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ErWebDolksfrtund Tageblatt für Schneeberg und Umgegend , . . ,, für die konigl. und städtischen Lehörden i»Aue, Grönhain, Hartenstein, Joha«« ^VNISlNlNl gcorgmstadt, Lößnitz, Neustädtel, Zchneeberg, ZchwarMberg und Witdensets t 4V -HUMP. Für MH-!« IahralM«. I nicht berantworkllch. D. 2 tM>, Frhr. von Wirsing. Kr. I. V.: Geitner. >igen aber rüner Päßler. Sperling. und 15. August. vorm. und 16. August. Fahrpreise für Hin« und Rückfahrt I. Kl. Zwickau-München 38,80 Mk., - Salzburg oder Bad Rcichenhall 53,40 a Geschäfts. «nd Ge> Laster znm Kufstein Lindau n u MtSfiMch h die Poft igl. pens. Förster tost Nieheim Halen). chwerden. r leidenden Mit' h gem nnent« und Auskunft, freit und gesund Telegramm-Adress«: volksfreund Schneeberg. Ltzr usdst lamarsost, »Lsodlis- Lsotsrusli- VSrAÖllLt r Liavsr- Fernsprecher: Schneeberg Zf. Aue 25. Schwarzenberg rs> - 18. Juli - 16. Juli, - 19. Juli s Gesuch. tzung wird vo eine Wohnung 40—45 Thalck le sofort gesucht : unter H. H. hau. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlene ohne gesetzlichen Grund der Impfung oder der ihr folgenden Revision entzogen geblieben find, werden mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft, ingleichen werden diejenigen, welche den ihnen obliegenden Nachweis der Privatimpfung zu führen unterlassen, mit einer. Geldstrafe bis zu 20 Mark event. entsprechender Haftstrafe belegt. Für Kinder, welche ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit in diesem Jahre nicht ge impft werden können, ist zu Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 20 Mark ein diese Gefahr be scheinigendes ärztliches Zeugniß bis spätestens Ende September dss. IS. an RathSstelle Vorzukegen. Die hier zugezogenen Eltern rc. der im Jahre 1895 oder früher nicht hier geborenen, und noch nicht geimpften Kinder werden aufgefordert, zur Vermeidung gleicher Strafe die Impf linge sofort an Rathsstellc anznmelden und alsdann zu den Impf- «nd RevisionSterminen mit ihren Impflingen zu erscheinen. Schwarzenberg, am 23. Juni 1896. Der Rath der Stadt, vr. Kretzschmar. Morgenroch, Sonnabend, den 2/. Juni 1896, Bormittags 11 Uhr soll die diesjährige Obst- und Grasnutzung des Hospitalgartens, sowie die Grasnutzung der Straßen ränder rc. an Ort und Stelle unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen meistbietend verpachtet werden. Versammlungsort: Hospitalgarten. Schneeberg, am 23. Juni 1896. Der Rath der Stadt Gareis, Brgrmstr. l i. Kl. 27,90 Mk. 38,10 - 34,30 - 42,10 - m Ki. 16,50 Mk. 21,90 - 19,80 - 24,00 - Backerei- und Conditoreibetneb betr. Am 1. Juli l. I. treten die Vorschriften der in der ersten Beilage zu Nr. 142 des Erzgeb. Volksfreundes vom 21. d. M. abgedruckten Bekanntmachung des Bundesrathes, betreffend den Be trieb in Bäckereien und Conditoreien vom 4. März 1896 in Kraft. Die Betheiligten werden hierauf wegen genauer Nachachtung mit dem Bemerken verwiesen, daß den ergangenen Bestimmungen unter I solche Bäckereien unterliegen, in denen Gehilfen oder Lehrlinge zur Nachtzeit zwischen 8'/, Uhr Abends und 5'/, Uhr Morgens beschäftigt werden, sowie unter gleicher Voraussetzung diejenigen Conditoreien, in denen neben Conditorwaaren von denselben Arbeitern auch Bäckerwaaren hergestellt werden, während Betriebe, welche ausschließlich Conditoreiwaaren Herstellen, diesen Beschränkungen auch dann nicht unterworfen sind, wenn sie zur Nachtzeit arbeiten. Gesuche im Sinne von 8 3 L der Bekanntmachung uni Genehmigung zur Ueberarbeit sind bei den Ortsbehörden anzubringen und von letzteren mit gutachtlicher Auslassung anher einzureichen. Die Ortsbehörden