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Tageblatt für Schneeberg und Umgegend Fernsprecher, täglich mit Ausnahme d« La« it viertMhrltch l Mart SoW. l0Pf-., im amtlich«! Lheltdle >te S gepalten« Zeil« mit SS Vs«, »er Satz nach erhhhtem Laris. Jahr,«» für die Königs und städtischen Lehördea in Lue, grünhain, Hartenstein, gohann- georgmstadt, Lößnitz, Reustädleh Schneekerg, SchwarMöerg und Mildenfels. Uele-ramm-Adresse. volkefreond Schneede»-. ^^Ingchl^ter re'tag von schästSball- >ocha«hr1m e, daß die Donnerstag, 6. Juni 1895. Paft.Z'itnngilistr Nr. «1«. rkor. MN, UA LSvId rstaoä. In Aue. ichock starke, ei mir ein. Zobelbr. «vQ Stanze«- zwerk selbst zu erhall«, l unter „S. i. 3 itfen L r, Maler. Stlligste Preise. Berth mr» gewünscht« 2 ttchermstr., m 108 M ten preis- xpeditton 3 Wegen Reinigens der Geschäftsräume können Sonnabend, den 8. Juni 1895 oom unterzeichneten Amtsgerichte nur ««ausschtebbare Geschäfte erledigt werden. Wildenfels, am 27. Mai 1895. Königliches Amtsgericht. Römisch. Bekanntmachung. Nach § 24„ des Gesetzes vom 3. Dezember 1868, die Wahlen für den Landtag betr., find die Landtags-Wahllisten alljährlich im Monat Juni einer Revision zu unterwerfen. In Gemäßheit 8 11 der Ausführungsverordnung zu diesem Gesetze wird hiermit auf die vorzunehcaend« Revision der Landtagswahlliste hiesiger Stadt und auf das jedem Betheiligren zustehende Recht der Einsichtnahme der Liste öffentlich aufmerksam gemacht. Etwaige Einsprüche gegen dieselbe sind spätestens bis zum Ende des 7. Tages nach dem Abdrucke des WahlauSschretbenS bei uns zu erheben. Schneeberg, den 1. Juni 1895. Der Stadtrat h. vr. von Woydt. Lefeholzzeichen. Unbemittelte hiesige Einwohner, welche in den Besitz von Leseholzzeiche« auf das Jahr 1896 gelangen wollen, haben sich bis zum 30. Juni dsS. Js. in unserer Armenexpe. Litton anzumelden. Schneeberg, den 1. Juni 1895. Der Stadtrat h. .vr. von Woydt.P. Stadtanlagen Schneeberg betreffend. Die Städtaulageu Pr. 2. Termin 18V5 sind bis längstens den 15. Juni dss. Js. . hei Vermeidung sofortiger Zwangsbeitreibuvg cn die hiesige Stadtsteuereinnahm« abzuführen. Schneeberg, am 28. Mai 1895. Der Stadtrat h. 3 vr. Von Woydt. B. Bekanntmachnng. Wegen Vornahme von Pflasterung beim Kreuzungspunkt der Wettiner- und Schnee- Lergerstraße wird die Wettinerstraße von der L. Straße bis zum Markt für den Fährver kehr vom 6. dss. M. bis auf weiteres gesperrt. Aue, am 5. Juni 1895. Der Rath der Stadt. Vr. Kretzschmar. Bekanntmachung. Nr. 16 des diesjährigen Reichsgesetzblattes ist erschienen und liegt in der Expe- Litton der unterzeichneten Behörden 14 Tage lang zur Einsichtnahme aus. Inhalt: Gesetz, betnffend di« Aendrrung d«S ZolltarffgesitzeS und des Zolltarifs. Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Aichordnung und der Aichgebühren-Taxe sowie der Bekanntmachung, betreffend die Atchung d«S Getretd«proberS. Die Stadträthe von Ane, Lößnitz, NenftSbtel, Schneeberg meb Schwarzenberg, die Bürgermeifter von vrünhat«, Hartenstein, Johann georgenstadt und Wildenfels, die Semeindevorstäude de- amt-hanpt mannschaftliche» Bezirks Schwarzenberg. Bekanntmachung. Nr. 5 des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes ist erschienen und liegl in der Expedition der unterzeichneten Behörden 14 Tage lang zur Einsichtnahme auS: Inhalt: Verordnung, Maßregeln zur Abwehr und Unterdrückung der Schweiue- seuche, der Schweinepest und des RothlaufS der Schweine betr. Verordnung, die Gebühr« für Erhebung rc. der Einkommensteuer betr. Verordnung, die Errichtung einer Handelskam mer beim Landgerichte Zwickau und die Bezirksveränderung der Handelskammer in Glauchau betr. Berichtigung. Die Stadträthe von Aue, Lößnitz, Nenstädtel, Schneeberg, und Schwarzenberg, die Bürgermeister von Srünhata, Hartenstein, Johanngeorgenstadt und Wildenfett, die Gemeindevorstände des a«tr» hanptmavnfchaftlicheu