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Mopauer« Tageblatt HLAd und Anzeiger s^nLZV^a«" WackL«blatt fSr Sfch*»a« ««» Amsegend »«»«iaenpriis,: Dir 4« mm br«lte Millimrterzeil« 7 Psg,; dir 93 mm breite MMmeterzeile im Terttett Zett»« Mr Ue viM: «rttm-ermeritdml, »alUtrchm, ««ich««, h«ch«»«ch «ltschchal, Mißbach, DM-M-i. «««, »tttmaml»d«1, «ttzjch-»q, »charfrustein, Schlößchen PorlLenbor» K-. VS §»«itab, -mn 18. Ma«ß 1988 10H. Jahrgang Heute spriGt der Führer zur Ratton 2Me DeutsGen hören feine ReiGStagsrede WM ZHM «eie Gesetze Mii großer Erwartung fleht das gesamte deutsche Volt der Reichstagsfitzung am Freitagabend entgegen, die von dem Retchstagspräfidenten Generalfeldmarfchall Göring für 2V Lihr anberaumt worden ist. Lleberall in Stadt und Land, im ganzen Raum -es großdeutfchen Reiches, werden die deutschen Menschen sich am Rundfunt versammeln, um . e Rede -es Führers un- Reichskanzlers A-olf Hitler zu hören. Der Führer spricht zur -eutschen Ration. Alle Deutschen hören seine Reichstagsrede! LachOMnge Sehnsucht erfüllt Aufruf D». Goebbels an die Deutschen. Der Reichsminister für Volksausklärung und Propa ganda, Dr. Goebbels, erläßt solgeudcn Aufrusr (Schcrl-Wagenborg.) vie Triumphfahrt des Führers durch die Nrichshauptstadt Deutsche! Das Großdeutsche Reich ist erstanden. 75 Millionen Deutsche sind unter dem Banner des Haken kreuzes geeint. Die tausendjährige Sehnsucht aller Deut scher ist erfüllt. Am Freitag, dem 18. März 1938, 20 Uhr, wird der Führer vor dem Deutschen Reichstag sprechen. Alle Volksgenossen hären über den Rundfunk seine Rede. Die Partei trifft rechtzeitig Vorbereitungen für den Gcmein- fchaftscmpfang in Sälen und Gaststätten. Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda. gez. Dr. Goebbels. Durch dte oven wievergegevene ncroronung oes Führers und Reichskanzlers wird der Reichsmark ge setzliche Z a h l u n g s k r a s t für das Land Oester reich verliehen. Hierbei wurde festgesetzt, daß eine Reichs mark gleich 1 Schilling 50 Groschen ist, d. h. also, daß Schilling und Reichsmark im Verhältnis von 3:2 in Zah lung gegeben werden können. Die Festsetzung dieses Ver hältnisses innerhalb Oesterreichs und des übrigen Deutsch lands erfolgte vom Führer nach eingehender Prüfung der bestehenden wirtschaftlichen Verhältnisse in der Absicht, den Bedürfnissen des Landes Oesterreich weitestgehend entgegenzukommcn. Durch dieses Umtauschverhältnis wird das Lohn- und Preisniveau in Oesterreich aus einer gesunden und entwicklungsfähigen Basis normalisiert, wobei besonders auf die Lohn- und Rentenempfänger Rücksicht genommen wurde, Ler Zahlmsroerkehr mit Lefterreich , Eine Reichsmark gleich 1 Schilling 50 Groschen Der Führer und Reichskanzler hat folgende Verord nungen zur Durchführung der Wiedervereinigung des Landes Oesterreich mit dem Reich erlassen: Auf Grund des Artikels U des Gesetzes über die Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich vom 13. Mürz 1938 <NGBl. I S. 237) ordne ich an: 1. Gesetzliches Zahlungsmittel im Lande Oesterreich ist neben dem Schilling die Reichsmark. Eine Reichsmark ist gleich einem Schilling fünfzig Groschen. 2. Der Rcichswirtschaftsminiftcr wird ermächtigt, alle derzeit zwischen dem Deutschen Reich und dem Lande Oester reich geltenden Beschränkungen des Zahlungsverkehrs ab- »uändern oder ganz oder teilweise außer Kraft zu setzen. 3. Der Reichsminister der Finanzen wird ermächtigt, Waren österreichischen Ursprungs ganz oder teilweise für zollfrei zu erkläre«. 4. Diese Verordnung tritt mit der Verkündung in kirnst. Berlin, den 17. März 1938. Der Führer und Reichskanzler Adolf Hitler, Der Reichsminister des Innern Frick Der Reichsminister der Finanzen Graf Schwerin v. Krosigk Ter NeichswirtschaftSministcr Funk. Uetzernkhme der Wierreichiitzeri Nal-ona!rank Aus Grund des Artikels 11 des Gesetzes über die Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich vom 13. März 1938 sRGBl. I S. 2371 ordne ich an: 1. Die Geschäftsführung der Oesterrcichischen NaNo- nalbnnk geh* auf die Ncichsbank über. 2. Die Oesterreichische Nationalbank tritt in Lignida- tion und wird von der Ncichsbank für Rechnung des Reiches abgcwickelt. 