werden. angewiesen, darüber, daß den gegebenen Vorschriften allent halben genau nachgegangen wird, Aufsicht zu führen, den Gewerbetreibenden ihres Ortes deshalb besondere Eröffnung zu machen, denselben auch Druckexemplare zu dem in 8 4 der Bekanntmach ung gedachten Textplacat und der Kalendertafcl zuzustellen. Ueber den Bedarf ist von den OrtS- bchörden alsbald und längstens bis zum 27. dss. Alts. Anzeige anher zu erstatten. Schwarzenberg, am 23. Juni 1896. Königliche Amtshauptmannschaft. kein ackeret mit vor wenig rige, aber tss feiner -erbe auf, N Tchwar> Freunde, länm ehr« t«ch feiner mpfling in seiner Privatwohnung rcsp. durch einen anderen Jmpfarzt, jedoch auf seine eigenen osten impfen zu lassen, solchenfalls ist aber der schriftliche Nachweis der erfolgten Impfung patcstcns bis zum Schluß der Jmpfperiodc, Ende September a. c. an Rathsstellc vorzulegen. ittwoch 5 lbend, einladet Schneeberg. 5 - 8 Ankunft in München 10 20 5 - 20 Die Revision findet eine Woche darauf, also uä 1: Montag» den 9. Juli und aä. 2: Dienstag, den 7. Juli Nachmittag 2 Uhr an in demselben Locale statt und sind die geimpften Kinder an diesen Ta- (in der obcnbczeichnctcn Reihenfolge) wieder vorzustellen. Die Impfung selbst geschieht unentgeltlich, doch ist cs Jedem frcigcstcllt, den betreffenden Jnseraten-Ännohme für die am nachmittag erscheinend« Nummer N» vo» mittag 11 Uhr. «ine VNrgfchast für R« niiqsttagiäe Aufnahme der «uzeiaen de,, an den voraeschriebenen Lagen sowie an bestimmter Stelle Mr» nicht gegeben. Aubwärtlge Aufträge nur gegen «oraugbegahlung. Für NüSgabe eingesandter Manuskript« macht sich die Redactton . . , 47,80 - 59,00 - Fahrkartengiltigkeit 45 Tage. Gras-Versteigerung aus den Kunstwiesen des Crandorser Staats- sorstreviers. Montag, den 6. Jnli 1896, von nachmittags 5 Uhr a«, soll die diesjährige Grasnutzung auf der Mückcnbachwiese des Crandorser Staatsforstreviers au Ort und Stelle unter den üblichen Bedingungen und parzellenweise um das Mcistgcbot gegeu sofortige Bezahlung verpachtet werden. Zusammenkunft bei Parzelle Nr. 1 in der Nähe der böhmische« Mühle. Geldeinnahme im Gasthofe „zur böhmische« Mühle" in Golde«» höhe. Königliche Forstrevierverwaltung Crandorf zu Breitenbrunn und Königliches ForftrentamL Schwarzenberg, am 23. Juni 1896. LU vr- m! tun xsn krsisso. Lotmssdsrß aris krsw8. 1'8 M, kau. "Tisch-Butter ür Mk. 7.20; ter 8 Pfd. für cs franko gegen th, Butter-Ver- tulehmeu. Souderzüge «ach München, Salzburg, Bad Reichenhall, Kufstein und Linda« den 15. und 18. Jnli, sowie den 15. Anguft d. I. Abfahrt von Zwickau 10 Uhr 4 Min. nachm. am 15. Juli, Außerdem verkehrt am 4. Juli d. I. ein SoNderzug von Leipzig (Bayer. Bhf.) nach München PP., zu welchem auf sämmtlichcn sächsischen Stationen Anschlußfahrkarte« ausgegeben werden. Schluß des Fahrkartenverkaufs am Tage vor Zugsabgang abends 6 Uhr. - Näheres ergiebt die bei den sächsischen Staatsbahnstationen unentgeltlich zu erhaltende Ueberficht über die Souderzüge. Dresden, am 19. Juni 1896. Königl. Generaldirektion der Sächsischen Staatseisendahnen. Hoffmann. Bekanntmachung, den Betrieb von Bäckereien nnd Konditoreien betr. Am 1. Juli dss. Js. treten die vom Bundcsrathe auf Grund von § 120 s der Ge werbeordnung erlassenen, durch Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 4. März dss. Js. (Reichs gesetzblatt Seite 55 bis 57) veröffentlichten Vorschriften in Kraft, wonach der Betrieb von Bäckereien und solchen Konditoreien, in denen neben den Kouditorwaaren auch Bäckerwaaren hergestellt werden, sofern in diesen Bäckereien und Konditoreien zur Nachtzeit zwischen 8'/, Uhr Abends und 5>/, Uhr Morgens Gehülfen oder