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EWkbDolksfrrund. > ^2- ULÜ Aue. Tageblatt für Schneeberg und Umgegend «r 1SSS. stiwtifthm Lehürdm in Lre, grünhatn, Hartenstein, Oohoan- ^4mI80WH georgenstadt, L-tzattz, Neustadts 8chneeü«ry, Schwarzenberg und MildenstL ergerstraße. Brendl«. Schneider. 1 neeberg. 82S: vr. von Woydt. Grohmann. Päßler. svr Zeit wird an einem neuen kt: Sattler- j, neben der kt: Condtlor »ersttaß«. . Härtel, Borges, Krirusprecherr Lch«e«berg rt- Au« r». Ocha»«,mb«, n stabt. Ueie-ramM-Abrrfs«. V»K,femnL Schneeb«^ strotze 5», »erschienen« Tagespreis, ine mich voll» 2 Hüffler. serem Alters- und JnvaliditätSversicherungS gesetzt messen kann. Nur Rumänien hat in einem Gesetz« vom 2. Mai dss. Jhs. be ich in» Männer- worden ist d'e über Heinrich Bernhard Krmz aus Hartenstein unter dem 12. November 1892 «tngeleiret« AbwesenhettSvormundschaft. Hartenstein, den 3. Oktober 1895. Königliches Amtsgericht. Mertig. Akt. Klöditz. Jnskr-ten-Umuch»« «k dU a« Nachmittaa «schUnold« Nummer «» «or- ü»-> «Mag 11 Mr. Ltne vilr^chaft stril« EchsttsAg« Aufnahme der An-eta« N Art, de», au den voraeschrierenenrag« sowiean deAmmter^e»« »trd nicht I , aeaeben Auiwarttae AuftrSae nur aeam lALraugdeeatlmm. Mir «ückaade I emgesanvrer vttumlMptt rmuchk me wteoaetum nicht verantw-ruich. i BbsK cheruugs- Milltoum Marktverlegung. Mit Rücksicht auf die bevorstehende Volkszählung wird der diesjährige Wintermarkt nicht am 2. und 3. Dezember, sondem ausnahmsweise bereits am SS. und LS. November abgehalten. Thum, den 3. Oktober 1895. hinaus einen Borsprung in der Sozialreform vor allen an deren Staaten haben wird. Di« Gründe für das Zurück bleiben der letzte,«« deutel vr. Böd krr nur hin und wieder an. Als besondrrs „mehrfach vorkommendes Hemmnis be zeichnet er „die Unsicherheit und den häufigen Wechsel der Regierungen, denen dt« Verhältnisse ein so festes Borgehen, wie es in Deutschland stattgefunden hat, außerordentlich er schweren, wenn nicht unmöglich machen." Einen Grund be rührt er nicht, der auch sehr wichtig ist. Den Mangel an Opstrwtüigkeit seitens der besitzenden Klassen, der wohl -am meisten zu dem Abstand beiträgt, der zwischen Deutschland und den meisten übri en Staaten auf dem Gebiete der Sozial reform besteht. Wie groß dieser Abstand ist, läßt sich aus dem Vorstehenden und der Thatsache ermessen, daß in Deutschland die Krankenversicherung im Jahre 1893 7,1 Millionen Versicherte umfaßte und 2,8 Millionen Er- krankten zu gut« kam, daß im Jahre 1894 18 Millionen Personen gegen Unfall versichert waren und 266 400 Unfälle entschädigt wurden, daß die Alters- und Jnvaliditätsversicher» ung sich im gleichen Jahre auf 11,5 Millionen versicherte Personen und 295 000 Rentenempfänger erstreckt«, vr. Bö- dtker enthält sich «ineS befriedigenden Lobspruches auf di« deutsche Arbetterverstcherung. Er citirt am Schluss« seine» Buches nur eine Auslassung des belgischen Sozialpol t kns CH. Marisseavx der in seinem W«k „Lu Legislativn du Travatl" angesichts der Ergebnisse der deutschen Arbeiterver- stch-rung begeistert ausruft: „Die Ziffern sind überwältigend; ... sie zeigen