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Es sei auch ein Abgesandter des Erzbischofs ins Kloster gekommen, doch habe ihm dieser erklärt, er könne den be- treffenden Bruder nicht aus dem Kloster hinausbringen, da weder der Bischof noch der Bruder-Vorsteher die» wünschten. Der Vater des Angeklagten Ennen bestätigte die An gaben seines Sohnes. Der Jesuitenpater, der im Früh jahr 1934 auf seinen Brief an das Kölner Generalvikariat! zur Visitation in das Kölner Kloster geschickt wurde, Habei seinem Sohn anonyme Briefe gezeigt, in denen ihm m i t! Giftmord gedroht wurde, falls er sich eingehend um die Aufklärung bemühe. Mtalor verweigert die Aussage Dieser Jesuitenpater betonte als Zeuge, es habe sich um eine außerordentliche Visitation gehandelt. Der Zeuge machte dann vom Aussagenve?weigerungs- rccht in seelsorgerischen Fragen Gebrauch, was den Staatsanwalt zu der Bemerkung veranlaßte, es müßten wohl recht schlimme Dinge gewesen sein, die er bei seiner! Visitation 1934 festgestellt habe. Der Generaloberer der Genossenschaft betonte, er habe erst 1936 von „strafbaren Dingen" erfahren, als! eil» Angestellter aus der Niederlassung in Siegburg An schuldigungen gegen den Bruder Stanislaus erhob, die auch zu dessen Entlassung führten. Bei dem Fall Enner» in» Jahre 1934 habe er von unzüchtigen Handlungen nichts erfahren. Er wisse sich im Augenblick auf nichts anderes, zu besinnen. Der Staatsanwalt betonte in seiner Anklage»! rede: Die Ordcnsoberen hätten von den Vorkommnissen unbedingt etwas gewußt oder wenigstens etwas geahnt haben müssen. Die meisten der Angeklagten hätten nie die Schwelle des Gefängnisses zu betreten brauchen, wenn sie! nicht die Klosterpforte überschritten hätten. Das Gericht nahm rund lOOVergehen und Ver brechen gegen den 8 175 als e r w i e s e n an und ver urteilte 11 der Angeklagten zu Gefängnisstrafen von 5 Mo naten bis zu 2 Jahren und 10 Monaten. Der Angeklagte Holzmer (Bruder Stanislaus) erhielt die Höchststrafe von 3 Jahren Zuchthaus und 3 Jahren Ehrverlust. In der Urteilsbegründung betonte der Ge richtsvorsitzende', daß der Ordensleitung zumindest der Vorwurf gemacht werden müsse, zu nachsichtig gewesen zu sein und die Aufsicht über die Brüder mangelhaft geführt zu haben. ! Wie einer der Verteidiger der Angeklagten anschlie-, ßend im Auftrage des Generalvikariats Köln mitteilte, ist ein Verfahren zur Auflösung der Kölner Alexianer-! Genossenschaft eingeleilet worden. R««d M Verbreche« erwiesen Ler Morast der Alexianer-Genoflenschaft. Ein erschütterndes Bild sittlicher Verkommenheit, wie sie in den Niederlassungen der Barmherzigen BrÜver vom Heiligen Alexius (Mutterhaus Köln-Lindenthal) in Köln/ Eschweiler und Siegburg geherrscht hat, bot ein Prozeß/ der alS erster einer neuen Reihe vor der Großen Straff kammer des Landgerichts Bonn verhandelt wurde. 