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sowtevonallenPostanstaltm angenommen Wochenblatt für A f ch 0 P S tt U « V UMgegeNd Zeitung für dir Orte: KrumhermerSdorf, Waldkirchen, BSrnichen, Hahndorf, Wilischtdal, Weißbach. Dittersdorf, Gornau. Dittmannsdorf, Mtzfchdorf, Gcharsenstein, Schlößchen Porschendors Nnzeiaenpretse: tie 4« mm breite Millimeterzeil« 7 Pfg,; di« 98 mm breite Milltmeieneile im Terttetl 2S Bfg^ Nachlaßstaffei 8. Ziffer, und NachweiSgebühr 2K Pfg. zuzügl. Port, Da» .ZschopauerTageblattund Anzeiger,« erscheint werktäglich. Monatl.BezugSpreiS l.7»RM.8ustellgcb. 20 Pfg. Bestellungen verden in uns. BeschäftSst.,von den Boten, Mopauer«Tageblatt und Anzeiger a». 284 Dl»«—»«»-, 8«»» 8 1888 Die geschlossene Front Hinter das historische Jahr 1S38, das einmal in der deutschen Geschichte als ein großes Jahr verzeichnet stehen wird, haben die Ereignisse der letzten Tage einen ein- drucksvollen Schlußpunkt gesetzt. Wir strhen unter dem Eindruck des Sammelergebnisses des „Tages der nationa len Solidarität" und des Wahlergebnisses der sudeten deutschen Wahl. Beide Ereignisse, so verschieden sie sind, sind doch Ausdruck einer Gesinnung. Wenn sich vom vorigen bis zu diesem Jahre im Altrcich das Sammel ergebnis am „Tag der nationalen Solidarität" um nicht weniger als 73 v. H. erhöht hat, dann ist das ein Treue bekenntnis des deutschen Volkes, das beispiellos dasteht. Wenn die Sudetendeutschen 98,90 v. H. Ja-Stimmen für Adolf Hitler abgegeben haben, dann ist das ein einmütiges Bekenntnis, das durch nichts verfälscht werden kann. Die Zahlen sprechen in beiden Fällen eigentlich für sich selbst. Aber dennoch wollen wir uns noch mit ihnen beschäftigen. Daß das deutsche Volk eine geschlossene Front bildet, die, durch die nationalsozialistische Idee zu- sammengchalten, keine Lücke aufweist, und die durch nie mand und durch nichts zersprengt werden kann, das ist uns, die wir das Glück haben, die große Zeit der deutschen Erhebung mitzuerleben, eine Selbstverständlichkeit. Aber das Ausland könnte vielleicht doch aus diesen beiden Ereignissen eine Lehre ziehen. Es hat trotz all der vielen Treuebeweise des deutschen Volkes für den Führer immer noch nicht begriffen, daß das keine Augen- blickserschcinnng ist, die vielleicht eines Tages wieder ver schwindet. Man ist im Auslande, und namentlich in den Staaten der westlichen Demokratien, immer noch zu sehr in parlamentarischen Gedankengängen befangen. Man spielt vort immer noch mit Mehrheit und Minderheit und mit wechselnder Volksstimmung, ohne zu begreifen, daß in Deutschland ein für allemal die Zeit des parlamentarischen Spiels mit Stimmen vorbei ist. Man kann und man will sich nicht im Nuslande mit dem neuen Deutschland ab- finden, und man schenkt daher immer noch allzusehr ge wissenlosen Hetzern und Unken das Ohr. Was wird nicht gerade in diesen Wochen wieder gegen Deutschland gehetzt. Eine Flut von Schmähungen und Verleumdungen ergießt sich über das nationalsozialistische Reich. Die jüdische Hetzjournaille erdenkt die niederträch tigsten Lügen und scheut vor keiner Fälschung zurück, um Deutschland in den Augen der Welt in Mißkredit zu brin gen. Leider überlassen die anständigen Menschen, die es auch in anderen Staaten gibt, diesen Lumpen das Feld. So ist es möglich, daß alle Maßnahmen, die Deutschland gegen das Judentum ergreift, in gemeinster Weise verzerrt und entstellt den Völkern anderer Staaten vorgesetzt werden. Das Judentum unterläßt nichts, um dir Wahrheit über Deutschland zu unterdrücken und das geeinigte Deutsch, land als ein Phantom erscheinen zu lassen. Wie gerne spielt man mit dem Gedanken, daß ja der Zusammenbruch in Deutschland doch eines Tages kommen muß. Was er sinnt man nicht alles für dummrs Zeug, um den Lesern englischer, amerikanischer und