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— 772 — Doch wurden die Geschäfte und das Rechnungswesen jeden Amtes ge trennt geführt und auch einige Gerichtstage in Altenberg gehalten. Bor rund 100 Jahren sollen in Dippoldiswalde die letzten Hinrich tungen stattgefunden haben. Am 26. Mai 1835 machte die Voll streckung des Todesurteiles an einer aus Possendorf stammenden Bauersfrau besonderes Aufsehen, da diese ihre Magd ermordet hatte. Die zweite Hinrichtung, die vor 100 Jahren in Dippoldiswalde voll zogen wurde, betraf einen Brandstifter, den Tagelöhner Johann Daniel Zimmermann aus Spechtritz. Er hakte in der Nacht vom 27. zum 28. November in dem genannten Dorfe ein Bauerngut aus Rachsucht ge gen den Besitzer angezündet, wobei noch ein Nachbargut in Flammen aufgegangen war. Die Bemühungen des Iustizamkes Dippoldiswalde führten endlich zur Entdeckung des Täters. Lr wurde zum Tode verur teilt und am 19. November 1835, früh 9 Uhr, enthauptet. Was die in der Umgebung von Dippoldiswalde gelegenen Dörfer anbelangte, so war es früher nicht selten, daß ein Teil des Ortes zu einem ganz anderen Amte gehörte. Ja, in Hennersdorf ging die Grenze der beiden Aemter Dippoldiswalde und Frauenstein mitten durch das Wohnhaus und den Kuhstall des Richtergutes. Als hier 1671 ein Kri minalfall vorkam — die Frau des Richters war das Opfer eines Ver brechens geworden —, wußte man nicht recht, welches Amt die Unter suchung zu führen habe. Der Chronist jener Zeit berichtet hierüber: „Anno 1671, den 20. Februar ward Sabina, Elias Rudolphs, Rich ters in Hennersdorfs, Eheweib, frühe, als sie nach dem Morgen- lauten aufgestanden, gewaltsamer Weise am Kopffe dermaaßen be schädiget, daß sie den 21. starb. Es fiel der Verdacht auf den Rich ler selbst, als den Ehemann, inmaaßen er ein jachzorniger und böser Mann war. Weil nun die Frau auf Dippoldiswaldischer Jurisdiction in der Stuben nicht weit vom Ofen in ihrem Blute Einn-loß gelegen, auch allda gestorben, sinlemahl die Hälffte des ganhen Wohn-Hau- ßes und Kühe-Stalls halb auf Dippoldiswaldischer, halb aufFrauen- stetnischer Jurisdiction stehet: So ward die Inquisition wider den Richler im Amte Dippoldiswalde geführet . . Interessant waren die Röthenbacher Iustizverhältnisse. Obwohl die ses Dorf ins Amt Dippoldiswalde gehörte, unterstand es doch der Frauensteinschen Justiz. Daher das Sprichwort: „Die Röthenbacher werden zu Frauenstein gehenkt." Christian August Bahn, Diakonus zu Frauenstein, schreibt hierüber in seiner Chronik von Anno 1748: „Von Röthenbach, so nach Pretzschendorf in die Kirche und nach Dippoldiswalde ins Ambt gehöret, besaget das Erb-Register de anno 1581, daß, wenn sie einen wollen Hengen lassen, sie ihn nach geschehener Verurlheilung nach Frauenstein an den Galgen bringen müssen." Es hängt dies damit zusammen, daß Röthenbach zur Zeit der Burg grafen zur Herrschaft Frauenstein gehörte. 1465 kam der Ort an Hans von Hartitzsch auf Pretzschendorf, 1615 aber wurde er zum Amte Dip poldiswalde gekauft. Die oben angeführte Redensart ist im Volks munde wohl noch heute bekannt.