die Größe des sozialen Problems, welch«» zu b«hand«ln ist, und dir außerord«ntlich«n Wohlthatm, welch« der deutschen Bevölkerung aus den Gesetzen erwachsen!" Und die finanzielle Seite! Die Krankenversicherung wies 1893 »in Vermögen auf von 83,8 Millionen Mark und Ausgaben im Betrage von 126 Millionen Mark. Die Arbeilgeber trugen davon ein Drittel. Die Unfallversicherung hatte 1894 ein Vermögen von 131,7 Millionen Maik, sie brachte 64,2 Mill. Mark auf, welch« dt« Aröeilgeber ollem zahlen. D» I wa- iiditäts- und Altersversicherung hatte 1894 109,8 Millionen Mark Einnahmen, 25,6 Millionen Mark Ausgaben, von denen die Arb«ttgeb«r di« Hälfte trugen, und «in Vermögen von 329,5 Millionen Mark. Das Reich leistet« außerdem 13 920 000 Mark Zuschuß. Solche Zahlen «llänn dru Entwurf« gearbeitet. In Belg en existirt obligatorische Un- fallversichnung für di« B«rgarbeit«r; man denkt jetzt an «ine Ausdehnung. In den Niederlanden wird «in Gesetz vorbe reitet ; in England ist eine Resormb-wegung im Gange. Ber- hältnißmäß'g am besten ist es um die Krankendrrsicherung bestellt. Aber auch hier bleibt den nichtdeutschen Staaten mit Ausnahme Oesterreich- noch Vitt zu lechen übrig, zumal in vielen Staaten die Hauptsache noch der freiwilligen Thätig- ktit überlassen ist. „Ueberall in Europa finden sich Ansätze zu ein«r organischen Arbeiterversicherung", lautet da» Ge- sammturtheil vr. BödikerS. Seine Darlegungen zeige» in- Dte Arüeiterverfichernug i« de« europäischen Staate«. Als ein danlerswerthes Unternehmen muß eS bezeichnet werdrn, eine Beurthrilung der socialpolitischen Gesetzgebung in Deutschland auf de« Grundlage eines Vergleiches mit den Kleinhandel mit Branntwein in Schnee berg betr. Es ist zu bemerken gewesen, daß hauptsächlich cm den Sonnabend Abenden, jedoch auch zu anderen Zeit«« eine bestimmte Anzahl trunksüchtiger und a,b«itsscheu«r Personen sich, wenn zwar nach dem Verbote vom 16. Juni 1886 nicht mehr auf den Fußwegen, wohl aber auf den Straßen vor den BrrkaufSläden von Trinlbranntwem sammem und dort ge holten Trinkbranntwein trinken und hierbei stundenlang verwetten, gewöhnlich auch sich an- trink«« und durch ihr ganzes Gebahren dt« Passanten belästtgen. Den Gast- und Schankwtrth««, sowie Kleinhändlern mit Branntwet«, denen die Namen der gedachten Personen mttgetheilt worden sind, ist der Verkauf von Trinkbranntwein an diese Personen untersagt worden. Zugleich wird allgemein, sowohl de« Gast- «nd Schaukwirthen untersagt, Trink- branntwein an Betrunken« zu verkaufe«, ingleichen d«n Kleinhändler« mit Trinkbranntwein de, Verkauf desselben an Personen, von denen sie wissen oder den Umständen nach annehmen müssen, daß dieselben lediglich im Austrage der vorgenannten Personen Branntwein zum alsbaldigen Genuß auf der Straße hole«. Indem man erwartet, daß alle Gast- und Schankonthe wie Kleinhändler mit Brannt- wrin sich streng nach diesem Verbote richten werden, wird scharfe Controle durch di« Schutz- Mannschaften außerdem erfolgen und werde« Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot mit Geldstrafe bis 150 oder Haftstrafe bis 14 Tagen geahndet werden. I« einige» besuchten