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Womuer» Tageblatt und Anzeiger ,.wi.v°n°ll°nP°st°nst°n-°°ngnw»m« Wockeublat 1 »Sr gfch-pa« ««d U«M-a-ad Da» „Zschopauer Tageblatt und Anzeiger, erscheint werktäglich. Lonatl.Be»ugkpreIS l.7v RM. ZustellgS. SO Psg. Bestellungen werden in uns. Geschäst?st.,von den Boten, A nzetaruprrlse: Die 4« ww breite Millimetrrzeile 7 Psg.; di« 93 mm breite Millimeterzelle im TextteU 2b Pfgu Nachlaßstassel 8 Zlsfev- und NachweiSgebühr SS Psg zuzügl. Port« N-. LS7 «a» ui»«»a»er Laaeblatt und L»»etg,«' ist da» zur Berössevtttchuag der amtlichen Bekanutmachmraeu der AmtShauptnranuschaft Flöha und de» Sladtrat« zu Zschopau behSrdlicherseit» bestimmte Blatt «dÄm die amtlich« Bekanntmachungen de» hinLzamt« Zschopau - Baukkont.n: Erzgebirgische HandelSbaLe. ».«. b. tz.8W°P°« «m^deginlont-r Zschopau Postscheckkonto: Leipzig Nr. 4SS84- Fernsprecher »tr. 71» Zeitung für die Ort« Krumhermerrdorf, Waldkirchen, Börnichen, Hohndorf, wtlischthal. Weißbach, Dittersdorf Borna», Dittmannsdorf, wttzschdors, Scharsenstetu, Schlößchen Porschendori Oer Wiener Schiedsspruch gefällt Festlegung der Grenzen zwischen Ungarn und der Tschecho-Slowakei Vorbehaltlose Annahme durch beide Parteien Bei ven Besprechungen in Wien erfolgle um ? Uhr aben-S -er Schiedsspruch -er Schiedsrichter in dem tschecho-slowakifch-ungarifchen Streitfall. Oer Gchiedsivruck von Wien hat folgenden Wortlaut: „Auf Grund des von der Königlich Ungarischen und der tschecho-slowakischen Negierung an die Deutsche und die Königlich Italienische Negierung gerichteten Ersu chens, die zwischen ihnen schwebende Frage der an Ungarn abzutretenden Gebiete durch einen Schiedsspruch zu regeln, sowie auf Grund der daraufhin zwischen den be teiligten Negierungen gewechselten Noten vom 30. Okto ber Il'38 sind der deutsche Neichsminister des Auswärti ge», Herr Joachim von Ribbentrop, und der Mini ster des Auswärtigen Sr. Majestät des Königs von Jta- lien und Kaisers von Aethiopien, Graf Galeazzo Ciano, heute in Wien zusammengekommen und haben im Namen ihrer Negierungen nach nochmaliger Aussprache mit dem Königlich Ungarischen Minister für die Auswärtigen An gelegenheiten, Herrn Koloman von Kanya, und dem tschecho-slowakischen Minister für die Auswärtigen Ange legenheiten, Herrn Dr. Franz Chvalkovsky, folgen den Schiedsspruch gefällt: 1. Die von der Tschecho-Slowakei an Ungarn abzu- tretenden Gebiete sind in der anliegenden Karte bezeichnet. Die Festlegung der Grenze an Ort und Stelle bleibt einem ungarisch-tschecho slowakischen Ausschuß überlassen. 2. Die Räumung der abzutretendcn Gebiete durch die Tschecho-Slowakei und ihre Besetzung durch Ungarn be ginnt am 5. November 1938 und ist bis zum Ist. No- » mArr 1938 durchzuführcn. Die einzelnen Etappen der Günmung nud Besetzung sowie deren sonstige Modalitä- ten sind unverzüglich durch einen ungarisch tschecho-slowa- tische i Ausschuß fcstzusctze». 3. Die tschechoslowakische Negierung wird dafür Sc- - agen, daß die abzutretcndeu Gebiete bei der Räu- nn - «u ordnungsmäßigem Zustande belassen w 4. Die sich aus der Gebietsabtretung ergeoeaoen zelfragcn, insbesondere die StaatSangehörig. keits - und Optionsfragen, sind von einem unga- risch-tschecho-slowakischen Ausschuß zu regeln. 5. Ebenso sind von einem ungarisch-tschecho-slowa- kischen Ausschuß nähere Bestimmungen zum Schutze der im Gebiet der Tschecho-Slowakei verbleibenden Personen magyarischer Volkszugehörigkeit und der in den abgetre tenen Gebieten nichtmagyarischer Volkszugehörigkeit zu vereinbaren. Dieser Ausschuß wird insbesondere dafür Sorge tragen, daß die magyarische Volksgruppe in Preßburg die gleiche Stellung wie die anderen dor tigen Volksgruppen erhält. 