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ErMbHolkssreund. 2«. r. Vö j Leben' llkommei II Welt« ld über eiche! >. 80 Imi, bis zui e« zui hle all zetrock gebeter d.O von »schlemc >d Klan belieber «reichen. L, len, Hei > Pfg e (auf de Medaill hnreberg rd durck lecken be 5 ;n Teints rgeorgen n. Fug Deutrich engl. unter »es atur t. « wird Angabe ingunger Blatte» stöhla. lgShalbn große« . Bl. in 8»!< Gramm-Adressri VoKafreand Schneebrr-, Tageblatt für Schneeberg und Ilmgegend. . ,, für die König! «ud städtischen Lehürdm in Äue, Grnnhain, Hartenstein, Zohann- ^VWSNÜll georgenstM, Lößnitz, Uenstädtel, Schneeberg, SchwarMberg und Wildenfels. D«r ,Er,«btrgtsch< Bollefreund" «rlchrwt täglich mit Ausnahm« der Lage v nach den Sonn- und Festtagen. Abonnement vlertelMrllch I Mart 80 Pfg . 'i Inserate werd«, pro Sgespaltene Zell« mit w Pfg., tm amtlichen Theil die Mste. LNtt. Lgespaltene Zeile mirS» Pfg., Reklamen die »gest-alten« Zeile mit SL Pfg. I berechnet; tabellarisch«, auhngewähnlich« Sa- nach «höhtem Tarif. Freitag, 12. November 18S7. P-ft-Zeit-nMste «r. N ä gnsrrat»n<IlnnLhme wr die am Nachmittag erscheinend« Nummer bi» A«< mittag 11 Uhr. -ine Bürgschaft sür die näqsttägtg« Aufnahme d« Anzeigen bez. an den vorgeschrittenen Tagen sowie an bestimmt« Stell« wird nicht gegeben. Auswärtige Aufträge nur gegen Borau«bezahlung. Mr «ückaate «ingefandt« Manuskripte macht sich ole Redactton nicht ««antwortlich. SV. LahrgavK. Die einstweilige Stellvertretung deS durch Krankheit behinderten Friedensrichters für den Bezirk Obersachsenfeld, Herrn Rittergutsbesitzers Eduard Wutzing in Obersachsenfeld, ist auf die Dauer der Behinderung V^m Friedensrichter Herrn Hecker in Beierfeld übertragen worden. Schwarzenberg, den 8. November 1897. Königliches Amtsgericht. Kirsi ck. Exped. Mehlhorn, Ger.-Schrbr. Bekanntmachung. An der hiesigen Volksschule soll ein ständiger Lehrer und eine ständige Lehrerin, welche auch die Prüfung für den Unterricht in den weiblichen Handarbeiten bestanden hat, angestellt werden. Das AufangSgehalt beträgt für Lehrer, welche daS24te Lebensjahr noch nicht vollendet haben 1100 incl. Wohnungsentschädigung, nach erfülltem 24ten Lebensjahre 1250 incl. Wohnungk- entschädigung. Durch Alterszulagen welche mit je 150 bis zum erfüllten 30ten Lebensjahre in drei jährigen von da ab in vierjährigen Zwischenräumen gewährt werden, steigt das Gesammteinkommen bis auf 2450 Das Gehalt der Lehrerin beträgt 1150 incl. Wohnungsentschädigung. Bewerber und Bcwerberinnen wollen Gesuche unter Beifügung der erforderlichen Zeugnisse bis zum 15. November a. e. an den unterzeichneten Bürgermeister einreichen. Johanngeorgenstadt, am 9. November 1897. Bürgermeister Brendler, ' Vorsitzender. Z. Nutzholz-Versteigerung. Dienstag, den 16. November 1897, vormittags von 9 Uhr ab, sollen 282 Stück verschiedene, innerhalb der Stationen 7,8 und 8,3, sowie 10,97 und 15,0 der fiskalischen FreibergOlbernhauer Straße anstehende Nutzholzbäume unter den vorher bekannt zu gebenden Bedingungen an Ort und Stelle meistbietend gegen sofortige Baarzahlung versteigert werden. Verzeichnisse der zu versteigernden Bäume können von der mitunterzeichneten Bauverwal terei gegen Erstattung der Herstellungskosten bezogen werden. Versammlungsort: Böhme'scher Gasthof in Großhartmannsdorf. Freiberg, am 4. November 1897. Königl. Straßen- u Master Königl. Banverwalterei. Bauinspektion. Schiege. Haiti und der „Fall Lüders". Von einer mit den Verhältnissen Haitis offenbar wohlver« trauten Seite erhält die „Neue Hamburger Zeitung" aus Anlaß des LüderSschen Falles eine Darstellung, der zufolge das rechts widrige Vorgehen der Haitischen Behörden in diesem Falle sich als einen Racheakt wegen eines drei Jahre zurückliegenden Kon« flikteS darstellt. Damals verdankte es Lüders dem