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E«il MWmsch von SA.-AarMikK Der Chef des Stabes, Lutze, veröffentlicht folgende An ordnung: Der SA.-Ausweis hat nur dann Gültigkeit, wenn er auf der Rückseite ordnungsgemäß für den laufenden Monat abgestempelt ist. Ein ungestempelter Ausweis oder ein Ausweis, auf dem die Beglaubigung in anderer Art, beispielsweise handschriftlich, vorgenommen ist, ist ungültig. Jeder, der einen ungültigen Ausweis vorzeigt, wird der Polizei übergeben, die gebeten ist, in solchen Fällen den Ausweis abzunehmen, die genauen Personalien festzustellen und der Obersten SA.-Führung Mitteilung zu machen. Ge gebenenfalls werden die Inhaber falscher oder unzureichen der Ausweise zur Anzeige gebracht und zur Rechenschaft gezogen. Die Streifen der SA. sind ausdrücklich befugt, in Aus- ! Übung ihres Dienstes von jedem Mann ohne Ansehen der ! Person und Stellung den SA.-Ausweis zu verlangen, wenn - «A.-Dienstanzug oder das Zivilabzeichen getragen werden. ! Trager des SA.-Sportabzeichens können gleichfalls jederzeit durch die Streifen der SA. auf die Berechtigung zum Tra gen des SA.-Sportabzeichens hin kontrolliert werden. Wie-er ein Devisenprozetz Vie Schiebungen -er „Mssionsschwestern vom heiligsten Herzen Jesu". Unter der schweren Anklage, in den Jahren 1932 bis 1934 rund 212 000 RM nach Holland verschoben zu haben, hatten sich vor dem Berliner Schöffengericht die General oberin Elisabeth Schulte-Mesum und ihre Helferin in Finanzangelegenheiten, die Generalprokuratorin Therese Dreier, des Frauenordens „Missionsschwestern vom heilig sten Herzen Jesu" aus Hiltrup l. W. zu verantworten. Aehnlich wie in früheren Devisenverfahren gegen katho lische Ordensangehörige ist auch in diesem Falle das Geld zum Rückkauf der im Kurse gesunkenen Obligationen und zur Amortisation einer vom Orden in Holland aufgenomme nen 600 OOO-Gulden-Anleihe verwendet worden. In der Voruntersuchung hat sich eine Verwendung für diese Zwecke zwar nur in Höhe von 170 000 RM nachweisen lassen; es liegt aber der Verdacht nahe, daß auch die restlichen 42 000 Reichsmark in verbotenen Geschäften angelegt worden sind. Auch die Hiltruper Missionsschwestern sind zu ihren De visenschiebungen von dem berüchtigten Dr. Hosius, dem Lei ter der „Bank für Kommunalwirtschaft" und später der „Universum-Bank" in Berlin, verleitet worden. Ihm haben die beiden Angeklagten nach ihrem Geständnis gemeinsam 85 000 RM und die Angeklagte Dreier allein weitere 3000 Reichsmark zum Rückkauf der Obligationen in Holland übergeben. 4000 RM wurden von zwei Angestellten der „Universum-Bank" über die Grenze gebracht. Ferner sind nach Holland 86 000 RM geflossen, die aus Wertpapierver käufen stammten. Endlich kommen Dollarschecks im Betrage von rund 33 000 RM hinzu, die von der nordamerikanischen Ordensprovinz in Reading einem in Holland befindlichen Angestellten dxr „Universum-Bank" zur Verfügung gestellt worden KAen. —. 5- Für die Buchhaltung des Ordens zeichnete die Ange- tlaglS Dreier verantwortlich. Nach dem ersten Eingreifen i der Zollfahndungsstelle hat sie das gesamte belastende Mate- i rial beseitigt und neue Bücher angefertigt, die den kontrol- I lierenden Beamten zu Täuschungszwecken vorgelegt wurden. Die Angeklagte Schulte-Mesum stellte in Abrede, daß ein Gesamtbetrag von 212 000 Mark nach Holland verscho ben worden sei. Sie will nur vom Ankauf eines Postens von 83 000 Gulden-Obligationen wissen. Hierfür wurden dem Dr. Hofius auf ihre Veranlassung einige 10 000 Mark zur Verfügung gestellt, der Rest — angeblich ohne ihr Wissen — dem Bankkonto des Ordens entnommen. Die Strafanträge gegen die Ordensschwestern In dem Devisenstrafverfahren gegen die beiden Ordens- ,chwestern des Frauenordens „Vom heiligsten Herzen Jesu" aus Hiltrup in Westfalen stellte der Anklagevertreter die Strafanträge. Unter Annahme eines schweren Falles im Sinne des Devisenstrafrechts bei der Hauptangeklagten, der Teneraloberin Elisabeth Schulte-Mesum, hielt er eine Zucht hausstrafe von drei Jahren, fünf Jahren Ehrverlust und 120 000 RM. Geldstrafe für erforderlich und beantragte wei ter die Einziehung von 100 000 RM. unter Mithaftung des Ordens. Gegen die Mitangeklagte Generalprokuratorin Therese Dreier lautete der Antrag auf zehn Monate Gefäng nis und 20 000 RM. Geldstrafe. Das Urteil lautete: Die Generaloberin Elisabeth Schulte erhalt ein I ahr Ge sSn gn i s und 30 000 Geldstrafe und die Mitangeklagte Generalprokuratorln The rese Dreier sieben Monate Gefängnis und 10 000 Geldstrafe. Die Untersuchungshaft wird in voller Höhe angerechnet und der Haftbefehl gegen die Angeklagte Dreier aufgehoben. 15 000 werden eingezogen. Der Orden haftet für die Geldstrafe und die Gerlchtskosten. Allerlei Neuigkeiten Umsahsteuerzahlung in Ziegelsteinen. Ein Ziegeleibe- itzer in Lens (Nordfrankreich), der etwa 40 Arbeiter be- chäftigte, dessen Geschäft aber unter der allgemeinen Krise ehr zu leiden hatte, war mehrere Male aufgefordert wor- ren, seine Umsatzsteuer zu bezahlen. Nun beschloß er, dem Finanzamt wenigstens eine „Anzahlung" zu leisten. Zu diesem Zweck ließ er 1500 Bausteine im Werte von 135 Franken vor das Finanzamt befördern und dort abladen. Dann legte er seinen Betrieb still und begab sich mit seinen Arbeitern zum Rathaus, wo er sie in die Liste der Arbeits losen eintragen ließ. Englische Jacht in der Llbmündung gestrandet. Die große englische Jacht „Blue Shaddow" strandete bei starkem Wind und hoher Brandung auf dem berüchtigten Großvogel- and. Da sich die Besatzung in höchster Seenot befand, gab ie Notsignale, die vom Feuerschiff „Elbe 3" beobachtet wur- >en. Das Lotsenversetzboot des Lotsendampfers „Kapitän karpfanger" und das Rettungsboot „Richard C. Krogmann" >er Cuxhavener Rettungsstation liefen sofort zur Hilfelei tung an die Unfallstelle. Es gelang, die von Brechern zeitweise völlig eingedeckte Jacht aus der Brandung zu zie hen. Der Bergungsdampfer „Titan" schleppte die geborgene Jacht nach Cuxhaven. Das Fahrzeug wird die bei der Strandung erlittenen Schäden aizf einer Werft in Cuxhaven gusbessern lassen. ... Abessinische Front zuriickoerlegt Um 39 Kilometer. Einer amtlichen Mitteilung zufolge hat der Kaiser von Abessinien an den Völkerbund ein Telegramm gerichtet, in dem es heißt: In Anbetracht der ständigen Herausforderungen und ^ur Vermeidung von Zwischenfällen ist Befehl gegeben worden, die abessinischen Trupven auf der ganzen Front 30 Kilometer zurückzunehmen. Die Durchführung dieses Be fehls ist strengstens befolgt worden. Der Kaiser bietet dem Völkerbund an, einen Beobachter zu entsenden, damit bel künftigen Zwischenfällen gleich zu Anfang der Schuldige fest gestellt werden kann. Gleichzeitig sind in Addis Abeba die Meldungen über eine Mobilmachung dementiert worden. Laval und Aloisi hatten eine Unterredung, über die s verlautet, daß von Drei-Mächte-Verhandlungen keine Rede ! sein könne. Anschließend verhandelten Laval und Eden § während eineinhalb Stunden. Dabei dürfte Eden den fran- ! zösischen Ministerpräsidenten inoffiziell von der vom eng- s lischen Kabinett beschlossenen Antwort auf