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Zieger, Brgrm. ». Zwangsversteigerung »I- ferner bsr- fowte eb«L und der Mrchenvorftand ii IM» fü -g. Äustädte Fernsprecher: Schneeberg »1. An« r». Ahwarz-nb-rg siss svä Ld- äss u dhrmg« t««ge«, rantte be (Bedeck 2,50 ^i) abgehalten werden. Zur Theilnahme an demselben Woll« man bis spä testens Freitag, den 5. dies, beim Rathckellerwirth, Herrn Müller sich melden. Um recht zahlreich« Brlhetligung bittrt Schwarzenberg, am 2. Juli 1895. üuzeul zu bil «er, Königliches Amtsgericht. MMer. der 21. August 1898, Bormittags 10 Uhr als Versteigern irgstermi«, der 31. August 1898, Hundesteuer in Lößnitz betr. Diejenigen Hnndebesitzer, welch« ihre Hunde erst nach dem diesjährigen ConsignationS- Termine (10. Januar) erworben haben, werden hierdurch zur nachträglichen Anmeldung und Das im Grundbuche auf den Namen Franz Anton Eibisch eingetragene, zum Theil dem Bergreservate unterliegende, durch Brand zerstörte realberechtigt« Gasthofsgrund, stück, bestehend aus Gebäude-Uebemeften, Hofraum, Garten, Wiese, Feld und Berghalden, Folium 40 des Grundbuchs, Nr. 16 8 des Braut catasters, Nr. 2 e, 2 ä, 6, 53 a des Flur buchs für Mühlberg, Nr. 160, 161, 163, 165, 166, 167, 168, 171 a, 172, 173 des Flur- buchs für Neustädtel, obne Rücksicht auf die Brandschädenvergütung auf 7272 geschätzt, soll an hiesiger Gerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und ist der 3 August 1898, Vormittags 10 Uhr als Aumeldetermin, Freitag, 5. JÜN 1895 V-st-ZelwngeNft, Nr. »1GV. Vormittags 10 Uhr als Termin zu Verkündung de- VertheiluugsPlauS anberaumt worden. Die Realberechttgten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rück stände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmeld«, termine anzumtldtn. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangver- hältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amts- Gerichts eingesehen werden. Schneeberg, am 1. Juli 1895. l D« .«rH-btrgtsch- «»«»freund- erschrtnt tLgllch mit ««»nahm« dxr Log« gt)»» . k j nach den Tonn« und F-sttoqcn. Abonnement vtertelWrltch I Mart 80 Ma. I Inserate werden pro Kaes»alten«Ltl« «tt 10 Ms-, Im amtlichen Uetldi« I LgkspalteneZeile mit SO Pfg. Rcklamm di« 3gespaltene Zetl-mItSKM. j berechnet; tabellarischer, außer,«vbhnlicher Satz nach erhöhtem Laris. Ämtalil für die königl und städtischen LehSrdm in Äue, grünhaia, Hartenstein, Johann. /Amlvmüli georgenstadt, Lüßnttz, KeustäÜies Schneeherg, 8chwarMverg und WildenstL B«rsteuerung aller steuerpflichtig«« d h. nicht mehr fangenden Hunde mit dem Bemerk« veranlaßt, daß st« eventu«ll in «in« Straf« nach Höhe des 3fach«n Betrage» d« Steuer a» halbjährlich 4 im Unterlassungsfälle verfalle«. Die nachttägliche Anmeldung und Verstenerung hat alsbald und längstens bi ¬ ld August d. I. für die bis sitzt noch nicht versteuerttn Hunde zu erfolg«. Person«, welche Hunde später «werb«, hab« dieselbe« alsbald «ach Erwerb au«: zumeld« und zu versteuern. Rath der «ladt