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70. < die Au gen der In r tember e eines mir Warschauer Berlchwörer-Vkorek Aufsehenerregende Beschuldigungen gegen Litauen. Gra sten alten nen ' 1 gäbe aunsten der ukrainischen Terrors!. betrage zur Verfügung gestellt Hal Kaufauftrag vorlag. Sie Geschäfte der Universum-Banl !öom gerir Inate nahe es die die Ge> barei h die alle von M den. ( sucht w aufgebo große § -i Di renbrit Schärfe stehen, »rindi ihren! Englar Gleichh ben, u drück« Der Bankdirektor Schippers aus Amsterdam erklärt. Universum-Bank sei ein kleiner unbekannter Betrieb gewesen. Welchen Ruf sie gehabt habe, will der Vorsitzende wissen. Sie beschäftigte sich, so entgegnete der Sachver ständige, mit dem Ankauf von Obligationen. Das waren Arbeikkammer Sachsen Vereidigung der Mitglieder durch Dr. Ley B« Einführ An Justiz, stizmmi der zust nach Le Aender, Gericht- Großen Beitritt Zw Polen i barung lchastsvc vung ai Vereint, Stadt D notwend dem Ws wird nö Die feie, Ma über den und „Ps ren, wo am Are .Sonntag Drei Zei ^werden i König ei riotis" w noch nicht gekauft worden waren. Ferner sollen diese Zeu- darüber vernommen werden, ob zu diesem Zeitpunkt zur t ligte Corp- chef d bische, bann in bei trat l benan tungs .Führe letzten I und h Schule die de Sinne nähme gläubi Litauische Males,iise Unerhörtes Ansinnen an den Memeler Landlagsprasidenten. Memel, 21. November. Der Präsident des Memelländischen Landtages, Balds- zus, hat sich nunmehr aus Drängen seiner Fraktion bereit erklärt, die Bildung des Direktoriums des Memelgebietes zu übernehmen. Nachdem so der Bildung eines Memel- Direktoriums, das des einmütigen Vertrauens der Land tagsmehrheit sicher sein kann, nichts mehr im Wege zu stehen schien, wurde vom Gouverneur Kurkauskas das Ansinnen gestellt, einen Litauer in das Direktorium zu nehmen. Die ses Ansinnen wurde von Baldszus abgelehnt. Kurkauskas erklärte hieraus, sich dir weitere Entscheidung vorbehalten und zur Rücksprache nach Kowno reisen zu wollen. AmtreiuMroag ia LeW» Zwei Grohe Senate de» Reichsgericht». Leipzig, 21. November. Der Reichsminister der Justiz, Dr. Gürtner, und die Staatssekretäre im Neichssustizministerium, Dr. Schlegelber ger und Dr. Freisler, haben sich nach Leipzig begeben, um die aus Grund des Gesetzes zur Aenderung von Vorschriften d-» Ktrakverkakrens und des Gerichtsversassungsgesetzes Setz im Kmmtamt liir «olkswohlstchrt * Berlin, 21. November. Der Stellvertreter des Führers, Rudolf Heß, stattete dem Hauptamt für Voltswohlfahrt einen längeren Besuch ab. Der Reichsbeauftragte des Winterhilfswerks, Haupt amtsleiter Hilgenfeldt, geleitete den Gast durch die verschie denen Abteilungen der Reichsleitung der NSV. Besondere Beachtung fand die Abteilung „Winterhilfswert", deren vorbildliche Organisation immer wieder hohe Anerkennung fand. Weiter wird in der Anklage behauptet, daß das litauische Außenministerium und insbesondere der ehema lige Außenminister Zaunlus engste persönliche Be> Ziehungen mit der Kownoer Vertretung der ukrainischen Organisation unterhalten habe und daß einzelnen hervor ragenden Mitglieder der Organisation falsche Pässe durch das litauische Außenministerium aus gestellt worden seien, um ihnen Werbereisen in europäischen Staaten und nach Amerika zu ermöglichen. In dem Falle eines gewissen Suszko soll der Paß sogar die Angabe ent halten haben, daß Suszko, der polnischer Staatsangehöriger ist, Beamter de» litauischen Innenministeriums sei. Im weiteren Teil der Anklage wird darauf hingewie sen, daß hervorragende Persönlichkeiten der ukrainischen Terrororganisation und zahlreiche