Volltext Seite (XML)
ErMb.Dolksfmmd. Tageblatt für Schneeberg und Umgegend Röntgt, und städtischen Lchördm in Lue, grünhain, Hartenstein, Johann- georgenstadt, Lößnitz, Tleustädtet, 8chneekerg, Schwarzmkerg und Wildenfels. WLLE Lahrz«-. Schloßstr. 16. ß >W 1er »> Gareis, Brgrmstr. 3 vr. von Woydt. Brendler. s I Uelr-ra«»-Adr»ss«. volttfteund Schneeberg. Fernsprecher: Schneeberg »<. Aue 2». Ichwarzenberg z-. lappstühle estaurants, sstühle Isu Laugss.) Die über den R ndvtehbestand im Gehöfte Brandkat.-Nr. 162 verhängt gewesene Sperre ist aufgehoben Grünhain, am 22. Mat 1895. erlassen ist. Dresden, am 18. Mat 1895. KM koste», adkoffer, «tchen, m) sch«, «an», r R g e r, ss-'nS, l. Haarbürsten osen, ech « r, «wen, schm, «me, stücke, memfchtrme, -cher, lütt«, »aff-, Rucksäcke hst,r AuSwah !« Preisen Nachdem du Bezirke Versammlung zu Schwarzenberg beichlvssm hat, d e zur Be streitung der Ausgaben für Bezirkszwecke im laufenden Jahre noch erforderliche, durch Ein» nahmen nicht gedeckte Summe durch Bezirkssteuer zu erheben und das Kataster zur Ein- hebung der letzteren ausgestellt worden ist, werden die beitragspflichtigen Gemeinden und Gutsbezirke hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß das Kataster für die Be- theiligteu zur Einsichtnahme 14 Tage lang, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an ge rechnet, an Ccnzleistelle der unterzeichneten Behörde ausliegt rnd daß etwaige Widersprüche dagegen vor Ablauf dieser Aist schriftlich unter Begründung und Angabe von Beweismitteln hier anzuZringen sind. Schwarzenberg, am 22. Mai 1895. Königliche Amtshauptmannschaft. Frhr. von Wirsing. »fahrftühle. zeu «swahl, Mhle ige Preise. enlegbar) rstühle. L. Nmuuaidll. s. Lina« tSLasu oll. Nocdidasigl- U«uw>s I dssvixto Lutter «Mit Lisssa 8t»U. dsuutt. als Lodsr Stadl a. «WO» »Is k-»Lrstadi, w. grosa.llumk, t- tp rmrsack. Sxisl- vorriedtaa- a. >rrs!«d.0Uäor»1xd»>>st. ursrdr. dr»odt^s»cdiri«s nleiter«. t-81üdltz. -stes Kinderpult! cmal: »Mi L-dn« «/ La-d-rta-t«-/ L-»- Lam»atmv^ »PPKrl«, l7che Hand- Lr Knaben. Verpachtung Die Srosnutzung des der Stattgemeinde gehörigen Vorm. Tchnbert'sche» Felh- gruudstücks, de- Teichgruudstück-damm- und der Kuttelhofwiefe soll Montau, den 28. Mai 1895, Vormittag- II Uhr im Ratbssitzungszimm« unter den tm Termin bekannt zu machenden Bedingungen und mit Vorbehalt der Auswahl unter den Licitanten auf 3 Jahre öffentlich verpachtet werden. Johanngeorgenstadt, den 20. Mat 1895. Einkommensteuer Schneeberg betreffend. Gegen diejenigen Steuerpflichtigen, welche die Einkommensteuer pr. I. Termin -s-. Js. noch nicht berichtigt haben, wird das vorgeschrirbene Butreibun^sverfahrea unrach- sichtlich verfügt, wenn nicht spätestens innerhalb 8 Tagen Zahlung erfolgen sollte. Schneeberg, am 24. Mat 1895. Sonnabend, 25. Mat 1895. »aft.Ztitungrliste «r. >1-0. Jnseratrn-Unnahm« Mr die m» R-chmtttaa erschrinrnde Nummer bi« »or- mitt-» 11 Uhr. Sine »ilr,schäft fttr dl« niichsttSglae Aufnahme der «Njelzen »«,. an den vararschriebruen rag« sowie «n beMuunter «ttlle wird nicht ,««Len. Au-wLtlge Aufträge nur gram »or-u«l>«i<chluug. Mir RlUrgäb« etngesundter Manuskripte «acht sich die »ed«twn reizend« Gom- l zu, Beschäftig ten empfiehlt zu illtgerr Preisen, ü slL»I. irg, Schloßstr. 