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2U9 Zu Anfang des Jahres 1565 wandte sich der Nat zu Zschopau mit der Bitte an den Kurfürsten, daß die Stadt 90 Stämme Bauholz zur Anrichtung und Erbauung etlicher Wasserkästen und eines neuen Schlachthauses überlasten werden möchten, worauf der Kurfürst befiehlt: An den Jägermeister Corne lius von Rüxleben und den Schosser auf dem Schcllenbcrgc. Liebe Getreue! Auf inliegende des Rats zu Zschopau untcrthänige Bitte haben wir bewil liget, daß ihnen 90 Stämme Bauholz, darunter 30 ungerissen, zur Anrichtung und Erbauung etlicher Wasserkästen und eines neuen Schlachthauses aus Gnaden angewiesen und gelassen wer ben sollen. Begehren deswegen auch hiermit befehlend, ihr wollet berührten Rat gedachte Anzahl Bauholz in dem Gehölz, dem Ziegenrück und Berthels dorf, anweisen und ohne Bezahlung folgen lassen. Dresden, den 27. Fe bruar 1565. Wie ich schon oben berichtete, hatte sich Cornelius von Rüxleben beim Kur fürsten für den hiesigen Pfarrherrn Bartholomäus Reichelt verwendet. Wir lesen hierüber unter dem Datum Plauen, den 4. März 1566: „Desgleichen haben wir auch auf Fürbitte unsers Jägermeisters Cornelii von Rüxleben den jetzigen Pfarrherrn zu Zschopau, weil uns derselbe von ihm sehr ge rühmt wurde, mit 300 fl. so uns Wolf Pistoris neben andern Rest schuldig verblieben; dagegen uns seine Behau sung zu Zschopau, welche gedachter Pfarrherr itzo bewohnen und inne ha ben soll, überlasten, begnadet. Befehlen dir deshalb, du wollest unsertwegen verschaffen, daß der Richter zu Arns- felü, als gedachtem Pistoris Vorstand, solcher 300 fl., auch des jährlichen davon gebührenden Zinses halber, künftig un gemahnt und unbelanget bleiben, auch dem Pfarrer das Haus, anstatt solcher Schuld, der 300 fl., damit wir ihn be gnadet, darauf auch das Haus taxiert sein soll, zugeeignet, und verschrieben werden möge, und wir etwa solche ver sprochene Begnadung dem Pfarrherrn anderswoher erlegen dürfen. Daran geschieht unsere Meinung. Die Einwohner zu Gelenau hatte» in die hiesige Lehnmühle Frohndienste, Pferde- und Handdienste, zu leisten; waren aber damit fast ein Jahr in Weigerung geblieben, weshalb der hie sige Rat — die Stadt hatte die Mühle als Lehn inne — beim Kurfürsten sich beschwert hatte. "Dieser befiehlt nun dem Jägermeister: Tu wollest den jenigen Unterthanen, welche zu solcher Mühle zu verhelfen schuldig, aufgeben, mit Pferden und der Hand, gleich wie zuvor, nun dem Rat zu frohnen, auch dem Rate die durch die verweigerte» Frohndienste gemachten Unkosten, über 20 Gulden betragend, zu erstatten; da dem Rate die Mühle um einen so hohe» Zins erblich gelassen worden sei, damit er zu thun genug und deswegen schon zum öfteren um Linderung desselben beim Kurfürsten angesucht habe. — Trotz dieses den 28. Februar 1566 aus gestellten Befehls bleiben doch die Gc- lenauer mit ihren Frohndiensten auch ferner im Rückstände; denn dem Jäger meister geht unterm 14. September 1566 folgendes Schreiben zu: Lieber Getreuer! Tu wirst dich er innern, was wir dir den letzten Fe- bruarii nächst verschiencn der Frohne halben, welche die Einwohner von Ge lenau in die Mühle zu Zschopau zu liefern schuldig und derer in Weige rung stehen lolleii, befohlen. Uns ge lange» aber a», daß solchem unter» Be fehl nicht Folge geschehen. Weil denn die Vererbungsverschreibung, so mir dem Rate zu Zschopau darüber haben zustellen lasten, vermag, daß bemclte Einwohner die Pferde- und Handdienste zu den Wehren und Gebäuden, neben denen zu Krumhermcrsdorf, wie her gebracht und sie von Altershcr zu thun schuldig gewesen, leisten sollen, so be gehren wir nochmals, du wollest solche darin und zu ihren schuldigen Diensten anhalten, ihnen auch auslegcn, dem Rat die Unkosten, so sie solcher Frohne ihret halben aufkommen muhten, zu erstat ten. Vier Bauern aus Gornau: Vvni- fazius Mich, Wolf Dietrich, Martin Vogler und Simon Krauschmidt, be schweren sich wiederholt der Holzfuhren