Flüchtlinge sederzeit im Gebiet der Tschechoslowakei Zuflucht gesunden hätten. Die Verbindung zwischen den in Prag sitzenden Leitern der Or ganisation und den Abteilungen in Polen sei immer außer-, ordentlich rege gewesen. Alles Leben komme aus "der Zelle, in der bereits der gesamte Organismus vereinigt sei. Die drei Zellen, auf die sich jedes Gemeinwesen aufbaut, seien die Familie, der Betrieb und die Gemeinde. Diese drei Zellen gelte es zu behüten, damit sie nicht an getastet würden. Deshalb habe man für die.Sozialordnung im Betrieb den Vertrauensrat und ben Arbeitsausschuß geschaffen und fer ner die Arbeitskammer und die Wirtschaftskammer sowie den Arbeits- und Wirtschaftsrat. Dieses seien die Einrich tungen, in denen die Menschen ihre Sorgen ordnen sollten. Aufgabe der Partei und der Arbeitsfront sei es, h i e r ü b e r zu waschen und das Ergebnis der Beratungen auszu werten. Die in den Vertrauensrat, den Arbeitsausschuß, in die Arbeitskammer usw. berufenen Menschen sollten hier ihren Standpunkt vertreten, aber sie dürften sich nie als Vertreter von Interessen sondern als Treu händer des Vertrauens fühlen. Im Vertrauensrat ständen sich nicht der Unternehmer und das Gefolgschafts mitglied sondern die Treuhänder des Vertrauens im Betrieb gegenüber, denn dieses V e rt r a u e n sei das W i cht i g st e im Betrieb. Wenn der Führer die Vertrauensratswah len als einzige Wahlen nach der Machtergreifung durchge führt und gesetzlich verankert habe, so habe er damit etwas Besonderes tun wollen, nämlich sie zu einem Wertmesser des Vertrauens im »erriev machen. Wenn ein Betrieb ver sage, würden die Schuldigen dafür verantwortlich gemacht werden, denn der Betrieb müsse in Ordnung sein. Auch in den Arbeitsausschüssen säßen nur Männer aus dem Be trieb zusammen. Erst in der Arbeitskammer sei die erste Verbindung zwischen der DAF und den Betrieben herge stellt. Die Arbeitskammern würden noch ergänzt werden durch Gefolgschaftsmitglieder, Belriebssührer, Vertreter der Par tei, der SA, SS, des Arbeitsdienstes..der Wehrmacht, der Frauenfchast usw., so daß ein kreis gebildet werde, der sich über die sozialen Sorgen eines Bezirkes unterhalten könne: auch diese Versammlung sei nur beratend, nicht ent scheidend. Der Arbeits- und Wirtschastsrat verbinde dann die gewerbliche Wirtschaft mit dem sozialpolitischen Teil der Arbeitsfront, um zum Ausdruck zu bringen, daß beide zu sammengehören. Wichtig sei nun, zu erkennen. dag alle diese Einrichtungen auf verschiedenen Ebenen liegen und ver schiedene Aufgaben haben. Es sei also nicht so. daß die eine Einrichtung die Berufungsinstanz für die andere fei. Jede Frage, die in den Verlrauensrat gehöre, müsse auch im Verlraucnsrat gelöst werden; sonst werde sie von den hoheltsträgern der Partei oder den Treuhändern entschie den werden. Man wolle keinen bürokratischen Apparat aufziehen, sondern alle die neugeschaffenen Einrichtungen dienten der Erziehung zur Selb ft Verantwor tung der beteiligten kreise. Dr. Ley schloß: Wenn wir die Vernunft zur obersten Richtschnur nehmen, das heißt, Instinkt und Verstand rich tig einsetzen und die Sprache des Blutes schärfen, dann muß uns unser Werk gelingen; es kann dann nichts mehr geben, ' was wir nicht meistern. Dr. Ley nahm darauf die Einweisung des Leiters der Arbeitskammer, Pg. Peitsch, sowie die Vereidigung der Mitglieder der Kammer vor und verpflichtete sie durch Handschlag. Der Sitzung wohnten bei je achtzehn Betriebsführer und Gefolgschaftsmitglieder, Reichsstatthalter und Gauleiter Mutschmann, die Staatsminister Dr.'F ritsch, Lenk und Kamps sowie der beauftragte Leiter des