die französische ! Anfrage wegen eventueller gemeinsamer Aktionen in Europa, insbesondere in Mitteleuropa, unterrichtet haben, j Inzwischen ist der Bericht des Fünferausschusses an den ! Völkerbundsrat veröffentlicht worden. Er besteht aus einer zusammenfassenden Darstellung über den Verlauf der Ar beiten des Ausschusses sowie aus drS^Anlagen, nämlich dem Text der Vorschläge des Fünferausschusses an Abessinien und Italien sowie der Antwort dieser beiden Regierungen. In der Darstellung des Verlaufs seiner Arbeit erklärt der Fün ferausschuß: „Der Ausschuß hat sich jedes Werturteils über die von den beiden Parteien gelieferten Unterlagen enthal ten. Die internationale Hilfeleistung, die Abessinien in Aus übung seiner satzungsgemäßen Rechte vom Völkerbund be antragt hat, schien eine für die beiden Parteien annehm- , bare Lösung zu bieten. Die Unabhängigkeit und gebiets mäßige Unversehrtheit Abessiniens würde geachtet, und Jta- ! lien hätte die Möglichkeit, mit Abessinien Beziehungen guten Einvernehmens und vertrauensvoller Zusammenarbeit in Sicherheit wieder aufzunehmen. Der Bericht des Fünfer- j ausschusses erwähnt sodann die französisch-englische Bereit- ' schäft zu einem Gebietsaustausch und zur Anerkennung eines italienischen Interesses an der wirtschaftlichen Erschließung Abessiniens. Zum Schluß erinnert der Bericht daran, daß der italienische Ministerrat diese Vorschläge als unannehm bar bezeichnet habe, und verweist auf die Zusammenfassung der mündlichen Bemerkungen des italienischen Vertreters zu Viesen Vorschlägen, wobei bemerkt wird, daß ihre schrift liche Festlegung von dem italienischen Vertreter genehmigt worden ist. Rom zum Plan des FWer-Auslchusies Die Zusammenfassung der italienischen Bemerkungen deckt sich im allgemeinen mit dem, was als italienische „Ge genvorschläge" bekanntgeworden ist. Es wird zwischen dem Stammland der Amhara, der Herrscherkaste Abessiniens, und den in den letzten 50 Jahren eroberten Außengebieten ein grundlegender Unterschied gemacht und gefordert, daß der „eigentliche abessinische Staat" in eine Lage versetzt werde, daß er seinen Nachbarn nicht schaden und seine Verwaltung j reformieren könnte, um aus eine höhere Kulturstufe zu kom men. Die verschiedenen Bevölkerungen, die an den Grenzen des Landes unter unmenschlichen Bedingungen leben, müß ten der abessinischen Tyrannei entzogen werden. Sie müß ten ein für allemal vor der Mißwirtschaft eines Landes ge schützt werden, das nicht in der Lage sei und niemals in der Lage sein könne, ihnen gegenüber die Mission zu erfüllen, die ezzrem Staat mit Angehörigen verschiedener Rassen obliegt. Die Vorschläge des Fünferausschusses, die auf eine Hilfeleistung für den gegenwärtigen abessinischen Staat ab zielen, werden scharf abgelehnt, da es sich „um ein Land handelt, dessen barbarische Zustände mit einer starken, mo dernen Rüstung Hand in Hand gehen". Der Fall Abessinien könne nicht satzunasgemäß gelöst werden, weil dieses Land unwürdig und unfähig fei, im Völkerbund mitzuarbeiten. Vielleicht wäre man der Lösung der Frage im Geiste des Mandatsgedankens nähergekommen. Die Entsendung aus ländischer Fachleute habe bisher nur dazu geführt, daß die Schlagkraft der bewaffneten Macht durch Modernisierung er höht und infolgedessen Abessinien für seine Nachbarn und insbesondere für Italien gefährlich geworden sei. Weiter beklagt sich Italien darüber, daß weder die ita lienischen Argumente noch seine Rechte aus den allen Ver trägen berücksichtigt würden. Ganz entschieden müsse sich die Regierung Italiens