Läden mit Kleinhandel mit Branntwein ist dies Verbot durch Aushang außerdem ersichtlich. Schneeberg, dm 2. October 1895. Der Stadtrat h. vr Von Woydt. etwas AehnltckeS für die Bergarbeiter geschaffen. In Oester- reich ist der Plan eines Alters' und JnvaliditätsgesetzeS noch nicht über das erste Stadium der Vorbereitung hinaus gediehen; in Italien, Belgien, Dänemark und den Niederlanden ist man wohl schon zu Gesetzen:würfen gelangt, aber' definitiv« Ent schlüsse scheinen noch ziemlich fern zu liegen. In Frankreich ist di« „Oommiosion äa Travail" seit 1890 mit der Prüfung von Vorschlägen zur Alters- und Jnvaliditätsversicherung der Arbeiter betraut. Zur Zett ist ein Gesetzentwurf vorhanden, der aber kein« ZwangsalterSverficherung der Arbeiter vorsieht, sondern nur eine staatliche Unterstützung der Sparthätigkeit der Arbeiter. In der Schweiz, in Ungarn, Spanien, Schwe- den, Norwegen und Rußland ist in dieser Frage noch nichts geschehen. Für England «rwartet vr. Bödiker Gutes von dem Eintritt Chamberlains in die Regierung. In Finnland hat di« gesetzgebende Körperschaft die Alters- und Znkaltdi- tälsversickerung direkt abgelehnt. Etwas besser steht es um die Unfallversicherung. Oesterreich hat 1887 ein dem deutschen ähnliches Unfallverstcherungsges'tz, Norwegen seit dem 1. Juli d. I. In der Schweiz, Italien, Schweden und Däne- mark sind Gesetzentwürfe vorhanden. Ebenso in Frankreich. Dort ist die Regelung der Frag« schon seit 1884 tn Angriff genommen. Nach mehrfachen Versuchen nahm die Kammer am 10. Juni 1893 «Inen Gesetzentwurf an, der eine auf Gegenseitigkeit beruhende territoriale Unfallversicherung ein- führen wollt«. Im Juni dieses Jahres hat der Senat den Entwurf zu Fall gebracht. Zi Entwurf« gearbeitet. In Belg Bekanntmachung. Nachdem di« Königliche AmtShauptmannschaft zu Schwarzenberg Frau G«M- Mt««e» verehel. Bergauer geb. Drechsler hier am 14. vor'grn Monats al» Hebamme für de« Htbammmbezirk Johumgeorgenstadl, Jugel, Steinbach und WittiaSthal mit Gutsbezirk WittigSthal in Wicht genommen Haft so wird Solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Johanngeorgenstadt, dm 2. Oktober 1895. Berkehr aus Fußwegen in Schneeberg betr. Nachdem in letzter Zett mehrfach Urbertretungen d«S 8 1 der hiesigen Straßmord- nung voraekommen sind, namentlich aber das truppweise Stehenbl«ib«n und geschlossen« Wan» dem in Reih» von Personen beiderlei Geschlechts auf den Trottoirs hiesiger Stadt, daS Anrempeln von Paffanten «nd desgleichen überhand genommen hat, haben wir unsere Polt- zeiorgaue zu strenger Durchführung der gesetzlichen Bestimmungen angewiesen und werde« wir Zuwiderhandelnde nicht nur aus Grund der gedachten Straßenordnung, sondern gegebenen falls auch wegen Verübung groben Unfugs in Gemäßheit des 8 360,des Reich sstrafgesetz- LncheS mit empfindlichen Geld- und bezw Haststrasen belegen. Schneeberg, den 2. October 1895. ndeS Mün- illm häuS- als Stütze S-if-rt. UM, r sofort stadt. s30, Umgebung Fabrik Hafts- ««d ftstretbendm ücksichtigung. schier icht von che, Aue. ch«aaßavg- kt: Fletsch- , Zobelplatz Die hiesig« Semrindediener-Stelle, mit