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Führer-er Mim Als vor einem Jahr der gett Eckehart des deutschen Volkes, Reichspräsident Generalfeldmarschall von Hinden burg, abberufen wurde in die Ewigkeit, verstand es l>ch von selbst, daß Adolf Hitler der einzige Mann sein konnte, der auch als Staatsoberhaupt an die Spitze der Nation trat. Als das Gesetz verkündet wurde, wonach Adolf Hitler Hin fort „Führer und Reichskanzler" sein werde, fand diese historische Neuordnung den freudigen Veifall des gan zen Volkes. Erstmals war der Titel des „Führers" als eine amtliche Bezeichnung geschaffen, schlicht und deutsch, sinnvoll und verantwortungsschwer. So aber, wie die Re gierung des Dritten Reiches selbstverständlich bei allen ihren verfassungsändernden Gesetzen die Legalität vahrte, so oer fuhr sie auch hier Sie konnte das „Führergesetz" von sich aus verkünden, denn auch Verfassungsänderungen fallen un ter die dem Kabinett verliehenen Ermächtigungen. Adolf Hitler ist jedoch viel zu sehr von dem Gedanken erfüllt, daß Führertum urF Volksmeinung miteinander im Ein klang stehen müssen. Daher wurde eine Volksbefra gung angeordnet, die am 19. August 1934, setzt vor einem Jahr, stattgefunden hat. Die deutschen Männer und Frauen sollten selbst entscheiden, ob sie mit der Vereinigung der hohen Aemter des Reichskanzlers und des Reichspräsiden ten unter dem Führer und Reichskanzler Adolf Hitler ein verstanden seien, oder nicht. Die Antwort war in der Wucht der Zahlen überwältigend: von 43,5 Millionen abge gebenen Stimmen waren fast 40 Millionen Ja-Stimmen. Das war ein in der Weltgeschichte noch niemals erreichtes Ergebnis! Wenn wir jetzt, am Jahrestage der Volksbefragung, einen Rückblick werfen, müssen wir feststellen, daß dis von der nationalsozialistischen Regierung eingeleiteten Einzel maßnahmen zur Rettung von Volk und Wirtschaft zielbe- wußt fortgeführt worden sind. Die Arbeitsschlacht mit ihrem gewaltigen Erfolg, die Werke zur Stärkung der Volksgemeinschaft durch die Winterhilfe und den ständischen Zusammenschluß, alles das sind Großtaten, die sich überaus segensreich ausgewirkt haben. Am stärksten aber fallen die großen grundsätzlichen Entwicklungen ins Auge, die klar vorgezeichnet und folge richtig eingeleitet wurden. Die Vereinigung der Rsichs- führung unter eine Hand schaltete jeden Dualismus aus, ebenso wie die nationalsozialistische Bewegung immer enaer mit dem Staate verklammert worden ist. Die Reste der einstigen Zersplitterung und Kleinstaaten sind im Verschwin den begriffen. Wo die Länder noch eigene Aufgaben er füllen, so geschieht das nur im Auftrage und unter Aufsicht des Reiches Dabei ist die Durchführung dieser großen ge schichtlichen Umwälzung nicht übereilt oder unorganisch vor sich gegangen, sondern schrittweise, unter Schonung aller berechtigten Ueberlieferungen. Einer der wichtigsten Marksteine auf diesem Wege war die Schaffung der Deutschen Gemeindeordnung. Gerade in diesen Tagen hat Reichsminister Dr. Frick in einer Rede in Mecklenburg die sorgsame und umsichtige Methode sei ner Reformen hervorgehoben, als er sagte, daß die Reichs regierung eine Schematisierung der Verwaltung ablehne und das jeweils Erprobte und Bewährte achten werde. Am Grundsätze aber wird nichts gerüttelt: das hat die Vereini gung fast sämtlicher preußischer Ministerien mit den ent sprechenden Reichsministerien gezeigt. Der deutsche Einheitsstaat bedarf der Macht und des Rechtes der W e h r f r e i h e i t. Niemand in der Welt konnte das Recht haben, ihm das zu bestreiten. Nachdem die Abrüstungsverpflichtungen der Versailler Mächte nicht eingehalten und oft genug gebrochen waren, hat der Füh rer und Reichskanzler die allgemeine Wehrpflicht in Deutschland proklamiert. Arbeitsdienst und Armee bilden nun die gewaltige Klammer, die jetzt alle Deutschen im Reiche umfaßt und zur untrennbaren Gemeinschaft bindet. Das war wohl die größte Tat dieses Jahres, am größten deshalb, weil Adolf Hitler gleichzeitig eine unbeirrbare Friedenspolitik vertreten hat, die schließlich auch im