Lößnitz, am 2. Juli 1895. Konkursverfahren. In dem KonkurSverfabren über daS Verwögen der offenen Handelsgesellschaft unter Ler Firma: Sächf Uhreuiudustrie Kuy L Cie. in Johanngeorgenstadt ist zur Prü fung der nachträglich angemeldeten Forderung Termin auf dm 12. Juli 1895, Vormittags halb 10 Uhr Dor dem Königlichen Amtsgericht« hierselbst anberaumt. Johanngeorgenstadt, den 3. Juli 1895. Exp. Richter. Gerichtsschreiber d«S Königlichen Amtsgerichts. Heute wird Major v. Wißmann, der neue Gou- Derneur von Drutsch - Ofiafrika, sich auf seinen Posten be- Heb«. All« Kreis«, denen die Entwickelung unseres aussichtS- vollfien Schutzgebietes am Herzen liegt, begleiten ihn auf seiner Reise mit den besten Erwartungen. Es ist ein« schwie rig« und umfass« de Ausgabe, die seiner harrt. Zu ihrer Bewältigung bringt er eine reiche, fast fünfzehnjährige Erfah rung in ostafrikantschen Verhältnissen mit. Der reue Gou- Derneur hat Afrika bereits zu einer Zeit bereist und «forscht, als daS Deutsche Reich weder überseeischen Besitz hatte noch ernstlich daran dachte, solchen zu «werben. Seitdem ist « wiederholt doit gewesen, nicht bloß in der friedlich« Thätigkett Les Forschers, sondern auch als Heerführer zur Unt«drückong .gefährlicher Aufstände und zur Wiederherstellung geordnet« Zustände. So hat er Land und Leute nach allen A chtun gen kennen gelernt und bringt für seinen wichtigen Wir- rungSkrei» Kenntnisse vnd Erfahrungen mit, die den meisten fein« Vorgänger ganz od« theilweise mangelt«. E, wird «ach sein« eigen« Angaben sein Hauptaugenmerk auf di« Wirthschaftlich« Entwickrlung Deutsch-OstafrikaS richt«. Daz« wird « die Unterstützung heimisch«, Unternehm« «nd Kapi- lallst« nvthig hab«, die bisher vielfach eine übergroß« Zu rückhaltung beobachtet halt«. Sie w«d«, durch die Persön ¬ lichkeit und die bisherig« Erfolge Wißmanns in ihrem Ver trauen auf di« gesunde Weiterentwickelung Deutsch-OstafrikaS bestärkt, fortan gewiß eher, als seither, geneigt sein, diesem aussichtsreichen Schutzgebiete ihre Arbeitskraft und ihr Kapital zuzuwend«. D« Gouverneur v. Wißmann ist insbesondere in dies« Hinsicht mit umfassenden Vollmacht« auSgestattet. Er wird seinerseits gewiß nichts verabsäum«, um allen ge- sunden wirthschaftlich« Unternebmungen in dem ihm unter stellt« Schutzgebiete nach Möglichkeit die Wege zu ebn« und jede Förderung zu theil werden zu lass«. Durch di« nunmehr amtlich veröffentlichten Ernennung« deS LandratHS Rudolf v. Bennigsen zum AbtheilungSchef für die Finanzverwaltung und des Dr. Theodor Bumtll« zum Regier- ungSrath und Hilfsarbeit« beim Gouvernement für Deutsch-Ost- afrika sind zwei derjenigen neu« Stellen besetzt Word«, di« d« Etat für 1895—1896 geschaffen hat. Dir AbtheilungSchef für die Finanzverwaltung ist gleichzeitig Intendant d« Schutz- ttnppe und bezieht ein Gehalt von 15,000 M. jährlich. Nach dem Etat für das ostafrikantsche Schutzgebiet -«fällt die Zi- vilvervaltung in Deutsch-Ostaftika jetzt in acht Abtheilungen. An d« Spitz« d« erst« Äbtheilung für di« allgemein« Ver waltung steht der Gouverneur, d« zugleich Kommandeur der Schutztrvpp« ist. Ihm sind eip ständig« Vertret« und ein ständiger Hilssarbeit« beigegeben. D« Erst«« ist noch nicht Jns-ratm.