3. Mit der Uebcrnahme des Geschäftsbetriebes über nimmt die Ncichsbank das gesamte Personal der Oester- reichifchcn Nationalbank unter Aufrechterhaltung der be stehenden gesetzlichen und vertraglichen Rechte in ihre Dienste. 4. Diese Verordnung tritt mit der Verkündung in Kraft. Berlin, den 17. Marz 1938. Der Führer und Reichskanzler Adolf Hitler Reichsminister des Innern Frick Ter Reichsminister der Finanzen Graf Schwerin v. Krosigk 1 Reichsminister und Ncichsbankpräsident Schacht. Lle-ertragung aus alle Gender Die Neichstagssitzung in der Krolloper am Freitag, dem 18. März, 20 bis 22 Uhr, wird vom Deutsch landsender, von allen Neichssendern, vom Deutschen Kurz wellensender und vom Deutschösterreichischen Rundfunk übertragen. Gemeinschaflsempsang io Gaststätten An das deutsche Gaststätten- und Beherbcrgungs- gewerbe wendet sich folgender Aufruf. „Das deutsche Gaststätten- und Beherbergungsgcwerbe wird aufgefordert, die Lautsprecheranlagen her- zurichtcn nnd ar: Freitag, dem 18. März 1938, ab 20 Uhr, die Gaststättenräume zum G e m e l n s ch a f t s - empfang zur Verfügung zu stellen. Auch der letzte deutsche Volksgenosse soll tn der Lage sein, die bedeu tungsvolle Rede zu hören, die der Führer vor dem Reichstag anläßlich der Rückkehr Oesterreichs ins Deutsche Reich halten wird. Auch der Gefolgschaft im Gaststätten- und Veher- bergungsgewerbe soll weitgehend die Möglichkeit gegeben werden, die Uebcrtragung anzuhören." Die Verordnung des Neichswirtschaftsministcrs, welche bereits in Vorbereitung ist, wird es ermöglichen, daß der Reiseverkehr vsn Deutschland nach Oesterreich als bald ohne jede Beschränkung erfolgen kann und daß der österreichische Warenexport in das übrige Deutschland weitgehende Erleichterungen erfährt. Bezüglich der Zölle ist beabsichtigt, die bestehenden Zölle nur insoweit aufrcchtzuerhalten, als dies mit Rück sicht aus die beiderseitige Wirtschaftsstruktur noch erfor derlich ist. Auch der Abbau der österreichischen Einfuhrzölle für Lieferungen aus dem übrigen Deutschen Reich befindet sich in Vorbereitung. Es wird der österreichischen Lan- desgesetzgcbnng überlassen, die hierauf bezüglichen Maß nahmen allmählich nntcr Wahrung der Interessen der österreichischen Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Rcichswirtschaftsministcr durchzuführen. Bunderbahnks gehen inAMrSM auf Die Neichsregicrung hat eine Verordnung erlassen, in der es u. a. heißt: Das bisher von der Unternehmung „Oestcrrcichische Bundesbahnen" treuhänderisch verwaltete österreichische Bundesvermögen und das Vermögen des Wirtschaftskör pers „Oesterreichische Bundesbahnen" werden von der Deutschen Reichsbahn als Sondervermögen des Reiches verwaltet. Der Wirtschaftskörper „Oesterreichische Bundesbah nen" ist aufgelöst. Die Führung des Betriebs der bisher von diesem Wirtschnftskürper betriebenen Eisenbahnen und sämtlicher Ncbcnbetricbe geht auf die Deutsche Reichs bahn über. Diese tritt in alle Rechtsverhältnisse ein, die aus dem Bestand oder aus der Betriebsftthrung des Wirtschaftskürpers stammen. Diese Verordnung tritt am 18. März 1938 in Kraft. Die zur Durchführung, insbesondere zur Eingliede rung der Oesterrcichischen Bundesbahnen in die Deutsche Reichsbahn erforderlichen Vorschriften erläßt der Nctchs- verkehrsminister im Einvernehmen mit dem Reichsmini ster des Innern. Diese Verordnung ist unterzeichnet vom Reichsmini ster des Innern Dr. Frick und vom Reichsvcrkchrsministcr Dr. Dorpmüller. Gleichzeitig mit dieser Verordnung hat die österrei chische Landesregierung mit Zustimmung der Neichsre- gierung ein entsprechendes Gesetz erlassen. Auch Aurlandsöfterreicher stimmen ab Der Führer und Reichskanzler hat angeordnet, das» die im Ausland lebenden Oestcrreichcr an der Volksab stimmung am 10. April teilnehmen könne». Die Durch führung der Wahlbeteiligung der Auslandsüsterreicher obliegt dem Gauleiter und Chef der Auslandsorganisa tion der NSDAP., Staatssekretär Bohle. Aussührungs- bcstimmnngcn werden demnächst bekanntgegeben.