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»os erwerben und bekommen möchte, be weglich und unbeweglich, Ketten, Kleinod, Kleidung und allenthalben gar nichts ausgeschlossen, um der Treu« und Ehr willen, so sie mir bishero er zeiget und ferner zu erzeigen schuldig, übergebe und zueigne. Uebergebe ihr diese also, daß sie sich derselben neben meinen lieben Kindern ihr Leben lang, ungehindert von einigen meiner Brü der, Schwestern ober andern meiner Freunde zu genießen und zu gebrauchen haben soll. Trüge sich aber zu, daß der allmächtige Gott über mich gebieten und von dieser Welt gnädiglich absor- derte und gedächte mein liebes Weib, mich überlebend, sich anderweit zu ver ehelichen, und dann meine Kinder ver lassen würde, so soll sie nicht mehr von meinen Gütern zu genießen und zu ge brauchen haben, denn unsere beider Heiratsberatung vermag und sollen alsdann alle andern Güter, beweglich und unbeweglich, meinen lieben Kin dern, soviel derselben Zeit am Leben, wiederum anheim gehen und bleiben. Zudem behalte ich mir auch hiermit zu vor, daß ich diese meine Uebergabe, es geschehe auch über langer und kurzer Zeit, dieselben zu bessern, zu mehren, zu mindern, oder gänzlich wieder auf- zuhebcn und gar abzuschaffen, nach Ge legenheit und Schickung, Fug und Macht haben soll. Ich thue auch hiermit meine hohe Obrigkeit und Regierung auch andere Gerichtsherren, denen diese meine Uebergabe fürkommen möcht, zum unterthänigsten und ganz freundlich bitten, dieselben wollen, wenn es sich begeben thäte, auf den Fall der Not durft obgenannte meins liebe Haus frau allergnädigst und günstig darüber schützen und handhaben helfen, daß ich mich auch also zu geschehen verhöffte. Urkundlich steter und unverbrüchlicher Haltung habe ich, Cornelius von Rüx- leben, Jägermeister, mein angeboren Petschaft an diese meine Uebergabe wissentlich fürgebruckt und mich mit eigener Hand unterschrieHen. Gegeben im Schloß zu Zschopau den zwölften Tag de» Monats Juli, nach der Geburt Christi unseres Herre« und Heilandes Tausenbfünfhundert und tm neunundsünfzigsten Jahre. Corne lius von Rüxleben, meine Hand." „Im Namen der heiligen Dreifältig- keitl Amen! Nachdem und als wir armen Menschen durch Gott geschaffen, ! nichts gewisser denn der Tob und nichts ungewisser denn die Stunde des Todes vor uns haben, und aber sich nach Ab- , sterben eines Menschen oft und viel thut zutragen, baß dis Freunde des: verlassen Hab und Güter halben in Un willen wachsen; dZm allen zuvorzukom men und sonderlich darum: weil durch Gottes allmächtige Schickung der ge strenge und ehrenfeste Cornelius von Rüxleben, des Erzgebirgs und zu Zschopau Jägermeister, mir, Marthcn, gebornen von Breittenbach zu einem Ehegemahl gnädiglich beschert, verord net und gegeben, in welcher unserer stehenden Ehe Gott uns schöne, gesunde Kinder gnädiglich gegeben, darum wir Gott allezeit inniglich danken, »erhof fend der gnädige Gott werde uns nach seinem göttlichen Willen noch mehr be scheren, deswegen, um der Treu, schul digen Ehepflicht und Lieb willen, so ich zu meinem lieben Junkern und Haus wirt, Cornelien von Rüxleben, trage, thue ich mit wohlbedachtem Mut, zeit lichem Nat, ganz freiwillig hier mit dieser Schrift meinem lieben Junkern und Hauswirt, wenn der Allmächtige über mich gebieten und mein lieber Junker und Hauswirt mich überleben würde, alle meine Hab und Gut, so ich von meinen lieben Eltern ererbt und bekommen, nämlich alle weiblicheZierde an Kleinodien, Bechern, Geld, Ketten, Kleidung, wie es auch den Namen ha ben mag; auch alles Andere, so ich mit Willen meines lieben Junkern und meinem Fleiß in unserer stehenden Ehe erzeugt und erworben, als Bettgcwand, Federn, Leinengerät, Garn, alles Vieh und in Summa alles, davon nichts aus geschlossen, was wir zu unserem Besten erzeuget und in täglichem Gebrauch und Nutzten) gehabt, hiermit kräftiglich übergeben und anftragen: Uebergebe und zueigne ihm dieselben bei meiner Fraulichen Ehre« und Pflichten, wi»