französischer Zeitungen, von den Blättern anderer Staaten zu schweigen, es so darzu- stcllen, als sei das neue Deutschland nur eine Uebergangs- erscheinung. Die beiden Ergebnisse des Sonnabends und Sonntags werden sich da schlecht unterdrücken lassen, und sie werden den Schwätzern und falschen Propheten hoffentlich eine Weile das Maul stopfen. Alle die leitenden Kreise im Auslande, die sich nur allzugern um die Dinge in Deutschland kümmern, die Angelegenheiten in ihren Ländern aber dabei allzuoft ver nachlässigen, mögen sich gesagt sein lassen, daß immer noch das alte Sprichwort Geltung hat: Jeder kehre vor seiner Tür. Wir lassen uns in unsere Tinge nicht hineinredcn, wir werden unseren Weg unbeirrt weitcrgehen, und an der geschloffenen deutschen Front, die sich in dem „Tag der nationalen Solidarität" und dem Ergebnis der sudelen- deutschen Wahl ansdrückt, wird die ganze Hetzflut eines unbelehrbaren und von jüdischen Drahtziehern irre geleiteten Auslandes zusammenbrechen. Aber noch eins sei gesagt: Da gibt es auch bei uns in Deutschland Lane, die bei jeder kleinsten Gelegenheit, die ihnen nicht in ihren Kram paßt, meckern und unken. Da gibt es z. V. Menschen, die da meinen, die Maßnahmen gegen die Juden könnten uns doch furchtbar schaden. Wir kennen diese Kreise, es sind fast immer dieselben. Alte Waschweiber sind es, Pantoffelhelden und Hanswurste, die k in Rückgrat haben, die nicht wissen, was sie wollen und die immer bloß über die Grenzen gucken und fragen: Was wird das Ausland dazu sagen? Sie sollten sich, wenn sie noch ein klein wenig Ehrgefühl im Leibe hätten, vor Scham winden und an ihre Brust schlagen und sagen: „Was sind wir doch für läppische und gesinnungslose Menschen." Wenn wir die Zahlen des „Tages der nationalen Solidarität" lesen, wenn wir uns die Bedeutung des Wahlergebnisses deutlich vor Augen halten, dann müssen wir sagen: So etwas ist einmalig. Das Deutschland, das nur ein lautes Ja kennt, das sich als treue Gefolgschaft hinter feinen Führer stellt, ist unbesiegbar. WomW Eiljiimg der deutschen »Wsi Grundstiicksemerb für Mm verboten - DepotDW für Wertpapiere - Amtliche Verkaufsstellen für Edelmetalle and Schmncksachen ans jüdischem Besitz In der zweiten Anordnung zur Verordnung über die Anmeldung des jüdischen Vermögens vom 24. November 1938 ist dem Neichswirtschaftsminister die all gemeine Ermächtigung erteilt worden, im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsministern die Maßnahmen zu treffen, die notwendig sind, um den Einsatz des jüdischen Vermögens i m E i n k l a n g mit den Belangen der deut schen Wirtschaft sicherzustellen. Auf Grund dieser Ermäch tigung hat der Neichswirtschaftsminister im Einverneh men mit dem Reichsminister des Innern und den übri gen beteiligten Reichsministern unter dem 3. 12. 1933 eine Verordnung über den Einsatz des jüdt - schenVermögens erlassen, die die gesetzliche Grund lage für die Gesamtentjudung der deutschen Wirtschaft, des deutschen Grundbesitzes und sonstiger wichtiger Be standteile des Volksvermögens enthält. Die Verordnung, die im Reichsgesetzblatt erschienen ist, enthält zunächst die Ermächtigung der höheren Verwaltungs- behorden <in Preußen der Regierungspräsidenten bzw. des Polizeipräsidenten in Berlin», einem Juden — gegebenenfalls unter bestimmten Auflagen — die Veräußerung oder Ab- Wicklung seines gewerblichen Betriebes oder die Veräußerung seines Grundbesitzes und sonstiger Vermögensteile aufzu geben. Für die einstweilige Fortführung und Abwicklung eines jüdischen Betriebes oder die Verwaltung, jüdischen Grund- und sonstigen Vermögens können, wenn die Aufforde rung zur Veräußerung ergangen ist, von der höheren Verwal- tungsbehörde Treuhänder eingesetzt werden, die mit so weitgehenden gesetzlichen Vollmachten ausgestattet sind, daß