energischen Einschreiten des Ministerpräsidenten Göring, daß er aus einem schmutzigen Loche, in das man ihn mit einem Dutzend Neger zusammengeworfen hatte, befreit wurde. Der Gewährsmann des Hamburger Blattes giebt eine Reihe von Beispielen für die syste matische Chikanirung der Fremden, insbesondere der Deutschen seitens der Behörden von Haiti und geradezu haar sträubende Details zur Charaktcrisirung der Rechts zustände der Negerrepublik. Haiti ist bekanntlich seit 1804 durch den Neger-Napoleon DessalineS von Frankreich losgerissen und selbständige Rcpublik geworden. Für alle staatlichen Einrichtungen ist die Rcpublik Frankreichs Vorbild geworden. 1889 wurde die Verfassung zuletzt geändert. Danach wird der Präsident auf 7 Jahre erwählt; er hat auch die Minister zu ernennen. Die gesetzgeberische Gewalt hat das Haus der Gemeinen und der Senat; ersteres hat 50! für 5 Jahre in direkter Wahl, letzterer 30 auf 6 Jahre theils von ersteren gewählte, theilS vom Präsidenten ernannte Mit glieder. Seit dem vorigen Jahre ist ThirestaS Simon Sam Präsident. StaatSreligion ist der Katholizismus — die Jesuiten entfalten eine vielseitige Thätigkeit —; jedoch find die Neger des Inneren zum Theil in den alten Schlangenkultus mit Kinderopfern zurückgesunken; die Zunahme dieses scheußlichen OpferdiensteS in letzter Zeit beweist den Rück gang der Kultur. Die Finanzlage der Insel ist augenblicklich sehr traurig, theils infolge der herrschenden Mißwirthlchaft, theils durch davon unabhängige Einflüsse. Der Neger ist stinkend faul; für sein bischen nothdürftige Arbeit wird er von der günstigen Bodenbeschaffenheit verschwenderisch belohnt; trotzdem läßt er Ackerbau und Kaffeeplantagen verkommen. Und von dem Ertrage deS Landes zehrt nun die ganze Schmarotzergesellschaft dieser sogen. Parlamentarier und Beamten. Der „Fall LüderS" ist keine Einzelerscheinung, nur eine in die Augen fallende Illustration der Stellung, welche die Aus länder auf Haiti einnehmen: sie sind im Grunde rechtlos und nur Insoweit in ihrer physischen und materiellen Existenz geschützt, als die Kanonen ihres Vaterlandes schützend hinter ihnen stehen. Der Ausländer dars auf der Insel kein Grundeigenthum erwerben, er darf im Inneren überhaupt nicht leben, nur 10 Häfen stehen ihm offen. Und auch hier darf er nur Engroshandel treiben; um eu äLtkui einzukaufen und zu verkaufen, muß er sich der „spsoulatours", Makler, bedienen. Zum Betreiben seiner Handelsgeschäfte bedarf er eine» Patentes, dessen Verleihung von dm Handelsverträgen mit seinem Laterlande abhängig ist; dem Deutschen muß auf Grund der Verträge ein solches Patent aus- gehändigt werden. Der stravgsr ist vor Gericht lediglich aus haitianische Advokaten angewiesen. Zu dieser rechtlichen oder rich. tiger rechtlosen Lage der Ausländer kommt nun noch erschwerend ein wüthender Fremdenhaß der Einheimischen hinzu: sie dulden die Fremden nur, weil sie sie unbedingt nöthig haben. Aber das ganz« Streben dieser ebenso faulen, wie dünkelhaften und ver- schwitzten Nigger, Mulatten und Mestizen in den Hafenstädten ist darauf gerichtet, die verhaßten Fremden, welche mehr sein wollen, al» sie selbst, zu übervortheilen und zu chtkaniren. Danach mag rin jeder sich die Lage unserer Landsleute auf Haiti — und sie bilden weit über die Hälfte der dortigen Europäer und haben dm größten Theil de» Handel» in der Hand — selbst auSmalen l Eine Rotte von verkommenen faulenzenden Großmäulern umtobt sie. Die haitianischen Tageblätter, welche in der Zeit der größten Aufregung auf Haiti, am 21. und 22. Oktober, in der Haupt- stadt Pott-au-Prince erschienen sind, kennzeichnen die Lage. Der „Jmpartial" schreibt: „Mögen sie kommen jetzt, die Deutschen! Wir sind bereit zu sterben und zu tödten — zu tödten zuerst! Nicht einer wird hier wegkommen, nicht