Voiksbil- dungsministeriums, Göpfert, Vertreter der Wehrmacht, der Partei und ihrer sämtlichen Gliederungen, der Behörden und der Wirtschaft Bargeschäfte, und infolgedessen kam es auf den Ruf der Bank nicht an. Der zweite holländische Banksachverständige schließt sich in allen wesentlichen Punkten den Ausführun gen des Direktors Schippers an. Sodann wird ein Bücher revisor aus Amsterdam gehört. Er kennt die Universum- Bank erst seit zwei Jahren. Die Buchführung fei. so führt er aus, primitiv gewe sen, vor allem, was die Verbuchung der Effektenumsätze an- gehe. Auch diesem Sachverständigen ist ausgefallen, daß kurz vor dem Stichtag des Volksverratsgesehes größere Buchungen von Obligationsankäufen vorgenommen wor den sind. Bei der Universum-Bank fehlte auch ein Order- huch. , Auf eine Frage des Sachverständigen, wie denn die Aufträge erteilt worden seien, habe der Direktor der Uni versum-Bank in Amsterdam geantwortet, die Aufträge seien mündlich eingegangen. Aus Grund seiner Nachprüfung der Bücher hat der holländische Bücherrevisor weiter fest gestellt, daß die Universum-Bank ihren Kunden die Obliga tionen zu einem verhältnismäßig hohen Kurs von rund 50 Prozent überließ, während sie selbst die Stücke später zum Kurse von etwa 37—40 Prozent austaufte. Kin Schreiben von Dr. Hosius Im Prozeß gegen den Bischof von Meißen wurden die Beamten der Zollfahndungsstelle über das Ermittelungs ergebnis vernommen. Einer der Beamten saßte seine Ein drücke über die Vernehmung dahin zusammen, daß ihn die Angaben des Bischofs geradezu erschüttert hätten. Der Bi schof habe sogar erklärt, er wiße überhaupt nicht, daß das Bistum Meißen Schuldverschreibungen habe, und was eine Obligation sei. Der Bischof bestätigte das in der Haupt- Verhandlung. Demgegenüber wies die Staatsanwaltschaft daraus hin, daß der Generalvikar Dr. Soppa seinerzeit mehrfach mit dem Bischof über die Anleiheangelegenheit verhandelt habe und der Meinung sei, daß dem Bischof aus Grund dieser Unterredungen der Begriff „Obligation durchaus geläufig sein müsse. Zum Schluß gab der Vorsitzende den Anhalt eines Schreibens bekannt, das der geflüchtete Leiter der Univer- fum-Bant, Dr. Hofius, an das Gericht gesandt hat. Dar in bezeichnet er die Darstellung Dr. Legges, wonach dieser erst in der Wohnung des Dr. Hosius erfahren habe, daß gegen seinen Willen ein Guldenkonto in Amsterdam ein gerichtet worden iei. und daß er kofius daraus wie ein Die Fortsetzung der Verlesung der Anklage im War schauer Prozeß gegen die ukrainischen Verschwörer brachte vei der Darstellung des Zusammenhangs der ukrainischen Nationalistischen Organisation in Polen mit ihren im Auslande sitzenden leitenden Stellen Einzelheiten zur Sprache, die größtes Aufsehen erregen. Au» Schriftstücken, die in der Anklageschrift genannt werden^geht hervor, daß in den letzten Jahren die litauische Regierung die ukrainische Terrororganisation bedeutend unterstützt hat. Die Anklage nennt Fülle unter genauer An- Stier angebrüllt habe, als „von A bis Z frei erfunden". Demgegenüber bleibt Dr. Legge bei seinen Aussagen. Der Bischof habe, so schreibt Dr. Hosius weiter, tatsächlich nicht gewußt und nicht wissen wollen, daß illegale Käufe ge tätigt wurden. Das bestätigt übrigens auch sein Bruder Dr. Theodor Legge. Auch mit Dr. Soppa befaßt sich Dr. Hosius in seinem Schreiben und teilt mit, daß der General vikar erst Anfang d. I. Über die Einzelheiten der Obliga- tionsaufkäufe unterrichtet worden sei. Abschließend erklärte der Bischof zu diesem Briefe, aus ihm gehe mit aller Deutlichkeit hervor, daß er nichts ge wußt habe, und daß auch der Generaloikar Dr. Soppa