Lehrlinge beschäftigt werden, be stimmten Beschränkungen hinsichtlich der'Dauer der Arbeitszeit unterliegt. Nach'denselben hat ins besondere der Arbeitgeber dafür zu sorgen, daß an einer in die Augen fallenden Stelle der Be triebsstätte ausgehängt ist u., eine mit dem polizeilichen Stempel versehene Kalendertafcl, auf der jeder Tag, an dem der Arbeitgeber, soweit ihm die Bestimmung hierüber überlasten ist, Ueberarbeit hat stattfindcn lassen, kenntlich gemacht ist, d., eine Tafel, welche in deutlicher Schrift den Wortlaut der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 4. März 1896 wiedcrgicbt. Die betheiligten Gewerbtreibenden werden hiermit auf diese Vorschriften noch besonders aufmerksam gemacht. An die Herren Bürgermeister u«d Gemeindevorstänbe hiesigen Bezirks aber rgeht die Veranlassung, sich der polizeilichen Abstempelung der Kalcudcrtafeln zu unterziehen, sowie arüber mit Aufsicht zu führen, daß den obengedachten Vorschriften genau nachgegangen wird. Zwickau, am 23. Juni 1896. Die Königliche Amtöhauptmannschaft. Or. «schnorr von Carolsfeld. Schönherr. Donnerstag, 25. Jnni 1896 Post-ZeltunMft« «r. 21S0. Sekr. Oefer. Gcrichtsschreibcr des Königlichen Amtsgerichts. Nach 8 1 des Rcichsimpfgesetzes vom 8. April 1874 soll der Impfung mit Schutzvockcn unterzogen werden: jedes Kind vor dem Ablaufe des auf sein Geburtsjahr folgenden Kalenderjahres, so fern es nicht nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden hat. Die Impfungen finden Montag, den 20. Juni und Dienstag, den 3«. Jnni on Nachmittag 2 Uhr an in der neuen Schule, Parterre, Zimmer Nr. 6, statt. Als Jmpfarzt ird in diesem Jahre Herr Or. weä. Köhler, hier, fungiren. Es ergeht nun, und zwar nur hierdurch an die hier wohnenden betreffenden Eltern, flcgecltern und Vormünder die Aufforderung, an den gedachten Tagen mit den im Jahre 1895 eborenen, sowie den zwar älteren aber wegen Kränklichkeit rc. im vorigen Jahre zurückgestclltcn Indern in obengenanntem Jmpflokalc sich cinzufindcn, und zwar ist die Impfung für diejenigen inder, deren Familiennamen 1 ., mit den Buchstaben bis Ll beginnen, aus Montag, den 29. Juni, Nachmittag 2 Uhr, nd für diejenigen, deren Familiennamen 2 ., mit den Buchstaben 17 bis 2 beginnen, auf Dienstag, den 3V. Juni, Nachmittag 2 Uhr, estgesetzt worden. Drr .Erzgebirgtsch« VoUSsreund" erscheint täglich mit Aulmahm« dcr Loge nach d«n Sonn- und Festtagen. Abonnement vierteljährlich 1 Mark 80 Psg. — Inserate werden pro 6gespaltene Zeile mit li) Psg., im amtlichen The» die N/H' »4.1» 2gespaltene Zeile mit S» Pfg., Reklamen die »gespaltene Zeile mit 25 Psg. " berechnet; tabellarischer, aubergewähnlichcr Satz »ach erhöhtem Tarif. Vogelschießen Ane. Am 28., 29. und 39. Juni dieses Jahres findet das diesjährige Bogel« schietzen statt. Um Unglücksfällen vorzubeugen, wird für diese Tage der Besuch des am Schießhause gelegenen Stadtparkes verboten. Die ausgestecktcn Warnungstafeln find darum zu beachten, ebenso ist den ausgestellten Wachen unweigerlich Gehorsam zu leisten. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 20 Mark oder entsprechender Haft geahndet. Aue, am 23. Juni 1896. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Inhabers einer Metallwaarenfabrik nter der Firma GoldhahU L Ritter in Aue, sowie einer Fabrik für mechanische Blcchspiel- aaren unter der Firma Ernst Eifler in Lößnitz, Kaufmann Bernhard Löbner in eierfeld ist zur Prüfung einer nachträglich angemeldeten Forderung Termin auf den 16. Juli 1896, Vormittags 9 Nhr or dem Königlichen Amtsgerichte hiersclbst Abth. 1t anberaumt. Schwarzenberg, den 20. Juni 1896. Mmsn verkansen auengasse 54/ i in Reustäd/