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EWekDolkssmind. Tageblatt für Schneeberg und Umgegend >«»r ÜSMchmXeö0rdminüm;grüahot»tz-rt«>Geln,lliHM»' ^TllNoümN grorgewtabt, Lößnitz, NeiMdteL 8chneeS«H, 8chmoria»ü«H mW WWacht» >" MSL^MiLSLALAö^ÄL Donnerkaa 7 Novbr 189k M.2K0 »oimrrMg, <. -cvvvr. ross 8 »««ch«t; tabtllarqch«, mch«,<wr»nliq«r «Lj nach rchLhtrxl Larts? »r. UM. sow<«»» I hr»«» t««ch«t; tai«llarthh«r. mch»,«w»hiälq«r Erbe». rä B. kni « bet j«h-rt. Ls, »AS 6s- aa. ds 8 Uhr, iöhner'sch« XtzeiG« G»tt«st«uw Scha—SwW. 'N, klnder- F«s«sP,,che», L^n«b«g s». A« r». KhrvLrzenb«, lt«, wozu hlem«. 1,00 i-Elterlein. gegen 1l« verleihen, u« t. Erz- und Mw- ich an Ort de« vor der 2 ab da- dor rt. sn, ra/on, Ltsn, ^s, >o/, >ös/en, ?/», SsseeoL« §oüau- sn. lahme fetten« am 1. diese« ms z« Lhell ltchsten Dank 6 2.00, Am hiesigen „HundSberg - SteMbruche" ist eine von polizetweg« ausgestellt» Warnnngstafel abgeschlagen worden. Wer den Thäter hier zur Anzeige bringt, erhält 5 Mark Belohnung. Fürstl. Rentamt Der Gutsve Der Gemeinderath. Markert, Gemeind«orstmtd. Die Ablehnung der Schweizer Militärvorlage. Di« am Sonntage stottgehabtr Abstimmung deS GchwetzervolkeS über die Vorlage, die das Mtlttärwesen den Kantonen abnehmen und zur Gache deS Bundes machen sollte, hat ein negatives Re sultat ergeben: di« Vorlage wurde mit 252,000 gegen 185,000 Stimmen und mit 17>/, gegen 4'/, Stimmen ver worfen. Dar ist «in bedauerlich«- Ergebvitz und dürste 1o- mit d«r 3. November nicht zu de« Ehrentagen der Schweiz gezählt werden. Di« Nothwendtgkeit der Vereinheitlichung L«r Schweizer Militärverwaltung liegt so klar zu Tage, daß «ine derartige ablehnende Haltung der Mlhrheit kaum zu be greifen ist. Schon der Krieg von 1870 hatte die Mängel der jetzigen Mllitärverfassung bloßgelegt. Die Mobilmachung vollzog sich nicht rasch gmug, die Ausrüstung der Milizen ließ sehr Vieles zu wünschen übrig; man klagte über ihr« Ausbildung wie über ihre Verpflegung. Die Verwaltung war bisher eine zweigetheilte. St« zersplittert« sich zwisch«« die Comp«1«z des Bundes und der Cantone und war daher selbst in Fnedenszrit« viel zu umständlich und schwerfällig, auch obendrein noch kostspielig. Im Ernstfälle müßte der be- stehende Dualismus verhängnißvoll wird«. Fünfundzwanzig -cantonale Militärdirektoren corrcsponoir« mit dem schweizeri schen Milttärdepartement und seinen Abtheilungen in Bern. Die Cantone verwalten »Heils im Namen der Eidgenossenschaft, thells kraft eigener Souveränetät. Sie verwalten eidgenös sisches und cantonales Kriegsmaterial, sie verkehren mit Mann schaften, die cantonal« und eisgenössi chen Einheiten ange- hören. Nach dem geltenden Milttärgesetz kann der schweizer ische Krieger am Morgen cantonal, am Mittag «idgrnvjstsch und am Abend wieder cantonal sein. Von den Gewehren gehört kein einziges dem Bund allein, sondern jedes Einzelne ist zum Theil Eigrnthum des Bundes und zum Theil der «Cantone. Von den Geschützen gehören die Rohr«, Protzen und Caissons dem Bunde, die Räder den Cantone« und die - Achsen der Räder wieder der Eidgenossenschaft. Bundesrath F«y theilt« auch mit, daß man sich im Jahre 1874 behufs Aufbietung, Berittenmachu^g u/id Equipirung des Staats- ! trompeterS an fünf vcrschüdme Behörden wenden mußte. Der schweizerische Kriegsmann erhält sein« Waffen, Gewehr, Säbel und Geschütz, aus der Hand dis Bandes, der Canton dagegen liefert ihm Hose und Rock, Feldflasche und Brod- beutel, Putzsack und Tornister. Die Infanterie- und