15 An geklagte im Alter von 17 bis 34 Jahren standen uM»! der schweren Beschuldigung, nicht weniger als rund 120! Verbrechen gemäß 8 175 begangen zu Haven, darunter viele an minderjährigen Novizen und Zöglingen. ' Wie die vor kurzem abgeurteikten Neußer Alexianer haben auch diese Angeklagten an jedweder Stätte ihren widernatürlichen Gelüsten gefrönt: auf dem Friedhof und im Sezierrtzum. ia soaar bei der Gebetvunde in der Ka- pelle und während der Nachtwache auf den Kranken- stationen. Die schlimmste Rolle bei diesem furchtbaren Treiben spielte der 1905 geborene Ludwig Holzmer (Bruder Stanislaus), der sich besonders an die jüngsten Novizen heranmachte und sogar einen 14jährigen Jungen verführt hat. Dir Angeklagte Fritz Muehlberger (der ehemalige Bruder Gotthard) wurde überführt, bereits vor seinem Eintritt inS Kloster jy über 2V Fällen widernatürliche Un- Im weiteren Verlauf seiner Vernehmung machte der Zeuge den Versuch, sein allzu mildes Verhalten gegen Bauer zu erklären. „Ich habe damals", sagte er, „die Ueberzeugung gehabt, Bauer die Pfarre in Weidingen geben zu können. Es ist eine furchtbare Enttäuschung. Heute ist für mich nach Kenntnis der ganzen Einzel heiten klar» daß ich ihm nunmehr eine solche Stelle nicht mehr anvertrauen würde. Im Jahre 1930 hat man aber die Dinge noch nicht so erkennen können wie heute, wo das lasterhafte Treiben von Klosterangehörigen durch dte vielen Prozesse gegen Ordensangehörige deutlich zum Vorschein kommt. Es steht fest, daß ich Bauer heute dte schwerste Strafe zuteilen würde." - > Er habe, so erklärt der Zeuge dann weiter, nach einer Verständigung mit Rom schon über 30 Brüder aus geschlossen, davon acht, dte im Ausland leben. Vorsitzender: „Lag denn aber kein Anlaß vor, dte Verhältnisse tm Falle Bauer genau zu untersuche«?" — Zeuge: „Er hatte doch gestanden. Ich mußte mich auf die Dinge verlassen, die mir meine Ratgeber vortrugen." .«ölerliche Milde" . Der Bisqvf muß dann zugeben, daß er die Möglich keit gehabt hätte, nach kanonischem Recht den Angellagten Bauer auszuMiehzn. Ex bexuft sich aber darauf, daß er aucy eine Pflicht der väterlichen Milde gegen die Ge strauchelten habe. ! Oberstaatsanwalt: „Haben Sie beim Walten dieser väterlichen Milde in Betracht gezogen, daß Sie auch B e - treuer derJugend sind? Es steht doch für uns fest: Im Februar 1927 haben Sie in einer von Ihnen eigen händig geschriebenen Aktennotiz ersucht, daß ein besonders vorsichtiges Augenmerk aus Bauer wegen gewisser Vor gänge in Münster-Mersseld zu richten fei. Im Jahre 1929 haben Sie wiederum Kenntnis von Verfehlungen Bauers erhalten. Auch über dte Vorgänge im Jahre 1932 sind Sie ins Bild gesetzt worden, als neue Klagen gegen ihn ein liefen. Auch über die Dinge in den Jahren 1933 und 1935 sind Sie unterrichtet worden. Trotzdem sollte Bauer noch Rektor eines Krankenhauses werden, wo er im Umgang mit Kranken besondere Gelegenheit hatte, seinen homo sexuellen Trieben zu frönen. Jetzt frage ich Sie, Herr Bischof, haben Sie es damals nicht für angebracht ge halten, auf Grund Ihres kanonischen Kirchenrechts Maß nahme» zu treffen, daß nunmehr Schluß mit diesem Mann gemacht werde?" i Zeuge (unter großer Bewegung): „Ich möchte darauf die Antwort verweigern." Oberstaatsanwalt: „Weshalb, Herr Bischof?" Zeuge: „Weil ich hier als Angeklagter und nicht als Zeuge behandelt werde." Oberstaatsanwalt: „Sie sind imIrrtum, Herr Bischof. Der Angeklagte hat hier eventuell mit einer hohen Strafe zu rechnen. Sollte es sich aber herausstellen, daß die Dienstaufsicht seiner vorgesetzten Behörde versagt hat, dann werden voraussichtlich mildernde Umstände sür ihn in Frage kommen. Aus diesem Grunde muß ich die Frage an Sie richten." Zeuge: „Ich kann nur sagen, daß ich