«nnah«L Mr dl- a» Nummer bl» Tor- mittag 11 Uhr. »die «ür^chast Mr di« «I Ausnahme der rlujetgen de», an den »oraeschrtebenen rag« sowie unter Stell« wird nicht gegeben. «uSwÜrtlge «uftrilge nur gegen ewr-u-bejabiung. Für «ilckgabe eingesandter Manuskripte macht sich die Siedactton nicht verantwortlich. das Verbot des Wettfahrens mit Fahrrädern auf dm öffent lichen Straßen und Wegen betr. Di« Königlich« Amtshauptmannschaft hat nach Gehör d«S Bezirksausschusses «nd tm Einverständniß mit demselben aus Grund von 8 3 d« Verordnung den Berkehr mit Fahrrädern auf den öffentlich« Wegen betreffend vom 23. Novemb« 1893 beschloss«, das Wettfahre» »tt Fahrräder« auf alle« öffentliche« Straße« «»d Wege« ihres Bezirks zu untersage«. Zuwiderhandlung« gegen dieses Verbot werden nach 8 6 dieser Verordnung an den Veranstaltern und Theilnehmern von Wettfahren mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. od« mit Hast bi» zu 14 Tagen bestraft. Königliche Amtshanptmauuschaft Zwickau, am 28. Juni 1895. von CarolSfeld. Hlm. u Neu billig, Aue. »be und alle, Kranlhe » am 11« r frank», »v^ »olzarten Zorgelrg« Krrissäg, 1 Cante «S Lag« i, Aue, 25 v. Er) gkbDolksfrruM Tageblatt mr Schneeberg und Umgegend. Trorha, doch wird dies« nach Uebemahm« d« Geschäft« dnrch Wißmann nach Deutschland zurückkehren. Ständiger Hilfs arbeiter ist Dr. Bumiller geworden, der schon längst Wiß» mann'S Begleiter in Afrika war. Er soll dm Gouverneur unterstütz«, auch, wie zwei unter „B«zirkSv«waltvng» auf geführte ständige Hilfsarbeiter, je nach Bedarf, in d« ver schiedenen Verwaltungs zweig« während der Beurlaubung an dern Beamt« auShelfm; di« beiden neuen Hilfsarbeiter fdck zunächst zur Uebernahme zwei« Beztrksnebmämt« bestimmt, die bisher durch Zollbeamte im Nebenamt geleitet wurden. Di« zwei« Abthtilung ist die Finanzabthetluna, der« Chef, sitzt Herr v. Bennigsen, beiläufig bemerkt, d« Sohn des Ober- Präsident« und Parlamentarier», »och ein« Landrentmeifirr neben sich hat. An der Spitze der Justizabtheilung steht der Oberricht«, d« zugleich al» Audtttur d« Schutztruppe fun- girt und gleichfalls 15,000 M. Gehalt bezieht: D« vi»he- rig« Oberrichttr Eschke ist auf der Reff« nach Drutschland be griffen, und e» ist wohl fraglich, ob « witd« nach Ostaftik» zurückkthr« wird. Er hatte bekannlltch vor einig« Zeit eia« Zweikampf mit Herm v. Bennigsen, der bet v« Beratbung d»s Kolonialetat» auch im Reichstage zme Sprach« kam. Dem Oberrichter vnterstthm zwei Bezirttricht«. An d« Spitze der Bauvkrwaltung sttht ein Baumeister mit 12,000 M. Gehalt. , Für die Abtherlung für Lande-kuftnr «nd LandeSvermeffung ist «nannt - vorläufig waltet al» solch« d« Oberstlieulenant v. I «M zur Zeit noch nicht ernannt« AbtheilungSchef «tt Di« über die Erhaltung