Bezirk- Schwarzenberg. Bekanntmachung. Die Futtermaurr an d«r link« Sette der Annaberg - Schneeberger Straß« Misch« den Station« 11,und 11,,-» entlang des Oeser'schtn Grundstücks in Schwärzende« soll durch ein- Rasmbvjchuna ersetze und die hierzuersordettich« Arbeiten an den MindMor- dernven mit Vorbehalt der Auswahl unter d« Bewerbern Verdung« «erd«. Der Verdingungsanschlag und die allgemeinen Vertragsbedingungen künnm bei der miturtterzeichn«l«n Bauinipekuon «ingesehen, auch BerdingungSanschlägr gegen Erlegung von 50 Pfg. daselbst entnommen werden. Die gehörig ausgefüllten und vollzog«« Verdingungsanschläge sind in verschlossen«, mit Ler Aufschrift: „Bösch««g am Oeser'fche« Grundstück" versehenen Umschlägen bis spätestens Mittwoch, den 12. Juni 1895, vorm. 11 Uhr, postfrei an die mitunterzeichnete Bauverwalterei einzusenden. Später eingehend« Angebot« werden nicht berücksichtigt. Zur genannten Zeit wird in den Dtmsträumen der Bauverwalterei in Gegenwart etwa erschienener Bewerber die Eröffnung der BerdinguvgS-Anschläge erfolgen. Sämmtlich« Bewerber bleiben bis zum 22. Juni ds. Js. an ihr Angebot gebunden und haben dasselbe erst dann als abgelehnt zu betrachten, wmn ihn« vor Ablauf des letzt genannten Tages «in« Nachricht nicht zugegangen ist. Schwarzenberg, am 1. Juni 1895. 2 Köuigl. Straße«- «. Waffer-Bauiuspektio«. Köuigl Bauverwalterei. Ringel. Päßler. UNL, und Zubehör !. 4V 88. sel gutes He» f Tännicht lein. vr, i», Pöhla. rewaaren- r Le h r- Station. ; i. S. agen ach, Haus» ertbrücke in gelter Kirr- rm. Abzug«- )6 v. «etßler. rre» ch« Wohnung sagt di« Exp. LrU: Maler stittergaff«. DaS Depotgesetz. Ter Entwurf eines Tepotgesetzes, den der BundeSraih nunmehr g«n«hmigt hat, stellt in dem e»st« Paragraphen die Pflichten des Kaufmanns fest, dem im Betrieb« seines Han delsgewerbes Aktien, Kuxe, Inierimsschen«, Talons, auf den Inhaber lautende oder durch Indossament übertragbare Schuld verschreibungen oder vertretbare andere Wertbpapiere mit Aus nahme von Banknoten unverschlossen zur Verwahrung oder als Pfand übergeben sind. Danach soll der Kaufmann ver- vfl'chtet sein, diese Werthpapiere unter äußerlich erkennbarer Bezeichnung jedes Hinterlegers oder Berpfändtrs gesondert von seinrn eigenen Bestand:n und von denen Dritter aufzu bewahren und sodann «in Handelsbuch zu führen, in das dir Werthpapiere jedes Hinterlegers oder Verpfänders nach Gat tung, Nennwerth, Nummern oder sonstigen Unterscheidungs merkmalen der Stücke eingetragen sind. Die Bezugnahme aus Verzeichnisse, die neben dem Handelsbuche geführt werden, steht der Eintragung gleich. Letzter« kann unterbleiben, inso> wert' di« Wrrthpapier« zurückpegeben sind, kevqr di« Eintrag ung b«i ordnungsmäßigem Geschäftsgänge «rM'gen konnte. Ein« Erklärung d«S Hinterlegers oder V«rpfänd«rs, durch die der Verwahrer oder Pfondgläubiger ermächtigt wird, an Stelle der hinterlegten oder verpfändeten Werthpapiere gleichartige Werthvapiere zurückzugewähren oder üb«r die Papier« zu set- n«m Nutzen zu verfügen, soll nur gültig sein, soweit st« für das einzelne Geschäft ausdrücklich und schriftlich abgegeben ist. Die nächsten Paragraphen regeln in eingehender Weis« di« Rechte und Pflichien de? KomwisiionärS. Die wichtigste Be- stimmung ist dir, daß der Kommissionär, der «inen Auftrag zum Einkauf von Werthpapieren der oben bezeichneten Art auSsührt, dem Kommittmten binnen drei Tagen enVerzrichriß dn Stücke mit Angabe d«r Gattung, des RennwertheS, ter Nummern oder sonstiger Unterscheidungsmerkmale zu übersenden hat. Bet einem Aufttag« zum Umtausch, von Werthpapieren dauert di« Frist zwei Wochen. Mit der Absendung dieses Verzeich nisse- soll da- Eig«1hum an d« darin verzrichneten Werth papieren auf den Kommittenten übergehen, soweit der Kom missionär über die Papiere zu verfüg« berechtigt ist. lieber- giebt ein Kaufmann einem Dritten bei