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13,8 Leu -ürfen, sondern wirb aus dem Amt Schellenberg entrichtet" und zu den Worten „So sollen uns die Dienste bei den Einwohnern pp.: die Dienste zu Gelenau sind mir und den Meinen ver möge des Briefs geeignet." Allem An scheine nach ist ihm die Zusicherung, daß ihm die jährlichen Forderungen des ge meinen Kastens zu Zschopau erlassen seien, mündlich gegeben worden: denn noch am 12. Juni 1564 geht dem Schofler auf dem Schellenberg folgendes Schrei ben zu: „Lieber Getreuer! Wir haben unsern Jägermeister des Gebirgischen Kreises und lieben getreuen Cornelien von Nüxlcbcn, die Borwerksfcldcr zu Zschopau und etlichen Wiesewachs, die Sandflcck genannt, aus Gnaden erblich geeignet, inhalts seiner von uns haben den Begnadnngsvcrschreibung. Befeh len dir deswegen, du wolltest ihm ver stauen, sich solcher Borwerksfclder und Wiesen erblich und eigentümlich zik nützigen und dieselben in seinem besten Nutz zu wenden und zu gebrauchen. Jedoch sollen di« 18 Groschen Zins und 5 Schefsel Korn Altenburgisch Maß, welche dem gemeinen Kasten zu Zscho pau zuständig, darauf haften bleiben und durch diesen unsern Jägermeister jährlich vergnügt werden. Daran thust du PP. Die Jahre daher war so manches am Schlosse gebaut worden. Schon Moritz hatte in den Jahren 1549 und 1550 «ine H niptreparatur mit ihm vorgenommen. Das war wohl auch ein Grund mit, daß Cornelius von Nüxleben dasselbe im Jahre 1561 räumen mußte und sein bürgerliches Haus zu Mannlehcn er hoben wurde. Auch Wasser hatte man auf bas Schloß geröhrt unö dadurch einige Bürger geschädigt, teils durch Wegnahme des Wassers von der Wiese, teils durch Legung der Röhren durch Grundstücke. Deshalb wenden sich der Bürger Kaspar Gensel und Christoph Reichels Erben, um Schadenersatz bit tend, an den Kurfürsten. Derselbe be- antwortet unterm 19. Juli 1564 diese Bittschreiben mit folgenden Befehlen: An den Jägermeister (Cornelius von Nüxleben) und den Schosser auf dem Schellenberg«. Liebe Getreuen! Unser auch lieber Getreuer, Kaspar Gensel zu Zschopau, hat an uns ge langet, daß ihm eine eigentümliche Wies« durch Abführung eines Quell wassers, welches in unser Schloß Zscho pau geführt und noch darein gehet, be nachteiligt, und gebeten ihme Verwegen Erstattung zu thun. Weil uns hier- inncn aber Bericht von nöten, so be gehren wir, ihr wollet auch fordlich (so fort) mit Fleiß erkunden, in welcher Weise solch Quellwasser in unser Schloß geführt und die Wiese dadurch ge ringelt, und ob ihm oder den vorigen Inhabern solcher Wiese auch einige Er stattung geschehen: und da solche nach- gcblicbe», so wollet ihr unverdächtig» Richter und Schöppen verordnen und denselben auftragcn, solche Wiese zu besichtigen, und bei ihren Pflichten, denen sie uns verwandt, treulich und verlässig (zu) erwägen, wie hoch und in was (welchem) Werte die Gcringerung solcher Wiese, welche von dem Ab führen des Wassers geursacht, gethan, daß ihm solche Gcringerung nach Ge währ jährlich mit Gelde erstattet, und ob ihm dieselbe überhaupt mit Gelde ztt bezahlen ist. An den Schosser auf dem Schellenbergs Lieber Getreuer! Uns ist dein un« terthänigster Bericht, die Schäden der Erben des sel. Christoph Reichel zq Zschopau betreffend, welche ihnen durch das Röhrwafler so in unser Schloß da selbst geführt, zugefügt worden sind, überbracht morden. Da nun bisher solcher Schäden halber keine Erstattung geschehen, so befehlen wir dir, du wol lest ihnen zur Wiedererstattung die ge forderten 12 fl. auf solchem unsern Amt zustellen unnd deswegen, gebührlichen Verzicht von ihnen nehmen, baß sie un- alle ihre Nachkommen solche Schäden und Beschwerung, ohne einige ferner« Erstattung, über solch« Felder zu füh ren schuldig sein sollen: und wollest Lu uns künftig Nachrichtungen derselben in des Gerichts und Amts Handelt^ verbitten wollen und sollen, die solch« 12 Gulden aus unserer Kammer wird entrichtet werden. Hieran geschieht un* scre Meinung. Datum: Dresden, Len 19. Juli 1564. 1 i < I I i < i i i ! 'i ! 'l