16 TagesgeschiKte. — In der (98.) Sitzung des Reichstag- am Mitt- woch ward dir Berathung des Branntweinsteuer. Gesetze- bei Artikel II fortgesetzt. Den § 3 hat die Kommission wie folgt gestalt^: „In denjenigen Fällen, in welchen bei der Aussuhc von Branntwein nach dem Auslande «in Erlaß oder eine Vergütung der Branntwein-Verbrauchs- abgabe eintritt, ist der Betrag von 6 Mk. für jedes Hek toliter reinen Alkohols zu erstatten. Bis zu dem gleichen Betrage kann für den zur Essigbereitung verwendeten Brarnt- wein ein« Vergütung der Brennsieuer gewährt werden. Die Vergüte gssätze unterlieg'n nach näherer Bestimmung des Bundesraths alljährlich einer Revision und sind vom Bundesraihe für dos folgende Jahr entsprechend herabzusetzen, wenn die Gesammtsumme der gezahlten Vergütungen tm vor- aufgegangere.1 Jahre größer als die Einnahme an Brenn steuer gewesen ist. Soweit in einem Jc-Hre die gezahlten Vergütungen Hinte, dem Auslommmen an Brennsteuer zurück- geblieben sind, können aus dem Ueberschuß auch sür Bräunt- wein, der zu anderen steuerfreien Zwecken als zu, Essigbe- reitung verwendet wird, Vergütungen bis zu 6 Mk. gewährt werden. Die während des Jahres vom 1. Oktober 1902 bis 30. September 1903 aufkommende Brennsteuer darf, inso weit als dir Gejammtsumme der seit dem Inkrafttreten diese- Gesetzes gezahlten Brennsteuervergütungen die Gesammtsumme der während dieses Zeitraum- ausgekommenen Brennsteuer über- stiegen haben sollte, zur Gewährung von Vergütungen nicht ver wendet werden." Abg. Gamp (Rp.) beantragt, im Eingang« Hinte, „Branntwein" «nzujchalt.n „sowie von Fabrikaten, zu von Nachmittag 4 Uh, an in der neuen Schule, Patt««, Zimmer Nr. 6, statt. Als Jmpf- arzt wird in diesem Jahre Her, vr. meä. Müller, hier, fungtttn. Es «geht nun, und zwar nur hierdurch, an di« hi« wohnrnden betreffend« Eltern, Pflegeeltern und Bormünd« die Aufforderung, an den gedachten Tag« mit den tm Jahre 1894 geborenen, sowie den zwar älter«» ab« wegen Kränklichkeit re. im vorig« Jahre zurückgestellten Kindern in obengenanntem Jmpflocale sich einzufinden, Mtd zwar ist die Impfung für diejenigen Kinder, deren Familiennamen 1 ., mit den Buchstaben bis dl beginnen, «ns Dvtmerstag, de« «. Juni Nachmittag 4 Uhr, und für diejenigen, deren Familiennamen 2 ., mit den Buchstaben N bis 2 beginnen, ans Freitag, de« 7. J««i Nachmittag 4 Uhr festgesetzt worden. Die Revision findet eine Woche darauf, also »a. 1: Do««erstag, de» I». J««i ««d aä 2: Freitag, -e« 14. J««i von Nachmittag 4 Uhr ab in demselben Locale statt und sind die geimpfte« Kind« an diesen Tagen (in d« obenbezeichneten Reihenfolge) Wied« vorzustellen. Die Impfung selbst geschieht unentgeltlich, doch ist «S Adem freigestellt, den ke» treffenden Impfling in seiner Privatwohnung resp. durch einen anderen Jmpfarzt, jedoch ans sein« «igenen Kosten impfen zu lassen, solchenfalls ist aber der schriftliche Nachweis der «- folgten Impfung spätestens bis zum Schluß d« Jmpfperiode, Ende September a. c., an RathSstelle vorzulegen. Ellern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlene ohne ge setzlichen Grund der