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wohner seines * von ein stürzten Da Hil > ' . er Saat lieferte iind daß auch die Qualität des gewonnenen Erntegutcs stark verbessert wurde. Weiter wurde die Behauptung, daß man von gereinigtem und sortiertem Saatgut ohne Verminderung des Ernteertrages sehr viel weniger Samen aussäcn könne, erneut unter Beweis gestellt. Die Hälfte der Aussaatmenge von 260 ßl hätte sich im vorliegenden Falle sparen lassen. vr. E. Was versteht man unter Wurzelhals? Bei den Hoch- und Halbstämmen aller Obstarten sind die Edelsorten durchweg auf Wildlinge veredelt, und zwar meistens recht nahe am Boden durch Okuiation. Diese Deredlungs- stelle ist anfänglich etwas dicker und daher leicht erkenntlich. Aber unter ihr, da, wo der Stamm aus dem Boden schlüpfte, ist sozu sagen eine Ringlinie, die gewissermaßen an- givt, daß sich hier das Stammwachstum nach oben und nach unten trennt. Beide Dinge, die Veredlungsstclle und der Wurzelhals, dürfen nicht miteinander verwechselt werden. Jene hat immer eine grünliche Rinde, dieser eine etwas bräunliche. Dieser Wurzelhalsring darf beim Pflanzen der Bäume niemals in den Boden hineingeraten: er ist der Kehlkopf des Baumes, seine Gurgel; er schreit nach viel Luft, solange er lebt: sonst siecht er dahin; derartige Bäume bleiben ewig unfruchtbar. Darum lautet das oberste und höchste Gebot bei der Obstbaum- und Forstbaumpslanzung: Pflanze die Bäume ja hoch, nie tief; das letztere ist der Kardinalfehler, dem so viele Obst- und Forstbäumc zum Opfer fallen. Gro. Pferdeschuh« gegen Einsinkrn auf Wiesen. (Mit zwei Abbildungen.) Um den Pferden das Betreten der feuchten Wiesen zu ermöglichen, empfiehlt es sich, für die Hinterfüße' nach stehend abgebildete Schuhe (Abb. 1 und 2) vom Abbildung 1 Pferdcschuh (Seitenansicht; a und b vcrgl. Text Abbildung 2. Pferdeschuh (von oben gesehen) a und d vergl. Text Sattler anfertigen zu lassen. Sie verhindern jegliches Einsinken, geben den Pferden festen Halt und behindern sie nur wenig. Die Schuhe selbst sind aus bestem Kernleder gearbeitet. Auf einer zweifach genähten starken Doppclsohlc steht der Schuh, der dem Pferdehuf angcpagt sein muß. Festgehaltcn wird er durch zwei starke Lederriemen, von denen der eine um die Krone des Schuhes fest ai^gcnäht ist, während der andere durch die Sohle hindurch- geht, frei ist und nur an der Vorderseite des Schuhes durch eine Schlaufe gehalten wird. Das Festsitzen läßt sich durch die beiden Niemen a und v jederzeit reguliere». A. So wird die Tür durch den aufgelegten Papp rahmen vor der Putzmasse geschützt und bleibt sauber weilen wird durch das Tasten ein Eifollikel oder ein halbseitiges Ei zerdrückt. Die flüssige Dottermaffe ergießt sich in die Bauchhöhle und kann den Tod des Tieres herbeiführen. Lz. und Schweinen und bei geschlechtsreifen Schaf- und Ziegenböcken. Diese gesetzliche Bestimmung wird noch erweitert und damit die selbständige Betätigung oder das Versügungsrecht des Tier besitzers eingeengt durch die erste Verordnung zur Ausführung des Tierschutzgesetzes, nach der Betäubungen zur Vornahme schmerzhafter Ein griffe nur von- einem Tierarzt ausgefführt werden dürfen. Einer Betäubung