6. Soweit sich aus der Abtretung der Gebiete au Ungarn Nachteile und Schwierigkeiten Wirt- schastlicher oder verkehrstechnischer Art für das der Tschecho-Slowakei verbleibende Gebiet ergeben, wird die Königlich-Ungarische Regierung ihr möglichstes tun, um solche Nachteile und Schwierigkeiten im Einvernehmen mit der tschecho-slowakischen Regierung ;u beseitigen. 7. Falls sich bei der Durchführung dieses Schieds spruches Schwierigkeiten oder Zweifel ergeben, werden die Königlich-Ungarische und die tschecho-slowakische Re gierung sich darüber unmittelbar verständigen. Sollten sie sich dabei über eine Frage nicht einigen können, so werden sie diese Frage der deutsche» und der Königlich-Italie nischen Regierung zur endgültigen Entscheidung unter breiten. Wien, den 2. November 1938. sgez.) Joachim von Ribbentrop (gez.) Galeazzo Ciano. Das Protokoll za dem Schiedsspruch Auf Grund des von der Königlich.Ungarischen und der tschecho-slowakischen Negierung an die deutsche und die Königlich Italienische Negierung gerichteten Ersu chens, die zwischen ihnen schwebenden Fragen der an Ungarn abzutretenden Gebiete durch einen Schiedsspruch zu regeln, sowie auf Grund der daraufhin zwischen den beteiligten Regierungen gewechselten Noten vom 30. Okto ber IV38 sind der deutsche Neichsminister des Auswärti gen, Herr Joachim von Ribbentrop, und der Minister des Auswärtigen Seiner Majestät des Königs von Italien, Kaisers von Aethiopien, Graf Galeazzo Ciano, heute in Wien im Schloß Belvedere zusammengekommen, um im Namen ihrer Negierungen den erbetenen Schiedsspruch zu fällen. Sie haben zu diesem Zweck den Königlich Ungarischen Minister für die Auswärtigen Angelegenheiten, Herrn - Koloman von Kanya, und den tschecho-slowakischen Mini- ster für die Auswärtigen Angelegenheiten, Herrn Dr. Franz Chvalkovsky, nach Wien eingeladen, um ihnen Ge legenheit zu geben, zunächst nochmals den Standpunkt ihrer Regierungen darzulegen. Dies ist in einer Aussprache zwischen den vier Mini ¬ stern geschehen. Der deutsche Reichsminister des Auswär tigen und der Königlich-Ungarische Minister des Aus wärtigen haben alsdann, nachdem sie eingehend darüber beraten hatten, den diesem Protokoll beigefügtcn Schieds spruch beschlossen. Dieser Schiedsspruch nebst der in seiner Ziffer 1 er wähnten Karte ist dem Königlich-Ungarischen Minister für die auswärtigen Angelegenheiten und dem tschecho slowakischen Minister für die auswärtigen Angelegenhei ten ausgehändigt worden. Diese haben ihrerseits davon Kenntnis genommen und namens ihrer Negierungen nochmals die von ihnen am 30. Oktober 1938 abgegebene Erklärung bestätigt, daß sie den Schiedsspruch als endgültige Regelung annehmen und daß sie sich verpflich ten, ihn vorbehaltlos und unverzüglich durchzuführen. Ausgefertigt in deutscher und italienischer Sprache, in je vierfacher Urschrift, in Wien, am 2. November 1938. von Ribbentrop, Graf Ciano, von Kanya und Chvalkovfty. Bor den SchiedSberatmigen. .Der italienische Außenmini ster Gras Ciano wurde bei seinem Eintreffen aus dew Wiener Westbahnhof vor i Reichsaußenminister vor Ribbentrop empfangen. DO -.Außenminister Deutschlands und Italiens schritten dann . vor dem Bahnhof die Front ider Ehrenkompanie des '»Wachbataillons Wien mir /der ss-Standarte „Dei Mihrer' unter den Klänge» Her Giovinezza und de> Lieder der Nation ab. GchMMaMborg.