppenteilen Be werber, die dem Reiterfchein besitzen: bei den Pioniern Be werber, die Schiffer sind oder den Rachweis wassersport licher Vorbildung erbringen können. 8. Bewerber, die n o ch nicht gemustert sind, mel den sich persönlich bei der zuständigen polizeilichen Melde behörde zum Eintrag in die Wehrstammrolle und beantra gen dort die Ausstellung eines Freiwilligenscheins , für den Eintritt in den aktiven Wehrdienst. Personalpapiere j und von Minderjährigen die schriftliche, amtlich beglaubigte j Erlaubnis des gesetzlichen Vertreters find mitzubringen. > Angehörige der bereits gemusterten Jahr- i gänge 1914 und 1915 brauchen sich bei der polizeilichen! ! Meldebehörde nicht zu melden. Bei ihnen tritt an Stellsj des Freiwilligenscheines für den Eintritt in den aktivem Wehrdienst der M u st e r u n g s a u s w e i s (für Ersatz reservisten I außerdem der Ersatzreserve I-Schein). Nach Erteilung des Freiwilligenscheines inelden sich die Bewerber möglichst schriftlich bei dem Truppenteil, bei dein sie dienen wollen. Bewerber, die ihren Wohnsitz in der entmilitari sierten Zone haben, inelden sich jedoch ausschließlich! bei der für ihren Wohnsitz zuständigen unteren Ersatz-- > behörde. Dem E i n st e l l u n g s b e s u ch ist beizufügen: l. a) von - bereits gemusterten Bewerbern des Jahrgangs 1915 dev Musterungsausweis-, b) von bereits gemusterten Bewerbern ! des Jahrgangs 1914 der Musterungsausweis und der Er-! satzreserve I-Schein; c) von noch nicht gemusterten Bewer- ! bern der Freiwilligenschein. Einstellungsgesuche, denen vorstehende Ausweise oder Scheine nicht beiliegen, werden nicht berücksichtigt. ! s II. von allen Bewerbern ein selbstgeschriebener Lebens-! lauf; dieser muh mindestens enthalten: Bor- und Zuname^ Geburtstag und -ort, Angaben über Schulbesuch, Beruf unk Beschäftigung oder Arbeitslosigkeit nach der Schulentlassung, über etwa abgeleisteten Arbeitsdienst, genaue und deutliche! Anschrift; b) zwei Paßbilder. ! Die Meldung darf nur bei einem Truppen-! teil (in der entmilitarisierten Zone bei der unteren Ersatz-! behörde) erfolgen. Sie ist in der Zeit bis 31. Januar 193H durchzuführen. Einstellungsgesuche, die bis zu diesem Zeit-! punkt nicht beim Annahmetruppenteil oder in der entmilita-! risierten Zone bei der unteren Ersatzbehörde Angegangen sind, werden nicht mehr berücksichtigt. Einstellungsanträge bei höheren militärischen ode^ staatlichen Dienststellen sind zwecklos. Sie verzögern nur die, Bearbeitung zum Nachteil des Bewerbers. 9. Freiwillige erhalten während des ersten Dienstjah res neben freier Verpflegung, Unterkunft und Heilfürsorge! eine Löhnung von 0,50 RM täglich. Die aktive Dienstzeit dauert ein Jahr. Frei» willigen, die bereits mit der Absicht in das Heer eingetreten; sind, länger zu dienen, wird bei guten Leistungen in erster Linie die Möglichkeit gegeben, sich zu längerer Dienstzeit in, Heere zu verpflichten. Die Dienstzeitoerlängerung ist unter Uinständen bis zu einer Gesamtoienstzeit von 12 Jahren möglich. Die Zahl der auf längere Zeit zu Verpflichtenden richtet sich nach dem hierfür vorliegenden Bedarf des Heeres. 10. Weitere Auskünfte über Eintritt als Freiwilliger in das Heer erteilt auf Anfrage das für den Wohnsitz zu ständige Wehrbezirkskommando, in der entmilitarisierten Zone die untere Ersatzbehörde. Italienischer Mwntch Zum Bombenangriff auf Dessie. Genf, 14. Dezember. In Erwiderung der abessinischen Beschwerden über dick Bombenabwürfe auf Dessie erklärt die italienische Regierung) in einem Telegramm an das Völkerbundssekrelariat, sie be streite in aller Form, daß jemals eine offene Stadt in Ost- asrika durch Flugzeuge mit Bomben beworfen worden sek. Jedes Vorgehen habe immer und einzig militärische- Abteilungen und Truppenzusammenziehungen zum Ziele gehabt. Der Ort Dessie bilde einen der größten militärischen Mittelpunkte Abessiniens. Es habe sich ergeben, daß er durch Maschinengewehre und Artillerie stark verteidigt sei. Da« beweise die Tatsache, daß alle italienischen Apparate, obwohl sie in mindestens 1200 Meter Höhe flogen, durch das abessi nische Feuer getroffen worden seien. Was das amerika* nische Lazarett betreffe, so müsse daraus hingewiesen wer* den, daß der italienischen Regierung niemals das Vorhand densein einer amerikanischen Abteilung im Sinne des Gen* fer Abkommens von 1929 mitgeteilt worden sei. Aus den photographischer, Aufnahmen von Bord der italienischen Flugzeuge nach dem Bombardement gehe übrigens hervor, daß die mit dem Abzeichen des Roten Kreuzes versehenen" Gebäude und Zelte unversehrt erschienen. Jedenfalls müß-, tcn sich die abessinischen Sanitätsabteilungen, wenn sie jeds Gefahr vermeiden wollten, in hinreichender Entfernung von den militärischen Zielpunkten aufstellcn und für sich bleiben Bei einem Fluge über Dessie am Tage nach dem Bom benangriff hallen übrigen» italienische Flugzeuge sestgestellt. daß alle Gebäude mit den Abzeichen de. Roten Kreuzes be deckt waren, einschließlich der Lager der Soldaten und de« Flugplatzes. I alten Lichterbaum vor dem Luther-Denkmal in der Kaiserstadt Worms.