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Löhne. Lue. dsix. MINllIIIL » Uhr t» de« Tum- en die Mit. et. xrxrath. e. ublikum von ttheilung zu vrant „z«r den Basthof >en den Gäste zu uudlichst, da ch auf mein u restaurirtm ttiqea Benutz» Der Obg. lubkll, ods, ! Mitten, sowie r. 6 oral. D. v. k u. bessere Satl. rchen wir »vr- ahre, mit düng mit 8eIiIMii. kvr orarbeiten. sub OUiürs bss. Bl. in jmied tfabrik,Aue. >ende r und ke E. Herman«, ug i. S. e Wald son iastwirth lsnitz i. B. ement « prim« reine- l» billigst S Herm«««, eberg i. S. Erzgeb.Dolksftruud. Tageblatt für Schneeberg und Umgegend Ämtolkl att ^e Königs, und städtischen Achürdea in Lue, griln-ain, Hartenstein, Oohann- /L-llllloOtUll georgenstadt, Lößnitz, Neustadts Schneeberg, Schwarzenberg und Mildensel«. Zuhr-axZ. Nestler. Schleifhvlz« 3,, u. 3, m lang mit 1269,05 Festm. 32,011 Sta'otrath St. Joachtmsthal, am 12. Juli 1895. 2 4, m Länge, Z- 3„ m Länge, Päßler. I. V.: Beez. 1187 703 2287 1453 461 58 39 89 4 Fernsprecher» Schneeberg »k. Aue 2». Schwarzenberg s-. Lelegrawm-Abress,^ Volkofreund Schneeberg. » » » 13—15 - » . . 16—22 » » . » 23—29 . » » » 30-36 » . . . 37—70 » Raummeter weiche Nutzknüppel, - » Brenuschette, - » Brennknüppel und Der Rath der Stadt Zwickau. Urban. Die Königliche Amtshauptmaunichaft. vr. Schnorr voll Carolsfeld. Der seit länge, al- vierzig Jahren in Natur nicht mehr vorhandene, auf Nr. 91 des Flurbuchs für Grüua eingetragene Weg ist als ein öffentlicher «ingezogen worden. Schwarzenberg, am 11. Juli 1895. Königliche Amtshauptmannschaft. Frhr. v. Wirstng. Der Bürgermeister. Franz Rauscher. I Der .Erzgrbirgische «oUrfrmnd» erscheint täglich mit «uon-chme der Tag« « 1 "ach den Tonn, und Festtagen, «bonnement vierteljährlich l Mark 80 Ma. v(r»rO^ I Inserate werden pro Kaesvalten« Neile mit lO Psa-, im amlllchen Lheil die I 2 gespaltene Zeile mit 80 Psg , Reklamen die S gespaltene »eile mit 2» Mg. berechnet; tabellarischer, audergewühnlicher Sa» nach erhöhtem Daris. Nation hat jemals t» kürzerer Frist etnen größeren Fortschritt gemacht als die unsere und zugleich ist in keinem Krieg« vor» dem die Erkenntniß stärker ausgetreten, daß weltgeschichtliche Ereignisse letzterhand nicht Menschrnwerk, sondern Thaten Gottes durch die Menschen sind. Diese bescheidene demüihig« Auffassung des Erfolges, zu welcher der Königliche Steg« selbst sich am entschiedensten bekannt hat, sei auch der Grund ton aller festlich« B.teachtungm und Erinnerungen, an denen wir Deutsche m S gegenwärtig erbauen. Sie veranlasst uns, den Dank vor allem gegen den Herrn d« Heerscharen, sodmm ab« auch gegen die großen Männer zu erneuern, die unS von göttlicher Vorsihuig tm rechten Augenblick grsandt Word»« Bekanntmachung, Len nicht unter bergamtlicher Ueberwachung stehenden Betrieb von Steinbrücheu und Gräbereien betreffend. Die Königliche AmtLhauptmarnschast und der Rath der Stadt Zwickau haben im Hinblick darauf, daß das Fortbestehen des von ihnen gemeinschaftlich erlassenen Regulativs, Len nicht unter bergamtlicher Ueberwachung stehenden Betrieb von Steinbrüchen und Grä» b«eien betreffend, vom 18. März 1879 neben den von d« Stein bruchS-Beruf-gmossmschaft zu Berlin erlassenen, sich auf den gleichen Gegenstand bezieh eil den allgemeinen und besonderen Unfallverhütungsvorschriste» zu Unzuträglichkeiten Anlaß zu geben geeignet ist, nach Gehör des Bezirksausschusses und beziehentlich der Stadtverordneten beschlossen, das Eingangs gedacht« Regulativ aufzuh-ben und dasselbe durch die nachstehend unter D abgedruckten Bestimm ungen zu