Schützen bataillon«, die Dragonerschwadronen, Feld- und Gebirgsbat- rerien wie die Posttionscompagnien waren bisher „cantonal« Einheiten", während die Gatdencompagnie«, di« Train- und Geniebataillon«, die SanilätS- und Verwaltungstruppe«, die Probecolonn« und Feuerwehrcompagnien Einheiten des Cen- iralstaates waren. Di« neu« Vorlage, die diesen unglaublichen Zuständen ein Ende machen wollte und im Juni d. I. vom Naüonalrath mit 111 gegen 9, vom Staatsrath mit 30 gegen 12 Stimmen angenommen vurde, war in ihren Reformvorschlägen äußerst maßvoll. Sie verlangte: das Heerwesen summt Verwaltung, Unterricht, Be- waffnung, Bekleidung und Ausrüstung ist Sache des Bundes, 1er die entsprechender: Gesetze erläßt und für deren Vollzieh ung sorgt; oi« Verwaltung besteht in einer Cmtra Vermattung und der Verwaltung in den DivistonSkreisen; das Gebiet eines CantonS ist, soweit thunltch, nur einem DivistonSkreise zuzu- »heilen; die unteren Beamten der DlvistonSverwattung »er- Len von den Cantone« ernannt, doch hat der Bund da» Recht, die Abberufung dieser Beamten zu verlangen, wenn si« sich al- unfähig erweisen oder ihre Pflicht versetzen; di» Herstell ung der Bekleidung und Ausrüstung Wied unter Mitwirkung Ler Cantone besorgt, und di« Cautone vermitteln auch den Verkehr der Militärbehörden deS Bundes und der Gemein- , „ den; ferrer wird die Ernennung und Beförderung der Ossi-! liberalen und kter« von den Cartonen dem Bund übertragen, und schließlich > Annahme, der Nr. 38 des diesjährigen Reichsgesetzblattes ist erschienen und liegt in der Expedtttder der unterzeichneten Behörden 14 Tage lang zur Einsichtnahme au«. Inhalt: Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstag«. DI- Sradträthe von Ane. «Sßwttz, N-wDldt-l, Sch««»«, «nd Schwarzenberg, di- Bürgermeister vm» GrÄchai«, H g-org-nstadt med Wlld-nf-U, di- G-m-ind-v-rständ- l MMNNfTyGfrNrytN UFEKUkkO Gemeindeanlage» Zelle. An di« sofortige Bezahlung der rückständigen Gemeinde«« lagen bi« zma 20. ds«. MtS. wird mtt dem Bemerken «rinnert, daß nach Ablauf dieser Frist das geordnet« Bri- treibungSverfahren «tngelettet werden wird. Zelle, den 4. November 1895. größeren Sicherstellung einer angemessen« Behandlung der Soldaten durch ihr« Borgesetzten erscheint «S dringend erforder lich, bet der in Aussicht genommene« Rtsorm der Militärgerichts- verfaffung und der Milttärftrasprozeßordnuag di« Grundsätze d«r Ständtgkett und Selbstständigkeit der GÄcht«, sowi« die Oeffentlichkeit und Mündlichkett de» Haupwerfahrens, Wi fi« sich im Königreich« Bayern bewährt habe», zur Geltung zu dringen." ' Der KrtrgSmtntst«, ist also nüthtgenfavs ent- schloffen, seinPortefmtlle daran j» setzen, Lciß ekwRiföikM ungefähr tm Rahmen dieses, mtt überwälttgender Mehrhett angenommenen Reichstagsantrags votgelegt werden kam». Bor kmzem wurde gemeldet, daß zu den für den nächsten Reichstag bestimmten Borlagen auch der Entwurf einer Milt- tärstrafprozrßordnung gehören werd«. Dies« Nachricht war jedenfalls verfrüht, «in« Entscheidung ist noch nicht getroffen word«n, ober fi« steht vielleicht näher bevor, al» «och vor kurzem vrrmuthet werden konnte. Daß unter solch«« Um- ständm die öffentlich« Behauptung eine» Gegensatz«- zwisch« dem Kaiser und dem preußischen KrtegSminister höchst unan genehm empfunden werd« mußt«, und daß man sich beeilt hat, sie umgehmd im nichtamtlichen Theil de» „ReichS-As- zngers" als Erfindung zu bezeichnen, ist begreiflich g«mg. Nm so gespannter darf man fein, wie schließlich die