über die ganzen Einzelheiten nicht so informiert war. Deshalb muß ich die Verantwortung ablehnen. Ich gebe aller dings zu, daß das Generalvilariat zu milde gegen Bauer gewesen ist." M Kosten der deutschen Jugend Oberstaatsanwalt: „Ich freue mich, daß Sie diese Milde bedauern, Herr Bischof, aber ich muß bedauern, daß diese Milde auf Kosten der deutschen Jugend ge gangen ist. Für die Vorfälle", so ruft der Oberstaatsanwalt mit erhobener Stimme aus, „die nach Lauenbach ent standen sind, mache ich in vollem Bewußtsein dessen, was ich hier sage, zum Teil mitverantwortlich die bischöfliche Kirchenbehörd e." Nach dieser Vernehmung, die vor einem dicht gefüllten Zuhörerraum stattfand, war wohl jeder im Saale davon überzeugt, daß die bischöflichen Behörde»» im Falle Bauer re st los versagt haben. Der Jugendführer des Deutschen Reiches, Baldur von Schirach, und Reichssportführer von Tscha »n. mer und Osten erlassen folgenden Aufruf über die körperliche »Ertüchtigung der bisher nicht organisierten Mädel der Jahrgänge 1916 bis 1920: „Dte deutsche Jugend gehört dem Führer! DaS Gesetz, nach dem HI. und BDM. einst freiwillig angetreten sind, ist Yente das Gesetz der gesamten deutschen Jngend. Der Wille zum Einsatz, zur Leistung und.zur Zucht beseelt alle deutschen Jungen und Mädel. Darum rufen wir euch, deutsche Mädel von 17 bis 21 Jah ren, die ihr nicht dem BDM. angehört, zum Dienst auf. Wir wollen ein junges, gesundes Volk heranbilden. Darum gilt auch für euch die Körperertüchtigung des BDM. Treibt Sport, trainiert eure Körper, werdet gesund und widerstandsfähig und wachst so zu gesunden, einsatzwilligen, selbstbewußten Frauen heran! Meldet euch sofort bei den in der Tagespreise genannten Vereinen deS Reichsbundes für Leibesübungen und erfüllt in ihnen eure Sportpflicht! Der Jugendsiihrer des Deutschen Reiches gez. von Schi rach. Der Beauftragte des Jugendführers des Deutschen Reiches für die Leibeserziehung der deutschen Jugend gez. von Tschammer, Obergebietsführer.' Dazu schreibt der „Reichs-Jugend-Pressedienst" u. a.» „Damit ist der Schritt zur Erfassung der gesamten derkt- schen Jugend im Dieüste der Volksgemeinschaft getan. Der Teil der männlichen Jugend, der jetzt nicht mehr von der Hitler-Jugend ersaßt wird, erhält zwangsläufig seinä Ausrichtung in Arbeitsdienst und Wehrmacht. Für die weibliche Jugend dieser Jahrgänge, soweit sie nicht vom M NA W Msls Me Unbegreifliche bischöfliche Milde fstr einen BolkSverstrrllrr. Im Sitllichkeitsprozeß gegen den 46 Jahre alte»» - katholischen Pfarrer Peter Bauer, der schon die Oeffent- lichkett lebhaft beschäftigt hat, wurde jetzt der Bischof von Trier, Dr. Bornewasser, als Zeuge ver nommen. Einen breiten Raum nahm zunächst die Verlesung von Aktenstücken ein. Nur eine Auswahl sei heraus gegriffen und in Auszügen wiedergegeben. Sie reden eine deutliche Sprache. Da ist zunächst ein Brief des bischöf lichen Generalvikariats vom I4. Februar 1930 an den Dechanten Reuter in Körperich, Post Obersgegen, sowie den Pfarrer Mohr. Diese beiden Geistlichen hatten ihre Bedenken gegen die Vergebung der Pfarrei Weidingen an den Angeklagten Bauer geltend gemacht, ohne in Trier Verständnis zu finden. In dem Schreiben der bischöf lichen Behörde heißt es wörtlich u. a.: „Seine Bischöfliche Gnade»» haben die