offenbar nicht unterrichtet gewesen sei. Ame-mW -er NerlM Milchaka / Der »me» ,e,e» de» BWllfS / «Wei no» Melde» Zu Beginn de» dritten Slhungstage» im Prozeß ge gen den Bischof von Meißen wurde der Bischof von Berlin, Dr. Lonrad Graf von Preyfing, als Sachverständiger über die Frage vernommen, inwieweit sich ein Bischof um alle Einzelheiten der verwaltungstechnischen Angelegenheiten seiner Diözese bekümmern muß. Kurz nach 9.30 Uhr erschien der Bischof in Begleitung des Domvikars Ritau im Saal. Er trug die Kleidung ei nes Bischofs. Der Bischof äußerte sich zunächst über seine Personalien; er steht im 55. Lebensjahr. Sodann wurde in die sachliche Verhandlung eingetreten. Das Amt des Bischofs im Sinne der Kirche, so führte der Bischof in sei nem Sachverständigengutachten aus, ist vor allem ein geist liches Amt und hat sich mit den geistlichen, spezifisch bischöf lichen Funktionen zu befassen. Der Bischof bekommt durch die Weihe und die Sendung das Lehr-, das Hirten- und das Priesteramt: das Lehramt zur Verkündung der Lehre, das Hirtenamt zum Wachen über die Sitten und das Prie steramt zur Ausführung der ihm eigensten Gewalten, der bischöflichen Gewalten, die ihm allein die Möglichkeit ge ben, das Sakrament der Priesterweihe zu spenden. Dazu kommt noch eine Reihe von mehr accidentellen Fragen administrativer, wirtschaftlicher und finanzieller Art. Nachdem der Bischof dann auf die Geschichte des Bischofsamtes eingegangen war, fuhr er u. a. fort: Die finanziellen Fragen liegen wohl am allerweitesten von dem bischöflichen Pflichtenkreis ab. Im allgemeinen wird der Bischof seiner Pflicht völlig gerecht, wenn er sämtliche Post sachen seinem Generalvikar zum Oeffnen überträgt und sich über die wichtigsten, den Bischof berührenden Dinge vom Generaloikar unterrichten läßt und sie mit diesem bespricht. Es ist unmöglich, daß irgendein Bischof einer größeren Diözese den ganzen Komplex der seinen kirchlichen Bezirk betreffenden Fachfragen überblicken kann. Da muß er sich bescheiden und eine Auswahl treffen. Anschließend stellten Lie Verteidiger wie auch der Staatsanwalt eine Reihe von Fragen, um die Abgrenzung der Verantwortung des Ge- neralvikars dem Bischof gegenüber nach den Vorschriften Les Kirchenrechts klarzulegen. Der Bischof von Berlin betonte, daß jeder Bischof das Recht habe, zu feiner Entlastung einen Generalvikar zu be stellen. Dieser sei gewissermaßen da» „andere Ich" des Bischofs und habe nach dessen Richtlinien sein Amt zu füh ren. Der Bischof dürfe jedoch jederzeit in die Amtsfüh rung de» Generalvikars eingreifen. Bei größeren Geldge schäften müsse der Generaloikar dem Bischof Vortrag Hal- ten, soweit er nicht aus Grund besonderer Abmachungen von vornherein zur Durchführung derartiger Geschäfte er mächtigt sei. Das Gericht gab sodann einem Antrag der Verteidi gung statt, wonach zwei holländische Bantsachverständige und ein holländischer Bücherrevisor, die in einem anderen Devisenprozeß vor dem Berliner Sondergericht als Zeugen vernommen wurden, über die Frage gehört werden sollen, ob die Massierung von Obligationsankäufen vor dem Stich tage der Volksverratsanzeige, dem 17. Oktober 1934, tech nisch in dem behaupteten Umfange überhaupt möglich war und ob vor dem 17. Oktober 1934 ein Kaufauftrag über die noch ausstehenden 20 Stück vorhanden war, die angeblich Am und Lani trifft dasj Monats. ! 