kaiserliche Entscheidung ausfallm wird. Berlin, 5. Nov. Der Conserenz zur Borberel- tung der Revision de» Alters- und Jnvaltdt- tätsgesetze» ist vom Reichsamt d«S Inne« «in Entwurf vorgeleat Word««, der namentlich in von Bedeutung ist. Di« Berathung gegen 6 Uhr und erstreckte fich über Paragraph»». Wie verlautet, ist System d«S Markenklebeus den. Di« B»rathung wird voraussichtlich noch die ganze Woche dauern. — Die „Post- meldet in ihrer zweit« Ausgabe, vr. Karl Peters sei von dem ihm übertragenen Post« al» Lan deshauptmann für den Tanganyikasee zurückgetrrtm. vr. Peters bleibt voraussichtlich zunächst in DiSponwtlttät. — Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt: In einer auch in deutsch» Blätter übergegangene Notiz de» zu der Kongo- Regierung in Beziehung stehenden „Journal d« BruxelleS" wird bemerkt, daß die dmtsch« Regierung die englisch« For derung«« in der Angelegenheit Stokes vnterstütze. Dabei wird von dem gedacht« Blatt das Bebaue« über diese Ein mischung Deutschlands und die Drohung auSgesproch«, daß die Kongo-Regierung an Frankreich grg« das deutsch-englisch« Zusammengehen «ine Stütze suche. Diese Mttth«il«ag d«S Brüsseler Blattes beruht auf einer Entstellung der Thatsach«. Di« deutsche Regierung unterstützt nicht di« englisch« Forderung««, sondem macht ihr «ig«es Interesse, welche» durch den Fall StokeS entstand« ist, g«lt«d: fi« wird ih« gerechten Ansprüche auch durchzusetzen »tffe«. Daß der Kongo staat bei Frankreich Unterstützung sucht, mag richtig sei». Ob er sie find« wird, ist «ine ander« Frage. In der Berrm- thetlung, welch« di« Ermordung Stok«S m d»r ganz« zivt- listrten und unztvtltstrtea Wett gesund« hat, stimmt, soweit uns bekannt, di« französische Press« mtt d« Zeitung« alle» Länder überein. Berlin, 5. Novbr. Dem „Vorwärts" zufolge »mde geg« Liebknecht anläßlich eines Passu» in seiner EröffnungS- reo« beim Breslauer Parteilongreß di« Anklag« «rhob« ssd die HauptverhMdlung auf 14. Nov»mber vor d«m BreSlasrr Landgericht« anbsraumt. B«rli», 5 Nov,mL«r. Profrffor D«lbrück wmd« SamStag vorgelad« und vernomm«, w»tl «in Verfahr« weg« Beleidigung d«r politisch« Polizei geg« ih» «tngelettet gehen die in d« Canton« noch vorhanden« Wafftnplätze und die zu militärisch« Zwick« dienenden Gebäude gegen angemessen« Entschädigung in da» Eigenthum des Bundes über. Außerdem wird besser al- bisher Borsorg« getroffen für Wehrmänmr, welch« im Dienste ihr Lrbm verlier« oder Schaden an ihrer Gesundheit leide», und d«r« Familien, sowi« auch für die Familien, die infolgr der Abwesenheit ihrer Ernähr«« in Noth gerathm. — Man sollt« mömm, auch drän "„Volke* hätte die Zweck- Mäßigkeit dieser Reform« «tnleuchten soll«. Allein unberechen bar ist de- Volkes Will«. Ma» wußte von vornherein, mtt welch widerstrebenden Factor« man es zu thun hatte: mtt der Furcht vor der Stärkung des „Militarismus", mtt dem Cantönligeist, mit dem Widerstand der kl«rical« und der romanischen (franzöfischen und italienischen) Cantone, die eine Majoristruug durch die deutsch« Cantone fürchteten. Aber für so bedeutend, wie fich jetzt heraus stellt, hätte man die cantonal« Mehrheit, mit der die Vorlage abgelehnt wurde, doch nicht gehalten. Der Wunsch der schweizerisch« Pa trioten, ihr Vaterland i» den Stand z» setz«, daß e» unter allen Umständ« in der Lag« sei, sein« NeutralttÄ zu wahren and zu verthetdig«, ist somit nicht in Erfüllung ge gangen. Bekanntmachung. AuS Anlaß der bevorstehenden Einschätzung zur Einkommensteuer werd« alle