Auslande wachsendes Verständnis fand. Der Ab schluß des deutsch-englischen Flottenabkommens war die Frucht solcher Politik. Die Heimkehr des Saargebietes, ebenfalls einer der großen Erfolge des ersten Jahres der Führerschaft, hat der Welt bewiesen, daß die Deutschen sich nicht irre machen lassen in ihrem Willen zur Einigkeit im neuen Reiche. Unsere Nation hat aus den bitteren Erfahrungen einer lan gen Geschichte gelernt und hat den Unsegen der Zerrissen heit und der Klassenkämpse erkannt. Sie weiß, daß nichts ohne Opfer und Arbeit errungen werden kann, aber sie ist auch entschlossen, schwere Lasten auf gemeinsame lern zu nehmen Die Nation ist beseelt von Vertrauen zu ihrem selbstgewählten Führer und steht zu ihm in Dank und Gefolgschaftstreue. Staat und Recht, Wirt schaft ubd Kultur werden aus diesen Kräften heraus ihren Inhalt finden und den Neubau des Reiches vollenden. Un seren Dank aber wollen wir dem Führer und Reichskanzler dadurch abstatten, daß wir in unerschütterlicher Geschlossen heit jeder an seinem Platze mitarbeiten an der Neu begründung des deutschen Staatswesens und an der völki schen Wiedergeburt. Leutschlandkahrer in Friedrichrhasen Besichtigung des „LZ. 129". Friedrichshafen, 20. August. Die auslandsdeutschen Junten, die auf ihrer Deutsch landfahrt auch Friedrichshafen einen Besuch abstatteten, un ternahmen mit dem Dampfer „Friedrichshafen" eine Bo denseefahrt in die Bregenzer Bucht. Die Jungen gaben ihrer Empfindung Ausdruck, daß sie die Heimat schöner fänden, als sie sie sich vorzustellen vermochten. Nach der Rückkehr ging es zur Besichtigung des im Bau befindlichen Luftschiffs „LZ. 129". Der erste Blick auf den Riesen löste bei den mei sten, die noch kein Luftschiff gesehen haben, großes Erstau nen aus. Dr..Eckene? erschien persönlich und wies zunächst dar auf hin, daß der „Graf ZeppeliN" auch den Teilnehmern des Welttreffens der deutschen Jugend und ihren Eltern als er folgreicher Botschafter diene, was ihm die Luftschiffpost aus überseeischen Ländern verrate. Er betrachte den Besuch Ztrafrechtskongretz Eröffnungsansprache Dr. Gürtners Dem Empfang der Delegierten des Xl. Internationalen Strafrechtskongresses im Berliner Schloß folgte nunmehr die feierliche Eröffnung des Kongresses in dem mit frischem Grün und Blumen geschmückten Sitzungssaal des Reichs tages in der Krolloper. Das Präsidentengestühl war mit der Führerbüste und mit den Symbolen des Dritten Reiches geschmückt. Zu beiden Seiten waren die Fahnen der etwa 50 auf dem Kongreß vertretenen Länder aufgestellt wor den. Von deutscher Seite wohnten der Eröffnungssitzung u. a. Reichsjustizminister Dr. Gürtner, die Staatssekretäre Freisler und Schlegelberger, die Leiter der Rechtsfront mit Minister Dr. Frank, zahlreiche hohe Justizbeamte aus allen Reichsteilen und leitende Gefängnisbeamte bei. Ferner sah man Vertreter der Partei und den Oberbefehlshaber der deutschen Polizei, Generalleutnant Dalugue. In der Diplc- matenloge hatten die Botschafter und Gesandten der betei ligten Länder Platz genommen. Reichsminister der Justiz, Dr. Gürtner, eröffnete den Kongreß mit einer bedeutsamen Ansprache. Der Minister begrüßte das Haus im Namen des Führers und der Neichs- regierung und betonte die Genugtuung, die Deutschland über die Einberufung des Kongresses nach Berlin empfinde. Der Aufenthalt so vieler hervorragender Vertreter fremder Län der in Deutschland werde dazu beitragen, Verständnis für das Reich zu verbreiten und manches richtigzustellen, was die Auslandspreise falsch dargestellt habe. Drei grundsätzliche Fragen Unter dem Thema „Der Gedanke der Gerechtigkeit in der deutschen Strafrechtserneuerung" sprach Dr. Gürtner über drei grundsätzliche Fragen der deutschen Reformen: die Rechtsfindung, das Willensstrafrecht und den Strafvollzug. Mit der Beseitigung des Parteienstreites sei die Grundlagefür die Strafrechtsreform, deren Vorarbeiten sich über 30 Johre erstreckten, gesichert. Anschließend entwickelte der Minister die Auffassung, wie sie sich aus dem nationalsozialistischen Denken