bedarf es nicht, sofern der mit dem Eingriff verbundene Schmerz nur geringfügig ist oder bei gleichen oder ähnlichen Eingriffen am Menschen eine Betäubung im einzelnen Falle nach tierärzt lichem Ermessen nicht durchführbar erscheint. Da Vergehen gegen diese Bestimmungen mit Gefängnis und Geldstrafen geahndet werden, liegt ihre strenge Beobachtung im Interesse eines jeden Tierbesitzers. Ganz allgemein muß sich jeder Tierbesitzer darüber klar sein, daß das Tier nicht ein beliebiges Eigentumsstück ist, mit dem man nach freiem Belieben verfahren kann, sondern ein Stück lebender Natur, dem man Ächtung vor dem Leben und Mitgefühl für die Empfindung von Schmerzen cntgegen- zubringen hat. vr. Lz. Schädigungen durch das Eiertasten. Es ist vielfach üblich, das Geflügel mährend der Lcgeperiode nach dem Vorhandensein eines Eies zu betasten, ehe man es ins Freie läßt. Man versucht damit ein Weglegcn, Vertragen und Verlegen der Eier in Stall und Hof zu verhindern. Unbedingt erforderlich ist das Eiertasten nicht, denn einerseits wird sich eine ausreichende Kontrolle des Personals in anderer Weise durchführen lassen, andererseits sind das Weg- lcgcn und Vertragen der Eier Untugenden, die sich im allgemeinen durch Beseitigung der Ursachen bekämpfen lassen. Das Wildgeflügel verbirgt mit großem Scharfsinn seine Eier vor seinen Feinden. Es ist daher anzunehmen, daß auch das Hausgeflügel diese Eigenschaft vor seiner Domestikation besessen hat und häufig Rückfälle zu beobachten sein werden, bei denen die Tiere versuchen, die Eier an verborgenen und geschützten Stellen abzulegen. Bestärkt in dieser angeborenen Gewohnheit werden die Tiere werden, wenn zu wenig Lcgencster vorhanden sind oder wenn sie un praktisch (zu flach) angelegt oder an unruhigen Plätzen angebracht sind. Auch unsaubere Hal tung und Verunreinigungen mit Ungeziefer (Dögelmilben, Wanzen, Flöhen usw.) könne» Anlaß zum Eiervcrlcgen geben. Durch Abstel lung der Ursachen, die in jedem Falle möglich sein' wird, wird sich eine Beseitigung der Un tugend erzielen lassen. Ist trotz allem das Eicrlasten erforderlich, so muß es, besonders beim Huhn, vorsichtig vorgenommen werden, denn unsachgemäßes, besonders rohes Tasten kann Schädigungen der Gesundheit zur Folge haben. Schon durch das Festhalten der sich sträubenden Tiere können Verletzungen ent stehen. Das Eicrtasten wird bekanntlich auf zweierlei Weise vorgcnommen, cntiredcr, wie cs besonders häufig gemacht wird, durch Ein gehen mit dem Finger in die Kloake oder durch Abtasien des Bauches von außen. Die erste Methode kann Anlaß geben zu Verletzun gen mit anschließender Entzündung, ja selbst zu Durchstoßungen des Lege- oder des Mast darmes und anschließender Bauchfellentzündung. Bei der zweiten Methode, dem Eiabtasten von außen durch die Bauchwand, kommt es bei grober Handhabung am häufigsten zur Zer reißung der Leber mit Berblutung in die Bauchhöhle. Besonders bei sehr fetten, gut genährten Hühnern und bei Hühnern mit Tuberkulose oder ^eukose (Weißblütigkeit) der Leber ist dieses Organ leicht zerreißbar, so daß Zeichnung! Blmnberz Pappiu.,iiiru. der, wie unsere Abbildung zeigt, in der Mitte so ausgeschnitten ist, daß er genau über