1153 8472 Radebe als im D 1200 gege <80 Ros'-^ ierstühl Hal. Die Anklage nennt Füile unter genauer — >e der Summen, in denen die litauische Legierung zu- rganlsatlon erhebliche Geld- mbe. Die erste Sitzung der Ardeitskammer des Gaues Sach sen wurde eingeleitet durch eine Ansprache des zukünftigen Leiters der Arbeitskammer, Gauwalter Peitsch, der erklärte, daß er seine ganze Kraft für dieses große Werk ein setzen werde. Der Leiter der Deutschen Arbeitsfront, Reichsorgani- fationsleiter Dr. Ley, ging auf die Grundlagen der Bewe gung ein und führte unter anderem aus: Es sei nicht wahr, daß der deutsche Arbeiter dem Reichen seinen Reichtum miß gönnt babe, aber er habe sich gegen die Unvernunft gewandt, die er darin erkannt habe, daß der Unternehmer neben der Fabrik einen riesigen Palast gebaut, in der Fabrik aber auf Schönheit und Sauberkeit gar keinen Wert gelegt habe. Das heutige Geschleckt habe vom Schicksal eine gewaltige Mission auferlegt bekommen: für die Ewiakect Deutschlands zu sorgen. Für dieses Ziel müsse sich jeder einseken; erreicht werden aber könne es nur durch den Kampf. Für diesen Kampf müßten die Führer das Volt reifmachen, es'zusammenschweißen zu einer Gemein schaft, in der jeder am richtigen Platz stehe. Aus der Summe der so erzielten einzelnen Höchstleistungen werde dann die Höchstleistung des gesamten Bölkes entstehen. Das beste Vorbild hierzu sei der Soldat. Wie man aber in eine Kompanie nicht Angehörige verschiedener Waffen zu sammenbringen könne, so könne man auch in einer Kampf gemeinschaft nur Angehörige einer Rasse zusammenbringen, die den gleichen Blutrythmus und den gleichen Schritt hätten. So müsse die Rasse zur Grundlage jedes Denkens gemacht werden. Die Gemeinschaft müsse dau ernd exerziert werden; dabei könne niemand sagen, das ist meine Privatsache. Privatmann sei heute in Deutschland nur derRassenfremde. Der Un ternehmer könne heute nicht mehr sagen: Meine Fabrik ist meine Privatsache, denn von seiner Fabrik hänge die Zu friedenheit der Menschen ab, die dort arbeiteten; dies aber sei eine höchst öffentliche Angelegenheit. Der Unternehmer müsse daher fein Handeln vor der Allgemeinheit verantwor ten, wie das heute jeder tun müsse. Die Gemeinschaft müsse darüber wachen, daß die Interessen des einzelnen die In teressen der Gesamtheit nicht verletzten und daß alles Handeln und Tun von der Vernunft beherrscht wird. Jeder einzelne müsse befähigt werden, das Höchste zu leisten. Man müsse daher alles tun, um den Menschen kräftig und stark zu halten. „Kraft durch Freude", Urlaub, Erholung, Sport, Gemeinschaftsgeist, Hygiene, Schönheit der Arbeit, Arbeitsmethoden, Leistungslohn, Akkordlohn, alles das müßte fleißig studiert werden. Man verlange weder vom Unternehmer, noch vom Arbeiter etwas, was sie nicht geben könnten. Urlaub und Erholung müsse allen gegeben werden, nicht aus Mitleid, sondern weil der Unternehmer einsehen müsse, daß es für ihn wirt schaftlich ist. Es müssen auch jeweils Arbeiter bestimmter Altersgruppen zusammen beschäftigt werden, damit nicht mehr der Zwanzigjährige neben dem Sechzigjährigen stehe; dadurch würden sich Leistungssteigerungen von 10 bis 20 Prozent herausholen lassen. Für alle Arbeiter aber würde diese Neuregelung sich als Segen erweisen. Etwas zu fordern sei nicht marxistisch; marxistisch sei, wenn jemand mehr fordere, als er der Gemeinschaft zu geben bereit sei. Dieser Marxismus habe sich bei allen früheren Parteien gefunden. Die Gefolgschaft dürfe für den Unter nehmer keine Angelegenheit des Lohnkontos sein. Der Na tionalsozialismus bringe dem Unternehmer das Schönste, was er haben könne, die Sorge um die Gefolgschaft. Er müsse wieder durch seine Fabrik gehen und mit seinen Ge folgsleuten sprechen; dann werde er empfinden, was es heißt, Wirtschaftsführer zu sein und auch befähigt sein, jeden Mann an den ricktiaen Blak zu stellen.