ersitzen. Die letzt««» werden zur Nachachtung für Alle, die es angeht, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Zwickau, den 1. Juli 1895. muß sich freudig« Stolz in ihnen regen, darüber, daß sie mtt» halfen an dem Werk«, welch«- den Deutschen etnen Herren- antheil an den Geschicken d« Welt verliehen hat. Wt« muß e- ab« auch di« Jürgen« unter uns «greife«, wen« sie sich dkS herrlichen Gewinnes bewußt werden, d« aus den Thaten d« Väter für sie entsprossen ilt: daß st« heute unter dem Dach und Schirme eines großen Vaterlandes, eine- weithin gebietenden politischen Staates heranwachsin und sich rühmen dürsin als Söhne deutscher Nationen. Ben«idenSw«th er scheinen alle, denen eS vergönnt war, dies« Zeit mit vollem Antheil zu erleben, diese Zett, die unvergleichlich ist durch die Fülle gnadenreicher Segnungen TotteS für unser Volk. Keine Regulativ, Leu «tcht ««ter bergamtlicher Ueberwachuug stehende« Betrieb Vox Gt-i«- brüche« «nd GrSbereie« betreffend. 8 1-, Wer auf eigene« oder fremden Grundstücke« einen Steinbruch oder eine Grälerei, unter welcher jede K eS-, Sand-, Thon-, Lehm» und jede andere Grube zur Gewinnung von Mineralien zu versteh«! ist, anlrge« oder eia« älteren zum Erliegen gekommenen ^«gleichen Bau wieder aufnehmen will, hat vor Jnbrtriebnchme der Anlage der Ortspoltzribrhörde An zeige zu erstatten. Die Herren Bürgermeister in Wildenfels und Hartenstein, sowie die Herren Ge- meindevorftände und Gutsoorsteh« d»S Verwaltungsbezirks der Amtshauptmannschaft haben die au sie gelangenden Anzeige»! unter Beifügung ihres Gutachtens an letztere Behörde ab- zageren. 8 2., Die Besitzer von Anlagen der vorgedachten Art haben ihren Betrieb so «inzurichten, daß dadurch u) die öffentliche Sicherheit und das Leben und die Gesundheit der Arbeit« , nicht gefährdet, sowie d.) der Betrieb Ker Navi barwerke nicht unnöchig erschwert od« dem Nachbar grundftücke ein irgend vermeidlicher Schaden nicht zugefügt wird. § 3., Bei dem Betriebe eines Steinbruches oder einer Gräber« sind zur Sicherung von Eisenbahnen, Straßen und Communicauanswegen jeder Art, Flüssen, Bächen, Gebäuden rc. Sichkrheitspftiler von angemessen« Stärke, beziehentlich standföhige Böschungen zu errichten bezi-hkntlich stehen zu lassen, sofern die zu schützenden Anlagen nicht nach gütlichem Ueber- «inkontmen unter den Becheiligten verlegt oder die Flüsse und Bäche nicht in Gefluthn -(Gerinn') gefaßt werden können. 8 4, Steinbrüche und Gräbereien od« Gruben an benachbarten Grenzen, öffentlichen Wegen und Gebäuden müssen gehörig abgesperrt werden, auch ist das Verbot des Betretens solcher Stellen durch Warnungstafeln ersichtlich zu machen. 8 S., Ueb« jeden Steinbruch oder ein« Gräberei ist, falls es die Amtshauptmannschaft, Lezühentlich der Rath der Stadt Zwickau für erforderlich erachtet, ein Riß oder Plan anzu- fertigen und dieser in regelmäßigen Zwischenräumen von wenigstens 2 Jahren zu vervoll ständigen. 8 6., Jeder Besitzer der in 8 1 gedachten Anlagen, beziehentlich jeder Betriebsuntrrnehm«, sowie alle von denselben angestellten Aufseher und angenommenen Arbeiter haben, «in Jeder an seinem Theil, den Bestimmungen in 88 2—18 der von dem Reichsverstchrrungsamt unter Kem 5. Dezember 1893 genehmigte« allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften der Steinbeuchs- Bervfsgenossmschaft für Steinbrüche und Gräbereien über Tag«, sowie den Bestimmungen in 88 2-6 der besonderen Unfallverhütungsvorschriften derselben BnusSgmossenschfft für AnterhöhlungSarbeiten in Steinbrüchen, in 88 2—9 der besonderen Unfallv«hütungsvor- schrtften der genannten Berufsgenossenschaft für Sprengarbeiten (Sch eßinstruktion) und in Z8 1—9 der besonderen Unfallverhütungsvorschriften der bezeichneten Genossenschaft für Transportbahnen, fämmtlich vom 5. Dezember 1893, genau nachzugehen. . 