welch«, einschließlich der Nebmetnkünfte «nd freier Wohnung, ein Einkommen von ca. 900 Mark verbunden ist, ist anderweit zu besetze«. Bewerber werde« aufgefordert, ihre Gesuche bis 15. diese» Monat- an dm Unter zeichneten gelangen zu lassen. Der Antritt hat möglichst am 1. November a. c. zu erfolgen. Auerhammer, den 3. October 1895. Der Gemeinderath. Albert Langt, Gemeindevorst-md. Korbholz - Versteigerung aus Lauterer Staatsforstrevier. In Fischer s Gasthof in Lanter sollen D o n n e r st a g, den 10. Oktober 1895, vor» vormittags 8 Uhr a«, 3Ü0 Stück Korbholzstämme in Abteilung 1 gegen sofortige Bezahlung und unter dm vor Beginn der Auktion bekannt zu machen* dm Bedingungen versteigert werden. Königliche Forstrevierverwaltung Lauter und Königliches Forftrentamt Schwarzenberg, am 3. Oktober 1895. «m», s. I» brrechnkt; tab«Il-r«sch-.r, auhrrg«w»h«Uch<r Satz nach erhöht«« Laris. W>st.S«Um«»NW «r. MM. sinschlägig«« Verhältnissen in dm übrigen europäischen Staa ten zu ermöglichen. Die Beleuchtung, welche aus «tmm sol chen Vergleiche heraus auf die deutsche Socialreform fällt, läßt erst voll die Größe des Werkes «rkennen, w«lcheS in fast zehnjähriger Thätigkelt die ges«tzgrbmd«n Faktoren Deutsch, lards geschaffen haben, getragen von der Erkenntniß des wahren Berufes des Staates und gestützt auf die Opferwillig- keit der deutschen Arbeitgeber. Der Präsident de- Reichso«. sicherungsamtts, vr. Bödiker, hat sich der Aufgabe unterzogm, eine derartige vergleichend« Zusammenstellung zu liefern. Er bat in seinem soeben erschienenen Werke (Leipzig, Duncker und Humblot): „Tie Arbeiterversicheeung tn den europäischen Staaten" zugleich den würdigsten Denk sein gesetzt für die zehnte Wiederkehr des Tages, an dem die »eichSgesetzlich geregelte obligatorische Unfallversicherung in Kraft trat. Ohne jemals di« praktischen Gesichtspunkte außer acht zu lassen, athmet die Schrift einen hohen Idealismus, gepaart mit einem berech- tigten Stolze, über das vaterländische Reformwerk und dem Glauben an die ihm innewohnende zur Nachfolge zwingende Macht. „Schrittweise", sagt der Vrrfasser, „hat die deutsche Arbriterverstcherung an Boden gewonnen; kein Stück de» in Angriff genommenen wurde wieder aufgegebtn, und schrittweise dringen di« neuen Ideen auch im Auslande vor. ES scheint, daß die Arkeitttversicherung ihren Lauf siegreich um die Welt nehmen wird. ... Eie bildet einen integrirenden Theil des KulturfortschntteS der Menschheit" Freilich fehlt noch viel, LiS dies« Hoffnung ganz verwirklicht ist. Deutschland kann den Ruhm für sich in Anspruch urhmen, bisher all«in aus drm Gebiete d«r Arbeitervtrsicherung Umfassendes geleistet zu haben und fast auf jeder Stile des Bvdiktrschen Buches läßt sich der Einfluß erkennen, den die sociale Gesetzgebung Deutsch lands auf die Entwicklung der Frag« in dm übrigm Ländern ausgeübt hat. Leider ist diese Entwicklung bislang nur in „ „ . . wenigen Fällen über Anläufe hinaus gekommen. Kein ein- sammturtheil vr. BödikerS. Seine Darlegungen zeige» in- ziges Land hat et« Gesetz aufzuwtism, das sich mit un- dessen wohl am besten, daß Deutschland noch auf lange Zeit