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veendet und der grobe Holzrechen wurde aus dem Fluss« wieder heraus- geholt und für spätere Fälle aufbe wahrt. * Der Floßplatz in der Stadt Zschopau Wie schon oben gesagt, wurde die Flößerei nach Zschopau erst 1826 be gonnen, da unsere Stadt durch ihre großen Waldungen den Bedarf an Holz felbst decken konnte. Anfang 1826 wurde ein Gesuch um Anlegung eines Floß- platzes an die sächsische Regierung ge richtet, das Erfolg hatte, wie aus nach stehender Urkunde hervorgeht: „An die Königl.Sächs. wohllöbl. Gerichte zu Zschopau. Ew. Wohlgeb. zeigen wir hierdurch ergebenst an, daß Se. Königl. Majestät unser allergnädigster Herr die Anlage eines Floßplatzes in Zschopau aller- gnädigst genehmigt und die Verkaufs verwaltung dortigem Herrn I. G. Heß ler übertragen haben, wegen dessen Verpflichtung des Nächsten besonderer Befehl ergehen wird. Wir haben, um das Publikum in Kenntnis zu setzen, mitsolgende Bekanntmachungen drucken lassen, die wir in der Stadt gefälligst verteilen zu lassen ergebenst ersuchen. Wir danken Ew. Wohlgeb. bei dieser Gelegenheit für Ihre gefällige Mit wirkung bei der Gründung dieser An stalt und ersuchen Sie, derselben vor kommenden Falles Ihren obrigkeit lichen Schutz zu gewähren. Unter Versicherung unserer voll kommensten Hochachtung Görsdorf-Blumenauer Flotzamt Ol bernhau, den 6. Mai 1826. Ferdinand von Feilitzsch." Eine weitere Urkunde lautet: „Von Gottes Gnaden Friedrich August, König von Sachsen, usw. usw. usw. Bester, liebe Getreue. Wir ge nehmigen auf euren des Floßbeamten Bericht vom 19. April dieses Jahres bi« im heurigen Jahr« zum Verkauf für die Stadt Zschopau bewirkte An flößung von 8S4 Klaftern diverser Höl ter und wollen geschehen lassen, daß die Verkaussverwaltung und die Aufsicht über die tzloßhölzervorräthe in Zscho pau, dem Spinnercibefitzer Heßl«r du- selbst, gegen Leistung gehöriger Sicher- heit versuchsweise auf ein Jahr über tragen und demselben für Platz und : Grabenzinns ingleichen für die Ber- § kaufsverwaltung «ine Remuneration i von Acht Groschen pro Schrägen vcr- ' laustes Holz, aus der Floßcasse ver- i abreicht, auch den für den Einbau und j Abbrechen des Holzfauges in Zschopau, entstandenen Aufwand von letzterer ' Casse bezahlt und einstweilen in den - Floß-Vorbcscheids-Extracten im Be stände geführt werde. Unser gnädigstes Begehren ist da her, ihr wollet Heßlern solches eröffnen und denselben unter Verpfändung sei nes Eigenthnms als Caution auf baS Mandat vom anvcrtranten Guthe vom 23. März 1822 verpflichten, denselben mit gehöriger Instruction versehen und hiervon eine Abschrift nebst der Ber- i pfändungs-Urkunde mittels Bericht- anher einsendcn, ihr der Floßmeister aber habt dem Verkaufsverwalter obige Remuneration für jedem ans gedachtem Aussctzeplatz zum Verkauf kommenden Schrägen Holz, halb baar und halb in Cassenbillets gegen dessen, von ihm, dem Floßoberaufsehcr, zu autorisirende Quittung auszuzahlcn und in Ausgabe der Floß-Rechnung Krast dieses pas- sirend zu verschreiben. An dem geschiehet Unser Wille und Mcynung. > Gegeben zu Dresden, am 29. April 1826". * Wie aus Obigem ersichtlich, wurde der „gerechtfertigte Bevollmächtigte des vornehmen Kauf- und Handelsherrn Johann Jacob Bodemcr in Leipzig", ' der Kaufmann Immanuel Gottlob Heßler in Zschopau, zum Verkaufsver walter ernannt. Der Holzlagerplatz befand sich bei der Einmündung der, Dischau in die Zschopau, auf dem jetzt zum Bahnhof gehörigen Gelände. Der neue Verkaufsverwalter mußt« vereidigt und verpflichtet werden. Am 29. Juni 182« leistete Heßler an hiesiger'