sie an Stelle des Juden die Entjudung oder Abwicklung durchführen können. Die Einsetzung solcher Treuhänder wirb insbesondere dann in Frage kommen, wenn der jüdische Eigen tümer der Aufforderung zur Veräußerung oder Abwicklung nicht nachkommt oder abwesend ist. Bet landwirtschaftlichem Grundbesitz treten an Stelle der höheren Verwaltungsbehörden die oberen Siedlungsbehörden lin Preußen die Oberpräsidenten-Landeskulturabteilung), bei forstwirtschaftlichem Grundbesitz die höheren Forstbehörden. Weiter enthält die Verordnung die wichtige Vorschrift, daß Juden in Zukunft Grundstücke und Rechte an Grundstücke» im Deutschen Reich nicht mehr erwerben können. Andererseits wird für jede Grundstücksveräußerung durch einen Juden eine allgemeine Genehmigungspflicht eingeführt, die an Stelle der bisher für einzelne Grundstücks arten schon bestehenden besonderen Genehmigungen tritt. Auch diese Genehmigung kann mit Auflagen erteilt werden, die anch in der Festsetzung einer Geldleistung des Erwerbers zugun sten des Reiches bestehen können. Die Einführung einer all gemeinen Genehmigungspflicht für Veräußerungen von Grundstücken durch Juden war insbesondere beim städti schen Grundbesitz notwendig geworden, um dem verderb lichen Treiben verantwortungsloser Spekulationsgewinnler entgegenzutreten, die versuchen, die aus allgemeinen staats- politischen und volkswirtschaftlichen Gründen notwendigen Maßnahmen zur Entjudung der deutschen Wirtschaft in einer dem allgemeinen Interesse schädlichen Weise für ihren eigenen Vorteil anszunutzen. Bet landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Grund stücken erteilt auch hier an Stelle der höheren Verwaltungs behörde die obere Siedlungsbehörde bzw. die höhere Forst behörde die notwendige Genehmigung. In einem weiteren Abschnitt führt die Verordnung den Depotzwang für Wertpapiere jüdischer Eigentümer ein. Nach den entsprechenden Vorschriften haben Juden deut scher Staatsangehörigkeit und staatenlose Juden ihre gesam ten Aktien, Kuxe, festverzinslichen Werte und ähnlichen Wert papiere binnen einer Woche nach Inkrafttreten der Verord nung in ein Depot bei einer Devisenbank einzultefern. Diese Depots sind als jüdisch zu kennzeichnen. Verfügungen über die darin eingelegten Wertpapiere oder Auslieferungen von Wertpapieren auS solchen Depots bedürfen der tveneymigung des Reick-swirtschaftSministerS oder der von ihm beauftragten Stelle. Endlich wird den Inden deutscher Staatsangehörigkeit und staatenlosen Juden gesetzlich verboten Gegenstände aus Gold. Platin ober Silber sowie Edelsteine und Perlen zu erwerben, zu verpfänden oder freihändig zu veräußern Der Erwerb solcher Gegenstände aus jüdischem Besitz ist künftig nur noch durch besondere amtliche Verkaufs stellen gestattet. Eine solche Ankaufsstelle ist bereits bei der Industrie- und Handelskammer Berlin ins Leben gerufen worden. Die gleichen Vorschriften gelten auch für Schmuck- und Knnstgegenstände anderer Art. soweit der Preis im Einzclfall 10Ö0 Mark übersteigt. Gegen Versügnngen ans Grund dieser Verordnung ist binnen zwei Wochen die Möglichkeit der Beschwerde an den Neichswirtschaftsminister, bet land- und forstwirtschaftlichem Vermögen an den Neichsernährungsminister bzw. den Reichs- forstmeistcr gegeben, deren Entscheidungen endgültig sind Die Verordnung über den Einsatz deS jüdischen Ver mögens schafft die gesetzlichen Voraussetzungen zu einer ge ordneten und planmäßigen Entjudung der deutschen Wirt schaft. Ihre wesentliche Bedeutung liegt darin daß sie eS den Behörden ermöglicht, auch zwangsweise Ent- jndungen durchzufhren, die volkswirtschaftlich notwendig sind. Wieweit und in welchem Zeitpunkt die Behorden von dieser Befugnis Gebra">tz reaeln die zuständigen Reichsminister durch entsprechende Anweisungen an ihre Be hörden. Für