Impfung od« der ihr folge, den Revision entzogen geblieben find, wer den mit Geldstrafe bis zu 50 oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestrast, ingleichen werden diejenigen, welche den ihnen obliegenden Nachweis d« Privatimvsung zu führen unterlassen, mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mark event. entsprechend« Haftstrafe belegt. Für Kind«, welch« ohn« Gefahr für Leben oder Gesundheit in diesem Jahre nicht geimpft werden können, ist zu Vermeidung ein« Geldstrafe bis zu 20 Mark ein diese G«- sfah». bescheinigendes ärztliches Zeuguiß bis spätesten» Ende September diese» Jahre» au RathSstelle vorzulegen. Die hier zugezogenen Eltern rc. d« im Jahre 1894 oder früher «tcht hi« ge borenen, und noch nicht geimpften Kind« werden aufgefordert, zur Vermeidung gleicher Strafe die Impflinge sofort an RathSstelle anzumelden und alsdann zu de« Impf- mld Revisionsterminm mit ihren Impflingen zu erscheinen. Schwarzenberg, am 21. Mai 1895. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über da- Vermögen des Restaurateurs Alfred Petschow i« Schneeberg ist zur Prüfung e ner nachträglich angemeldeien Forderung Termin auf den 10. Juni 1895, Vormittags halb 11 Uhr vor dem Königlichen Amtsgericht« hierselbst anberaumt. Schneeberg, den 20. Mai 1895. Akt Wenzel. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. deren Herstellung Branntwein verwendet worden iir.- Abg. Wurm (Soz.) beantragt, hinter dem Worte „nach dem Auslande einzuschalten .oder bet der Verwendung zu gewerblichen Zwecken zur E-sigbereitung oder zu Putz-, Heizungs-, Koch» od« Beleuchtungszweck«-. Die Abgg. Gamp. Holtz u. Gen. beantragen ferner, statt der Worte .im voraufgegangenen Jahre größ« als die Einnahme an Brennsteuer gewesen ist- zu sagen: „oder im Falle ein« vorherigen Kürzung der AuS- suhrvergütung diejenige Gesammtsumme an Vergütungen, welche bei Gewährung der vollen Ausfahrvergütung gezahlt sein würde, für das abgelaufene Jahr einen Betrag ergiebt, der grüß« ist als di« gleichzeitige Einnahme an Brennsteuer-. Abg. Wurm (Soz) empfiehlt seinen Antrag, der tm Interesse der Esstgindustr», der H-iz- und Beleuchtungsindustrie ge stellt sei. Staatssekretär Graf v. Posadowsky ist zwar sach lich mit den Zielen des Antrages einverstanden, auch er such« in jeder Hinficht dm Konsum des Spiritus zu ge- werblichen Zwecken zu vermehren, den Anttag müsse er ab« dennoch aus finanziellen Gründen verwerfen. Er Pass« nicht in d«n Rahmen dieses Gesetzes. Abg. Dr. Paasche (nl.) spricht sich ebenfalls gegen den Antrag Wurm aus. Nachdem Abg. Gamp (Rp.) Hervorgehoken, da« sein Antrag keineswegs im Interesse der Großindustrie gestellt sei, wiro Anttag Wurm abgelehnt, die beiden Anträge Gamp dagegen werden angenommen. Abg. Müller-Fulda (Z.) beantragt, statt der Worte „vom 1. Oktober 1902 bis 30. September 1903- zu setzen „vom 1. Oktober 1897 bis 30. September 1898-. Abg. Richter (freis.) erklärt sich gegen die von der Kommission vorgeschlogene Fassung, welche «inen Dispositions fonds schaff«, der der Bewilligung de- Reichstage» in seinen Einnahmen und Ausgaben entzogen werde. SiaatSs«kr«tair die Revision der Wahlliste» für die Landtagswahle« betreffend. Mit Rücksicht auf die im laufenden Jahre vorzunehmenden Ergänzung-Wahlen für die 2. Kamm« der Ständeversammlung werden alle nach 8 23 des Wahlgesetz«» vom 3. Dicember 1868 (Ges.