8 7., -E' kV Di« Königliche Amtshauptmannschaft und beziehentlich der Rath d« Stadt Zwickau Lehalten sich vor, h «sichtlich «inzrlner der im 8 1 gedachten Anlagen nach sachverständigem Gutachten noch weitere, über die in 8 6 gedachten Vorschriften hinausgehrnde Maßnahmen im Jnteresse der öffentlichen Sicherheit und deS Lebens und der Gesundheit der beiheiligten Arbeiter anzuordne«. 8«-, Zuwiderhandlungen gegm die vorstehenden Bestimmungen, beziehentlich gegen die nach 8 ? angeordneten Maßnahmen werden in jedem einzelnen Falle, sof«n nicht bereit» «ine Bestrafung auf Grund gesetzlich« od« tm BerordnunaSweg« «gangen« Bestimmung« einzutreten hat, mit Geldstrafe bis zu 150 od« Haft bis z« 14 Tagen geahndet. 8 9, DaS Regulativ tritt am 15. Juli dsS. IS. in Wirksamkeit. Zwickau, den 1. Juli 1895. Di- Königliche Amt-Hauptmanxschaft. Der Rath -er Stadt Zwick«,, vr. Schnorr von Carolsfeld. Urban. Wegen Reinigung d« Geschäftsräume werdm Freitag und Sonnabend, den 19. und 20. Juli 1895, nur dringlich- Sach« «ledigt. Lößnitz, am 15. Juli 1895. Bar fü»f««bzwa«zig Jahr-«. Raschen Schrittes zieh« die großen Erinnerungstage deS Krieges 1870/71 herauf und überall, wo deutsche Herzen in L «be für ihr Vaterland schlagen, giebt man sich still oder laut, im Innersten tiefbewegt dem Gedenken an jene mächtigen Er eignisse hin. Wie muß iS di« Netteren un!« unS, di« leben digen Zeugen deS grandios« Wettgeschichütchen Vorgangs er- heben, wenn sie sich die gewaltige Kraftanspannuug d« wie durch Zauberschlag geeinten deutsch« Nation jetzt doppelt frisch und scharf vergegenwärtigen! Und wenn sie gar als Mitstreiter selbst den Lorbeer des Sieges gepflückt hab«, wie partienweise im öffentlichen LicitationSwege hieramts verkauft werden, wozu Kauflustige mit dem Beifüg« eingeladen werden, daß die Lic tationSbedingung« hi«amtS eingrsihen werd« können. Königliches Amtsgericht. I. Rauh, Ref. Die commuxliche« Fuhre«, 2spänntg zu leisten, soll« auf 1 wettere» Jahr vergeben werden. Bewerbungen werd« bis 25. Juli d. I. «tgegengenomm«. Dir Auswahl unt« dm Bew«b«n bleibt Vorbehalt«. Rath der Stadt Lößnitz, am 15. Atli 1895. Zi-g-r, Brgrm. am 15. dieses Monat« fällig gewesene L. Terrwix xNküTTrVlo"»» Gtadtaxlagex ist innnhalb 14 Tage« an hiesige Stadt kasse zu entrichten. » Trünhain, am 1». Juli 1895. Klotz- und Schleifhölzer-Lizitation. Bom Stadtrath St. Joachimsthal wird verlautbart, daß am Freitag, den 19. Juli, 10 Uhr Vormittags die in den städtischen Forsten theils geplätzt, theils geschält «liegenden Rundhölzer und zwar eirca 9177 St. Klötzer 3„ und 4 m lang mtt 1714,92 Fest«., Mittwoch, 17. IM 1895. tUMSWALSAZ V»st.Le!t»»r»«sk« Rr. »w. f «w-esandter Manuskripte «och» sich die Redaktion Acht derantw-ruq. 31 . . Neste einzeln und parttemwetsi, soweit die gest-llt-x Kautioxex «icht an-reich-«, nur gegen sofortige Bezahlung und unt« d« vorh« bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werdm. Auskunft über dies« Hölz« «theilt auf Befragm die mitunterzeichnet« Forstrevier» v«waltung. Königliche Forstrevierverwaltung Raschau und Königliches Forftrentamt Schwarzenberg, am 15. Juli 1895. Holz-Versteigerung aus Raschauer Staatsforstrevier Im Gasthofe „zum Bade» in Raschau sollen Mittwoch, den 84 Juli 18SS, vo« vormittags halb v Uhr a«, weich« Klötzer von 8—12 ow Oberstärke,