dem Vorschläge widersetzen, Abes-' sinien einen Zugang zum Meere zu gewähren. Dem ent gegen stünden die Rechte Italiens aus dem Drei-Mächte- Vertrag von 1908, der Italien eine territoriale Verbindung zwischen seinen Kolonien Eritrea und Somaliland zugesteht. Schließlich nimmt Italien von der „freundschaftlichen Einstellung Englands und Frankreichs zu Italiens Inter esse an der wirtschaftlichen Erschließung Abessiniens Kennt nis, müsse aber die praktische Durchführung von besonderen Abmachungen zwischen Italien und Abessinien abhängig machen. Die englW-ttaUenilche Aussprache In Rom hat eine neue Unterredung zwischen dem fran zösischen Botschafter Chambrun und Staatssekretär Suvich stattgefunden. Man darf in dieser neuen Unterredung wie auch in der amtlichen italienischen Mitteilung über die Zu sammenkunft Mussolini—Drummond einen Beweis dafür sehen, daß die diplomatischen Bemühungen zwischen Paris, Rom und London zur gütlichen Beilegung des italienisch- abessinischen Streitfalles lebhaft fortgesetzt werden. In der amtlichen italienischen Mitteilung heißt es: „Der Duce hat im Palazzo Venezia den englischen Botschafter Sir Eric Drummond empfangen; der Botschafter übermittelte ihn, eine persönliche Botschaft des englischen Außenministers Sir Samuel Hoare, der darin als alter Freund Italiens seinem besonderen Wunsche Ausdruck gibt, jedes unnötige Mißver ständnis zwischen den beiden Ländern zu beseitigen. Der Duce hat den Botschafter gebeten, in London wissen zu las- sen, daß er den Wert dieser Mitteilung hoch anschlägt und sie mit Genugtuung ausgenommen hat." Zu dieser amtlichen italienischen Mitteilung wird von maßgebender Seite noch bemerkt: Diese amtliche Mitteilung wird von der englischen Oeffentlichkeit ihrem ganzen Werte nach veranschlagt wer den. Wie ausdrücklich und feierlich erklärt und tausendfach in amtlichen und nichtamtlichen Kundgebungen wiederholt worden ist, hat Italien keinen Streitfall mit England ge wollt und will ihn auch jetzt nicht. Der Streitfall besteht zwischen Italien und Abessinien, und der kolonialcharakker dieses Streitfalles ist so klar, daß es für jeden gesunden Menschenverstand unmöglich und widersinnig erscheint, diesen Streit nach Europa herüberzu- lraaen und damit die italienisch-englischen Beziehungen zu verfälschen. Auf jeden Fäll wird nicht Italien als erstes dazu übergehen, und -le öffentliche Meinung Englands muh davon überzeugt sein und davon Kenntnis nehmen. Mobilmachung in Abessinien Rachdem die Regenzeit in Abessinien beendet ist, trifst nun auch der Regus militärische Maßnahmen. Am Mittwoch erdröhnten bereits am frühen Morgen die 44 paar kaiser lichen kriegstrommeln durch Addis Abeba und verkündeten die allgemeine Mobilmachung für das gesamte Reich des Regus. Der dumpfe Klang der Trommeln ist das allen bekannte Signal für die Verteidigungsbereitschaft in allen Provinzen und wird, dem uralten Brauch entsprechend, sofort von den Gouverneuren der einzelnen Provinzen ausgenommen und an die einzelnen Stämme wiederum durch Trommelsignale weitergegeben. In verhältnismäßig kurzer Zeit wird also mittels dieser uralten afrikanischen „Telegraphie" der Ruk zur Mobilisierung durch das ganze Land getragen. W Weine Drei-Mächte-llonserenz Unentwegt sLöfungsversuche in Genf wenf, rrv. weptemver. - . . WUMM WWWltg Zur 10. Wiederkehr des Todestages Georg Schweinfurlhs. Von Walthari. Man muß Entdeckungsfahrten früherer Jahrhunderte von neuzeitlichen Forschungsreisen unterscheiden. Jene wa ren zumeist Früchte abenteuerlicher Unternehmungslust; ihr Weg