Anregung, dte Er- nennung des Pfarrers Bauer nach Weidingen zurüazuztehen, in ernste Erwägung gezogen. Es wnrde aber entschieden, diese Maßnahme zu unterlassen, da sie nur Anlaß zu großem Gerede in Lauenbach und Weidingen geben würde und damit ein scandalum geradezu Hervorrufen würde(I). Nach Lage der Sache, so heißt es dann weiter, ist ein gerichtliches Versah, ren gegen Pfarrer Bauer im höchsten Grade unwahrscheinlich und wird nm so weniger zu fürchten (!) sein, je eher klare und feste Verhältnisse geschaffen sind. Die Ernennung kann deshalb nicht zurückgenommen werden, und der Einführung steht nichts im Wege." Diese Auffassung wurde von der obersten katholischen Kirchenbehörde der 1A Millionen zählenden Diözese Trier zum Ausdruck gebracht, nachdem vorher gegen den ge wissenlosen Pfarrer Bauer wegen feiner Schmutzereien in Lauenbach nichts weiter verfügt wurde, als acht tägige Exerzitien in einem Kloster, „damit er wieder zur Besinnung komme." Die Bert uschungsaktion war damit aber noch nicht zu Ende. Ein weiteres Glied in dieser Kette bildet ein Brief der bischöflichen Behörde an den Angeklagten Bauer vom 3. Mai 1932. Es heißt da u. a.: „Wie Uns mitgetellt wird, fangen Sie in Weidingen genau mit denselben Unklugbeilen (!!) an, die Ihnen bisher zum Fall wurden. Besonders gefährlich ist der vertraute Um gang mit Lndwig P., den Sie zu Ihrem Sekretär gemacht haben, obwohl Ihnen bekannt sein muß, daß dieser Junge von 18 Jahren wegen homosexueller Neigung von den Biesdorfer Paires entlassen worden ist." Ain Schluß des Schreibens folgt dann die Ermahnung, daß Entlassung erfolgen würde, wenn die Sache weitergehe. Ist es schon bezeichnend, wenn die Verbrechen Bauers mit Unklugheiten zart umschrieben werden, so wirkt wie ein Keulenschlag ein weiteres Aktenstück derselben Stelle vom 27. August 1932. Es zeigt, daß man in Trier alles für erledigt hielt, wenn es gelang, nur alles mögliche zu vertulchen Der Inhalt des Aktenstückes lautet u. a.: „Nachdem sich herausgestellt hat, daß nach dem Vorfall des Pfarrers Bauer mit dem Kaufmann Wilhelm L. (L. hatte sich wegen der unsittlichen Anträge Bauers beschwerdeführend an das Generalvirarial gewandt) bis jetzt niemand etwas er fahren hat und auch zu erwarten ist, daß auch in Zukunft von der Sache dort nicht geredet wird, hat Seine bischöfliche Gnaden von weiteren Schritten gegen Bauer abge sehen, ihn ernstlich gewarnt und gemahnt und ihm 141ägige Exerzitien als Buße (!) anferlegt." Damit freilich war die Sache doch nicht aus der Welt geschafft. Immer mehr häuften sich bei der vorgesetzten Behörde die Angriffe gegen den Angeklagten wegen seines schändlichen Treibens, das er immer hemmungsloser fort setzte. Ein Protokoll vom 7. November 1935 zeigt deutlich, wie diese „Seelenhirten" ihre „Schafe" ein schätzten. Aus diesem Protokoll geht klar und eindeutig hervor, daß die Kirchenbehörde damit rechnete, daß dis ganze Angelegenheit unbekannt und nach außen hin ver schwiegen bleiben konnte. Das ist nur ein Ausschnitt aus der Fülle des bezeich nenden Aktenmaterials, das dem Bischof, der sich auf seine Arbeitsüberlastung beruft, zur Stärkung seines Gedächt nisses vorgehalten wird. Und was erwidert der Zeuge auf alle diese niederschmetternde»» Vorhalte? Er schiebt alles aus seine Untergebenen, auf