den Türverschluß paßt. Nun kömmt oy« Gefahr die blanken Teile ''«s Türorrschlun«* abgenutzt werden, Pilze. Die Pilze sind von jeher «in bev«btes Nahrungsmittel. Da sie viel Eiweiß und Stick- Poff enthalten, stehen sie im Nährwert« dem Fleisch nicht viel nach. Beim Sammeln oder beim Einkauf ist die größte Vorsicht gebot«». Pilzvergiftungen werden nicht nur durch den Genuß giftiger Pilze hervorgerufen, sondern auch durch den Genuß überreifer, daher halb verdorbener- Pilze. Das früher so an- gepriescne Mittel, einen silbernen Löffel mit den Pilzen zu kochen, um aus dessen Anlaufen auf das Dorhandensein von Pilzgift zu schließen, .ist irrig und trügerisch. Das einzige, was gegen Vergiftung durch Pilze schützen kann, ist genaueste Kenntnis derselben. Es gibt heute so gute Pilztafeln, an deren Hand man mit Sicherheit die eßbaren von den giftigen Pilzen unterscheiden kann. E. S. Mohrrüben-Brei. Große, dunkelrote Mohr rüben wäscht man, schält oder schabt sie sauber, schneidet sie in recht dünne Scheiben und läßt sie etwa eine Viertelstunde in Wasser kochen. Wenn sie dann auf einem Sieb akgetropft sind, gibt man sie wieder ins Kochgefäß auf einer mit zwei Nelken besteckten Zwiebel, einem Stückchen frischer Butter, etwas Pfeffer und Salz und läßt alles unter Rühren und Schütteln des Gefäßes durchdampfen, worauf man soviel Fleischbrühe angicßt, daß die Mohr rüben knapp damit bedeckt sind. Man laßt das Gemüse nun ganz weichkochen, rührt es durch ein grobes Sieb und verrührt den Brek auf gelindem Feuer mit einem größeren Stück Butter, etwas Zucker und Muskat, bis er ge nügend dick ist, und umgibt ihn beim Ausgeben mit kleinen Koteletten. Frau A. in L. Kirsch-Tunkr. Ein halbes Liter getrocknete Kirschen werden gewaschen und gestoßen und mit dreiviertel Liter Wasser, einer halben abgericbencn Zitronenschale, «in wenig Zimt und drei gestoßenen Nelken sowie «iner Schwarz- brotrinde aufs Feuer gesetzt und zwei Stunden gekocht. Sollte das ganze Wasser eingekocht sein, muß etwas nachgegossen werden; nun gibt man noch 20 Gramm geriebene Semmeln oder einen Kochlöffel in Butter gebräuntes Mehl hinzu, fügt zum Ganzen noch ein halbes Liter Wein sowie Zucker nach Geschmack. Schließlich streicht man die Tunke durch ein Sieb. Diese Tunke reicht man zum Schweinebraten. G. M. Wie schützt man den TLrvrrschkutz beim Putzen vor der Putzmass«? Das ist sehr einfach und geschieht auf folgende Art: Man schneidet sich aus einem kräftigen Stück Pappe eine» Derfügungsrecht des Tierbesitzers über seine j schon ein verhältnismäßig geringer Druck - der Behandlung von Krankheiten, nügt, um eine Lcbcrzcrreihung zu bewirken. Das Tierschutzgesetz vom 24. November tbLZ IAuch durch bloße Quetschung der Bauchdeckc.r Regelung in der (kann es zu inneren Verblutungen kommen. Zu« selbständigen Behandlung der Tiere in land-' — " ' — - wirtschaftlichen Betrieben und ganz allgemein in der Behandlung durch Laien gebracht. Im 8 2 dieses Gesetzes wird verboten, an einem Tier in unsachgemäßer Weise oder ohne Be täubung einen schmerzhaftin Eingriff vorzn- nehmen. Unter anderem ist auch die Kastmtic». als schmerzhafter Eiimriff anzusehen bei Pferden, bei über drei Monate alten Rindern