ging mit einem Minimum von Vorbereitung und Vor kenntnis „ins Blaue" hinein; oft war es der Zufall, der den Erfolg herbeiführte — man denke an die beiden Entdeckun gen Amerikas im Jahre 1000 und 1492! Die moderne For schung hingegen geht wohlüberlegt und systematisch entweder an die Ausschöpfung und Ausdeutung alter Entdeckungen oder an die Erweiterung des Forschungsgebietes. Während aber der Entdecker alten Stiles mehr an die Vergrößerung des Weltbildes zum Zwecke neuer Nutzraumgewinnung auf der Erde dachte, vertieft der neuzeitliche Gelehrte die wissen schaftliche Erkenntnis und ebnet zugleich damit dem Real politiker und zumal dem Kolonialpionier, nicht aber dem Glücksritter auf eigene Faust, den Weg. Neben den großen Afrikaforschern der Mitte des vori gen Jahrhunderts, Livingstone und Stanley, sind es Deutsche, die in vorbildlicher Weise den „schwarzen Erdteil" von „wei ßen Flecken" reinigten, d. h. die Erdkarte ergänzten, und zu gleich diese Neuaebiete gründlich untersuchten. Als ein Klas siker der Afrikaforschung ist in die Geschichtstafeln der Wis senschaft Georg Schweinfurth eingezeichnet, der — ein seltenes Geschick für einen Tropenpionier — im 89. Lebensjahre, am 19. September 1925, zu Berlin verschied. Georg Schweinfurth ist als Auslanddeutscher geboren. Sein Vater war 1809 vor der Rekrutenaushebung Napo leons aus der badischen Heimat nach Lübeck, dann nach Riga geflüchtet. Dort heiratete er die Tochter einer aus Stendal in der Mark Brandenburg eingewanderten Familie, und aus diesem Ehebunde des zu großem Wohlstände aelanaten Weinhändlers Schweinfurth ging Georg als jüngster Sohn hervor. Im Baltikum bereitete sich der Knabe, nachdem er durch gute Lektüre eine rechte Freude am Reisen und Forschen in sich genährt hatte, auf knabenhafte, aber doch zutreffende Weise»Mr seine halb spielerisch erwogenen Pläne vor. Er durchstreifte unter selbst auserlegten Entbehrungen allein und mit primitivster Ausrüstung die weiten Steppen und Heidewälder seiner Heimat. Als sein Vater den bereits 20- jährigen zum ersten Mal« nach Deutschland mitnahm und dann in Gastein eine Kur machte, verlegte der Jüngling sich sofort auf die „Bergkraxelei" und konnte als Sohn des Tieflandes recht stolz daraus sein, im Jahre 1857 als achter Besucher seit der Erschließung den Groß-Glockner erstiegen zu haben. Auch die botanischen Studien betrieb er dabei gleich praktisch, so daß er sein erstes Semester in Heidelberg nicht unvorbereitet antrat. Die Ferien jener glücklichen Iayre benutzte Georg Schweinfurth zu Studienreisen. So durchstreifte er einmal wocheniang — gewissermaßen als Training für künftige Aufgaben — botanisierend Sardinien. Diese größeren, selbstgestellten Aufgaben nahm er gleich iw Angriff, als er nach dem Studienabjchluß in München und Berlin bei der inzwischen verwitweten Mutter eine Reise beihilse in der ansehnlichen Höhe von 10 000 Rubeln er wirkt hatte. Am 26. Dezember 1863 betrat Schweinfurth zum ersten Male den Boden Afrikas, den er bis 1913 — also 50 Jahre hindurch — als seine zweite, ja fast als seine eigentliche Hei mat betrachten durfte, verbrachte er doch erst anderthalb Jahre vor dem Weltkriege nach manchem sommerlichen Europaaufenthalte den ersten Winter und Frühling wieder diesseits -es Mittelmeeres! Die erste Reise führte den jungen Gelehrten durch Aegypten bis zur Grenze Abessiniens und zum östlichen Suoan. Hier gewöhnte sich Schweinfurth gleich an die zu sammenfassende Forschungsweise. Nicht nur die Botanik wurde gepflegt, sondern auch das erdkundliche Kartenbild.