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CrMb.Do lksfwun- Tageblatt für Schneeberg und Umgegend » G»l,-»a»»-Adeess«^ ^44 M die Königs und stödttschm LehSrden in Lue, grünhain, harlmsteia, Iotzann» georgenstadt, Lößnitz, NeustädteL 8chneev«r-, Schwarjenöerg und Wildachv. Nummert!» I-Hr-«-. Mlr »übt an und un - als tbt an keichSstraße. -4 sreuth auf die Tage Montag, und Donnerstag jeder Woche beschränkt, und es- - Hl dieser Bekanntmachung bestimmt, daß für die omtSthterärztltchen Untersuch. feln H t, Aue. Sonnabend, 5 weiche Klötzer 3„ m Länge, Derbstangen Rouanet. Päßler. z , langem und Schwiegervater, Stangenklötzer Reisstangen V». b-t 45 80 32 7 105 51 4800 9010 1780 705 55 5 7 15 43 «I». tlich meh- aste:karte. mg Fernsprech»»! Schneeberg rj. Au, r». Gchwarzenbergj-. kebenen. ; 2 Uhr vom Inder. Uhr statt. ßerei iiiitr. 8—12 . 3 4-6 . 7 8U. S . 10—12 - 13-15 - Von 13—15 am Oberstärk«, - 16—22 . - 23—29 . - 30-38 . - 8—12 . S «« >tor »ks- i 8odv»r- dw. ^bk. 10.40. Die Königliche Kreishauptmannschast. v. Welck. Stöß. Bekanntmachung, die Einfuhr von Schlachtthieren aus Oesterreich- Streureiflü-Berfleigerung im Grüuhaiuer Stadtwald Sonnabend, dm 13- Jnli 1895 Nach«. 7 Uhr an Ort und Stelle gegen sofortige Baarzahlung. Mittwoch, den 17. Juli 1895, Von Vormittags l/,11 Uhr an im Amtsgericht-gebäude z« Eibenstock. Schwarzenberg, am 11. Juli 1895. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. von Wirsings 3., m Läng«, Unterstärkt, - nkt: Stick«»- Clauß, obe« I Der ,«r,«bkgische »ol«frennd> «ich-tnt täglich mit «usnohme der! ch /»1 j nach den Tonn- und Festtagen, «bomiement vierteljährlich 1 Marl 80 Nr.lbl NSm?»« I berechnet; tabellarischer, außergewöhnlicher Sah nach «chvhtem Lar ÄSKtzl, >gsl xiodt js- svsrtd »d LöSsI, jrmmsustr. I. It-SosodLtt. Königliche Amtshauptmannschast. vr. Schnorr von Carolsfeld. H, N Spritzenmannschaft der Pflichtfeuerwehr Oberschlema Sonntag, dm 14. Juli a. c., Bormittags halb 11 Uhr uev « nü Holz-Versteigerung aus Grüuhaiuer Staatssorstrevier. Im Rathskeller zu Grünhaiu sollen Freitag, den 19. Juli 1895, von Vorm. 9 Uhr an, Ungarn betreffend. Nach Punkt II der Bekanntmachung des Königlichen Ministeriums des Innern, daS Jickrafttreten des Viehs«chen-Vkkomm«s zwischen dem Deutschen Reiche und Oesterreich-Un garn betreffend, vom 30. Januar 1893 ist die Einfuhr von Schlachtvieh für die Eintritts- station Voitersi " ' ist in Punkt HI dieser Bekanntmachung bestimmt, daß sür die omtSthterärztltchen Untersuch- ungen m diesen Tagen Seiten der Importeure «ine Gebühr von 1. M. für Rinder und eine Gebühr von 5 Pf. für Schweine und klein« Wiederkäuer zu entrichten ist. Der BezirkSthier- arzt ist aber auf Antrag berechtigt, ausnahmsweise auch an andere«, als den auf Mon tag und Donnerstag jeder Woche festgesetzten Einfuhrtagen eingeführtes Vieh behufs der Ein fuhrgestattung in VoiterSreuth zu untersuchen, vdrausgesetzt, daß das Grenzpolizeiinspectorat die Einfuhr gestattet, er selbst nicht durch andere Dienstgeschäfte in Anspruch genommen ist, und es sich — so viel Sonn- und Festtag« anlangt — um dringliche