- u. Verordn.-Blt. S. 1369) mit Führung ter Listen der Stimm- berechtigten beauftragten Organe bierdurch besonders darauf Hingenies«, daß diese Listen im Monat"Juni j«den Jahres einer Revision zu unierzirhen find und zu Anfang bezeichneten Monat- di« in 8 II der Ausführungsverordnung zu dem «wähnten Wahlgesetze, vom 4. Decemb« 1868 (Ges.- u. Verortn-Blt. S. 1378), vorgeschriebene Bekanntmachung zu Graf v Posadowsky bemerkt dem gegenüber, durch die Streich- rng dises Thiiles des Paragraphen würde die Verwendung deS Spi iws zu gewerblichen Zwecke sehr erschwert werden; er bitte daher um Ablehnung des Antrages Richter. Abg. Meyer-Halle (freis ) giebt zu, daß «ine einfache Streichung dl- Verwendung des Spiritus zu gewerblichen Zwecken «schwer« würde; er boffe, daß bis zur dritten Lesung eine andere Fov- mulirung gesund« werde. Staatssekretatt Graf v. Posadowsky bittet, des Mißtrauen nicht zu weit zu treiben, di« Verth eil- ung d«s Dispositionsfonds werde durch den BundeSrath nach feststehenden Grundsätzen «folgen. Nach kurzer weiterer De batte, an der sich die Abgg. Richler (freis.). Mey« (freis.), Gamp (Rp) beiheiligen, wird d« Antrag Richter abgrlrhnt und zunächst di«s« Tüeil der Komm'ssionSzusätz« angenommen. Abgeordneter Müll«-Fürth (Z.) begründet alsdann seinen An- trag. StaatSsekretair Graf v. Posadowsky bittet, an d« Kommisstonssassana festzuhalten. Abg. Dr. Lieber AK-) be antragt, um daS Gesttz nicht scheite« zu lass«, die Vorschrif ten des Artikel II bis 3O.S«pttmb« 1901 in Kraft zu lassen. Abg. Graf Mirbach (k) erklärt, die Annahme de» Anttages Müll« würde sein« Freund« die Annahm« deS ganzen Ge- sttzeS unmöglich machen. Die Entscheidung über den Antrag Dr. Lieb« liege lediglich bei der Regierung. Abg. v. Bennig sen (nl.) und Abq. Goltz (Rp) äußern sich in gleichem Sinn«. Abg. Richter (fr«is.) ist der Ansicht, daß die Herren von der Rechten nähmen, was sie bekomm« könnt«. Di« niedrigen Preise wären eine Folge drr reich« Kartoffelernte deS Jahres 1893. Abg. v. Kardorff (Rp.): Gen« die Fristen so v»- kürzt würden, werde die Börse nicht verfehl«, SpekulationS- g »schäfte zu machen. Da» Mindest« sei «In 6jäbrig« Zeit raum, wenn man übrryaupt da» Besitz Woll«. Abg. Singer Ministerium des Innern, v. Metzsch. Paulig. D-r «rzgMrglsch« ».»«freund- erscheint täglich «lt «uvnahme der Lage 1 ULchieneonn- und Festtagen. Abonnement »lertelsührlich I Mart 80 Psg. -ktr. Inserate werden pro «gespaltene Aelle Mlt 10Pfa., Im amtlichen «eil dir ^gespaltene Zeile mit 30 Psg., Reklamen die 8 gespaltene Zeile mit Sü vfg. berechnet; tabellarischer, außergewöhnlicher Ta» »och erhöhtem Laris. ». — LS B. Nach 8 1 des Rtichsimpfgesetzes vom 8. April 1874 soll der Impfung mit Schutzpocken unterzogen werden: jedes Kind vor dem Ablauf des auf sein Geburtsjahr folgend:» Kalender jahres, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugn sse die natürlichen Blattern überstanden hat. Die Impfungen fiadrn Donnerstag, den 6. Juni und Freirag, den 7. Juni