ergibt. Die erste Forderung lautet, so fuhr Dr. Gürtner u. a. fort, daß jedes strafwürdige Verhalten auch den verdienten Lohn finden soll, daß es niemanden glücken darf, durch die Maschen des Gesetzes zu schlüpfen. Der Nationalsozialis mus stellt dem Strafrecht eine neue hohe Aufgabe: Die Ver wirklichung wahrer Gerechtigkeit. Ein Gesetz, das sich damit begnügt, nur den zu strafen, der gegen eine Strafoorschrift des Gesetzes verstößt, kann nach unserer Auffassung das Ziel der Gerechtigkeit nur be schränkt erreichen: Es zwingt den Richter, überall da zu re signieren, wo der Gesetzgeber eine Lücke gelassen hat, wo der Erfindungsgeist des Verbrechers neue, vom Gesetzgeber nicht oorausgesehene Wege gefunden hat. Von der engen Bindung an den Gesetzestcxt wird das künftige deutsche Strafrecht den deutschen Richter erlösen. Diese Lockerung haben wir im Interesse der Gerechtig keit für so wichtig gehalten, daß wir sie schon jetzt durch eine Aenderung des bisherigen Strafgesetzbuchs, die am 1. September dieses Jahres Gesetzeskraft erhält, vorgenom men haben. Die grundsätzliche Bedeutung dieses Schrittes kann nicht hoch genug veranschlagt werden. Der Nationalsozialismus ersetzt den Begriff des for mellen Unrechts durch den Begrifs des materiellen Unrechts: er sieht als Unrecht jeden Angriff aus die Belange der Volksgemeinschaft an, jeden Verstoß gegen die Forderungen des völkischen Lebens. Unrecht ist also künftig in Deutsch land auch da möglich, wo es kein Gesetz mit Strafe bedroht. Auch ohne Strafdrohung ist jede Verletzung der Le- « bensziele, welche die Volksgeminschast sich stellt, Unrecht. Weltbild (M>. Vom Internationalen Strafrechts- und Gefängniskongreß. Empfang der Delegierten und aller Kongreßteilnehmer durch die Reichsregierung im Weißen Saal des Berliner Schlosses. Unser Bild zeigt den Reichsminister Dr. Gürtner und den Vizepräsidenten des Kongresses Lord Polwarth-Großbri- tannien. Sicherlich bleibt das Gesetz die wichtigste Rechtserkenntui;. quelle; denn im Gesetz spricht die Führung des Volkes ihren Willen aus. Der Gesetzgeber ist sich aber dessen bewußt daß er eine erschöpfende Regelung aller Verhältnisse der Lebens nicht geben kann: er vertraut daher dem Richie, die Ausfüllung verbliebener Lücken an. Indem wir den Rich- ter anweisen, nicht nur nach dem Wortlaut des Gesetzes, sondern nach seinen Rechtsgedanken zu entscheiden, legen wir allerdings um jede Strafoorschrift eine Gefahrenzone. Wer sich in dieser Sphäre bewegt, wird dies künftig aus eigene Gefahr tun; er wird riskieren, der Strafe zu ver- fallen. Wir sind der festen Ueberzeugung. daß hieraus Rechtsunsicherheit nicht entstehen wird. Denn der Nationalsozialismus hat dem deutschen Volke eine einheitliche, das ganze Volk beherrschende Weltanschau ung geschenkt. Aus dieser einheitlichen Wellanschaung „er- i mag der Richter zu schöpfen. Die dem Richler, so wird i aber auch dem einzelnen Volksgenossen diese Weltanschauung Richtschnur seines handelns sein. Aus der Kenntnis de, einheitlichen Volksanschauung wird er ein sicheres Rechts gefühl für das gewinnen, was er tun darf und was er zu lassen hat. Einfluß und Ansehen der Gesetze können nach unserer Ausfassung nur gehoben werden, wenn der Volks genosse genötigt wird, nicht nur ihren Wortlaut, sondern auch ihren Sinn zu achten, und wenn der Richter angewiesen wird, das Gesetz aus seinen Rechtsgedanken, aus dem Ge- samtwillen der Rechtsordnung des Volkes auszulegen. Ler Richter als RechlsWöpser Für Deutschland schaffen wir durch Zulassung der zwei len Nechtserkenntnisquelle für das materielle Unrecht zu gleich ein neues Verhältnis des Richters zum Gesetz. Wir geben dem Richter damit die Befugnis, in gewissen Grenzen nicht nur Recht zu finden, sondern auch Recht zu schöpfen. Wir denken nicht daran, den Richter von allen Bindungen s an die Rechtsnormen zu lösen und wollen ihm keineswegs alle Aufgaben des Gesetzgebers übertragen. Dies wäre mit dem Fllhrergedanken des nationalsozialistischen Staates nicht : vereinbar. Der Führergrundsatz des nationalsozialistischen