und unaufschiebliche Fälle und nicht um die Zeit des Gottesdienstes handelt. Nachdem nun daS Königliche Mi- nisterium des Innern verfügt hat, daß in Zukunft in den zuletzt gedachten Ausnahmefällen sür die thierärztlich« Untersuchung die doppelte Gebühr, demnach 2 M. für jedes Rino und 10 Pf. für jeden kleinen Wiederkäuer zu erheben ist, wird Solches zur Nachachtung für Alle, Lie «s an geht, hiermit bekannt gemacht. Zwickau, den 5. Juli 1895. einen öffentlichen Weg dergestalt einzuziehrn, daß Wirthschafts- und Fußweg fortbestehen soll. Einwendungen hiergegen sind binnen 3wvchiger Frist, vom Erscheinen dieser Bekannt- machung an gerechnet, hier anzuöringen. Schwarzenberg, am 11. Juli 1895. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. von Wirsing. Der Rath der Stadt. Die Stadtverordneten. vr. Kretzschmar, Brgrmstr. Professor F. Dreher, Stadtverordneten-Borsteher. Bon der Königlichen Kreishauptmannschast und dem KreiSauSschusse zu Zwickau find die vorstehenden Satzungen für Erhebung einer Abgabe vom Gast- und Schankwickh- schastSbetriebe, sowie vom Kleinhandel mit Branntwein in der Stadt Aue vom 15. April dieses Jahres gemäß der 88 132 und 135 ä. der Revidirteu Städteordnung vom 24. Aprü 1873 genehmigt worden. » Zwickau, den 4. Juli 1895. - 2 vr. Kretzschmar. Khn. Satznuge« für Erhebung einer Abgabe vom Gast- «nd SchankwirthschastSbetrieb, sowie vom Meinhandel mit Branntwein in der Stadt Ane 1. Alle Personen, welche im Bezirk« der Stadt Au« Gast- oder Schankwirthschast (sei eS nun durch Ausschank von Wein, Bier, Branntwein oder anderen kalten oder warme« spirttuöseu Getränken) oder den Kleinhandel mit Branntwein (mit Ausnahme des denaturirtrn Spiritus) oder sonstigen geistigen Getränken, glrichv'el ob auf Grund realer oder persönlicher Eoncesston betreiben, haben eine jährliche besonder« G«w«rbeftruer zur Stadtkass« zu zahl««. Der Ausschank von Kaffe« ist von ditser Steuer frei. 2. Die Abgabe für den Betrieb von Gast- und Schankwirthschast, sowie für den Ausschank und Kleinhandel mit Branntwein beträgt 30—300 M. im Jahr. Die Feststellung Ler Abgabe erfolgt alljährlich durch dm Rath nach Gehör des Abschätzungsausschusses. Dem selben steht auch das Recht zu, unter Zustimmung der Stcdwerordnetrn in besonderen Fällen und aus besonderen Gründen gänzliche Befreiung «intretm zu lasst«. 3. Die Verpflichtung zur Zahlung der Abgabe beginnt mit dem 1. Tag« d«S auf Len Beginn des Gewerbebetriebe- folgenden Monats und erlischt mit dem Ablauf des Monats, in welchem der Gewerbebetrieb aufgegeben, bez. abgemeldrt worden ist. Oeffentliche Stadtverordnetm-Sitzung zu Schwarzenberg dm 13. Juli 1895, Abends 6 Uhr, im Stadthaus«, Zimmer Nr. 1. Raummeter weiche Schleifrollen, » - Brennrollen, - - Aest« und 3„, Wellenhundert weiches Brennreistg, einzeln und parttemweise, soweit die gestellte« »<mtio«e« «icht ««-reich»», nur gegen f Bezahlung und unter dm vorher bekamt zu machenden m Versteigeck w«rdm. Auskunft übe, diese Hölzer eckheilt auf d« unteyeichnet« Oberförster. Königliche Forstrevierverwaltung Grünhain und Königliches Forstrentamt Schwarzenberg, am 10. Juli 1895. ei ' euftadt. TV" »vr, zwecke per Hal jr , Erzzeb. Rettungvo« Sorwissen. R. «tnmetzstr. 