- Die Anku,ft d s L u 'chen R ich5L>chsnm inistsr v,n R bbentrop aiuf dem Wiener W stbahnhof, wo er von Reichs« kommissar Bürckel begrüßt wurde. (Weltbild, Zanbrr-Muttiplex-K.) V er reietzMMonen festgesetzt Neber die Besetzung der an Ungarn rückzugliedern* den Gebiete der Tschecho-Slowakei ist zwischen den unga* rischen und den tschechoslowakischen Militärsachverständi gen in Preßburg eine Einigung zustande gekommen, nach der die Besetzung der Gebiete ab ü. November in vier Zonen durchgesührt werden soll. Die neue Staatsgrenze Die neue Staatsgrenze zwischen dem Königreich Ungarn und der tschecho-slowakischen Republik hat folgenden all« qcmeinen Verlauf: Von der alten Staatsgrenze südlich Preßburg ausgehend, verläuft die neue Grenze nördlich der Bahnlinie Preßburg—Neuhäusl, biegt nordwestlich Neuhäusl nach Nokdostcn um und geht nördlich von Vrable bis unmittelbar an die Eisenbahnlinie Lewenz—Altsohl heran. Die Städte Neuhäusl und Lewenz fallen wieder an Ungarn. Oestlich Lewenz zieht sich die Grenze quer durch das Eipclgebiet, etwa 30 Kilometer nördlich der bisherigen Staatsgrenze. Ihr weiterer Verlauf ist un mittelbar nördlich der Städte Lutsche netz und Groß* Steffelsdorf, die gleichfalls wieder ungarisch werden. Hierauf wendet sich die Grenze nach Nordosten, schließt die Stadt Jolschwa ein und reicht in der Nähe von Rosen^ au bis unmittelbar an die deutschen Siedlungsgebiete ders Unter-Zips heran. Sie biegt sodann nach Norden um« schließt Kaschauin das ungarische Staatsgebiet ein und geht in südöstlicher Richtung weiter bis etwa 30 Kilo meter nördlich des Eisenbahnknotenpunktes Satoraljau* hely an der alten ungarischen Grenze. Hierauf verläuft sis in genau östlicher Richtung bis an einen Punkt unmittel bar nördlich von Ungvar weiter, das Ungarn zugesprochen ist. Sodann wendet sich die Grenze scharf nach Südosten, In ihrem weiteren Verlauf geht sie hart nördlich an Munkacs vorbei, weiterhin in südöstlicher Richtung verlaufend, erreicht die neue Grenzlinie nordöstlich del! rumänischen Grenzeisenbahnstatton Halmei die alts Staatsgrenze. Von den umstrittenen Städten verbleiben also dis Hauptstadt der Slowakei Preßburg selbst, ferner dis alte Bischofstadt Neutra sowie in der Karpatho-Ukrains die Stadt Sevljusch mil den umliegenden Gemeinden innerhalb der jschecho-slowakischen Republik. Dem König reich Ungarn wurden die Städte Neuhäusl, Lewenz, Lut schenetz, Kaschau, Uzhorod und Munkacs zugesprochen. Die neue Regelung bringt das gesamte geschloffene ungarische Siedlungsgebiet wiederum an daö Königreich Ungarn zurück. Dort, wo die Verhältnisse eine genaue volkSmäßige Grenzziehung nicht znlicßcn, hat eine sorg fältige Abwäanna der beiderseitige» Interesse» statt- gesunden. Oie Wisner Tagung abgeschlossen Nach der Verkündung des Schiedsspruchs und der hierauf folgenden Unterzeichnung des Protokolls wies Reichsaußenminister von Ribbentrop in seinem Schlußwort darauf hin, daß von ihm und dem italieni schen Außenminister nach reiflicher Uebcrlegung aller für die Streitfrage wichtigen Grundlinien jene Grenze fest gelegt wurde, die nach Ansicht der Schiedsrichter eine ge rechte Lösung des Problems darstcllt. Er Hosse, daß die Verhältnisse in diesem Gebiet sich nunmehr im Sinne einer restlosen Befriedung entwickeln würden, in der beide Länder in einem Geiste wahrer Freundschaft und friedlicher nachbarlicher Beziehungen miteinander leben könneir.