einer I Man hat telegraphirt (nämlich nach Deutschland), um ein Geschwader zu fordern. Man hofft, zum Ziele zu kom- men durch ein Bombardement änd Wegnahme üiiserer Schiffe. Aber man vergißt, daß unsere Schiffe sich lieber in die Lust sprengen werden, als sich wegnehmen lasse»; man vergißt, daß jede Kugel, welche man in die Stadt werfen wird, einem Deut schen (nämlich in Port-au-Prince) das Leben kosten wird. Man wird ihm die Gurgel abschneiden und den Anfang wird man machen mit dem Herrn Ministerresidenten." Ganz ähnlich redet „Le Ralliment". Diese Blatt bringt einen Leitartikel mit der olles sagenden Ueberschrift: „Lieber sterben, als die Schande und Infamie" und giebt am 22. Okiober ein Exirablatt heraus über den „Fall Lüders," welches eine ungeheuer aufreizende Sprache gegen die Deutschen führt. Und daß diese Preßstimmen der Stimmung im Volke entsprechen, ist deutlich erstchtbar aus den Vertrauenskundgebungen, welche die Volksvertretung der Regierung für ihre unverantwortliche Haltung gegeben hat. Fast wäre es zu einer Abmetzelung der Deutschen gekommen, sagt der Artikel des Hamburger BlattcS zum Schluß, und dabei hat unsere Marine verwaltung kein Schaff zur Verfügung, um dieser aufgeblasenen Negerbande Respekt beizubringcn vor Rechten und Eigenthum deut scher Unterthanen I Das wird kein Deutscher verstehen, am wenig sten unsere bedrängten Landsleute auf Haiti. Tagesgeschichte. Deutschland. Berlin, 10. Novbr. Wie verlautet, ist in der letzten Plenarsitzung des Bundesraths bei der Verhandlung über die Militär st rafprozeßordnung die Frage des Obersten Gerichtshofes auf Wunsch Preußens zurückgestellt worden, da, wenn eine Entscheidung jetzt erfolgt wäre, Bayern überstimmt worden wäre. Berlin, 10. Novbr. Bei den heute stattgehabten Stadt- verordneten-Ersatzwahlen in der 1. Abtheilung find in den meisten Bezirken die liberalen Candidaten gewählt worden. Berlin, 10. Nov. Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt, eS dürfte sich bestätigen, daß der Oberpräfident der Provinz Sachsen, v. Pommer-Esche, in den erbetenen Ruhestand tritt, jedoch dürften über den Nachfolger an entscheidender'Stelle noch keine Dispositionen getroffen sein. Berlin, 10. November. Bei der hiesigen Neuguinea- Compagnie ist folgende Meldung eingegangcn: Die der Ermord ung des Forschungsreisenden Ehlers und deSPolizei- unterosfizierS Piering angeklagten Bukaleute Ranga und Okiha, welche, wie bereits gemeldet, unter Mitnahme von Gewehren aus dcm Gesängniß in StephanSort entsprungen waren und deren einer, Ranga, den mit einer Expedition auf ihrer Verfolgung be griffenen Landeshauptmann von Deutsch-Neuguinea, C. v. Hagen, meuchlings erschossen hat, find am 18. August von benachbarten und befreundeten Eingeborenen, die an der Verfolgung theilge- nommmen haben, getödtet worden. Die Köpfe der Mörder wurden als Wahrzeichen für die Sühne dieser Frevelthaten nach Strphan»ort gebracht. Berlin, 10. Nov. In der Sitzung de» Reichstag» am 15. Januar d. I. ist auf die fortgesetzt vorkommendrn Verfälschungen von Nahrung», und Genußmitteln hingewiesen worden, unter denen namentlich die auf den Bezug billiger Lebensmittel angewiesenen, minder bemittelten BevölkerungSklafsen schwer zu leiden haben. Von verschiedenen Setten wurde die Nothwendigkeit betont, alle bestehenden reichsgesetzlichen Mittel gegen diesen großen Uebelstand zur Anwendung zu bringen und alle festgestellten Verfälschungen von Lebensmitteln «nnachfichtltch und wirksam zu bekämpfen. Al» - eine besonders wirksame Maßregel wurde dabei die öffentliche Be kanntmachung der erfolgten Verurtheilungen mit voller NammS- , nennuvg der Verurtheilten anerkannt. Die Gefahr, durch eine derartige Bekanntmachung nicht nur öffentlich bloßgestellt zu wer den, sondern durch den damit in der Regel verbundenen