den Gencralvikar und den Geistlichen Rat. Er entsinnt sich wenigstens, daß diese ihm schon über Bauer Vortrag gehalten haben. Nach einer Unterredung im Jahre 1929 (nach den wüsten Vorgängen in Lauen bach — d. Schriftltg.) habe er geglaubt, dem Pfarrer Bauer noch einmal eine Pfarre geben zu können. AlS dann im November 1935 der Generalvikar den Bischof erneut auf die sich ständig mehrenden Vorwürfe gegen den Angeklagten hinwies, sollte Bauer in einem katho lischen Krankenhaus untergebracht werden. Vorsitzender: „Sollte er dort nicht Rektor werden?" Zeuge Bischof von Trier: „Vielleickt ja,.-aS hing vom AuSgang der Untersuchung gegen ihn ab. Kote KircheMmer Kommunistische Umtriebe in Toulouse. Während die Gedenkfeiern für die Jungfrau von Or leans in Paris und viele,» Provinzstädten, so vor allem! in Orleans und DomrSmy, die unter großer Beteiligung, der Bevölkerung stattfanden, ohne nennenswerte Zwischen-i fälle verlaufen sind, ereigneten sich in Toulouse heftige^ Ausschreitungen kommunistischer Elemente, in deren Ver-, lauf mehr als 40 Personen verletzt wurden. Eine Kom< munistenhorde versuchte, die Tür der Kathedrale einzu-! drücken. Als sich einige Gläubige dem Mob entgegenstell, ten, wurden sie niedergeschlagen. Die Polizei mußte ein schreiten nnd dem widerlichen Treiben der Bolschewisten ein Ende machen. Chemnitz. Brikettbruch Neber die Stadt und Umgebung sowie im mittleren Erzgebirge ging ein schwe res Unwetter mit wolkenbrnchartigem Regen nieder. Viel fach wurden tiefergelegene Wohnungen nnd Keller unter Wasser gesetzt. An Feldern und Gärten wurde erheblicher Schaden anaericktet. ZportpsW für Mädel Aufruf des Reichsjugendführers und des Reichssportführers BDM. ersaßt war, fehlte bisher noch eine Einrichtung, die sie aus ihre künftigen Aufgabe»» dem Volk und den» Staat gegenüber vorbereiten, sie zur Einsatzbereitschaft erziehen könnte. Die körperliche Ertüchtigung der Mädeljahraänge 1916 bis 1920 übernimmt der Deutsche Reichsbuno für Leibesübungen im Auftrage des Reichsjugendführers. Auch hier erfolgt die Erfassung der Mädel freiwillig. Die Mädel werden Einzelmitglieoer des Deutschen Reichs bundes für Leibesübungen in einem von ihnen frei ge wählten Verein. Wöchentlich finden zweistündige Uebungs- abende statt, in denen zunächst dte Grundschule der Leibes übungen (Körperschule, Leichtathletik, Hindernisturnen, Schwimmen, Volkstanz und Fahrt) durchgesührt wird. Selbstverständlich nimmt der BDM. als die einzige deutsche Mädelorganisation auch an diesem Gebiete der Jugenderziehung aktiven Anteil. Wie der Reichssport, sührer betonte, soll der BDM. die richtunggebende Orga nisation sür die Leibesübungen der deutschen Mädel und Frauen werden. So wird auch jetzt eine enge Zusammenarbeit des DRL. und des BDM. einsetzen. Das Erwerben des BDÄl.- Leistungsabzeichens I uno II sowie des Deutschen Reichs- sportabzeichens ist das erste Ziel der Sportarbeit in den neu erfaßten Jahrgängen. Außerdem setzen die Gau- i»nd Kreisdienststellen des DRL. zur Bearbeitung dieses neuen Aufgabengebietes eine BDM.-Führerin ein, 1>ie ihnen vom zuständigen Obergau vorgeschlagen wird. Die Linie, die der BDM.-Sport bisher innegehaltsn hat, wird damit über den Rahmen des Bundes hinaus für die gesamte deutsche Mädelgeneration maßgebend sein."