M»r«Awd-r, ingl«ichm all« Bert««t«r von Stiftungen, Anstatt«, Person»nv«rem«, lieg«. Len Erbschaft« und ander« mit dem Rechte deS BermvgenSerwerb» au«g»stattet« Vermögen»- mass« hierdurch aufgefordert, für die von ihn« bevormuudet« Person«, «wch w-»« dieselbe« nicht er« hi-fige« Orte wohw-w, beziehentlich für di« Vos ihn« v«rtr«1«« Stiftungen, Anstatt« u. s. w-, soweit dieselom »in steuerpflichtige» Einkomm« hab«, bin««« LO Tag-« vom Erschein« dieser Bekauntmachung an gerechnet, ein« Declaration anher selbst daun «in- zureichen, wenn ihnen deshalb besondere Aufforderung sicht zug«h« sollte. Dabei wird darauf aufmerksam gemacht, daß e» überhaupt allen D«j«ia«, welch« «iua DeclarationSauffordemng nicht zuges«d»t wird, sreisteht, «tue Declaration über ihr Mn- kommen innerhalb der Vorgeoacht« Frist bei uns etnzureiches. DeclarationSsormulare werden in unserer Stadtsteuer-Einnahme auf Verlang« «n- «tgeldltch verabfolgt werden. Schneeberg, am 2. Novrmber 1895. geschrieben: Der „Reichs Anzeiger" hat fich beeilt, Mtttheil- ung»n über Vorgänge tm preußischen Staatsmtntsterium be züglich der neu« Mtlitärstrafprozeßordnung al« auf Erfind- ung beruhend zu bezeichnen. Man kann bet etner so allge mein gehalten« Erklärung niemals wissen, auf welche Einzel heit« sich die Ableugnung bezieht. Wir haben Grund zu der Annahme, daß sie vorwiegend die von einem Münchener B'ait« grbrachie Andeutung treffen soll, wonach der preußische KrtegSminister für di« Reform des MilttärprozeßverfahrmS nach bayerischem Muster, also mtt unbeschränkter Oeffentlich- keit, drr Kaiser dagegen gegen jede Reform sei, daß da« pr«- ßische StaatSmintstertum ein Kompromiß in Gestalt der Ein- führung einer b»schränktm Oeffentlichkeit Vorschlags und daß von der kaiserlichen Entscheidung hierüber da» Bleiben oder Nichtbleiben de- KrtegSministers abhänge. ES soll also daS Vorhandensein eines Gegensatzes zwischem dem Kaiser und d»m preußisch« KrtegSminister in dieser Frage nachdrücklich abgeleugnet werden. Die „Nat.-Ztg." hat ganz Recht, wenn fie t« dieser Hinsicht an ein« Atußerung de» KrtegSministers in der ReichstagSsttzung vom 5. März d. I. «rinnert. In der That hat damals bereits de« Minister dt« Annahme, als ob et» Widerstand geg« dies« Reform von der allerhöchsten Stelle, also vom Kaiser, ansgehe, mtt aller Entschiedenheit geleugnet. Nicht aber hat der Minister ts Abrede gestellt, sondern vielmehr ziemlich unzweideutig bestätigt, daß ein der artige, Widerstand überhaupt Vorhand« sei. lieber den Stand dieser wichtigen Angelegenheit aus der Mitte des Reichstage» befragt, sagte nämlich der Minister, daß sich die Sache noch in den Vorstadt« brfinde und zur Zeit Geg»»- stand deS Wortwechsels im preußisch« Ministerium sei. „Sollt« ich erkennen", setzt« der KrtegSminister ausdrücklich hinzu, „daß mir dt« Kräfte fehle», «in« Mättärstrafprozeß- ordnung ht«r zar Verabschiedung zu bring«, so werd« ich mich beeil«», Sein« Majestät um meine Berabsch'edung zu bitten". Damtt gab der Minister daS Vorhandensein starker und ernster Schwierigkeiten zu, für deren Uebnwiudung möglicher- weis« sein« Kräfte nicht au-reich« könnten. Wa» der Reichstag will, hat er bereits in der Tagung 1891/92 deut lich auSgesproch«. Damals gelangte «in von National- Freisinnig« gemeinsam gestellter Antraa zur folgenden Wortlaut hatte: „Im Interest« oer vr. von Woydt. Rundschrift, ped. d. «l. »erzuleg«. «PH P k- n. l. 9 Uhr, iO1 gelegene TageSgesHiHte. — Aus Berlin, 4. November wird dem „D. A." eß Ars«. ffeust