29. Die Gemeinde Zschorlau hat beschlösse:!, den im unteien Ortsthetle in Zschorlau am linkm Ufer des ZschorlaubachaS von der Dorfstraße abzweigenden, nach der sogenannten Leßmüble führenden, auf Nr. 1154 des Flurbuches für Zschorlau eingetragenen Weg als Di« Zahlung hat vi«ck«ljährlich und zwar am 31. März, 30. Juni, 30. September vnd 31. Dezember zu erfolgen. 4 Für die Feststellung der Steuer haben die Steuerpflichtige« alljährlich bis zum 15. Januar dem Rath« anzuzeigen und auf Erfordern durch Vorlegung der Bücher oder durch Eid zu beweisen, welche Menge an Branntwein rc. sie im vergangene« Jah« abgefetzt haben. Die Unterlassung der Anzeige oder die Verweigerung der Auskunft bez. de- Bemis«» zieht den Verlust des Beschwerderechte- für dieses Jahr «ach sich. 5. Fühlt stch Jemand, der in Gemäßheit dieser Satzung« zur Steuer herangezog« worden ist, durch di« Besteuerung überhaupt oder durch deren Höh» beschweck, so steht «s ihm f«i, binnen 14 Tagen vom Empfange de- Steuerzettels an gegen sein« Veranlagung Beschwerde zu führen. Die Beschwerde ist beim Rathe schriftlich und mit Gründm verseh« anzubringen und hat die Angabe etwaiger Beweismittel »u enthalt«. Der Beschwerdeführer ist bei Verlust seine- Beschwerderechte« verpflichtet, dem Rathe oder dessen Beauftragt« a»s Erfordem sein« Geschäftsbücher vorzulegrn, die sonst erforderlich« Auskünfte zu geb« und dieselben auf Verlang« eidlich zu erhärt«. Ueber di« Beschwerde entscheidet der Rath nach Anhörung d«S AbschätzungsanS- schusseS. Gegen die Entscheidung des RatheS steht dem Beschwerdeführer binnen 14 Tag« die Beschwerde an die Königliche Kreishauptmannschast offen. 6. Diest Satzungen tret« am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft und zwar für alle unter 1 bezeichneten Inhaber von Concesstonrn, gleichviel ob diese schon im Besitze der selben sind oder erst später tn dieselben gelangen. Aue, am 15. April 1895. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Emailleöfenfabrikanten August Edwin Becher in Breitenbrunn ist, nachdem der den Zwangsvergleich bestätigende Beschluß vom 14. Juni 1895 Rechtskraft erlangt hat, zur Abnahme der Schlußrechnung des Ver walters Termin auf den 24. Juli 1895, V-rmitta-s halb 10 Uhr Vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselvst bestimmt. Johanngeorgenstadt, den 11. Juli 1895. Exp. Richter, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. MUNachstehende Satzung« bringen wir hiermit zur öffentlichen Kmntntß. Diese treten mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Gemäß 8 4 der Satz- «ng« werden alle Diejenigen, welchen di« Erlaubniß zum Gast- und Schankwirthschastsbe- triebe oder zum Kleinhandel mit Branntwein erthrilt ist, aufgesordert, bis späteste«- den 1. August 1895 anher anzuzetgm, welche Mengen an Bier, Branntwein u. s. w. sie im vergangenen Jahre abgesetzt haben, andernfalls gehen di« Beitragspflichtigen des in 8 5 zugestandenen Beschwerde rechts verlustig. Aue, den 10. Juli 1895.