ihm deponirte Werth papiere der bezeichneten Art zum Zweck der Aufbewahrung, des Umtausches oder des Bezug,s von anderen Werthpapieren, Zins- oder Gewünantheilscheimn, so muß er dem Dritten mittheil«, daß die Papiere fremde sei«. Der Dritte kann dann an diesen oder an den neu beschafften Papieren ein Pfandrecht oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen solcher For- drrung« an seinen Auftraggeber geltend machen, die mit Bezug auf diese Papiere entstanden sind. Von besonderer Bedeutung sind di« strengen Strafbestimmungen. Ein Kauf- mann, der über bei ihm deponirte Werthpapiere oder über solche, die er als Kommissionär in Besitz genommen Hat, zum eigen« Nutzen oder zum Nutz« eines Dritten rechtswidrig ver fügt, wird mit Gefän gniß bis zu einem Jahre und Geldstrafe bis zu 3000 oder eia» dieser Strafen bestraft. Mit Gefängniß bis zu zwei Jahren soll «in Kaufmann bestraft werden, über dtssen Vermögen das Konkursverfahren eröffnet ist, oder der sein« Zahlung eingestellt hat, wmn er vorsätzlich den Bestimmung« über die Absonderung der depontrten Werthpapiere oder über die Führung des Handelsbuchs zu- wider gehandelt hat, sosern der Berechtigte dadurch benach- theiligt wird; ebenso der Kommissionär, der vorsätzlich den Vorschrift« über di« U«kers«ndung d«S Stück«verz«ichnisses zum Schad« des B«rechtigten zuwiderpehandelt bat. Mit Zuchthaus oter b«i mild«rnd«n Umständen mit Gefängniß nicht unt«, drei Jahren soll derjenige im Konkurs befindliche Kaufmann bestraft werden, der im Bewußtsein seiner Zahl- ungSunfähigkeit oder Ueberschuldung fremd« Wrrthpapier«, dir r, als Depositär od«r Kommissionär in Gewahrsam gmom- men hat, sich «chtSwidrig zugeeignet hat. Diese Strafvor- schristen find« auch gegen die Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft oder «ingetragen« Genossenschaft, gegen die Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkt« Haftung, sowie gegen dir Liquidator« «ine, Handelsgesellschaft oder Genossenschaft Anwendung, wenn sir in Ansehung von Werth- mpieren, die sich im Besitze der Gesellschaft oder Genossen- chaft befinden oder von dieser einem Dritten auSgrantwortet tnd, Lie mit Strafe bedrohte Handlung begangen haben. rage-geschtchte. Deutschland. Pasewalk, 4. Juni. Ihre Majestäten der Kaiser und di« Kaiserin find zur Enthüllung des Kaiser Friedrich- Denkmals heut« hier eingetroffen. Di« Majrstätm hielten um 1 Uhr zu Pferd« unter Glockengeläut ihren Einzug in die Stadt bis zum Markt, wo das Kürassier-Regiment „Königin- (PommerscheS Nr. 2) Paradranfftellung genommm hatte. In Gegenwart Ihrer Majestäten wurde vor der Front der Ehreu- brief verlesen, durch welch« Friedrich der Große sein alttS Hohenfrtrdberger Regiment fo hoch ausgezeichnet hatte. Da rauf brachte der Kommandeur Oberstlieutenant v. Viettnghoff in einer kurzen Ansprache «in Hoch auf S«. Maj. dm Kai ser als oberstm Kriegsherrn und Ihre Maj. di« Kaiserin als RegimentSchrf aus. Unmittelbar daran schloß sich die Fest rede des Superintendenten und die Enthüllung des Denkmals, an welchem Generaladjutant v. Plessen im Auftrage Ihrer Majestät« ein« Kranz niederlegte. Ein Parademarsch d«S Regiments beschloß die Enthüllung-feter. Rendsburg, 4. Juni. Die kaiserliche Yacht „Hohm- zoll««- passtrte heut« vormittag, von Kiel kommend, di« hiesig« Brück« und wird morgen in Begleitung der „Pala- tia," an deren Bord sich der Reichskanzler Fürst zu Hohm loh«, di« StaatSministrr vr. v.Böttichrr, v. Köller und Fehr. Marschall v. Bieberstein nebst Gemahlinnen, ferner Minister Thiel«, Staatssekretär Vizeadmiral v. Hollmann, Rittmeister Graf v. Schönborn, Kapitän zu See Graf v. Baudissi», Ge- Heimer OberregierungSraih v. JonquiäreS und Geheimer Re- gierunpsraih Guenther befinden, nach Kiel zurückkehren. Berlin, 4. Juni. Der diesjährig« deutsche Jurist«, tag wird am 10., 11. und 12. September in Bremen statt-