i Staates behält die gesamte Volksführung und damit auch s die Gesetzgebung dem Führer vor. Der Führer gestaltet den Willen der Gesamtheit, gibt ihm Ziel und Richtung, j Der Führergrundsatz bedeutet aber nicht, daß der Führer selbst jede Einzelheit zu regeln hätte. Eine Bestätigung des l Willens der Führung findet der Richter im Empfinden des Volkes. Da die Führung in Deutschland unausgesetz bemüht ist, der verkörperte Ausdruck des Volkswillens zu sein, fin- det der Richter sowohl am Führerwillen wie auch am Volks empfinden Orientierungspunkte, denen er die Richtschnur seiner Entscheidungen entnehmen kann. Die Strafe und ihr Boffzug Im zweiten Teil seiner Rede entwickelte der Reichsju stizminister die Gedanken des nationalsozialistischen Staates über das sogenannte Willens strafrecht. Gerechtig keit fordere, daß jede Schuld die entsprechende Sühne findet. Auch im Falle des Versuches einer Straftat werde die gleiche Strafe wie für den Fall der Vollendung zur Anwendung kommen. Aber das sei zu betonen, daß auch das deutsche Strafrecht voraussetze, daß der verbrecherische Wille erkenn bar geworden ist durch eine Handlung. Durch die neuen Grundsätze werde auch der Schuldbegriff eine Umgestaltung erfahren. Unter Unrecht sei jeder Angriff gegen die Le- i bensordnung des Volkes jedes der Allgemeinheit schädliches Tun zu verstehen. Die Gebote der Sitte würden dadurch den Normen des Rechts in weitem Umfang gleichgestellt. Der neuen Auffassung der Schuld müsse auch eine neue Auf fassung der Zurechnungsfähigkeit entsprechen. Psychologi sches Kennzeichen der Zurechnungsfähigkeit werde die Fä higkeit sein, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. Im Anschluß daran behandelte Dr. Gürtner die Neue rungen auf dem Gebiete des Strafvollzuges in Deutschland, die der Begrisfswandlung im Strafrecht entspreche: Strenge in der Behandlung der Gefangenen, aber eine Strenge, die mit Menschlichkeit gepaart ist und fürsorglich helfen will, den Weg zur Volksgemeinschaft zurückzufinden. Dr. Gürtner schloß mit der Hoffnung, daß dieser Kon greß beitragen werde, die Beziehungen der Kulturvölker zu einander zu vertiefen. Ehrung Dr. Gürlner»» Nach der Rede des Reichsjustizministers, die von dem Kongreß mit starkem Beifall ausgenommen wurde, wurde Minister Dr. Gürtner auf Anregung des Vizepräsidenten. Lord Polwarth, zum Ehrenpräsidenten ernannt. Darauf wurde Reichsgerichtspräsident Dr. Bumke zum Präsidenten der Tagung bestimmt. In einer Ansprache dankte Dr. Bumke der italienischen Regierung, daß sie im Jahre 1930 bei dem Kongreß in Prag den Beschluß möglich gemacht habe, diesen Kongreß in Berlin abzuhalten. Es sei eine Ehrenpflicht für den Kongreß, dem Hüter des deutschen Bodens seine Verehrung zu bezeugen. Telegramm an den Führer An den Führer und Reichskanzler wurde darauf fol gendes Telegramm gesandt: „Der XI. Internationale Kongreß für Sträfrechts- und Gefönaniswesen, der heute in Berlin eröffnet ist, entbietet dem Führer und Reichskanzler seine verehrungsvollen Grüße. Er bittet dem Führer und Reichskanzler den auf richtigen und ergebenen Dank für die gastliche und freund schaftliche Ausnahme aussprechen zu dürfen, die die Reichs- »»aiernna dem Son^-oß bereitet hat" der ausläudsdeutschen Jungen als einen Gegenbesuch, denn unter den vielen vertretenen Flaggen sehe er manche, deren Land das Luftschiff schon angesteuert habe. Nach einer in teressanten Schilderung der Konstruktion des neuen Luft schiffs „LZ. 129" gab Dr. Eckener bekannt, daß die beab sichtigten Fahrten nach Nordamerika den Zweiflern zeigen würden, daß sie ebenso gut ausführbar sind wie die Süd amerikafahrten. Die Fertigstellung des neuen Luftschiffs habe sich deshalb verzögert, weil der Neubau und die Ar beiten am Heck erheblich mehr Zeitaufwand benötigten. Dr. Eckener schloß mit einem dreifachen Sieghell auf den Füh rer und das deutsche Vaterland. Zum Schluß der Besichtigung des Luftschiffs stimmten die auslandsoeutschen Jungen das Deutschlandlied an, das in der großen Zeppelinhalle mächtig wideryallte.