Verlust von Kunden auch noch einen dauernden geschäftlichen Schaden zu erleiden, wirke erfahrungsgemäß auf die Betheiltgten abschreckender, -als die in der Regel verhängte Geldstrafe. Dem Vernehmen nach finden gegenwärtig zwischen den zuständigen preußischen Ministerien Erwägungen darüber statt, in welcher Weise darauf hinzuwirken sei, daß derartige Veröffentlichungen seitens der dazu berufenen Behörden regelmäßig erfolgten. Das Ergebniß dieser Berathungen dürste demnächst in einem gemeinschaftlichen Runderlasse zurKennt- niß aller preußischen Provinzialregierungeu gebracht werden. Es ist anzunehmen, daß auch die anderen Einzelstaaten entsprechende Anordnungen treffen werden. — Nach dem Verlust von Plauen, Herford - Halle, Mörs- ReeS, Schlcttstadt, Kolberg-Köslin, Westhavelland, Löwenberg, Torgau-Liebenwerda hat die konservative Partei nun auch den für sicher gehaltenen Wahlkreis Westpriegnitz verloren. Mit 7481 Stimmen hat in der Stichwahl der Berliner Großdeftillateur Schulz den einheimischen konservativen Laidmirth von Saldern, der 5999 Stimmen erhielt, besiegt. Natürlich ist der Jubel der Freistiinsprcsse groß, und das Bestreben, diesen Sieg als gute Vorbedeutung für die nächsten Wahlen auSzubeuten, allgemein. Die konservative Presse gießt die Schale ihres Zorns auf die Antisemiten aus, deren Wahlagitation die Stichwahl und damit den Sieg des Freisinns verschuldete. Vom nationalen Gesichts punkte aus wird man diese Klage als gerecht anerkennen müssen. Bei einem Wahlgange zwischen den Konservativen und einer so antinationalen Partei, wie eS die freisinnige VolkSpartei ist, wäre eS Pflicht einer den deutschen Namen besonder» für sich in An spruch nehmenden Partei gewesen, das Ihrige zu thun, um den freisinnigen Wahlsieg zu verhindern; denn die Wahl des freisin nigen Kandidaten bedeutet eine Schädigung der nationalen Sache. Zu einer solchen sollte aber eine nationale Partei niemals und unter keinen Umständen die Hand bieten und eine Zulassung oder Nichwerhinderung kommt in diesem Falle einer Unterstützung gleich. Wir bedauern daher, daß von der Wählleitung der deutschsozialen Reformpartei die Parole Wahlenthaltung auSge- geben wurde und hätten gewünscht, daß die deutschsoziale Reform- Partei sich daran erinnert hätte, daß sie von der konservativen Partei eine Anzahl von Einzelfragen, von der freisinnigen Partei aber eine Weltanschauung scheidet. — Dem Bundesrath ist, wie bereit» mitgctheilt, wieder eine Novelle zum Gerichtsverfassungsgesetz und zur Strafprozeßordnung zugegangen. Die Vorlage unter scheidet sich ganz wesentlich von dem Entwurf, der in der vorigen Tagung so viele Monate die Justizkommisfion de» Reichstag» beschäftigt hat, ohne im Plenum zur Berathung zu kommen, da über die wichtigsten Punkte eine Verständigung zwischen der Re gierung und der Mehrheit der Kommission nicht zu erreichen war. In dem gegenwärtigen Entwurf ist nicht allein von dem Wieder« aufnahmeverfahren keine Rede, sondern auch die Frage der Ent schädigung unschuldig Verurtheilter bleibt, wider alle» Erwarten, unberührt. E» wird also wohl die Regelung dieser Frage einer weiteren Vorlage Vorbehalten. Da» jetzt vorgelrgte Gesetz enthält lediglich in acht Punkten Abänderungen de» geltenden Gericht»« verfassungSgesktze», von geringer Bedeutung. — Zugleich ist dem BundeSrath die Novelle zur Zivilprozeßordnung nebst dem Ent wurf eine» Etnführung»gesetze» zugegangen. Dieser Gesetzentwurf ist ziemlich umfangreich. Er enthält nicht weniger al» 248 Nummern, welche di« Punkte angeben, in dcnen da» bestehende Gesetz abgeändert werden soll. Dabei find in mancher Nummer mehrere neue Paragraphen eingefügt. Da» Zustellung»«, sowie da» ZwangSvollstreckungSverfahren sollen mehrfach teformirt, die B.fugnisse der Gerichtsvollzieher in mancher Beziehung ringe«