die Entjudung der gewerblichen Wirtschaft bleiben die bisherigen Vorschriften bezüglich der Genehmigung von Uebernahmeverträgen und das Geneh migungsverfahren grundsätzlich bestehen. Es wird in der Ver ordnung lediglich klargestellt, daß auch hier die staatlichen Ge nehmigungen unter Anklagen ergehen können und^daß diese Auflagen anch hier u U in der Festsetzung einer GeldleistutM des Erwerbers an das Reich bestehen können. Darüber hin aus greift die neue Verordnung überall dort ein, wo das bis herige freiwillige Verfahren nicht zum Ziele geführt hat oder nicht zum Ziel führt. * Neue Anordnung zur ZudenvermSgensabgabe Der Reichsminister der Finanzen teilt mit: In einem Rnnderlaß an die Oberfinanzpräsidenten wird ange- ordnet, daß bei der Bemessung der Judenvermögensab gabe auf Antrag der Kapitalwert von Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen bestimmter Art außer An- s a tz bleiben soll. Die Anordnung bezieht sich nur auf die im § 68 Ziffer 1 bis 6 des Reichsbewertungsgesetzes vom 16. Oktober 1934 (Neichsgesetzblatt I. S. 1035) aufge führten Ansprüche. Hierzu zählen z. B. die Ansprüche auf Bezüge, die mit Rücksicht auf ein früheres Arbeits oder Dienstverhältnis gewährt werden, die Ansprüche auf reichsgesetzliche Sozialversicherungsrenten, die Ansprüche auf Kriegsbeschädigten- und Militärversorgungsrenten und die Ansprüche, die auf gesetzlicher Unterhaltspflicht beruhen. Ebenso soll auf Antrag der Kapitalwert der rentenähnlichen Bezüge außer Ansatz bleiben, die Juden aus Anlaß ihres Ausscheidens aus der Aerzte- und Zahnärzteschaft, der Rechtsanwaltschaft, dem Berufs stand der Notare und sonstigen freien Berufsständen auS Mitteln oder durch Vermittlung des betreffenden Berufs standes zufließen. Der Runderlaß bringt außerdem nochmals eine Klar stes ing darüber, welcher Vermögensstand für die Be messung der Judenvermögensabgabe maßgebend ist. Stichtag ist der 12. November 1938. Die -M-MzWen BespreAngen Mbenlrop abaereist - Bedeutungsvolles Ereignis Herzliche Verabschiedung in Berlin Auf Einladung der französischen Negierung begab sich der Reichsminister deS Auswärtigen von Ribben trop am Montagabend um 21.25 Uhr mit dem Nord- erpretz zu einem kurzen Aufenthalt nach Paris, um dort — wie bereits gemeldet — eine die deutsch-französischen Beziehungen betreffende gemeinsame Erklärung zu unterzeichnen. Der Reichsminister des Auswärtigen von Ribbentrop ist begleitet von einigen Herren des Auswärtigen Amtes und den Herren feines persönlichen Z"? V"<chscküedung des Neichsaußenminlsters hatten ^ch aus ,bem Bahnhof Friedrichstraße eingefunden voin Auswärtigen Amt Staatssekretär Keppler, Unterstaats, sekretar Woermann, die Abteilungsleiter und weitere Arr?" ^es Auswärtigen Amtes sowie der Leiter der Dienststelle Ribbentrop, Obergruppenführer Lvrenz. Von der französischen Botschaft waren der Botschaftsrat Graf Montvas unv weitere Mitglieder der franzö- fischen Botschaft zur Abreise des Neichsaußenministers er- schienen, ebenso der ehemalige französische Handelsmarine minister Elbel, der zur Zeit zu einem kurzen Aufenthalt in Deutschland weilt. Gleichfalls hatten sich zahlreiche Vertreter der in- und ausländischen Presse zur Abreise des Neichsaußenministers eingefunden. Die Pariser Presse am Vorabend des Ribbentrop-BesuchS Die Pariser Abendpreffe widmet dem bevorstehenden Besuch des Reichsaußenministers spaltenlange Ar lt k e l, in denen der Wunsch zum Ausdruck gebracht wird, daß die Pariser Besprechungen den Auftakt für eine neue Aera in den gegen fettigen Beziehun gen der beiden großen Nachbarvölker sein mögen. Der „Temps" hält es für wahrscheinlich, daß die Besprechungen zu einem gegenseitigen Meinungsaustausch über alle Fragen führen werden, zumal jetzt zwischen den vier europäischen Großmächten eine neue Politik