d« Sicherheit, Bequemlichkeit, Reinlichkeit und Ruht aus d«, öffentlichen Weg«, Straß« und Plätzen in Johanngeorgenstadt «lass«« Vorschrift« werden hiermit zur Nachachtung mit dem Bemerk« in Erinnerung gebracht, daß denselben Zuwtderhcmdelnde uuuachfichtlich Mit Geldstrafe dis z» 7S Mk. »der Haft biS z« 8 Lage« bestraft werde«. Johanngeorgenstadt, den 3. Juli 1895. Der Bürgermeister. Brmdl«. Bekanntmachung, die Erhaltung der Sicherheit, Bequemlichkeit, Reinlichkeit and RuLe a«f de« öffentliche« Wege», Straße« »«d Platze« i« J»ha»«ge»rge»stadt betr. 1 ., Berbot« ist: ».) alles unbefugt« Stehe«laffe« vo» Wage«, Schub karre«, überhaupt Fuhrwerk aller Art, für längere Zeit, als das Ein- und Au»- steigen, od« Auf- und Ablad'n etfordert, das Ablage« und Liegenlass« von Bau- urck Br«nnmat«ialim, Sch«tt, Stroh, He« u«d Dünger auf den Straß« und Plätzen für längere Zett als die Abfuhr oder Unterbringung «fordert, soweit nicht dazu polizeiliche Go- laudniß emgcholt und «theilt Word« ist. Sofort «ach d« Entfernung letztgenannt« Gegen stände sind etwaige Verunreinigungen d« Sttaßen u. s. w. durch Kehre« bez. Wasche« zu- beseitigen,— d ) die Verunreinigung der Straßen und Plätze, offenen Gräbe« und Pflastergeriuue durch Ablagem und Ausschütten von Abfälle«, Bauschutt, Scherbe« und dergl., HinauSgießm und HinauSletten von Abfallwässem, Jauche, od« sonstig« «mein« Flüssig keit«. Letzt«« find durch verdeckte Canäle d« städtischen Schleuß« zuzuführ«, »ffen» auf die Straße «ü»de«de Au-stüffe zu verkleide«, o) dcs freie Umherlauf« von Vieh all« Att«, einschließlich des GestügeG und daS Tränken und Fülle« d« Zugthier« auf den Sttaßen und Plätzen, ä) daS Einführen von Gegenständen in die Etnfalllüch« d« öffentlichen Canäle, durch welche «ine Verstopfung der Letztet« herbeigeführt werd« kann. 2., Dafern mit Polizeilicher Erla«b«iß eine Ausgrabung ein« Straß« od« «IntS Platzes stattgefunden hat, Baumaterial oder dergl. auf d« Straße lieg« ge blieben, od« Fuhrwerk daselbst üb« Nacht stehen gelassen Word« ist, so sind ««gemeffewe Vorsichtsmaßregel« zu treff«, um Beschädigung von Passanten zu verhindern, Barrier« und Latem« auszustellea bez. bei Fuhrwerk die Deichsel herauSzuuehm« od« der« Spitze mit Stroh zu umwickeln. 3., Regelmäßig S»««abendS und wenn sonst Verunreinigungen «inttet«, soll, wenn nicht die Witterung «s verbietet, ««ter Verantwortlichkeit der betr. Hausbe sitzer, Hausverwalter oder ihrer Stellvertreter vor jedem an die Straß« stoßend« Grundstücke, Liese letztere, bez. bet trockenem und staubigem Wett« nach v»r«»sgega«ge- «er Befeuchtung mit Waffe», gekehrt werden. DaS Kehren hat sich bis zerr Mitte der Straße, an d« durch die SIM führenden Chausseen, soweit der Fußweg geht, einschließlich deS TagegertnneS zu erstreck«. Das Kehricht darf auf der Straße nicht liege» bleibe», f»«der« ist sofort «ach dem Kehre» zu beseitige« Zur Feier dn Einweisung des Herrn Pastor Haubold am 7. dies, soll mr diesem Tag« Nachmittag 4 Uhr im Rathskell« ein